Aufbocken?

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
Chrissl70
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Chrissl70 »

road-movie hat geschrieben: 24.08.2018, 03:45
Chrissl70 hat geschrieben: 23.08.2018, 13:56 Vorallem OHNE TÜV und nur Kurzkennzeichen kann ich mit dem nicht so durch die Lande tingeln. ..
Ohne TÜV kein KZKZ mehr, es sei denn es geht zum TÜV oder zur Werkstatt i.d. Nähe. Das hat sich vor ein paar Jahren geändert. Wird z.B. auch interessant, wenn man einen Touring ohne TÜV i.d. Ferne kauft.

Wenn Du noch keinen Schweißer gefunden hast, dann vielleicht noch nicht bei Dir aufbocken? Kann ja sein, dass ein Schweißer lieber daheim bei sich schweißt. Je nach Touring und Zugfahrzeug könnte ein Transport auf einem Autoanhänger eine Option sein. Die gibt es teils gar nicht so teuer zu mieten.
Ja, mit dem KZKZ (Abkürzung kannte ich so nicht) fahre ich zur Werkstatt, die den TÜV im Haus hat.
Wenn ich keinen bekomme, dann wird er zum Schweisser gezogen, den ich bis jetzt leider noch nicht gefunden habe. Dazu habe ich 5 Tage Zeit.

Voll fahrbereit isser ja

Der Twingo meiner Tochter haben wir mit nem Hänger gesamt 60km gezogen. Zum Supersonderpreis von schlappen 150.- Euronen🙈
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trolloholic
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Re: Aufbocken?

Beitrag von trolloholic »

Moin,

eigentlich kannst Du mit dem ungestempelten Kennzeichen auf direktem, kürzesten Weg zum Tüv/ Werkstatt fahren.
Sollte in Deinem Zulassungsbezirk sein oder in einem angrenzenden.

Das neue Gas- Gelumpe wird/ sollte den Tüv eigentlich nicht interessieren.

Du kannst für den Tüv in den Rundbogen auch Knete reinfüllen und eine Hand Sand draufschmeissen.
Wenn Du den ohnehin ersetzt.

Achte auf gängige Bremsen und funtionierende Beleuchtung.
Der Aufbau, also das Wohn vom Wohnwagen ist im Grunde kaum Tüv- relevant.

Viel Erfolg!
trolloholic
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road-movie
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Re: Aufbocken?

Beitrag von road-movie »

trolloholic hat geschrieben: 24.08.2018, 08:39 eigentlich kannst Du mit dem ungestempelten Kennzeichen auf direktem, kürzesten Weg zum Tüv/ Werkstatt fahren.
Sollte in Deinem Zulassungsbezirk sein oder in einem angrenzenden.
Du meinst abgemeldet ohne KZKZ? Das wäre mich neu, erscheint mir unerfreulich aber es wäre sehr erfreulich.

Bei meiner Versicherung war die Versicherung für das KZKZ umsonst, wenn man kurz danach anmeldet. Da kamen "nur" die Kosten für die Zulassungssgelle und das Kennzeichen auf. Aus terminlichen Gründen musste ich das KZKZ aber verstreichen lassen und habe kurz danach ein neues gebraucht. Irgendwann sollte ich dann pauschal 85,- für das erste KZKZ a.d. Versicherung bezahlen (ein mehrjähriger Beitrag für ein paar Tage).
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Re: Aufbocken?

Beitrag von trolloholic »

Ja.
afaik kann man sogar zur und von der Zulassungsstelle weg mit ungestempeltem Kennzeichen.
Immer auf kürzestem Wege und natürlich ohne Paddelboot auf dem Dach etc...

Also zur Tüv oder Dekra am besten mit einem ausgedruckten Termin und Anfahrtsbeschreibung auf dem Beifahrersitz Alle Papiere, klar.
Das Kurzzeit bekommt man doch nicht ohne HU, das ist ja das Prob.

Also back to topic

ich würde zu einer verkehrsarmen Zeit mit dem Wohni zu einer Tüv- Stelle, (erstmal nicht Werkstatt) fahren.
Wird es ja in der Nähe geben.
Dort kriegste Tüv oder Mängelliste. Dann zum Schweissen etc.
Reifen und Gasprüfung später.

Aber muss ja jeder nach seinem Gusto entscheiden. :thumbs:

(Die Angaben zum Kennzeichen sind aus meinem Landkreis. Sollte aber wohl gleich sein. Keine Gewähr)
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Re: Aufbocken?

Beitrag von trolloholic »

"Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. "

(Sagt der Tüv Nord.)
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Re: Aufbocken?

Beitrag von road-movie »

@trolloholic: Danke für die Info! Das macht bei guten Kontakten zu einer Versicherung die Fahrt kostenlos. Also altes Kennzeichen beim Entwerten aufheben.
Schrauber
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Schrauber »

Aber gilt das auch, wenn das Fahrzeug zuletzt auf jemand anderen bzw. in einem anderen Bezirk zugelassen war?
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Re: Aufbocken?

Beitrag von trolloholic »

Schrauber hat geschrieben: 24.08.2018, 10:24 Aber gilt das auch, wenn das Fahrzeug zuletzt auf jemand anderen bzw. in einem anderen Bezirk zugelassen war?
:roll:
Das ist hier unverbindlich und keine Rechtsberatung.
Du googelst doch sonst alles.

Wer es vorhat, sollte bei seiner Zulassungsstelle anrufen. Wenn man dort höflich auftritt, sind die auch lieb. (So meine persönliche Erfahrung)

Mit HH- Nummer in M bist Du argumentativ unterlegen.

Bundesweit gilt:
Kennzeichen darf nicht neu vergeben sein (logisch)
Kennzeichen darf nicht in der Fahndung sein (auch logisch)


Schönes WE
trolloholic
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Schrauber »

trolloholic hat geschrieben: 24.08.2018, 10:44
Schrauber hat geschrieben: 24.08.2018, 10:24 Aber gilt das auch, wenn das Fahrzeug zuletzt auf jemand anderen bzw. in einem anderen Bezirk zugelassen war?
:roll:
Das ist hier unverbindlich und keine Rechtsberatung.
Du googelst doch sonst alles.
Ich habe jetzt aber keine Zeit zum Googeln und ich muss es ja auch nicht wissen.
Chrissl70
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Chrissl70 »

Habe 2x mit der Zulassungsstelle telefoniert

*KZKZ gibt's für 5Tage, Tarif Versicherung meiner Wahl. Wird bei namenhaften Versicherung mitverrechnet, wenn nach diesen 5 Tagen auch zugelassen wird
Damit darf ich dann alle relevanten Fahrten machen,
Zum TÜV und von dort zu Werkstatt A, weiter zum Schlosser B, dann wieder zum TÜV oder heim.

*alternativ kostenlos eine "Erlaubnisbescheinigung". Mit dem Zettelchen (gibt's nur 1x !)darf ich zum TÜV fahren ENDE
Da steht er dann
Wenn Tüv dann ab zur Zulassung
Kein tüv dann doch KZKz holen oder nen Hänger

Zuviel Risk No FUN

Jetzt hatte ich heute nen Brief von der Zulassung im Kasten Vorbesitzer hat Verkauf mitgeteilt und abgemeldet...Wie man das auch so macht.

"Innerhalb von 8 Tagen die Umschreibung nachzuholen...
...benötigt u mitzubringen....Pflicht TÜV ..."
1535109527565-685228527.jpg
Ist mir neu .🙄..Mit oberfreundlichen Grüssen

Ich hoffe ihr könnts lesen

Und Samstag hole ich mir das Schild beim Vorbesitzer ab
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Chrissl70 »

Der Pass mit meinen gesetzlichen Erwerberpflichten ist schon heftig!

Jetzt haste dir ein Wägelchen gekauft mit Kaufvertrag und der Vorbesitzer meldet das der Versicherung usw
, stellst es dir zuhause innen Hof und willst/musst basteln
Aber vorher fliegste 3 Wochen in Urlaub.

Dann kommst heim,schaust nach der Post und hast dann sowas an der Backe 🙄
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Chrissl70 »

trolloholic hat geschrieben: 24.08.2018, 08:39 Moin,

eigentlich kannst Du mit dem ungestempelten Kennzeichen auf direktem, kürzesten Weg zum Tüv/ Werkstatt fahren.

Aber doch nicht bei Halter u Versicherungswechsel??? Nicht MEIN Kenneichen, nicht meine Versicherung. Vorherige Versicherung und Zulassungsstelle wissen ja schon dass ne Ummeldung fällig ist
Wenn wirklich was passiert bin ich dran!

Sollte in Deinem Zulassungsbezirk sein oder in einem angrenzenden.

Das neue Gas- Gelumpe wird/ sollte den Tüv eigentlich nicht interessieren.

Du kannst für den Tüv in den Rundbogen auch Knete reinfüllen und eine Hand Sand draufschmeissen.

Und den Schraubenzieher oder so schlag ich dem aus der Hand😉

Wenn Du den ohnehin ersetzt.

Achte auf gängige Bremsen und funtionierende Beleuchtung.
Funzt👍
Der Aufbau, also das Wohn vom Wohnwagen ist im Grunde kaum Tüv- relevant.
Ja,aber der Rahmen interessiert vermutlich

Viel Erfolg!
DANKE😊
trolloholic
Christine 👋
citrotroll
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Re: Aufbocken?

Beitrag von citrotroll »

Chrissl70 hat geschrieben: 24.08.2018, 13:23

Und Samstag hole ich mir das Schild beim Vorbesitzer ab
Hallo Christine,
dann lass Dir auch den letzten Tüv-Bericht mitgeben, wenn Du den nicht schon bekommen hast. Kann nützlich sein, bis Du den neuen Tüv hast.
LG Ulli
CitroTroll an der Weser
Troll LMT 1993 mit Berlingo BlueHDI 100 s&s ETG6 oder DSuper5 '72

2022: 260 km, 5 Nächte, 1 CP
2020: 490 km, 5 Nächte, 1 CP
2019: 4730 km, 26 Nächte, 10 CP
2018: 1630 km, 16 Nächte, 2 CP
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Chrissl70 »

citrotroll hat geschrieben: 24.08.2018, 14:11
Chrissl70 hat geschrieben: 24.08.2018, 13:23

Und Samstag hole ich mir das Schild beim Vorbesitzer ab
Hallo Christine,
dann lass Dir auch den letzten Tüv-Bericht mitgeben, wenn Du den nicht schon bekommen hast. Kann nützlich sein, bis Du den neuen Tüv hast.
LG Ulli
Hab ich!
Mittwoch morgen hab ich Termin
Prüfer kommt zum Anhänger Verleih im Nachbar Ort. Der "Kleine" darf ausnahmsweise dabei stehen😊
Vielleicht bekomme ich den Sohn des Inhabers dazu den Triton zu schweissen...wenn er schomma da steht...
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Skandinavienreisender ETC 585
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Re: Aufbocken?

Beitrag von Skandinavienreisender ETC 585 »

Moin,
weil hier "Unverständnis" oder "Unglauben" über die Belastung der Beton-Pflanzsteine geherrscht hat, hier 2 Bilder von meinem z.Zt. wegen der Achsenüberholung "ruhig gestellten" Tritons. Wenn man etwas pragmatisch an die Sache geht, hat jeder Stein etwa 200kg zu tragen. Wobei da die Abstützungspunkte noch nicht berücksichtigt sind. Ich würde es jederzeit wieder machen....
Dateianhänge
IMG_20180823_203456.jpg
Grüße
Tilo

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Je älter, je besser!
Triton Bj.'84
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