Für mich hat(te) sich die Sache dahingehend erledigt, dass ich mich eigentlich nicht mehr dazu äussern wollte. Aber gut, muss ich noch mal ran....neja hat geschrieben: ↑21.10.2019, 20:00dann hat sich die o.a. Geschichte ja jetzt (hoffentlich) erledigt:tourensauser hat geschrieben: ↑17.10.2019, 16:35 Dass dem so ist, sollte alleine durch die Tatsache, dass seinerzeit in Frankreich eine Petition gegen das Gesetz gestartet wurde, unstrittig sein.
Das kann man alles detailliert im verlinkten Thread nachlesen.
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Somit gehe ich jetzt davon aus, dass ich mit meinem Yeti (zulZugGG: 3800kg, zulGG: 2000kg) mit meinem Puck L (zulGG: 850kg) in F bis zu 130km/h fahren darf....
Es liegt dann vemutlich ein Übersetzungsfehler vor und die Petition bezieht sich schlichtweg darauf, dass in F Leute damit unzufrieden sind, dass sie mit einem Gespann, welches mit der Summe der realen Einzel-zul.GG über 3,5T kommt, nur 90km/h fahren dürfen, wo es ja z.B. in D mit deutlich schwereren Geschossen zulässig ist, zumindest 100km/h zu fahren.
Hephasitos' Engagemet in Ehren. Aber was soll ich denn mit dem Telefonat eines deutschen Forenusers mit der Sekretärin der "Rennleitung", die sich noch dazu erkundigen musste weil sie keine Ahnung hat, anfangen ?
Ich wundere mich, dass Menschen, die jede Formulierung eines für jedermann frei zugänglichen Gesetzes hinterfragen und interpretieren, sich damit zufrieden geben.
Neja, wie schnell Du in F mit Deinem Puck fährst ist mir eigentlich egal. Ich fahre auch schneller als 90 km/h in Frankreich, obwohl ich unstrittig über der 3,5 to Grenze bin. 2980 + 1400kg. Das hat in der Praxis noch nie einen interessiert. Aber es geht hier ja um die Theorie.
Und in der Theorie ist das Gesetz glasklar und unmissverständlich formuliert. Es liegt auch kein Übersetzungsfehler vor und auch die Petition bezieht sich unmissverständlich auf diese schwachsinnige Regelung:
Zitat aus dem Text der Petition:
Une simple remorque attelée a un véhicule qui a un ptra supérieur à 3,5 tonnes seront limités à 90km/h sur autoroute, bien que la somme de leur ptac soit inférieur à 3,5 tonnes.
Ein einfacher Anhänger, angehängt an ein Fahrzeug mit einem zugelassenen Gesamtzuggewicht über 3,5 to bedeutet eine Begrenzung auf 90 km/h, obwohl die Summe der zulässigen Gesamtgewichte der einzelnen Fahrzeuge unter 3,5 to ist.
Es kann sich ja nun jeder so verhalten wie er es für richtig hält. Vive la France