Zugmaul Antischlinger?

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neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

Roman hat geschrieben: 17.10.2019, 16:13
Hephaistos hat geschrieben: 17.10.2019, 13:00 Leider sind beim Troll jetzt 100 kg mehr zugelassen, da muss ich das nochmal neu überdenken.
Soll vor allem in Frankreich sauber funktionieren, da bevorzugtes Urlaubsland.
Das Thema wurde hier schon oft diskutiert. Hier fehlt noch eine weitere Komponente. :mrgreen: Ist bei 3.5-Tonnen in Frankreich das tatsächliche Zuggesamtgewicht, das theoretische aus den Maximalgewichten von Zugwagen und Hänger oder aber das theoretisch erlaubte Maximal-Zuggesamtgewicht nur aus Perspektive des Zugwagens relevant?

Wenn ich mich richtig erinnere, schien letzteres richtig zu sein. Also, selbst wenn du einen Lastenanghänger von 400kg max. zul. Gesamtgewicht an einen SUV hängst, der 2.5 t wiegen darf, bedeutet das für die franz. Autobahn: 90 km/h. Also, wenn dein Caddy abgelastet bei der Summe aus maximalem Eigengewicht und maximal zulässiger Anhängemasse mehr wiegen darf als 3,5 t, dann ist es egal, wieviel der aktuell angehängte Anhänger wiegen darf, wenn einer am Haken hängt, heißt es 90 km/h.

Das hatte damals zur Folge, dass der Roman mit seiner Wackelfuhre aus Kangoo Phase I und ollem Troll mit 130 Sachen am Porsche Cayenne mit Grünschnittanhänger vorbeiziehen durfte und der mit 40 km/h im Rückspiegel recht schnell immer kleiner wurde. :mrgreen:
Diese Sichtweise wurde hier zwar diskutiert, aber irgendwie habe ich das offiziell nirgendwo in deutsch finden können und diese Ansicht bleibt aus technischer Sicht, sinnfrei.
Wenn dem so ist, fragt man sich, weswegen das bei den üblichen Informaten für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland, also den Auto-Clubs, bis jetzt noch nicht durchgedrungen ist.
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neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

@trolloholic:
Ich werde nie verstehen, warum man in Frankreich mitschwimmen darf und in D max 100 fahren darf
und Fahrer aus allen anderen Ländern werden wohl nie verstehen, warum sie in ihren Ländern solo meist nur bis 130km/h mitschwimmen dürfen und in D herumbrettern können, wie sie wollen....
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Roman
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Roman »

neja hat geschrieben: 17.10.2019, 16:23 Diese Sichtweise wurde hier zwar diskutiert, aber irgendwie habe ich das offiziell nirgendwo in deutsch finden können und diese Ansicht bleibt aus technischer Sicht, sinnfrei.
Wenn dem so ist, fragt am sich natürlich, weswegen das bei den üblichen Informaten für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ausland, also den Auto-Clubs, bis jetzt noch nicht durchgedrungen ist.
Technisch ist das total sinnfrei, das ist ja der Witz an der Sache. Wobei Sinn und gesetzliche Regeln nicht selten auseinanderklaffen. Bei den Autoclub-Seiten habe ich mich auch gewundert. Wobei die darüberhinaus oft schlecht oder unvollständig informieren. Die 3.5-T-Begrenzung fehlt oft vollständig.

Aber was anderes: Im Gegensatz zu Mike hatte ich das Gefühl, dass sich keine Schwein an diese Regel gehalten hat. Im Gegenteil, je dicker Zugwagen und Hänger, um so mehr sind sie gebrettert. Meistens Sprinter mit großem Koffer hintendran, wo gar kein Zweifel am 3.5 Tonnen Limit aufkommen konnte. Ich schließe daraus: Der Verstoß gegen Regel wird vermutlich nicht, oder kaum geahndet. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass einer einen Caddy mit Touring hintendran deswegen rauswinkt. Genauso, wie es so gut wie nie Radarkontrollen auf Deutschen Autobahnbaustellen gibt und die angewiesenen Höchtsgeschwindigkeiten eher dekorativen Charakter zu haben scheinen. Wer sich daran hält, wird zum Verkehrshindernis.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Dass dem so ist, sollte alleine durch die Tatsache, dass seinerzeit in Frankreich eine Petition gegen das Gesetz gestartet wurde, unstrittig sein.
Das kann man alles detailliert im verlinkten Thread nachlesen.

In der Praxis interessiert die Regelung allerdings keinen Menschen wie ich sehr oft in Frankreich festgestellt habe.
Gruß Stefan

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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von cailin »

Wenn ich an die Horde Französischer "landfahrer" (KOmbi eben aus dickem SUV und fettem Koffer hintendran) denke, die mich letzthin auf der A6 überholt haben, als ich doch glatt nur mit 120 auf der Rechten Spur fuhr ??
ich hab nicht schlecht gestaunt.

halten die sich auch nicht unbedingt in Deutschland an die Regeln..

wie ist das eigentlich umgekehrt?? wenn die Franzosen und Niederländer durch D cruisen, und kein 100er Schild drauf haben???
Man sollte einfach mal das tun, was einen Glücklich macht, anstatt immer nur das, was Vernünftig ist.

Sprachs und kaufte sich nen Triton (1992)
und machte sie zur Tritonette


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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von trolloholic »

neja hat geschrieben: 17.10.2019, 16:17 @trolloholic:
Da steht dann nix in den Papieren.
Da zeigst Du der Rennleitung in Frankreich die Papiere, die checken eventuell noch die Gewichte und alles ist in Butter.
na gut, aber das unterstellt ja, dass die französischen Polizisten zu blöd sind, nationale Geschwindigkeitsbeschränkungen von allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterscheiden.
Ist vermutlich nicht bei allen so.....

Außerdem, was wäre das für ein Unsinn:
In Frankreich würde ich gerne maximal 130km/h fahren und für Deutschland habe ich durch das fehlende 100km/h-Schild nicht mal die Legitimation 100km/h fahren zu dürfen....
genau dieser Umstand, also die auch mögliche maximale Differenz in den Vmax D vs F ist ja das was ich nicht verstehe.
Also 80 in D und in F aber 50 km/h schneller.
Das ist Unsinn. Wer kommt auf soetwas?

Zu dem Plaketten-Problem:
Ich unterstelle a priori niemandem Blödheit außer mir selbst.

Ich bin einfach zu blöd und auch nicht in the mood mich in einer Fremdsprache
über diese offenbar nicht triviale Regelung mit der französischen Rennleitung zu streiten.

Die kennen die Paragraphen. Und die schauen in die Papiere.
Guck mal wieviele Mißverständnisse es hier bei dem Thema schon gab und gibt.
Da soll ich rumfranzösischeln?

Wenn da nix steht, kann da auch niemand etwas missverstehen.
Da guckt man ganz old school auf die Verkehrsschilder.

Aus diesem Grunde ist meine Plakette im Oberschrank.
Es gibt hier irgendwo einen extra Fred zu der Anbringung.

Wenn ich dagegen in D mit 100 angehalten werde und 100 fahren darf laut Zulassung,
dann zeige ich der Rennleitung gern die Plakette und sage, dass ich die neu habe, weil die alte abgebröselt ist.
Das kann ich dann in deutsch klären.
Bin halt nicht so sprachbegabt.

Ich wurde einmal auf der A24 mit Anhänger geblitzt. 113 km/h.
Da war die Plakette nicht dran.
Es gab richtig dickes Bussgeld und Punkte, da 33 km/h zu schnell.
Nach einem freundlichen Telefonat habe ich die Zulassung (mit der 100er Ausnahme drin) und die vom Auto (ABS) hingefaxt
(die Älteren kennen das noch) und dann war es nur noch eine OWi.


sonnige Grüße!
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von trolloholic »

@Roman
Roman hat geschrieben: 17.10.2019, 16:13 wenn du einen Lastenanghänger von 400kg max. zul. Gesamtgewicht an einen SUV hängst, der 2.5 t wiegen darf, bedeutet das für die franz. Autobahn: 90 km/h.
2,5 t + 400 kg = 2,9 t
sollte doch in jedem Fall unkritisch sein?
vertippt?
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Hephaistos ETC 693 »

trolloholic hat geschrieben: 17.10.2019, 13:17
Hephaistos hat geschrieben: 17.10.2019, 13:00 Caddy ... ein PKW
Du fährst keinen Lkw (machen ja einige aus Steuergründen), schön das das jetzt klar ist.
Dann kannste die Lkw- Schilder auch ignorieren. :thumbs:
Für Deutschland scheint das so auszusehen:

Zusatzzeichen 1048-12 (der stilisierte LKW) gilt nur für Kraft­fahr­zeu­ge mit einem zu­lässi­gen Gesamt­gewicht über 3,5 t, ein­schließ­lich ihrer An­hän­ger und Zug­masch­inen, aus­ge­nom­men Per­sonen­kraft­wagen und Kraft­omni­busse.

Mein alter Kangoo war als LKW zugelassen, da hab ich Steuer gespart und bei der Versicherung draufgelegt.
Für den hat das Zusatzzeichen 1048-12 nicht gegolten, da zu­lässi­ges Gesamt­gewicht so um die 2200 kg.

So wie ich das lese, ist die Einschränkung über das Zusatzzeichen 1048-12 an das zulässige Gesamtgewicht des Zuges gekoppelt, also Summe der zu­lässi­gen Gesamt­gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger.
Ausgenommen sind nur PKW, von PKW mit Anhänger wird nichts gesagt in Bezug auf die Ausnahme.

Der TÜV Prüfer, der mir den CADDY abgelastet hat, war sich auch nicht sicher.
Wir haben uns darauf geeinigt, das der Caddy danach immer noch genügend Zuladung hat und der Zwanni für die Eintragung billiger ist als ein eventueller Strafzettel.
Wenn ich jetzt bei LKW Tempo 80 und Überholverbot für LKW (LKW im Sinne von Fahrzeugen oder Zügen über 3500 kg ZGG, siehe oben) mit 105 Sachen überhole, kann der Lappen in Gefahr sein, wenn die Rennleitung mich als LKW einstuft. Wenn ich dann Papiere zücken kann, wo mein Gespann 3490 kg hat, bin ich sauber raus.
tourensauser hat geschrieben: 17.10.2019, 16:14 Bezüglich des weit verbreiteten Irrglaubens, jede PKW Gespannkombination darf in F 130 km/h fahren, verweise ich der Ordnung halber auf dieses Thema:
viewtopic.php?f=3&t=15071
Danke für den Link.
Tourensauser zitiert die originalen französischen Seiten und hat, so weit ich dies beurteilen kann, auch einwandfrei übersetzt.
Das in Frankreich über 3500 kg ein Tempolimit greift, sollte vollkommen klar sein.
Meines Erachtens nach sehen die Franzosen das genau so wie wir, also also Summe der zu­lässi­gen Gesamt­gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger.

Die Sache mit dem Cayenne, der mit dem Grünschnitthänger nur 90 fahren darf, halte ich für eine französische Forenlegende.

Mit dem alten WoWa habe ich mich für nen Zwanni aus der Sache rausgetrickst.
Mal sehen, was ich jetzt mache.

Gruß
Mike
Troll 530 "Océane" & VW Caddy 4-motion 2.0 tdi
neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

Hephaistos:
So wie ich das lese, ist die Einschränkung über das Zusatzzeichen 1048-12 an das zulässige Gesamtgewicht des Zuges gekoppelt, also Summe der zu­lässi­gen Gesamt­gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger.
Ausgenommen sind nur PKW, von PKW mit Anhänger wird nichts gesagt in Bezug auf die Ausnahme
Ja , das ist eindeutig nicht ganz eindeutig. Wie auch andere Passagen z.B. in der 9.AVO.
(Man hat den Eindruck, dass diese Texte extra in missverständlicher Form geschrieben werden, um Gerichte zu beschäftigen, die eigentlich auch sonst schon genug zu tun haben.)

Das Ganze kann auch anders gesehen werden, nämlich so, dass Pkw und Busse grundsätzlich, also auch mit Anhänger, davon ausgenommen sind.
Auf den Seiten bussgeldkataloge.de und caravaning.de wird das z.B. genau in dieser Weise beschrieben.
Soweit ich es mal gelesen habe, gibt es dazu auch ein Gerichtsurteil, so dass jedenfalls für mich fest steht, dass Pkw mit Anhängern beim Lkw-Verbotsschild ausgenommen sind.
Das in Frankreich über 3500 kg ein Tempolimit greift, sollte vollkommen klar sein.
Meines Erachtens nach sehen die Franzosen das genau so wie wir, also also Summe der zu­lässi­gen Gesamt­gewichte von Zugfahrzeug und Anhänger.
So weit ich das verstanden habe, ist es in F aber nicht so zu sehen, wie du das schilderst und daher darf eben auch ein SUV mit 2,9T zulGG in F mit einem Anhänger der ein zulGG von 400kg aufweist nur 90km/h fahren.
Die Summe der beiden zul Gesamtgewichte interessiert in F, im Gegensatz zu A, überhaupt nicht....
Es zählt das zul Gespanngesamtgewicht des Zugwagens und genau deswegen lässt diese Regelung jeglichen technischen Bezug vemissen.

In D interessiert die Summe der zul. Gesamtgewichte übrigens nur beim Führerschein und nicht bei der 100km/h-Regelung.
Zuletzt geändert von neja am 17.10.2019, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Hephaistos ETC 693 »

neja hat geschrieben: 17.10.2019, 18:28 Ja , das ist eindeutig nicht ganz eindeutig. Wie auch andere Passagen z.B. in der 9.AVO.
(Man hat den Eindruck, dass diese Texte extra in missverständlicher Form geschrieben werden, um Gerichte zu beschäftigen, die eigentlich auch sonst schon genug zu tun haben.)
Da hast Du vollkommen Recht :thumbs:

Da letzte Mal konnte ich mir für eine Zwanni einen Ablass kaufen, das geht jetzt leider nicht mehr.
Die Franzosen sind leider auch nicht besser und gerade bei denen will ich Kilometer fressen.


Gruß
Mike
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Jorge_W »

Sehr cool.
Kann jemand französisch?

Das übersteigt mein "dö bagett silwuplä" deutlich...

Warum muss das Mittelmeer in Italien überall aussehen wie ein Hotelpool mit Sand?


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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von mikegold »

Jorge_W hat geschrieben: 17.10.2019, 21:37
Sehr cool.
Kann jemand französisch?

Das übersteigt mein "dö bagett silwuplä" deutlich...
Unter Punkt 7 Limitation de vitesse :
"Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen"
Den Rest kannst du selbst bei Google Translate übersetzen lassen.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von trolloholic »

bisher dokumentierte Vmax der Tourings (bei Außerachtlassen der Ausnahme-VO)
(chronologisch)
  • @trolloholic 64er keine Vmax in den Papieren, kein CoC, kein Manual
  • @Roman 78er keine Vmax in den Papieren, kein CoC, kein Manual
  • @neja 2009er keine Vmax in den Papieren, 100 km/h im Manual
03.2010 Ende der Touring-Prod. in Frankreich
  • @Norbert 2011er keine Vmax in den Papieren
  • @trollheizer neuer 530 keine Vmax in den Papieren
  • @Hephaistos neuer 530 120 km/h im CoC
  • @Ole 2014er 120km/h im Manual
  • @Henk hat keine Papiere
am interessantesten ist bisher nejas Puck L aus 2009.
Ein in Frankreich hergestellter Touring, der 100 Km/h allerdings nur! im Manual zu stehen hat.
Eines der leichteren Touringmodelle, welches die Anwendung der französischen
max 130 km/h- Regel mit mehr Zugfahrzeugen ermöglichen würde, als z.B. ein Troll.

das oben genannte, noch aufzulösende Paradoxon:
trolloholic hat geschrieben: 17.10.2019, 08:14 ...in Frankreich wären die Tourings ja dann unverkäuflich gewesen:
Alle brettern ans Mittelmeer, nur der Design- Connoisseur muss die Langsamkeit entdecken...
auch erstaunt, dass eine im CoC vermerkte Vmax (Hephaistos) nicht in die nationalen Zulassungspapiere übertragen wird.
Ein Handbuch/Manual ist nichts bindendes, ein CoC aber eigentlich schon.

trolloholic
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

mikegold hat geschrieben: 18.10.2019, 07:02
Jorge_W hat geschrieben: 17.10.2019, 21:37
Sehr cool.
Kann jemand französisch?

Das übersteigt mein "dö bagett silwuplä" deutlich...
Unter Punkt 7 Limitation de vitesse :
"Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen"
Den Rest kannst du selbst bei Google Translate übersetzen lassen.
Jetzt fehlt nur (immer noch) die exakte Übersetzung/Auslegung des Punktes mit den 3,5T...denn das ist der entscheidende Punkt.

Möglichkeit 1:
Summe der zul Gesamtgewichte von Zug-Fz und Wohnwagen

Möglichkeit 2:
zul ZugGesamtgewicht des Zug-Fz

Ausschließlich mit Möglichkeit 2 lässt sich das o.a. Beispiel "SUV mit zul. Gesamtgewicht von 2,9T darf Anhänger mit 0,4T zul Gesamtgewicht lediglich mit 90km/h ziehen" erklären.
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