Ablauf 100Kmh zulassung

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
Schrauber
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Schrauber »

neja hat geschrieben: 03.02.2019, 19:38 Der Anhänger muss vom Hersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h freigegeben und zugelassen sein, denn sonst kommt es gar nicht dazu, dass die deutsche 9.AVO zur STVO überhaupt zum Tragen kommen kann. Das ist alles, was der Hersteller mit dieser Geschichte zu tun hat.
Der Hersteller von meinem Puck hat aber gar nichts bestätigt oder freigegeben.
Hilfreich war allerdings, dass auf der Achse steht "über 25 km/h" :mrgreen:
neja
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

Eribaba ETC 417 hat geschrieben: 03.02.2019, 19:48 Neja schrieb: Der Anhänger muss vom Hersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h freigegeben und zugelassen sein, denn sonst kommt es gar nicht dazu, dass die deutsche 9.AVO zur STVO überhaupt zum Tragen kommen kann. Das ist alles, was der Hersteller mit dieser Geschichte zu tun hat.


Und was habe ich anderes behauptet? Du formulierst es anders... Aber ich hab davon sicher keine Ahnung...! :ALAAF:

O.k., ich geb´s auf... :roll:

:XMAS:
Sorry, mein Fehler. Ich hatte "Voraussetzungen" und "Bedingungen" gleich gesetzt.

So ganz in Ordnung finde ich deine Formulierung aber trotzdem nicht:
Der Hersteller bescheinigt unter welchen technischen Voraussetzungen das möglich ist. Der TÜV als Prüfstelle (oder z.B. Dekra...)überprüft und bescheinigt das die vom Hersteller geforderten Bedingungen gegeben sind. darufhin trägt die Zulassungstelle in die Papiere ein, das Tempo 100kmh möglich ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Welche Bedingungen fordert der Hersteller des Anhängers?
Welche Bedingungen überprüft der TÜV am WoWa, die der Hersteller gefordert hat?
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citrotroll
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von citrotroll »

Moin,
ich hab Hymer angeschrieben und um die 100km/h Herstellerbescheinigung für meinen Troll gebeten.
Kam kostenlos, hat etwas gedauert. Leider kam sie nicht mehr rechtzeitg für die Halterumschreibung, und TÜV war sowieso fällig, da hab ich dann die kostenpflichtige TÜV-Bescheinigung genommen.

viele Grüße,
Ulli
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von trolloholic »

citrotroll hat geschrieben: 04.02.2019, 10:58 die 100km/h Herstellerbescheinigung für meinen Troll
@Ulli :thumbs:
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Eribaba ETC 417 »

trolloholic hat geschrieben: 04.02.2019, 11:40
citrotroll hat geschrieben: 04.02.2019, 10:58 die 100km/h Herstellerbescheinigung für meinen Troll
@Ulli :thumbs:
@ Ulli: :thumbs: :thumbs:
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Gruß,
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von trolloholic »

Schrauber hat geschrieben: 03.02.2019, 11:20 Dann denke ich mal in dem Sinn konsequent weiter: Der wohnwagen hat unterwegs einen Platten, das Ersatzrad mit Reifen älter als 6 Jahre kommt dauf. Die Zulasssung ist somit abgelaufen. Zuhause gibt es neue Reifen. Da die Zulassung abgelaufen ist, muss ich zur Zulassungsstelle um sie erneut eintragen zu lassen. Wie die mich da wohl anschauen?
Hat neja auch nicht geschrieben.
Es läuft auch keine Zulassung ab.
Das Fzg bleibt zugelassen, Du darfst nur nicht von einer Ausnahme-Verordnung Gebrauch machen.

*Erklärbär*:
Die meisten Autos haben statt Ersatzrad ein Notrad oder Pannenhilfset.
Diese erlauben eine Geschw. bis max 80 km/h.

Wenn ich also in Schraubers Sinn "konsequent" weiterdenken würde, hieße das nichts anderes,
als daß ich nach Reifenpanne und Wiedergenesung des Reifens in der Werkstatt zur Zulassungsstelle müßte, weil ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorübergehend minimiert war.
Das ist alles nicht der Fall.
Ersatzrad drauf und gut.
Bei Notrad max 80 oder was da fett scharz auf Gelb draufgedruckt steht.
Bei Pannenset ebenso.
Und dann Wechsel auf neuen Reifen. Alles gut.
Ein Auto verliert auch nicht seine Zulassung, wenn es saisonal mit Winterreifen mit geringerem Geschwindigkeits-Index
fährt. Es muß nur der Fahrer im Sichtfeld darauf hingewiesen werden, daß nur noch 240 km/h angesagt sind, weil die schmalen 285er WR drauf sind.

Bild

Gleiches beim Touring:
Panne mit originaler Bereifung; E- Rad von 1980 drauf => max 80 km/h, da Teilnahme an Gespann-Formel-Eins verwirkt.
Reifen erneuern - hoch die Tassen und/oder tief das Pedal (100 km/h)!
Weshalb eine Panne die Zulassung berühren sollte, ist nicht nachvollziehbar.

Auch nebulöse Vorzeltlampen, die eingetragen, aber nicht existent sind, führen nicht weiter:
Bei so ziemlich jedem Transportanhänger finden sich in den Zulassungspapieren Beschreibungen zu den Rüstzuständen.
Dort sind Plane und Spriegel, Klappen und Rampen aufgelistet.
Diese müssen bei der Tüv- Vorführung nicht vorhanden sein.
Sie bieten eine Option, wie auch erlaubte sonstige Reifen, die Abmaße verändernde Zubehöre oder auch die erhöhte maximale Geschwindigkeit.

Die 100er Regelung wird völlig zu Unrecht als kompliziert dargestellt.
Es ist eine der eher transparenteren Vorschriften.
Versucht mal einen Beifahrersitz auf Turnout umzubauen bzw umbauen zu lassen !

Hier wird so viel durcheinander gebracht.
Eribaba ETC 417 hat oben mal kurz und völlig zutreffend die ABE ins Spiel gebracht, ohne sie explizit zu nennen.
Auf der gründet der ganze Spaß.
Dann geht es über TÜV und Zulassung zur Erlaubnis, an den LKWs vorbeizufliegen.
Wenn Schritt 1, 2 und 3 schon der Händler macht, kriegt der piratentroll davon wenig mit, heißt aber nicht, daß sie nicht nötig waren und unternommen wurden.

Bei der Bescheinigung vom Tüv ist die einzige Variable: Wird vom Hersteller ein Persil-Schein gefordert oder nicht.
Citrotroll hat eine benötigt und bekommen :thumbs: .
Bei Schraubers Puck und bei unserem Troll war es nicht nötig.
So lästig der Tüv sein mag und ist: ich halte die Menschen dort für gut ausgebildet (und sie waren zu mir auch immer freundlich - was aber hier egal ist).
Wenn nun einer von denen alles ausgedruckt haben will und ein anderer mit dem erfahrenen Auge sieht, daß die Möhre auch 120 standhalten würde, ja dann wird man es nicht ändern können.

Ich kämpfe gerade analog darum, ein Fahrzeug von einem Bundesland in ein anderes umzumelden. Kein Halterwechsel - nur Wohnortwechsel. Im Auto ist ein Beifahrersitz für handicaped verbaut. Schwedisches Produkt und in Fzg- Papiere eingetragen. Jetzt will die Prüfstelle im anderen Bundesland den ganzen Zertifikats-Wahnsinn lostreten, dabei ist das Teil zertifiziert, eingetragen und mehrmals getüvt! Seit 5 Jahren.


So kann es gehen. Es hängt auch vom Prüfer ab, welche Bescheinigungen er sehen will.

Die 100er ist einfach. Das Schwierigste ist die Plakette, denn die ist so sch... groß und häßlich.

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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

citrotroll hat geschrieben: 04.02.2019, 10:58 Moin,
ich hab Hymer angeschrieben und um die 100km/h Herstellerbescheinigung für meinen Troll gebeten.
Kam kostenlos, hat etwas gedauert. Leider kam sie nicht mehr rechtzeitg für die Halterumschreibung, und TÜV war sowieso fällig, da hab ich dann die kostenpflichtige TÜV-Bescheinigung genommen.

viele Grüße,
Ulli
Diese Bestätigung ist m.E. nicht eindeutig zu verstehen:
Soll diese Bestätigung direkt für die Zulassungsstelle zu sehen sein oder soll sie als Grundlage für den TÜV-Abnahme gem. 9.AVO gelten?

Einerseits steht dort drin, dass der WoWa laut dieser Bescheinigung von den "technschen Abteilungen" für 100km/h freigegeben werden kann, wenn noch 2 Bedingungen erfüllt sind (25km/h-Schild und Auslieferungszustand vorhanden).
Das bedeutet, dass dieser Zustand erst noch festgestellt werden muss und das macht nicht die Zulassungsstelle.
In welchem Zustand die Reifen real sind, weiß die Zulassungsstelle z.B. nicht.
(ich nehme dabei mal an, dass "technische Abteilungen" Prüforganisation bedeuten oder wie ist das zu verstehen?)

Dann kommt quasi eine direkte Anweisung, was die Zulassungsstelle ein zu tragen hat und zum Schluss erfährt man, dass eine Vorführung beim TÜV ggf. erforderlich ist, wenn eine Stabilisierungseinrichtung nach gerüstet wurde.
Umkehrschluss:
Normal, also wenn keine Stabilisierungseinrichtung vorhanden ist, sollte eine Vorführung beim TÜV laut dieser Bescheinigung nicht erforderlich sein, was aber wiederum dem ersten Satz widerspricht.


Wenn die Zulassungsstelle nur aufgrund dieser Bescheinigung die 100km/h-Regelung einträgt, wäre das m.E. daher eher Zufall.
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von trolloholic »

neja hat geschrieben: 04.02.2019, 16:20 ist m.E. nicht eindeutig zu verstehen:
ich finde ja Carina hat sich Mühe gegeben.
Der erste Satz ist halt sinnlos.
Aber das ist nicht unbedingt auf ihrem Mist gewachsen...
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von upsma »

... ich glaube Sachs 3466 is jetzt schwindlig !? :mrgreen: .... ich seh das übrigens wie Neja.
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von citrotroll »

Da ich beim TÜV auch gleich die Winterhoff ASK hab eintragen lassen, werde ich wohl nicht mehr erfahren, ob ohne diese der Hymer-Zettel für die 100er Eintragung gereicht hätte.
LG Ulli
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Roman »

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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Feger ETC 421 »

Roman hat geschrieben: 04.02.2019, 20:39 Ich boykottiere die Hunderter-Ausnahmeregel. Ich zeige dem Staat die Faust! Jahaaa!!
Ich machs andersrum, ich nutze sie, der Wohnwagen hat sie ja, ohne es zu dürfen. :lol:

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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Andreas ETC 262 »

citrotroll hat geschrieben: 04.02.2019, 20:28 Da ich beim TÜV auch gleich die Winterhoff ASK hab eintragen lassen, ......
Wie, die muss doch nicht eingetragen werden :shock: :shock:
die hat ABE, das reicht

hier noch einmal ausführlicher steht alles drin,
auch wie sich das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug zu Anhänger verhalten muss
Gruß
Andreas

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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von upsma »

citrotroll hat geschrieben: 04.02.2019, 20:28 Da ich beim TÜV auch gleich die Winterhoff ASK hab eintragen lassen, werde ich wohl nicht mehr erfahren, ob ohne diese der Hymer-Zettel für die 100er Eintragung gereicht hätte.
LG Ulli
Doch Ulli :D , dein 93 hatte sie bereits :wink: Steht auch so in deinem Info-Brief zur 9. Ausnahmegenehmigung, ausgehändigt nach Abnahme.

"Der Anhänger muss gem. §30a Abs. 2 StVZO für Tempo geeignet sein
(dies ist ab einer Erstzulassung ab dem 1.1.1990 der Fall)
"

...deiner ist ein 1993er!? :wink:

Und bei Sachs ist dieses nicht der Fall!.... is 1982/3er!.........folglich.......!? :D
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Killerdackel »

trolloholic hat geschrieben: 04.02.2019, 14:43 ....
Ich kämpfe gerade analog darum, ein Fahrzeug von einem Bundesland in ein anderes umzumelden. Kein Halterwechsel - nur Wohnortwechsel. Im Auto ist ein Beifahrersitz für handicaped verbaut. Schwedisches Produkt und in Fzg- Papiere eingetragen. Jetzt will die Prüfstelle im anderen Bundesland den ganzen Zertifikats-Wahnsinn lostreten, dabei ist das Teil zertifiziert, eingetragen und mehrmals getüvt! Seit 5 Jahren.


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Ist Ummeldung bei Wohnsitzwechsel überhaupt noch NOTWENDIG ??
Irgendwo im Hinterkopf mein ich, daß das nicht mehr notwendig ist.
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