Zugmaul Antischlinger?

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tourensauser
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

neja hat geschrieben: 21.10.2019, 20:00
tourensauser hat geschrieben: 17.10.2019, 16:35 Dass dem so ist, sollte alleine durch die Tatsache, dass seinerzeit in Frankreich eine Petition gegen das Gesetz gestartet wurde, unstrittig sein.
Das kann man alles detailliert im verlinkten Thread nachlesen.
dann hat sich die o.a. Geschichte ja jetzt (hoffentlich) erledigt:
.....
Somit gehe ich jetzt davon aus, dass ich mit meinem Yeti (zulZugGG: 3800kg, zulGG: 2000kg) mit meinem Puck L (zulGG: 850kg) in F bis zu 130km/h fahren darf....

Es liegt dann vemutlich ein Übersetzungsfehler vor und die Petition bezieht sich schlichtweg darauf, dass in F Leute damit unzufrieden sind, dass sie mit einem Gespann, welches mit der Summe der realen Einzel-zul.GG über 3,5T kommt, nur 90km/h fahren dürfen, wo es ja z.B. in D mit deutlich schwereren Geschossen zulässig ist, zumindest 100km/h zu fahren.
Für mich hat(te) sich die Sache dahingehend erledigt, dass ich mich eigentlich nicht mehr dazu äussern wollte. Aber gut, muss ich noch mal ran....

Hephasitos' Engagemet in Ehren. Aber was soll ich denn mit dem Telefonat eines deutschen Forenusers mit der Sekretärin der "Rennleitung", die sich noch dazu erkundigen musste weil sie keine Ahnung hat, anfangen ?
Ich wundere mich, dass Menschen, die jede Formulierung eines für jedermann frei zugänglichen Gesetzes hinterfragen und interpretieren, sich damit zufrieden geben.

Neja, wie schnell Du in F mit Deinem Puck fährst ist mir eigentlich egal. Ich fahre auch schneller als 90 km/h in Frankreich, obwohl ich unstrittig über der 3,5 to Grenze bin. 2980 + 1400kg. Das hat in der Praxis noch nie einen interessiert. Aber es geht hier ja um die Theorie.

Und in der Theorie ist das Gesetz glasklar und unmissverständlich formuliert. Es liegt auch kein Übersetzungsfehler vor und auch die Petition bezieht sich unmissverständlich auf diese schwachsinnige Regelung:

Zitat aus dem Text der Petition:
Une simple remorque attelée a un véhicule qui a un ptra supérieur à 3,5 tonnes seront limités à 90km/h sur autoroute, bien que la somme de leur ptac soit inférieur à 3,5 tonnes.

Ein einfacher Anhänger, angehängt an ein Fahrzeug mit einem zugelassenen Gesamtzuggewicht über 3,5 to bedeutet eine Begrenzung auf 90 km/h, obwohl die Summe der zulässigen Gesamtgewichte der einzelnen Fahrzeuge unter 3,5 to ist.


Es kann sich ja nun jeder so verhalten wie er es für richtig hält. Vive la France :thumbs:
Gruß Stefan

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neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

Letztendlich müsste die Übersetzung des französischen Gesetzestextes für die Beurteilung herhalten.
Zumindest, so weit ich das bisher verstanden habe, ist die nicht eindeutig.
Ist der von dir zuletzt genannte Text dem Gesetz wörtlich entnommen oder ist das ein Text der Petitionsverfasser?

Wenn es, laut deiner Meinung, offenbar für Leute der französischen Polizei (Rennleitung) nicht klar ist, wie der Gesetzestext zu deuten ist, kann das nicht so ganz simpel sein bzw. anders heum:
Wenn der von dir zuletzt genannte Text so im Gesetz steht, sollte es selbst für die Rennleitung möglich sein, den richtig zu interpretieren.

Das einzige, was mich, falls der Gesetzestext nicht eindeutig ist, überzeugen kann, wäre eine schriftliche Stellungnahme der/einer zuständigen französischen Behörde.
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tourensauser
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

neja hat geschrieben: 22.10.2019, 09:07 ...
Ist der von dir zuletzt genannte Text dem Gesetz wörtlich entnommen oder ist das ein Text der Petitionsverfasser?

......
Das einzige, was mich, falls der Gesetzestext nicht eindeutig ist, überzeugen kann, w
Wie ich deutlch geschireben habe, handelt es sich beim letztzitierten und übersetzten Text um den Text der Petiton.
Die Gesetzetexte mit -für mich eindeutiger- Übersetzung sind alle im entsprechenden und bereits verlinkten Thread zum Thema "Tempo in Frankreich" zitiert.

Ansonsten will ich niemanden überzeugen. Es ist mir persönlich auch völlig egal, wie schnell in F gefahren wird.

Ich weise nur darauf hin, dass im hoffentlich nie eintretenden worst case gewaltige Probleme auftreten könnten, sollte man mit Cayenne und Grünschnitthänger schneller als die 90 km/h sein. Ein (Beispiel) Anwalt einer Unfall-/Lebensversicherung wird sich nicht damit zufrieden geben, dass die Sekretärin irgendwas erzählt hat. Darüber sollte man sich bewusst sein,

ich möchte mich jetzt auch nicht weiter zu dem Thema äussern. Jeder erwachsene Mensch kann sich jetzt selbst hier seine Meinung bilden.
Gruß Stefan

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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von trolloholic »

tourensauser hat geschrieben: 22.10.2019, 09:27 Die Gesetzetexte mit -für mich eindeutiger- Übersetzung sind alle im entsprechenden und bereits verlinkten Thread zum Thema "Tempo in Frankreich" zitiert.
:thumbs:
tourensauser hat geschrieben: 22.10.2019, 09:27Ein (Beispiel) Anwalt einer Unfall-/Lebensversicherung wird sich nicht damit zufrieden geben, dass die Sekretärin irgendwas erzählt hat.
genau
trolloholic hat geschrieben: 21.10.2019, 11:10 Obwohl es dann auch nur ein informelles Gespräch sein wird.
:thumbs:
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

tourensauser hat geschrieben: 22.10.2019, 09:27
neja hat geschrieben: 22.10.2019, 09:07 ...
Ist der von dir zuletzt genannte Text dem Gesetz wörtlich entnommen oder ist das ein Text der Petitionsverfasser?

......
Das einzige, was mich, falls der Gesetzestext nicht eindeutig ist, überzeugen kann, w
. Ein (Beispiel) Anwalt einer Unfall-/Lebensversicherung wird sich nicht damit zufrieden geben, dass die Sekretärin irgendwas erzählt hat. Darüber sollte man sich bewusst sein,
Die Interpretation des Gesetzestextes von Leuten, die eine Petition geschrieben haben, sollte aber ebenfalls keine Grundlage für ein Urteil sein.
Wenn es in der Petition offenbar für nötig befunden wird, den Gesetzestext zu interpretieren ("....bedeutet..."), ist das für mich ein weiterer Hinweis darauf, dass der Gesetzestext selbst, nicht eindeutig ist.

Aus Seite 7 dieses Theads hatte ich die Übersetzung des Gesetzestextes aus dem anderen Thread bereits zitiert und wenn das, was dort im Gesetz steht, alles zu dem Thema ist, ist es m.E. eben nicht eindeutig.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Hephaistos • 30. Okt 2019, 19:21
Ach ja, wegen Frankreich habe ich weiter gesucht und gefunden: Es zählt für Tempo 90 auf der AB Ziffer F3 in den Papieren vom Auto.

Hephaistos • 30. Okt 2019, 19:24
F3 ist das theorethische ZZGG mit dem schwersten Hänger, den das Auto ziehen darf.
Gestern Abend im Chat gepostet...

Das bestätigt ja meine Ausführungen. Allerdings wird das Feld F3 in deutschen Papieren nicht eingetragen. Setzt sich aber logischerweise aus der Summe von F1 und O1 zusammen.
Gruß Stefan

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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Nen Feld F 3 finde ich auf keiner mir zugänglichen Zulassungsbescheinigung Teil 1
Und nu?

Gruß, der Feger
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Auf einer polnischen im Netz hab ichs gefunden.
Ich warte auf eine französiche Carte Grise, mal sehen ob es da drauf steht....
Gruß Stefan

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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Hephaistos ETC 693 »

Auf den französischen ist F3 drauf wenn eine Kupplung dran ist. Hab beim Kollegen geguckt. Dicker Volvo F3 was um 4400 kg
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Aha.
Und was gilt dann bei Fahrzeugen, die in ihren Papieren kein Feld F 3 drinn haben?

Gruß, der Feger
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Das Gesetz. Und das besagt genau das, was im nicht vorhandenen Feld 3 steht.

Maximal Zulässiges Zuggesamtgewicht. Man könnte auch die COC bemühen, Feld 18.
Gruß Stefan

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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Feger ETC 421 »

O.k.
Also gilt für meinen Kleinwagen in Frankreich mit egal welchem Anhänger maximal Tempo 90....

Halt wie in den Niederlanden.

Gruß, der Feger
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

tourensauser hat geschrieben: 31.10.2019, 08:39
Hephaistos • 30. Okt 2019, 19:21
Ach ja, wegen Frankreich habe ich weiter gesucht und gefunden: Es zählt für Tempo 90 auf der AB Ziffer F3 in den Papieren vom Auto.

Hephaistos • 30. Okt 2019, 19:24
F3 ist das theorethische ZZGG mit dem schwersten Hänger, den das Auto ziehen darf.
Gestern Abend im Chat gepostet...

Das bestätigt ja meine Ausführungen. Allerdings wird das Feld F3 in deutschen Papieren nicht eingetragen. Setzt sich aber logischerweise aus der Summe von F1 und O1 zusammen.
Das ist leider nicht logisch....
Das zulässige ZugGesamtgewicht, kann durchaus niedriger sein, als die zul Anhängelast plus zul GG des Fz.
Das zul ZugGesamtgewicht habe ich auch schon auf Schildern an der B-Säule Beifahrertür gesehen.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Da hast Du Recht.

Dann musst Du noch früher 90 km/h fahren.


Und noch der Vollständigkeit halber: Wenn das zulässige Zuggesamtgewicht kleiner ist als die Summe aus F1 und O1 steht das in den COC Papieren und/oder den Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung.
Gruß Stefan

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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

tourensauser hat geschrieben: 31.10.2019, 15:21 Da hast Du Recht.

Dann musst Du noch früher 90 km/h fahren.
Warum müsste ich (man) in dem Fall, wo das zul.ZugGesamtgewicht geringer wäre, als die Summe aus zul. GG und zul Anhängerlast "früher" 90km/h fahren?
Das "früher" verstehe ich in dem Zusammenhang nicht so recht und der Logik, jedenfalls soweit ich sie verstanden habe, kann ich nicht folgen.
Und noch der Vollständigkeit halber: Wenn das zulässige Zuggesamtgewicht kleiner ist als die Summe aus F1 und O1 steht das in den COC Papieren und/oder den Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung.
in der CoC steht das zul Zuggesamtgewicht doch immer...egal, ob es kleiner als die Summe aus F1 und O1 ist oder nicht....
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