und das betrifft laut Bedienungsanleitung ja nicht nur den Puck L, sondern alle aktuelleren Tourings die noch in Frankreich gebaut wurden.am interessantesten ist bisher nejas Puck L aus 2009.
Zugmaul Antischlinger?
Re: Zugmaul Antischlinger?
@trolloholic:
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Hallo,trolloholic hat geschrieben: ↑18.10.2019, 07:15 bisher dokumentierte Vmax der Tourings (bei Außerachtlassen der Ausnahme-VO)
(chronologisch)
- @trolloholic 64er keine Vmax in den Papieren, kein CoC, kein Manual
- @Roman 78er keine Vmax in den Papieren, kein CoC, kein Manual
03.2010 Ende der Touring-Prod. in Frankreich
- @neja 2009er keine Vmax in den Papieren, 100 km/h im Manual
- @Norbert 2011er keine Vmax in den Papieren
- @trollheizer neuer 530 keine Vmax in den Papieren
- @Hephaistos neuer 530 120 km/h im CoC
- @Ole 2014er 120km/h im Manual
am interessantesten ist bisher nejas Puck L aus 2009.
- @Henk hat keine Papiere
Ein in Frankreich hergestellter Touring, der 100 Km/h allerdings nur! im Manual zu stehen hat.
Eines der leichteren Touringmodelle, welches die Anwendung der französischen
max 130 km/h- Regel mit mehr Zugfahrzeugen ermöglichen würde, als z.B. ein Troll.
das oben genannte, noch aufzulösende Paradoxon:auch erstaunt, dass eine im CoC vermerkte Vmax (Hephaistos) nicht in die nationalen Zulassungspapiere übertragen wird.trolloholic hat geschrieben: ↑17.10.2019, 08:14 ...in Frankreich wären die Tourings ja dann unverkäuflich gewesen:
Alle brettern ans Mittelmeer, nur der Design- Connoisseur muss die Langsamkeit entdecken...
Ein Handbuch/Manual ist nichts bindendes, ein CoC aber eigentlich schon.
trolloholic
ab wann gab es denn dieses CoC?
Ich habe es auch nicht.
Bekommt man das vom Händler oder in Bad Waldsee?
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole....neja hat geschrieben: ↑18.10.2019, 09:34 [
Jetzt fehlt nur (immer noch) die exakte Übersetzung/Auslegung des Punktes mit den 3,5T...denn das ist der entscheidende Punkt.
Möglichkeit 1:
Summe der zul Gesamtgewichte von Zug-Fz und Wohnwagen
Möglichkeit 2:
zul ZugGesamtgewicht des Zug-Fz
Ausschließlich mit Möglichkeit 2 lässt sich das o.a. Beispiel "SUV mit zul. Gesamtgewicht von 2,9T darf Anhänger mit 0,4T zul Gesamtgewicht lediglich mit 90km/h ziehen" erklären.
Im anderen Thema - weiter oben verlinkt- wurde genau übersetzt. Dort kann man nachlesen.
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Re: Zugmaul Antischlinger?
der Link zu einem Anhängershop
ist nicht nur wegen Übersetzungswidrigkeiten mit Vorsicht zu genießen.
Dass - wie dort zu lesen :
auf der Landstrasse solo noch 90km/h erlaubt sind, gehört doch seit Juli 2018 der Vergangenheit an.
@neja
deshalb hatte ich in der Liste nicht Dein Modell genannt, sondern nur "2009er"
sonnige Grüße!
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Bei mir steht in Textzeile 22: ...
"15.2/15: AUCH M. KENNZEICHN. MAX 100KM/H"...
"15.2/15: AUCH M. KENNZEICHN. MAX 100KM/H"...
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Moin, bei unserem Troll Bj.
2011Grüße vom Niederrhein NRW
Gertrud & Norbert ETC420 mit Caddy_Troll unterwegs
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Re: Zugmaul Antischlinger?
ja und das ist bei dir, in der Zulassungsbescheinigung, dann das Gleiche, wie es bei meinem ehemaligen Troll im damaligen Fahrzeug-Schein (s.o.) zu den Angaben der Reifen gemacht wird:
Auch bei abweichender Kennzeichnung der Reifen gilt (egal wo) eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 100km/h und dieser Zusatz hat nichts mit der deutschen 100km/h-Regelung (9. AVO) zu tun.
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Re: Zugmaul Antischlinger?
und das wiederum ist ausschließlich die Bescheinigung gem. der deutschen 100km/h-Regelung und anhand dieses Textes ist kein Rückschluss möglich, ob die bauartbedingte Vmax über diesen 100km/h liegt oder nicht.Norbert ETC 420 hat geschrieben: ↑18.10.2019, 11:27 Moin, bei unserem Troll Bj. 20191017_114147.jpg2011
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Ich habe mir die entsprechende übersetzte Passage noch einmal angesehen:tourensauser hat geschrieben: ↑18.10.2019, 10:06Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole....neja hat geschrieben: ↑18.10.2019, 09:34 [
Jetzt fehlt nur (immer noch) die exakte Übersetzung/Auslegung des Punktes mit den 3,5T...denn das ist der entscheidende Punkt.
Möglichkeit 1:
Summe der zul Gesamtgewichte von Zug-Fz und Wohnwagen
Möglichkeit 2:
zul ZugGesamtgewicht des Zug-Fz
Ausschließlich mit Möglichkeit 2 lässt sich das o.a. Beispiel "SUV mit zul. Gesamtgewicht von 2,9T darf Anhänger mit 0,4T zul Gesamtgewicht lediglich mit 90km/h ziehen" erklären.
Im anderen Thema - weiter oben verlinkt- wurde genau übersetzt. Dort kann man nachlesen.
Wenn man von Gespannen redet, redet man vom real auf der Straße existierenden Gespann und nicht von einem theoretisch Gespann, welches mit dem Zugfahrzeug möglich wäre.Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, deren zulässigesGesamtgewicht größer als 3,5 to ist oder von Gespannen, deren zulässiges Zuggesamtgewicht größer als 3,5 to ist, ist beschränkt auf:
Das zul. Zuggesamtgewicht eines real auf der Straße fahrenden Gespanns ist die Summe aus zul GG des Fz plus zul GG des Anhängers sofern das zul ZugGG des Fz dabei nicht überschritten wird und nicht das theoretisch mögliche zul Zuggesamtgewicht des Fz.
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Re: Zugmaul Antischlinger?
O.K., ich habe das Tempo dieses Fadens unterschätzt...!trolloholic hat geschrieben: ↑17.10.2019, 11:57 es geht nicht um die 9. AusnahmeVO,
sondern um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Feld "T"
bei Deinem auch leer
guckst Du:
T leer.JPG
Ich bin mir sicher, das Anhänger mit einer bbH von 80km/h im Fahrzeugschein hinten einen entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber führen müssen. Und ich meine jetzt, es wäre so, das alle die den Strich im Feld "T"drin haben, für 100km/h geprüft sind. Das ist m.E. mal geändert worden! Mit der 9. AusnahmevO hat das, ganz richtig, gar und überhaupt nix zu tun!
Re: Zugmaul Antischlinger?
Ja, die 100km/h-Ausnahmeregelung (9. AVO) ist auf der Folgeseite bei mir eingetragen.
Also egal wie toll die Schlappen sind (H,V oder Z Reifen), max. ist 100km/h (für meinen Triton mit der Typengenehmigung/ABE aus 1988).
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Eribaba ETC 417 hat geschrieben: ↑18.10.2019, 13:56O.K., ich habe das Tempo dieses Fadens unterschätzt...!trolloholic hat geschrieben: ↑17.10.2019, 11:57 es geht nicht um die 9. AusnahmeVO,
sondern um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Feld "T"
bei Deinem auch leer
guckst Du:
T leer.JPG
Ich bin mir sicher, das Anhänger mit einer bbH von 80km/h im Fahrzeugschein hinten einen entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber führen müssen. Und ich meine jetzt, es wäre so, das alle die den Strich im Feld "T"drin haben, für 100km/h geprüft sind. Das ist m.E. mal geändert worden! Mit der 9. AusnahmevO hat das, ganz richtig, gar und überhaupt nix zu tun!
Frage:
Wird in "T" nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von "Kraftfahrzeugen" mit eigenem Antrieb eingetragen? Bei meiner Zündapp Falkonette waren das 75 Km/h.
Grüße vom Niederrhein NRW
Gertrud & Norbert ETC420 mit Caddy_Troll unterwegs
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Re: Zugmaul Antischlinger?
@NorbertNorbert ETC 420 hat geschrieben: ↑18.10.2019, 14:28 Frage:
Wird in "T" nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von "Kraftfahrzeugen" mit eigenem Antrieb eingetragen? Bei meiner Zündapp Falkonette waren das 75 Km/h.
da hast Du völlig recht.
Jedoch schau einmal auf dieses Thema von neulich:
Wir wollen hier ganz locker einmal ergründen, wo und ab wann bei den Tourings eine bauartbedingte Vmax dokumentiert ist.(ex Wiki)
in Deutschland
Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition:
„Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“
– § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz
In § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ Eine Ausnahme bilden dort allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb (§ 63a) sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können (§ 16).
Den ganzen Schmu kannte ich bis eben auch nicht,
aber mir war eingefallen, daß ich ja Kraftfahrzeugsteuer zahlen muss.
Für den Troll!
Das ist eigentlich völlig unabhängig von der deutschen 100 km/h- AusnahmeVO
und auch von den im Ausland zu beachtenden Gewichten des Zuges.
Es ziehlt ein wenig darauf ab, einschätzen zu können, was einem drohen würde,
wenn man jenseits der 100 km/h durch z.B. Frankreich saust.
Versicherungen sind ja im Allgemeinen auch nicht dafür bekannt, Milde walten zu lassen....
sonnige Grüße!
trolloholic
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Re: Zugmaul Antischlinger?
Könnte auch ein wertsteigerndes Moment sein, sein, wenn der Eintrag fehlt.
Achte immer auf den Horizont!