Roman hat geschrieben: ↑18.10.2019, 15:42
Könnte auch ein wertsteigerndes Moment sein, sein, wenn der Eintrag fehlt.
sach ich doch!
trolloholic hat geschrieben: ↑17.10.2019, 13:17Zwischenfazit:
Bis jetzt sind in Frankreich die auf der sicheren Seite,
die einen guten alten Touring O (also ohne bremsendes COC) mit alten Federn und ohne 100 km/h Plakette
mit einem nicht zu schweren Auto ziehen.
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn: "Find what you love and let it kill you."
Roman hat geschrieben: ↑18.10.2019, 15:42
Könnte auch ein wertsteigerndes Moment sein, sein, wenn der Eintrag fehlt.
sach ich doch!
trolloholic hat geschrieben: ↑17.10.2019, 13:17Zwischenfazit:
Bis jetzt sind in Frankreich die auf der sicheren Seite,
die einen guten alten Touring O (also ohne bremsendes COC) mit alten Federn und ohne 100 km/h Plakette
mit einem nicht zu schweren Auto ziehen.
Na wenn das so ist.....
Grüße vom Niederrhein NRW
Gertrud & Norbert ETC420 mit Caddy_Troll unterwegs
um die Sache mit Frankreich zu klären, habe ich gerade eben bei der Rennleitung in Frankreich angerufen.
Der Gendarm am anderen Ende der Leitung war sehr freundlich und hilfsbereit, aber leider auf Raubdelikte spezialisiert.
Hatte halt gerade Telefondienst.
Er hat gesagt, dass das Ganze wirklich kompliziert ist und dass ich am Montag noch mal anrufen soll, dann wären die Kollegen von der Verkehrsüberwachung wieder da. Der gute Mann hat auch einen Wohnwagen, mit dem er auf der Autobahn nur 90 fahren darf.
Ich betrachte also ab sofort die Existenz eines Tempolimits in Frankreich für Gespanne von 90 km/h auf der Autobahn als gesichert.
Wie das genau definiert ist, kläre ich dann mit den Jungs von der Verkehrsüberwachung, unter Umständen soll es noch Ausnahmen geben, aber das ist halt nicht die Kernkompetenz vom Raubdezernat.
Hephaistos hat geschrieben: ↑18.10.2019, 16:51
Hallo zusammen,
um die Sache mit Frankreich zu klären, habe ich gerade eben bei der Rennleitung in Frankreich angerufen.
Der Gendarm am anderen Ende der Leitung war sehr freundlich und hilfsbereit, aber leider auf Raubdelikte spezialisiert.
Hatte halt gerade Telefondienst.
Er hat gesagt, dass das Ganze wirklich kompliziert ist und dass ich am Montag noch mal anrufen soll, dann wären die Kollegen von der Verkehrsüberwachung wieder da. Der gute Mann hat auch einen Wohnwagen, mit dem er auf der Autobahn nur 90 fahren darf.
Ich betrachte also ab sofort die Existenz eines Tempolimits in Frankreich für Gespanne von 90 km/h auf der Autobahn als gesichert.
Wie das genau definiert ist, kläre ich dann mit den Jungs von der Verkehrsüberwachung, unter Umständen soll es noch Ausnahmen geben, aber das ist halt nicht die Kernkompetenz vom Raubdezernat.
Gruß
Mike
Dankeschön, das ist eine wichtige Information.
Grüße vom Niederrhein NRW
Gertrud & Norbert ETC420 mit Caddy_Troll unterwegs
Norbert ETC 420 hat geschrieben: ↑18.10.2019, 14:28
Frage:
Wird in "T" nicht die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von "Kraftfahrzeugen" mit eigenem Antrieb eingetragen? Bei meiner Zündapp Falkonette waren das 75 Km/h.
@Norbert
da hast Du völlig recht.
Jedoch schau einmal auf dieses Thema von neulich:
Darf ich mal ne Zwischenfrage stellen?
Fahrt ihr mit euren Autos solo nur maximal so schnell, wie es unter T im Fahrzeugschein steht?
Ich hab mich daran bisher nicht gehalten, müsste ich das?
Das Frankreichproblem scheint aucch andere zu beschäftigen. Hier eine Anfrage vom Mai 2019 an den ADAC mit einer interessanten Bemerkung:
Zitat "Nach dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968, das sowohl Deutschland als auch Frankreich unterzeichnet haben, richten sich die zulassungsrechtlichen Vorschriften jedoch nach dem Recht des Zulassungsstaates. Damit gilt unseres Erachtens die zulassungsrechtliche Beschränkung auf 100 km/h für deutsche Gespanne auch in Frankreich, ohne dass dies in die straßenverkehrsrechtliche Hoheit des französischen Gesetzgebers eingreift."
und in dem Zitat steht etwas zu meinem oben beschriebenen modus operandi mit der 100er-Plakette :
Demzufolge droht – zumindest theoretisch – ein entsprechendes Bußgeld, wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung, bei der in Frankreich regelmäßig ein Heckfoto aufgenommen wird, aus dem 100-km/h-Aufkleber die technisch beschränkte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers erkennbar ist, dieser also zulassungsrechtlich nur 100 km/h fahren darf. Fälle von Beanstandungen sind uns aus der Praxis aber nicht bekannt.
Außerdem wäre es versicherungsrechtlich problematisch, wenn es bei der Überschreitung der technisch beschränkten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu einem Schadenfall kommt. Allerdings wäre dann zu klären, inwieweit zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Schadeneintritt ein kausaler Zusammenhang besteht.
Dagegen darf es kein Problem mit der Versicherung geben (und dies betrifft jetzt deine letzte Frage, Patrick), wenn ein Anhänger keine technisch beschränkte Zulassung besitzt und weder die straßenverkehrsrechtliche noch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers überschritten wird. (Zitat Ende)
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn: "Find what you love and let it kill you."
trolloholic hat geschrieben: ↑18.10.2019, 23:14
exakt
ich hab die beim 64er mit Minisaugknöpfen. Geht gut, weil Glas Ich glaube upsma hatte auch eine abnehmbare, bin aber nicht sicher
Ich hab meine 100er Plakette ganz entfernt. Seitdem hab ich weniger Drängler am Trollheck, weil viele nicht kapieren, dass man mit dem Gespann auf Landstraßen auch nicht schneller als 80km/h darf
Die AKS stabilisiert bei unter 100 km/h aber auch noch spürbar.