Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑11.05.2020, 21:23
Hephaistos hat geschrieben: ↑11.05.2020, 18:27
Sie hat halt damals den Euro-Lappen genommen und da sind keine gebremsten Hänger mit bei.
....
Dann darf sie ein Gespann bestehend aus Auto und Anhänger (egal ob gebremst oder ungebremst) bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3500 kg führen. Dieses Gesamtgewicht des Gespanns ist einfach die Summe des zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs und des zul. Gesamtgewicht des Anhängers.
Laut Tante Google liegt dieses zul. Gesamtgewicht bei dem angegebenen Fahrzeug bei 2290 kg. Daran darf Deine Frau nen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von 1200 kg bewegen. Was hat Euer 530er??? Ablasten ne Option?
Gruß, der Feger
Mit dem Führerschein hat der Feger Recht. Ist die neue Plastikkarte für Klasse B.
Ich hatte nur Hänger bis 750 kg im Kopf, unabhängig vom ZGG des Zugfahrzeuges.
Da Hänger ab 750 kg in der Regel gebremst sind, habe ich mir das so gemerkt: Hänger mit Bremse sind zu schwer.
Die Ausnahme, dass der Hänger schwerer sein darf, wenn das Gespann unter 3500 kg ZZGG hat, habe ich nicht auf dem Schirm gehabt.
Wieder was gelernt, vielen Dank
Da freut sie sich aber, wenn sie Hänger fahren darf, mit mir als Beifahrer & Fahrlehrer.
Schatz, du fährst zu weit rechts !
RUMPEL - RUMPEL - HOLPER - SCHEPPER
Das
andere
rechts
??????
Den Caddy habe ich schon abgelastet, damit ich mit dem alten T@b mit 1300 kg auf 3490 ZZGG komme, aber aus anderen Gründen.
Der Touring hat 1400 kg eingetragen und ein bissi schwere Zusatzausstattung.
Wenn ich den aus dem Winterlager hole, fahre ich auf die Waage, dann sehen wir weiter, ob das was geht.
Andererseits soll sie ruhig ein paar Fahrstunden beim Profi nehmen, das ist besser für den Haussegen