Schrauber hat geschrieben: ↑03.02.2019, 11:20
Dann denke ich mal in dem Sinn konsequent weiter: Der wohnwagen hat unterwegs einen Platten, das Ersatzrad mit Reifen älter als 6 Jahre kommt dauf. Die Zulasssung ist somit abgelaufen. Zuhause gibt es neue Reifen. Da die Zulassung abgelaufen ist, muss ich zur Zulassungsstelle um sie erneut eintragen zu lassen. Wie die mich da wohl anschauen?
Hat neja auch nicht geschrieben.
Es läuft auch keine Zulassung ab.
Das Fzg bleibt zugelassen, Du darfst nur nicht von einer Ausnahme-Verordnung Gebrauch machen.
*Erklärbär*:
Die meisten Autos haben statt Ersatzrad ein Notrad oder Pannenhilfset.
Diese erlauben eine Geschw. bis max 80 km/h.
Wenn ich also in Schraubers Sinn "konsequent" weiterdenken würde, hieße das nichts anderes,
als daß ich nach Reifenpanne und Wiedergenesung des Reifens in der Werkstatt zur Zulassungsstelle müßte, weil ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorübergehend minimiert war.
Das ist alles nicht der Fall.
Ersatzrad drauf und gut.
Bei Notrad max 80 oder was da fett scharz auf Gelb draufgedruckt steht.
Bei Pannenset ebenso.
Und dann Wechsel auf neuen Reifen. Alles gut.
Ein Auto verliert auch nicht seine Zulassung, wenn es saisonal mit Winterreifen mit geringerem Geschwindigkeits-Index
fährt. Es muß nur der Fahrer im Sichtfeld darauf hingewiesen werden, daß nur noch 240 km/h angesagt sind, weil die schmalen 285er WR drauf sind.
Gleiches beim Touring:
Panne mit originaler Bereifung; E- Rad von 1980 drauf => max 80 km/h, da Teilnahme an Gespann-Formel-Eins verwirkt.
Reifen erneuern - hoch die Tassen und/oder tief das Pedal (100 km/h)!
Weshalb eine Panne die Zulassung berühren sollte, ist nicht nachvollziehbar.
Auch nebulöse Vorzeltlampen, die eingetragen, aber nicht existent sind, führen nicht weiter:
Bei so ziemlich jedem Transportanhänger finden sich in den Zulassungspapieren Beschreibungen zu den Rüstzuständen.
Dort sind Plane und Spriegel, Klappen und Rampen aufgelistet.
Diese müssen bei der Tüv- Vorführung nicht vorhanden sein.
Sie bieten eine Option, wie auch erlaubte sonstige Reifen, die Abmaße verändernde Zubehöre oder auch die erhöhte maximale Geschwindigkeit.
Die 100er Regelung wird völlig zu Unrecht als kompliziert dargestellt.
Es ist eine der eher transparenteren Vorschriften.
Versucht mal einen Beifahrersitz auf Turnout umzubauen bzw umbauen zu lassen !
Hier wird so viel durcheinander gebracht.
Eribaba ETC 417 hat oben mal kurz und völlig zutreffend die ABE ins Spiel gebracht, ohne sie explizit zu nennen.
Auf der gründet der ganze Spaß.
Dann geht es über TÜV und Zulassung zur Erlaubnis, an den LKWs vorbeizufliegen.
Wenn Schritt 1, 2 und 3 schon der Händler macht, kriegt der piratentroll davon wenig mit, heißt aber nicht, daß sie nicht nötig waren und unternommen wurden.
Bei der Bescheinigung vom Tüv ist die einzige Variable: Wird vom Hersteller ein Persil-Schein gefordert oder nicht.
Citrotroll hat eine benötigt und bekommen
.
Bei Schraubers Puck und bei unserem Troll war es nicht nötig.
So lästig der Tüv sein mag und ist: ich halte die Menschen dort für gut ausgebildet
(und sie waren zu mir auch immer freundlich - was aber hier egal ist).
Wenn nun einer von denen alles ausgedruckt haben will und ein anderer mit dem erfahrenen Auge sieht, daß die Möhre auch 120 standhalten würde, ja dann wird man es nicht ändern können.
Ich kämpfe gerade analog darum, ein Fahrzeug von einem Bundesland in ein anderes umzumelden. Kein Halterwechsel - nur Wohnortwechsel. Im Auto ist ein Beifahrersitz für handicaped verbaut. Schwedisches Produkt und in Fzg- Papiere eingetragen. Jetzt will die Prüfstelle im anderen Bundesland den ganzen Zertifikats-Wahnsinn lostreten, dabei ist das Teil zertifiziert, eingetragen und mehrmals getüvt! Seit 5 Jahren.
So kann es gehen. Es hängt auch vom Prüfer ab, welche Bescheinigungen er sehen will.
Die 100er ist einfach. Das Schwierigste ist die Plakette, denn die ist so sch... groß und häßlich.
trolloholic