Ablauf 100Kmh zulassung

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
Schrauber
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Schrauber »

Ummeldung ist schon noch notwendig, man kann aber das alte Kennzeichen behalten, auch wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk zieht.
Killerdackel
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Killerdackel »

OK - danke.
sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
Leben ist eine durch 6 übertragene chronische Krankheit mit tödlichem Ende
(Nico Semsrott)
Wenn no älle wäred wie i sei sodd Bild
neja
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

upsma hat geschrieben: 04.02.2019, 20:58
citrotroll hat geschrieben: 04.02.2019, 20:28 Da ich beim TÜV auch gleich die Winterhoff ASK hab eintragen lassen, werde ich wohl nicht mehr erfahren, ob ohne diese der Hymer-Zettel für die 100er Eintragung gereicht hätte.
LG Ulli
Doch Ulli :D , dein 93 hatte sie bereits :wink: Steht auch so in deinem Info-Brief zur 9. Ausnahmegenehmigung, ausgehändigt nach Abnahme.

"Der Anhänger muss gem. §30a Abs. 2 StVZO für Tempo geeignet sein
(dies ist ab einer Erstzulassung ab dem 1.1.1990 der Fall)
"

...deiner ist ein 1993er!? :wink:

Und bei Sachs ist dieses nicht der Fall!.... is 1982/3er!.........folglich.......!? :D
Ne, so sehe ich das nicht...
Der Wohnwagen hat eine bauartbedingte zul Höchstgeschwindigkeit von (mindestens) 100km/h, die sich aus §30 STVZO ergibt. Wenn er diese nicht hätte, müsste der Wohnwagen eigentlich schon seit Jahren mit einem Geschwindigkeitsschild, welches eine geringere Geschwindigkeit als 100km/h ausweist (also z.B. 80km/h), ausgerüstet sein.
Das steht in § 58 der STVZO.
Die bauartbedingte zul. Höchstgeschwindigkeit kann immer direkt vom Hersteller bestätigt werden, da diese nicht vom aktuellen Zustand usw. des Anhängers abhängig ist, sondern Teil der Betriebserlaubnis ist.

Diese quasi grundsätzliche zul. Höchstgeschwindigkeit von Anhängern hat mit der realen zul. Höchstgeschwindigkeit von 100km/h für Anhänger laut 9. AVO in Deutschland nichts zu tun.
Die 9.AVO ist lediglich eine Verkehrs-Vorschrift, die in D gilt. In anderen Ländern, z.B. Österreich oder Dänemark, gelten andere nationale Vorschriften für die real zul. Vmax von 100km/h bei Anhängern.

Um die reale zul. Höchstgeschwindigkeit von 100km/h in D gem. der 9. AVO zu erlangen, ist die bauartbedingte zul. Höchstgeschwindigkeit des Anhängers von 100km/h eine (logische) Voraussetzung.
(Wenn der Hersteller seinem WoWa keine zul. Geschwindigkeit von mindestens 100km/h zutraut, kann dies auch durch eine STVO-AusnahmeVO nicht ermöglicht werden)

Wenn die zul. Höchstgeschwindigkeit laut 9.AVO nachträglich in die ZB1 eingetragen werden soll, muss dies, jedenfalls soweit ich die 9.AVO verstehe, immer vorher durch eine Prüforganisation beurteilt werden, denn die muss die zusätzlich zur bauartbedingten 100km/h-Freigabe nötigen Bedingungen feststellen.

Von daher bringt der Hymer-Brief quasi wenig bis gar nichts. Maximal wird dadurch noch einmal bestätigt, dass der WoWa für eine bauartbedingte Vmax von 100km/h geeignet ist.
Die Einhaltung der zusätzlichen Bedingungen gem. 9.AVO muss im Falle einer nachträglichen Eintragung, immer durch eine Prüforganisation abgenommen werden, denn nur die kann den aktuellen Zustand des WoWa beurteilen.

Wie schon geschrieben:
So würde ich es anhand der Gesetzestexte interpretieren.
Das schließt aber nicht aus, dass eine Zulassungsbehörde trotzdem, allein anhand des Hymer-Scheibens (wirkt ja ziemlich amtlich...), eine Eintragung gem. 9.AVO vornehmen würde.
Diesbezüglich ist nach meiner Erfahrung vieles möglich.....
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trolloholic
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von trolloholic »

upsma hat geschrieben: 04.02.2019, 20:58 "Der Anhänger muss gem. §30a Abs. 2 StVZO für Tempo geeignet sein
(dies ist ab einer Erstzulassung ab dem 1.1.1990 der Fall)"
unsere ganz alten Tourings sind sogar zusätzlich für Softies, Kleenex und Tempo geeignet.
Da rümpft so mancher youngtimer-Pilot neidisch die Nase...

:ALAAF:
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
upsma
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von upsma »

...die 100 is noch in der Zwischenablage! :mrgreen:
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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Schrauber
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Schrauber »

Copy and waste ...
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von upsma »

... :D Copy hab ich gemacht aber nicht für die Tonne :wink: Habt Ihr die nicht dabei auf Tour?
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Gruß aus Seevetal upsma<<<
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neja
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

Dass der letzte, klein geschriebene Satz dort steht, der den §6 der 9-AVO wieder gibt, finde ich gut.

Dadurch sollte eine eventuelle Diskussion mit Ordnungshütern oder bei der Hauptuntersuchung zu vermeiden sein, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind.
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Sachs 3466 »

Also jetzt bin ich eher verwirrt mein Touring hatte schon eine 100KMH Plakette aber in den Papieren Steht nichts ??
ich werde dem Prüfer meine Papiere geben und er wird dann schon wissen was sein muss
Klar ist das ich neue Riefen brauche deshalb ja auch der Gedanke mit der 100Kmh Zulassung
upsma
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von upsma »

...genau :D so erfährt man den Ablauf am besten. :thumbs:
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

Sachs 3466 hat geschrieben: 15.02.2019, 14:13 Also jetzt bin ich eher verwirrt mein Touring hatte schon eine 100KMH Plakette aber in den Papieren Steht nichts ??
Das kann eine ganz einfache Ursache haben:

Der Wohnwagen war zwischen 1998 und 2005 gem. der 9. AusnahmeVO bereits für 100km/h zugelassen. Damals ging das nur zusammen mit dem ZugFz (welches dann zusätzliche eine kleine 100km/h-Plakette an der Windschutzscheibe haben musste).
Da der Wohnwagen nur zusammen mit einem einzigen ZugFz für 100km/h zugelassen war (Kombination), gab es i.d.R. keine entsprechenden Einträge in die beiden Fahrzeugscheine.

man bekam stattdessen eine "Bestätigung und Bescheinigung" in der der TÜV zum einen bescheinigt, dass die aufgeführte Kombination gem. der 9.AVO geeignet ist und zum anderen die Zulassungsstelle bestätigt, dass die aufgeführte Kombination gem. der 9.AVO für 100km/h dann auch zugelassen ist.

Dieses Dokument musste unbedingt mit geführt werden, wenn man von der 9.AVO Gebrauch machen wollte (und es würde auch heute noch gelten, wenn dieser bestimmte Zugwagen zum Ziehen verwendet werden würde)

Falls dieses Dokument noch vorhanden ist, sofern meine Annahme überhaupt stimmt, könnte es, mit etwas Glück, klappen, einen Eintrag in die Zulassungsbescheinigung 1 des Wohnwagens gem. der 9. AVO von der Zulassungsstelle zu erhalten, ohne noch mal zum TÜV zu müssen, denn dass der Wohnwagen gem. der 9. AVO geeignet ist, hat der TÜV in dem Fall ja bereits bestätigt.

Bei meinem ehemaligen Troll war das jedenfalls so: der wurde 2003 in Kombination mit meinem Opel Astra für 100km/h zugelassen und als ich 2007 das ZgFz wechselte, hätte die Eintragung im Fz-Schein allein aufgrund der vorherigen Kombi-Bescheinigung von der Zulassungsstelle geändert werden können. Da ich den Troll aber gleichzeitig wieder auflasten wollte (der war wegen des Leergewichts des Astra 2003 etwas abgelastet worden) musste ich die 100km/h Eignung leider noch einmal wiederholen. Der TÜV muss ja auch leben....
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Sachs 3466 »

Ok sicher war das so das die 100Kmh Plakette schon in dem Zeitraum erteilt wurde .ok da weder die Bescheinigung noch vorhanden ist noch andere unterlagen werd ich zum TÜV gehen müssen alles in zusammen mit neuen Reifen und dem Eh fälligen 2 jährigem TÜV
Gasabnahme muss ich mir eh jemanden anderes suchen Früher konnten das manche Gas und Wasser Installateure mit machen
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

Sachs 3466 hat geschrieben: 16.02.2019, 11:24 Ok sicher war das so das die 100Kmh Plakette schon in dem Zeitraum erteilt wurde
Wenn es "sicher" ist, dass das so war:
Warum hast du das dann nicht vorher schon erwähnt und lässt uns hier ellenlang über die Voraussetzungen für die 9.AVO philosophieren, wobei diese bei deinem WoWa schon vor Jahren bestätigt wurden?
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Sachs 3466
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von Sachs 3466 »

weil ich ja nicht habe keinerlei unterlagen dummerweise habe ich auch das 100KMH schild entfernt
meine frage war gibt es Irgend wo eine Freigabe oder ist es egal kann Darf das der TÜV entscheiden ?
jetz habe ich aber eher das Problem die 175SR 13 zu bekommen heißen ja jetzt 175 /80 R13 trotzdem Bin ich noch immer am Suchen
neja
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung

Beitrag von neja »

Sachs 3466 hat geschrieben: 16.02.2019, 11:52 weil ich ja nicht habe keinerlei unterlagen dummerweise habe ich auch das 100KMH schild entfernt
meine frage war gibt es Irgend wo eine Freigabe oder ist es egal kann Darf das der TÜV entscheiden ?
jetz habe ich aber eher das Problem die 175SR 13 zu bekommen heißen ja jetzt 175 /80 R13 trotzdem Bin ich noch immer am Suchen
Dein WoWa ist grundsätzlich schon mal für die 9.AVO geeignet, denn sonst wäre er früher dafür nicht zugelassen worden. Da würde ich mir keine großen Gedanken machen. Der techn. Zustand sollte allerdings OK sein.

175R13 gibt es eigentlich genug, lediglich, so wie ich es gesehen habe, meist in verstärkter Ausführung.
Schau auch mal unter caravanreifen.deeh

Diese verstärkten Ausführungen darfst du ebenfalls benutzen, sofern deren Geschwindigkeitsindex größer-gleich 120km/h (L) ist. Die sind halt etwas "rappeliger", aber du musst keinen größeren Luftdruck verwenden, als bei normalen Reifen.

Wichtig wäre, dass du vorher abklärst, wie alt die sind.
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