Zugmaul Antischlinger?
-
- Beiträge: 6121
- Registriert: 06.10.2012, 08:08
Re: Zugmaul Antischlinger?
es geht nicht um die 9. AusnahmeVO,
sondern um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Feld "T"
bei Deinem auch leer
guckst Du:
sondern um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Feld "T"
bei Deinem auch leer
guckst Du:
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
"Find what you love and let it kill you."
-
- Beiträge: 6121
- Registriert: 06.10.2012, 08:08
Re: Zugmaul Antischlinger?
Eribaba ETC 417 hat geschrieben: ↑16.10.2019, 23:09 Wie schnell Euer Wohni höchstens fahren darf steht im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung! Und da steht bei bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei unsren Tourings normalerweise 100km/h
Hephaistos hat geschrieben: ↑16.10.2019, 19:42 Die Papiere sind EU-Standard, und da stehn als zulässige Höchsgeschwindigkeit 100 Sachen beim WoWa drin.
@Eribaba ETC 417
@Hephaistos
bei mir nicht, bei Roman nicht (alle vor 1980),
bei neja nicht (Franzose)
bei Norbert nicht (junger Deutscher):
https://www.eriba-touring-club.de/ETC-F ... =69205&t=1
bei wem steht denn das nun in den Papieren?
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
"Find what you love and let it kill you."
-
- Beiträge: 346
- Registriert: 23.06.2009, 20:34
- Wohnort: 29439 Lüchow (Wendland)
Re: Zugmaul Antischlinger?
Bei unserem Verflossenen nicht (Troll T 1999) und beim Neuen (Troll 530) auch definitiv nicht. Das müssen jeweils nur kurze Bauzeiträume gewesen sein, wo die Bauartbedingung Teil der Betriebserlaubnis gewesen ist...
Treffen sich zwei Finanzbeamte auf'm Flur. Fragt der eine: "Na, kannste auch nicht schlafen?"
Troll 530 Silver (2017)
Troll 530 Silver (2017)
-
- Beiträge: 6769
- Registriert: 24.01.2008, 19:09
- Wohnort: Rheda
Re: Zugmaul Antischlinger?
Bei meinem Neuen steht 140 km/h im COC, aber auch nix im Fahrzeugschein.
Gruß, der Feger
Gruß, der Feger
Neuerdings ohne Navi unterwegs
-
- Beiträge: 129
- Registriert: 20.06.2014, 18:25
- Wohnort: Kreis Segeberg
Re: Zugmaul Antischlinger?
In unserem Handbuch steht max: 120km/h als Höchstgeschwindigkeit(Troll 550 Modeljahr 2014)
Kim & Olaf mit Maila
-
- Beiträge: 6121
- Registriert: 06.10.2012, 08:08
Re: Zugmaul Antischlinger?
@Ole ETC 623 guter Hinweis, aber das zeigt man ja nicht der Rennleitung, oder?
Roman und ich sind raus,
da COC erst ab Anfang 1990er.
Aber das hat man ja auch nicht dabei,
wenn die Rennleitung kontrolliert.
Roman und ich sind raus,
da COC erst ab Anfang 1990er.
Aber das hat man ja auch nicht dabei,
wenn die Rennleitung kontrolliert.
Feger ist ja eigentlich auch raus
wer hat noch etwas im Feld T oder unter Anmerkungen (nicht zur AusnahmeVO)Eribaba ETC 417 hat geschrieben: ↑16.10.2019, 23:09 Wie schnell Euer Wohni höchstens fahren darf steht im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung! Und da steht bei bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei unsren Tourings normalerweise 100km/h
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
"Find what you love and let it kill you."
-
- Beiträge: 1442
- Registriert: 09.09.2019, 19:30
- Wohnort: Murgtal
Re: Zugmaul Antischlinger?
Hallo zusammen,
gestern Abend noch den Schein vom Troll gesucht, ist irgendwie verschütt gegangen.
Auch bei mir: Feld T Höchstgeschwindigkeit leer.
In der COC steht technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Untendrunter steht die Sache mit den 100 km/h, das halte ich immer noch für die bindende Angabe.
Wenn das anders sein sollte, bitte gern, vom zu langsam Fahren kriegt man wenigstens keinen Strafzettel.
Zur Sache mit dem Gesamtgewicht in Deutschland:
Zusatzzeichen 1048-12 (der LKW) gilt nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Da kann man lang streiten, ob ein PKW mit Anhänger nun drunterfällt oder nicht.
Ich habe das so interpretiert:
alle KFZ, also auch PKW mit Anhänger zusammen über 3,5 Tonnen JA
PKW über 3,5 Tonnen ohne Hänger NEIN.
Weil ich schon beim TÜV war, habe ich den Caddy, welcher ein PKW ist, so ablasten lassen, dass ich mit dem alten WoWa auf 3490 kg komme.
Hat nen Zwanni beim Amt gekostet und war in einer Viertelstunde erledigt.
Der Caddy hat jetzt immer noch 574 kg Zuladung, das reicht, immer noch, vor allem wenn die Rückbank ausgebaut ist.
Leider sind beim Troll jetzt 100 kg mehr zugelassen, da muss ich das nochmal neu überdenken.
Soll vor allem in Frankreich sauber funktionieren, da bevorzugtes Urlaubsland.
Gruß
Mike
gestern Abend noch den Schein vom Troll gesucht, ist irgendwie verschütt gegangen.
Auch bei mir: Feld T Höchstgeschwindigkeit leer.
In der COC steht technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
Untendrunter steht die Sache mit den 100 km/h, das halte ich immer noch für die bindende Angabe.
Wenn das anders sein sollte, bitte gern, vom zu langsam Fahren kriegt man wenigstens keinen Strafzettel.
Zur Sache mit dem Gesamtgewicht in Deutschland:
Zusatzzeichen 1048-12 (der LKW) gilt nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Da kann man lang streiten, ob ein PKW mit Anhänger nun drunterfällt oder nicht.
Ich habe das so interpretiert:
alle KFZ, also auch PKW mit Anhänger zusammen über 3,5 Tonnen JA
PKW über 3,5 Tonnen ohne Hänger NEIN.
Weil ich schon beim TÜV war, habe ich den Caddy, welcher ein PKW ist, so ablasten lassen, dass ich mit dem alten WoWa auf 3490 kg komme.
Hat nen Zwanni beim Amt gekostet und war in einer Viertelstunde erledigt.
Der Caddy hat jetzt immer noch 574 kg Zuladung, das reicht, immer noch, vor allem wenn die Rückbank ausgebaut ist.
Leider sind beim Troll jetzt 100 kg mehr zugelassen, da muss ich das nochmal neu überdenken.
Soll vor allem in Frankreich sauber funktionieren, da bevorzugtes Urlaubsland.
Gruß
Mike
Troll 530 "Océane" & VW Caddy 4-motion 2.0 tdi
-
- Beiträge: 6121
- Registriert: 06.10.2012, 08:08
Re: Zugmaul Antischlinger?
Du fährst keinen Lkw (machen ja einige aus Steuergründen), schön das das jetzt klar ist.
Dann kannste die Lkw- Schilder auch ignorieren.
bei Deinem neuen Touring laut COC 120 km/h, auch geklärt
Name auch geklärt
Zwischenfazit:
Bis jetzt sind in Frankreich die auf der sicheren Seite,
die einen guten alten Touring O (also ohne bremsendes COC) mit alten Federn und ohne 100 km/h Plakette
mit einem nicht zu schweren Auto ziehen.
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
"Find what you love and let it kill you."
Re: Zugmaul Antischlinger?
Etwas kann ich auch noch beitragen:
In der Bedienungsanleitung von 05/2008, die zu meinem Puck L gehört, aber für alle Tourings zu ca diesem Zeitpunkt gilt, steht, dass die konstruktive Höchstgeschwindigkeit 100km/h beträgt und niemals überschritten werden darf.
Einme kleine Besonderheit, die ich in den Kopien der Fz-Scheine meines ehemaligen Troll-O gefunden habe:
Im ursprünglichen Fz-Schein steht unter Bemerkungen "*Ziff. 21 u. 23 auch m. Kennz. max 100km/h zulässig*" (bei Ziff 21 und 23 geht es um die Reifen) und das noch ohne Nachtrag aufgrund der deutschen 9. AusnahmeVO.
Mit dem späteren Nachtrag ist dann dieser Hinweis aus den Bemerkungen (der ZB1 von 2007) ersatzlos heraus genommen worden und der Hinweis auf die 9.AVO wurde hinzu gefügt.
Unter Punkt T der neuen ZB1 ist nichts eingetragen worden.
Die deutsche 100km/h-Plakette ist in F völlig irrelevant.
In der Bedienungsanleitung von 05/2008, die zu meinem Puck L gehört, aber für alle Tourings zu ca diesem Zeitpunkt gilt, steht, dass die konstruktive Höchstgeschwindigkeit 100km/h beträgt und niemals überschritten werden darf.
Einme kleine Besonderheit, die ich in den Kopien der Fz-Scheine meines ehemaligen Troll-O gefunden habe:
Im ursprünglichen Fz-Schein steht unter Bemerkungen "*Ziff. 21 u. 23 auch m. Kennz. max 100km/h zulässig*" (bei Ziff 21 und 23 geht es um die Reifen) und das noch ohne Nachtrag aufgrund der deutschen 9. AusnahmeVO.
Mit dem späteren Nachtrag ist dann dieser Hinweis aus den Bemerkungen (der ZB1 von 2007) ersatzlos heraus genommen worden und der Hinweis auf die 9.AVO wurde hinzu gefügt.
Unter Punkt T der neuen ZB1 ist nichts eingetragen worden.
Die deutsche 100km/h-Plakette ist in F völlig irrelevant.
GT230/Puck L
-
- Beiträge: 6121
- Registriert: 06.10.2012, 08:08
Re: Zugmaul Antischlinger?
genau!
Die deutsche Plakette ist in F, DK und auch der Türkei, also im Ausland egal.
Nur, wenn Du die Plakette am Wohnwagen dran hast, dann hast Du in den Fahrzeugpapieren schwarz auf grün eine Höchstgeschwindigkeit zumindest benannt.
Das ist nicht der Fall, wenn Du einen Wohni ohne 100er Schild hast.
Da steht dann nix in den Papieren.
Da zeigst Du der Rennleitung in Frankreich die Papiere, die checken eventuell noch die Gewichte und alles ist in Butter.
Da Urlaub die wertvollste Zeit im Jahr ist, hätte ich wenig Lust, mich mit den Flics zu streiten,
wenn die mich mit 130 stoppen und ich hinten groß 100 draufzustehen habe.
Da fliege ich lieber unter dem Radar; also ohne Plakette. (In Frankreich!)
Von sich einengendem Versicherungsschutz wird viel geschrieben,
aber letztlich weiß man es wohl erst im - hoffentlich nie eintretenden - Schadensfall.
Ich werde nie verstehen, warum man in Frankreich mitschwimmen darf und in D max 100 fahren darf.
Bin gewiß kein Raser, aber mal etwas Strecke runterzureißen kommt manchmal gut.
Vielleicht gibt es ja soetwas wie die ASK-Lobby?
Die Diskussion hier zeigt ganz gut, wie wenig transparent das in der EU ist.
Man kann daheim am PC klären, ob Du wann in F in welche Umweltzone fahren darfst und welche Strafen zu erwarten sind.
Zu der Vmax für Teutonen eher wenig.
sonnige Grüße!
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
"Find what you love and let it kill you."
Re: Zugmaul Antischlinger?
Das Thema wurde hier schon oft diskutiert. Hier fehlt noch eine weitere Komponente. Ist bei 3.5-Tonnen in Frankreich das tatsächliche Zuggesamtgewicht, das theoretische aus den Maximalgewichten von Zugwagen und Hänger oder aber das theoretisch erlaubte Maximal-Zuggesamtgewicht nur aus Perspektive des Zugwagens relevant?Hephaistos hat geschrieben: ↑17.10.2019, 13:00 Leider sind beim Troll jetzt 100 kg mehr zugelassen, da muss ich das nochmal neu überdenken.
Soll vor allem in Frankreich sauber funktionieren, da bevorzugtes Urlaubsland.
Wenn ich mich richtig erinnere, schien letzteres richtig zu sein. Also, selbst wenn du einen Lastenanghänger von 400kg max. zul. Gesamtgewicht an einen SUV hängst, der 2.5 t wiegen darf, bedeutet das für die franz. Autobahn: 90 km/h. Also, wenn dein Caddy abgelastet bei der Summe aus maximalem Eigengewicht und maximal zulässiger Anhängemasse mehr wiegen darf als 3,5 t, dann ist es egal, wieviel der aktuell angehängte Anhänger wiegen darf, wenn einer am Haken hängt, heißt es 90 km/h.
Das hatte damals zur Folge, dass der Roman mit seiner Wackelfuhre aus Kangoo Phase I und ollem Troll mit 130 Sachen am Porsche Cayenne mit Grünschnittanhänger vorbeiziehen durfte und der mit 40 km/h im Rückspiegel recht schnell immer kleiner wurde.
Achte immer auf den Horizont!
-
- Beiträge: 2738
- Registriert: 09.05.2012, 07:49
- Wohnort: Südbaden
Re: Zugmaul Antischlinger?
Genau so ist es, Roman.
Ergänzend zu den genannten Ausführungen in diesem Thread
und
bezüglich des weit verbreiteten Irrglaubens, jede PKW Gespannkombination darf in F 130 km/h fahren, verweise ich der Ordnung halber auf dieses Thema:
viewtopic.php?f=3&t=15071
Ergänzend zu den genannten Ausführungen in diesem Thread
und
bezüglich des weit verbreiteten Irrglaubens, jede PKW Gespannkombination darf in F 130 km/h fahren, verweise ich der Ordnung halber auf dieses Thema:
viewtopic.php?f=3&t=15071
Zuletzt geändert von tourensauser am 17.10.2019, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zugmaul Antischlinger?
@trolloholic:
Ist vermutlich nicht bei allen so.....
Außerdem, was wäre das für ein Unsinn:
In Frankreich würde ich gerne maximal 130km/h fahren und für Deutschland habe ich durch das fehlende 100km/h-Schild nicht mal die Legitimation 100km/h fahren zu dürfen....
na gut, aber das unterstellt ja, dass die französischen Polizisten zu blöd sind, nationale Geschwindigkeitsbeschränkungen von allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu unterscheiden.Nur, wenn Du die Plakette am Wohnwagen dran hast, dann hast Du in den Fahrzeugpapieren schwarz auf grün eine Höchstgeschwindigkeit zumindest benannt.
Das ist nicht der Fall, wenn Du einen Wohni ohne 100er Schild hast.
Da steht dann nix in den Papieren.
Da zeigst Du der Rennleitung in Frankreich die Papiere, die checken eventuell noch die Gewichte und alles ist in Butter.
Ist vermutlich nicht bei allen so.....
Außerdem, was wäre das für ein Unsinn:
In Frankreich würde ich gerne maximal 130km/h fahren und für Deutschland habe ich durch das fehlende 100km/h-Schild nicht mal die Legitimation 100km/h fahren zu dürfen....
GT230/Puck L
Re: Zugmaul Antischlinger?
Na, das ist doch ganz einfach. Wenn du in D mitschwimmen wolltest, müsstest du mindestens 200 km/h fahren dürfen. Außerdem sind Wohnwagengespanne für in Deutschland übliche radikale Fahrmanöver, also wenn man 'mitschwimmen' will, nicht geeignet. Du musst ja auf 200 beschleunigen, bis auf 20 Meter auf den langsamer Fahrenden auf der Spur vor dir auffahren, volle Lotte in die Eisen gehen und dabei noch lichthupen. Das geht mit Wohnwagen schlecht. Nicht zu vergessen schnelle und radikale Spurwechsel, gerne über mehrere Spuren in einem Rutsch. Also ganz links schnell überholen noch 300 Meter vor der Ausfahrt, dann durch eine Lücke, die kaum breiter ist als dein Auto über zwei Spuren rechts rüberziehen, dann vollbremsen, damit es einen in der Ausfahrt nicht aus der Kurve zieht. Wie soll das mit Wohnwagen gehen?trolloholic hat geschrieben: ↑17.10.2019, 16:00 Ich werde nie verstehen, warum man in Frankreich mitschwimmen darf und in D max 100 fahren darf.
Achte immer auf den Horizont!
Re: Zugmaul Antischlinger?
Urgs.. jetzt brauch ich meinen KFZ schein, ...
Man sollte einfach mal das tun, was einen Glücklich macht, anstatt immer nur das, was Vernünftig ist.
Sprachs und kaufte sich nen Triton (1992)
und machte sie zur Tritonette
2017: 28 N
2018: 28 N
2019: 35 N
2020: 27 N
2021: 44 N
Sprachs und kaufte sich nen Triton (1992)
und machte sie zur Tritonette
2017: 28 N
2018: 28 N
2019: 35 N
2020: 27 N
2021: 44 N