Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑27.05.2019, 14:41
neja hat geschrieben: ↑27.05.2019, 14:19
Feger, wie gesagt, ich vermute es....
Wenn man etwas anderes als die serienmässige Kupplung an das Zugrohr des WoWa baut, muss das für diesen Anhänger freigegeben sein.
Hast Du ne ASK an Deinem Touring?
Wenn ja, dann zeig mal bitte nen Schriftstück, wo diese ASK genau für diesen Deinen Anhänger freigegeben ist....
Gruß, der Feger
Ich habe keine ASK und ich bin mir trotzdem ebenfalls sicher, dass kein einzelner Anhänger bei der Genehmigung einer Kupplung genannt wird.
Wenn eine Zugösenkupplung die gleichen allgemeinen Forderungen für die üblichen Anhänger erfüllt (z.B. Richtlinie 94/20/EG), wird sie wahrscheinlich verwendet werden können. Dann muss diese Kupplung allerdings auch für die bauartgemäße Höchstgeschwindigkeit von 100km/h (nicht die die 100km/h laut 9. AusnahmeVO), welche die meisten aktuelleren WoWa aufweisen, laut Kupplungshersteller geeignet sein, denn wenn sie das nicht ist, erlischt die Betriebserlaubnis in jedem Fall.
Ob das der Fall ist und ob es noch andere zulassungstechnische Gründe für oder gegen eine Zugösenkupplung an einem Anhänger mit nicht verstellbarer Höhe der AHK gibt, weiß ich nicht und ich werden auch nicht versuchen, dass heraus zu finden, da es schlichtweg in 99.9% aller Fälle völlig uninteressant ist.
Es gibt bestimmte Anhänger mit höhenverstellbarer Deichsel, die sowohl für Kugelkopf, als auch mit einer Lkw-Zugöse ausgestattet werden können.
Text aus einer Beschreibung vom "anhaengerland":
Darum läßt sich die hier angebotene höhenverstellbare Anhängerdeichsel sowohl mit einer herkömmlichen Kugelkupplung (Pkw-Betrieb) wie auch mit einer DIN-Zugöse (Lkw-Betrieb) ausstatten.
Die Möglichkeit eine Ösenkupplung montieren zu können, wird bei einem Zentralachsanhänger dort also von der Höhenverstellbarkeit der Zugdeichsel abhängig gemacht und das halte ich auch für sinnvoll, denn wenn eine Ösenkupplung montiert ist, sollte sie auch an alle Zugmäuler von Zugfahrzeugen so passen können, dass der Anhänger in Waage steht und das ist, durch die z.Teil völlig unterschiedliche Montagehöhe der Zugmäuler ansonsten nicht sicher gestellt.
Nicht nur aus dem Grund, dass ein Touring keine höhenverstellbarer Zugdeichsel besitzt, halte ich die Idee, am Touring eine Zugöse zu montieren schlichtweg für Unsinn.
Was spricht dagegen, am Touring alles so zu lassen, wie es ist und dafür am Traktor entsprechende Änderungen durch zu führen?
Am Traktor müsste eventuell auch dann eine Änderung gemacht werden, wenn der Touring eine Zugöse hat, denn es ist keinesfalls sicher gestellt, dass die vorhandene Maulkupplung in der passenden Höhe zum Touring montiert ist.