Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

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Schrauber
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Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

Ich bin gerade zufällig drauf gestoßen:

https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/ca ... aenger.php

Es bleiben natürlich für uns (deutsche) Ausländer Fragen offen: Genügt die deutsche 100er-Zulassung, damit der Wohnwagen auch auf schweizerischen Autobahnen mit 100 km/h bewegt werden darf? Denn mit der "Typengenehmigung" laut schweizerischem Fahrzeug-Datenblatt funktioniert das länderübergreifend wohl nicht, vor allem nicht bei älteren Wohnwägen ... andererseits: Dann könnte ich ja mit meinem ollen Puck aufgrund der deutschen 100er-Zulassung in der Schweiz 100 fahren, während das ein in der Schweiz zugelassener alter Puck nicht dürfte. Und die Schweizer brauchen für Deutschland weiterhin die 100er-Plakette ... was für ein Regelungssalat.

Ich würde jetzt aber mal trotz der voll-krass-strengen Strafen in der Schweiz davon ausgehen, dass ich künftig das Risiko(?) eingehen kann, meinen Puck entsprechend der deutschen Zulassung mit 100 km/h über die Autobahnen in der Schweiz zu ziehen, ich kann mir schwer vorstellen, dass man da Fallen für ausländische Gespanne aufbaut? Nein, da erwarte ich jetzt keine verbindliche Antwort :mrgreen:

Leider kann ich den Gesetzestext der Regelung nicht im Internet finden, die Schweiz scheint da "knauserig" mit der Veröffentlichung zu sein. Oder fehlen mir nur die richtigen Suchbegriffe?

Übrigens: Es entfällt jetztdie Pflicht, die deutsche 100er-Plakette in der Schweiz abzudecken, das habe ich aus Unkenntnis nie gemacht :shock:
tourensauser
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tourensauser »

Schrauber hat geschrieben: 27.01.2021, 00:18 ...
Leider kann ich den Gesetzestext der Regelung nicht im Internet finden, die Schweiz scheint da "knauserig" mit der Veröffentlichung zu sein. Oder fehlen mir nur die richtigen Suchbegriffe?

...

Hier die offizielle Seite:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokum ... 81639.html

:thumbs:
Gruß Stefan

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Schrauber
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

Und hier der Gesetzestext:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962 ... 40688e1085

Dort Artikel 5

Da steht aber nichts von erforderlicher Zulassung des Anhängers für Tempo 100, wie es in meinem Link oben Link oben ausgeführt ist. Gibt es da zusätzliche bzw. zugrundeliegende gesetzliche Regelungen?
auge
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von auge »

Möglicherweise wie in Ö?
Da ist Anhänger generell Tempo 100 erlaubt solange das Gespann zusammen unter 3,5t HZL bleibt.
Nur eine Vermutung. Ich darf sowieso nur 80.
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Schrauber
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

Nein, der Anhänger alleine darf schon 3,5 t ...

Das Problem ist, dass in den Berichten über diese Regelung von weiteren Voraussetzungen die Rede ist, insbesondere der Zulassung des Anhängers für Tempo 100, was man anhand des "Fahrzeugausweises" und des "Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatts" überprüfen soll, und das funktioniert mit ausländischer Zulassung nicht.
Im Gesetzestext steht davon aber nichts, demnach dürfte ich auf der Autobahn mit meinem Puck 100 fahren.
trolloholic
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von trolloholic »

auge hat geschrieben: 27.01.2021, 15:38 Ich darf sowieso nur 80.
ein typisches Lehrer-Auto
die haben ja sooooooooo lange Ferien
:ALAAF:


Der größte und glaubwürdigste Umweltschutzverein Deutschlands
hat neben seiner vorbildlichen und reinen Fahrrad-Agenda sogar die Zeit,
aussterbende automobile Randbereiche zu erläutern:
tempo ch.JPG
(Quelle: adeazehpunktdäeh)

trolloholic
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tomruevel_neu »

Schrauber hat geschrieben: 27.01.2021, 16:18insbesondere der Zulassung des Anhängers für Tempo 100, was man anhand des "Fahrzeugausweises" und des "Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatts" überprüfen soll, und das funktioniert mit ausländischer Zulassung nicht.
Moin,

eigentlich braucht man das nicht prüfen.
Weil in D bzw. der EU Anhänger ab einem bestimmten Jahr für die Erteilung der Betriebserlaubnis für mindestens 100kmh ausgelegt sein müssen.
D.h. die Sache ist also Teil der Betriebserlaubnis des Caravans und wird in Unterlagen die man als Nutzer erhält nicht gesondert ausgewiesen.

Ausgewiesen wird dagegen, wenn der Anhänger für weniger als 100kmh ausgelegt ist und die Betriebserlaubnis ab diesem bestimmten Jahr erteilt wird. Die Anhänger sind mit einem "80" Schild am Heck zu kennzeichnen.

Das ganze habe ich jetzt aus dem Gedächtnis geschrieben, es gibt dazu sicherlich was im I-Net.
Schrauber
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

tomruevel_neu hat geschrieben: 27.01.2021, 18:41 ...
Weil in D bzw. der EU Anhänger ab einem bestimmten Jahr für die Erteilung der Betriebserlaubnis für mindestens 100kmh ausgelegt sein müssen.
...
Jetzt ist die Schweiz aber nicht in der EU und mein Puck z.B. ist mit Sicherheit vor dem "bestimmten Jahr" gebaut. Ob es weiter hilft, dass er in Frankreich gebaut wurde, wo er schon damals mit 130 bewegt werden durfte? Oder dass er in Deutschland die 100er-Zulassung bekommen hat? Oder es ist sogar egal? Das ist halt alles Spekulation, solange die gesetzliche Grundlage für die Behauptungen der TSC fehlt, von dem jetzt anscheinend alle anderen abschreiben. Oder hat der TSC sich das selber so zurechtgelegt, ohne dass es gesetzlich geregelt wäre?
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Piratentroll »

Ich fahre morgen Richtung Schweiz, vielleicht werde ich ja jemanden in Uniform danach fragen können.

Ich glaube, dass das da selber keiner genau weiß, so wie bei uns auch. Das wird erst im Schadensfall interessant, wenn gerichtlich geklärt wird, ob der Touring denn überhaupt 100 fahren durfte.

Da werden ja auch Dinge wie Reifen etc. auf die durch die Bauart gestattete Geschwindigkeit geprüft.

Juristisch betrachtet, würde ich den Standpunkt vertreten, dass sich die Regelung zunächst für Anhänger mit schweitzer Zulassung erstreckt. Denn da steht es ja in der Zulassung. Der Ausländer wird es, solange es keine Regelung dafür gibt, im Unklaren bleiben.

Irgendwann wird ein Automibilclub noch was kryptisches dazu schreiben und dann werden internationale Regelungen bekannt werden.

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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Roman »

Das ist interessant für Korsika-Reisende. Wenn man einen Touring hat ohne Eintrag 100 km/h in den Papieren, bucht man besser die Fähre über Nizza, weil der Touring dann noch versichert ist auf franz. Autobahnen über 100 km/h, falls man einen Unfall hat. Man kann dort richtig Gummi geben. Durch die Schweiz an einen Ital. Hafen fährt man dann besser nicht, weil man dann langsam zuckeln darf. Mit 100er-Eintrag ist Italien via Schweiz besser, denn man darf in beiden Ländern (nur) 100 fahren, die Schweiz ist aber billiger. Durch F kostet eine Strecke ca. 100 Euro, also 200 Euro hin und zurück, die beiden Schweizer Plaketten für WW und Auto für zusammen 80 Euro gelten drei Monate. Nicht einkalkuliert ist das Ausraubrisiko auf franz. Autobahnraststätten. Die legale Wegelagerei in der Schweiz ist dagegen sicher. :ALAAF:
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von ThomasC »

Roman hat geschrieben: 27.01.2021, 19:59 ..... die beiden Schweizer Plaketten für WW und Auto für zusammen 80 Euro gelten drei Monate ...
Nein, die Vignetten gelten ein komplettes Kalenderjahr – plus den Dezember des Vorjahres (und evtl. auch im Januar des Folgejahres?? - weiß ich nicht mehr genau)!
Also 13 (oder 14) Monate.
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von trolloholic »

Piratentroll hat geschrieben: 27.01.2021, 19:49 Ich fahre morgen Richtung Schweiz, vielleicht werde ich ja jemanden in Uniform danach fragen können.
nimm was zu Essen mit! :ALAAF:
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Roman »

ThomasC hat geschrieben: 27.01.2021, 20:14
Roman hat geschrieben: 27.01.2021, 19:59 ..... die beiden Schweizer Plaketten für WW und Auto für zusammen 80 Euro gelten drei Monate ...
Nein, die Vignetten gelten ein komplettes Kalenderjahr – plus den Dezember des Vorjahres (und evtl. auch im Januar des Folgejahres?? - weiß ich nicht mehr genau)!
Also 13 (oder 14) Monate.
Aber noch nicht so lange, oder? Egal, für meine Überlegung spielt das keine Rolle, es sei denn, man will zwei Mal im Jahr durch die Schweiz. Für Hin und Zurück reicht es jedenfalls. Wobei, wenn man aus Versehen sagen wir mal 101 km/h fährt, kostet das ein Jahresgehalt Strafe, das Auto wird konfisziert und man wird bei Interpol gelistet. :ALAAF:
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

Die Vignette gilt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Wenn man die Vignette also z.B. am 01.11. kauft, gilt sie noch 3 Monate.
trolloholic
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von trolloholic »

vielleicht wird in CH alles so einfach wie in Frankreich
trolloholic hat geschrieben: 17.10.2019, 13:17 Zwischenfazit:
Bis jetzt sind in Frankreich die auf der sicheren Seite,
die einen guten alten Touring O (also ohne bremsendes COC) mit alten Federn und ohne 100 km/h Plakette
mit einem nicht zu schweren Auto ziehen.
das kann ja heiter werden...

trolloholic
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