Zugmaul Antischlinger?

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tourensauser
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Naja Neja,

Ich mag nicht weiter Buchstaben analysieren spielen. Zumal es an der Tatsache nichts ändert, dass die Regeln in Frankreich so sind wie sie sind, es viele auch verstanden haben und selbst manch Puckfahrer sich daran halten müsste.
Ob‘s ihm passt oder nicht interessiert den Franzosen dann evtl. nicht.

:roll:
Gruß Stefan

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neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

es ging mir in dem Fall nicht um Frankreich, sondern darum, zu verstehen, was du zuletzt geschrieben hattest.
Unterstellen wir den Fall für Frankreich:
zu. ZuGesamtgewicht des Zugfahrzeugs (um es mal genauer zu beschreiben...denn sonst lese ich immer nur zul Zuggesamtgewicht ohen weitere Angaben).

Wenn man bei über 3500kg zul Zuggesamtgewicht des Fz nur 90km/h fahren darf, verstehe ich deine Ausssage nicht, dass ich, in dem Fall, wo dieses zul ZugGesamtgewicht geringer ist, als die Summe von zul Anhängelast plus zul GG des Zugfahrzeugs "noch früher" 90km/h fahren muss.

mein Yeti hat gem. der Summe aus zul GG und zul Anhängelast 3816kg zul.Zug.GG und das stimmt auch mit Punkt 18 der CoC überein.
Angenommen, das zul ZugGesamtgewicht des Yeti wäre laut CoC Punkt 18 geringer, als diese 3816kg.

Wieso müsste ich in dem Fall früher 90km/h fahren?

Das habe ich definitiv nicht verstanden und es wäre nett, wenn du das mal erklären würdest.

ich sehe es, laut der Interpretation in der Petition so:
Solange Punkt 18 meiner CoC mehr als 3500kg aussagt, darf ich in F mit Anhänger nur 90km/h fahren.
Sobald Punkt 18 meiner CoC weniger als 3500kg aussagen würde (und dies dann auch in der ZB1 stünde) darf ich in F bis zu 1XX km/h fahren.
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tourensauser
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Früher im Sinne von niedererem Gewicht. Nicht im Sinne der zeitlichen Abfolge. Entschuldigung, dass mir hier die badische Mundart rausgerutscht ist, aber so simmer halt im Süden.

Will sagen, dass wenn das zulässige Zug Gesamtgewicht niederer ist als die Summe der zulässigen Einzelgewichte, dann muss man eben ohne Ausnutzung der Einzelgewichte die 90 KMH respektieren.
Gruß Stefan

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neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

tourensauser hat geschrieben: 31.10.2019, 10:28 Das Gesetz. Und das besagt genau das, was im nicht vorhandenen Feld 3 steht.

Maximal Zulässiges Zuggesamtgewicht. Man könnte auch die COC bemühen, Feld 18.
habe gerade mal meine alten kopierten Fz-Papiere durchgesehen:
1. das zul Zuggesamtgewicht steht nicht immer unter Punkt 18 der CoC und
2. gibt es durchaus Fälle, wo es nicht ganz klar ist, wo was zu finden ist:

(Nur ein Beispiel, das Fz hat jetzt mit +/- 3500kg zul ZugGG nichts zu tun.)

Mein ehemaliger VW T5 hatte ein zul.GG. von 3000kg und eine zulässige Anhängelast von 2200kg.
In der ZB1 steht unter Bemerkungen:
zul ZugGesamgewicht: 4900kg
zul Anhängelast bis 8%: 2500kg
zul ZugGesamtgewicht bis 8%: 5100kg

In der CoC gibt es keinerlei Angaben zu 8% Steigung....
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neja
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

tourensauser hat geschrieben: 31.10.2019, 18:22 Früher im Sinne von niedererem Gewicht. Nicht im Sinne der zeitlichen Abfolge. Entschuldigung, dass mir hier die badische Mundart rausgerutscht ist, aber so simmer halt im Süden.

Will sagen, dass wenn das zulässige Zug Gesamtgewicht niederer ist als die Summe der zulässigen Einzelgewichte, dann muss man eben ohne Ausnutzung der Einzelgewichte die 90 KMH respektieren.
dass sich das "früher" nicht auf die Zeit bezog, hatte ich mir schon gedacht...

Zu deinem letzten Satz:
Der trifft in F ja nur zu, solange das zul ZugGesamtgewicht des Fz noch über 3500kg liegt und dann muss ich genau so maximal 90km/h fahren, wie in dem Fall wo das zulZugGG der Summer der Einzelgewichte entspricht.
In dem Fall besteht kein Unterschied.

Wenn mein Yeti ein zul ZugGesamtgewicht von 3499kg eingetragen hätte (was bei der Summe F1 und O1 von 3816kg durchaus möglich wäre), dann ist das zul ZugGesamtgewicht definitiv niederer als die zul Einzelgewichte und trotzdem darf ich dann in F über 90Km/h fahren und das immerhin mit einem Wohnwagen von fast 1500kg realem und entsprechend höherem zul. Gewicht.
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Hephaistos ETC 693
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Hephaistos ETC 693 »

Hallo zusammen,

die Sache mit dem Tempolimit auf der Autobahn in Frankreich hat mir keine Ruhe gelassen, deswegen habe ich auch noch mal nachrecherchiert.
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, waren meine Anrufe bei der Rennleitung in Frankreich nicht zielführend, die haben mir das auch nicht richtig erklärt.
Da die Sache kompliziert ist, fange ich am besten von vorne an.

Im Februar 2008 haben die Franzosen den code de la route geändert, um ein Tempolimit für Gespanne von 90 km/h auf der Autobahn einzuführen.
Die Regierung hat das wohl nicht richtig kommuniziert, die Sache ist dann mit einem Artikel in der Januarausgabe 2009 von "Le Caravanier" bekannt geworden, siehe:

http://www.lacaravane.com/images/PTRA3500a.jpg
http://www.lacaravane.com/images/PTRA3500b.jpg

Das ganze ist dann im APRIL 2009 im Netz in Frankreich hochgekocht, und so unlogisch wie die Regelung ist, mag man auch an einen Aprilscherz denken, siehe zum Beispiel:

https://www.generation-nt.com/reponses/ ... 37381.html

Das mit dem APRIL ist aber nur Zufall, kurz danach habe ich eine Anfrage des Abgeordneten Richard Dell'Agnola an die Nationalversammlung zu diesem Thema gefunden, siehe:

http://questions.assemblee-nationale.fr ... 9150QE.htm

Tourensauser hat den Text der Antwort übersetzt, herzlichen Dank :thumbs:
Ich habe nur noch die Angabe PTRA / PTAC ergänzt.
Text der Antwort: Zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit hat der Interministerielle Ausschuss für Straßenverkehrssicherheit am 13. Februar 2008 beschlossen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht PTRA von mehr als 3,5 Tonnen auf 90 km/h zu begrenzen, auch wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht PTAC von weniger als 3,5 Tonnen hat. Diese Maßnahme wurde mit der Verordnung vom 30. Juli 2008 über verschiedene Vorschriften zur Verkehrssicherheit umgesetzt. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht PTRA von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen somit den in Artikel R. 413-8 der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten. Insbesondere ist ihre Geschwindigkeit auf Autobahnen auf 90 km/h begrenzt. Tatsächlich hängt die Schwere von Verkehrsunfällen sowohl mit dem Gewicht des Fahrzeugs als auch mit seiner Geschwindigkeit zusammen. Die Begrenzung der Geschwindigkeit von schwereren Fahrzeugen verringert somit die Schwere der Unfälle, an denen sie beteiligt sind. Die Geschwindigkeit von Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht PTRA von weniger als 3,5 Tonnen bleibt auf Autobahnen auf 110 km/h begrenzt. Die Regierung erwägt jedoch, die für Fahrzeugkombinationen geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu harmonisieren, um sie klarer und einfacher zu gestalten.
Die ganze Sache ist für uns Deutsche wegen dem Unterschied zwischen PTRA und PTAC schwer zu verstehen.
Eine gute Erklärung habe ich hier gefunden :

https://www.paruvendu.fr/auto-moto/I/pt ... ele-i37826

Das ist zwar keine offizielle Seite, aber die beste Erklärung, die ich gefunden habe:

PTRA "poids total roulant autorisé" ist das maximal zulässige ZUGgesamtgewicht welches bei den Franzosen unter Ziffer F3 in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Das bezieht sich auf den schwersten Hänger, den das Fahrzeug theoretisch ziehen darf und hat nichts mit dem Gewicht des Hängers zu tun, der aktuell am Haken hängt. Bei meinen Caddy ist diese Angabe unter Bemerkungen zu finden und auch auf dem Typenschild an der Fahrertür, beides über 3500 kg !

PTAC "poids total autorisé en charge" ist das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine und wird wie bei uns unter F2 eingetragen.

Ich habe mir die französischen Papiere von einem Kollegen angesehen, der hat einen dicken Volvo-Kombi mit AHK, bei Ziffer F3 hat er 4400 kg eingetragen.

Das Einzig wundersame sind die 110 km/h in der Antwort, dafür habe ich keinen Beleg gefunden.
Wahrscheinlich ist das ein Tippfehler, aber in einer offiziellen Seite der Nationalversammlung ?

Aslo kurz und knapp:

PTRA / F3 3500 kg oder mehr macht mit Hänger Tempo 90 auf der Autobahn in Frankreich !

Gruß
Mike

P.S.: Ich bin in den letzten vier Jahren etwa 8000 km mit dem T@b auf französischen AB gefahren.
Ich hatte wenns frei ist den Tempomaten auf 105 und immer das Gefühlt gehabt, eher bei der schnellen Truppe mitzufahren. Also oft andere Gespanne überholt, und selten überholt worden, und das meistens am Berg. Da sind die 115 Pferde vom Caddy leider nicht konkurrenzfähig.
So 100 fahren, wenn 90 erlaubt sind, ist in Frankreich ja gerade noch bezahlbar.
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Feger ETC 421
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Hephaistos hat geschrieben: 06.11.2019, 11:26 ....mit dem T@b auf französischen AB gefahren....
....überholt worden, und das meistens am Berg. Da sind die 115 Pferde vom Caddy leider nicht konkurrenzfähig.....
OT an.

Hm, das iss aber für den 2.0 Tdi aus deiner Signatur sehr traurig.
Damit werden in anderen Autos ganz andere Gewichte bewegt, bis zu 7,0 to.

OT aus.

Danke für diese gute und übersichtliche Zusammenfassung.

Gruß, der Feger
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Hephaistos ETC 693
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Hephaistos ETC 693 »

Hallo zusammen,

in der Zusammenfassung ist mir leider ein kleiner Fehler unterlaufen, Asche auf mein Haupt :
Hephaistos hat geschrieben: 06.11.2019, 11:26 PTRA / F3 3500 kg oder mehr macht mit Hänger Tempo 90 auf der Autobahn in Frankreich !
Das ist st so nicht ganz richtig.
Bei den Franzosen ist die Grenze bei mehr als 3500 kg, kleiner oder gleich 3500 kg ist noch nicht mit bei.
Richtig ist also folgendes:

PTRA / F3 mehr als 3500 kg macht mit Hänger Tempo 90 auf der Autobahn in Frankreich

Gruß
Mike

@ Feger: Der 4-motion mit Schaltgetriebe ist in DE auf 115 PS gedrosselt, damit man den 155 PS mit DKG kauft.
Das gibt ne blöde Motorcharakteristik, am Berg geht der vierte nur bis 100 und der fünfte erst ab 105.
Da verliere ich beim Schneckenrennen leider zu oft :mrgreen:
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

Danke für deine Mühe, @Hephaistos
Tatsächlich hängt die Schwere von Verkehrsunfällen sowohl mit dem Gewicht des Fahrzeugs als auch mit seiner Geschwindigkeit zusammen.
und es ist staatlicherseits wirklich niemand auf die Idee gekommen, dass diese Einsicht ausschließlich das reale Gewicht betrifft?

Beispiel:
Mit meinem Yeti (zul ZugGG: 3800kg, zulGG: 2000kg) wäre bei 90km/h Schluss, auch wenn ich nur mit einem voll geladenen Anhänger mit 400kg zul GG fahren würde.
Maximales real zulässiges Zug-Gewicht in dem Fall 2400kg.

Das gleiche Auto mit einem Eintrag des zul ZugGG von 3500kg und einem Anhänger mit zul ZugGG von 1500kg dürfte dann aber bei einem realen Zuggewicht von 3500kg immerhin 110km/h fahren.
Also aufgrund einer bloßen Änderung in den Papieren wäre es mit fast 50% höherem, realen ZugGewicht dann möglich 110km/h anstatt 90km/h zu fahren.
Das ist verständlich....

und dieser sicherheitstechnische Unsinn hat sich bis jetzt ca 10 Jahre ohne Änderungen in Frankreich gehalten und unsere deutschen Automobilclubs kommunizieren diese Zusammenhänge seit 10 Jahren nicht bzw. falsch?
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tourensauser
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von tourensauser »

Ja. In der Tat. :roll:
Gruß Stefan

77er Troll Dokumentation der Restaurierung
Roman
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Roman »

Du meinst, diese 'Franzacken' haben die Frechheit, sich nicht nach dem zu richten, was deutsche Automobilclubs so schreiben? :lol: </Sarkasmus>

Deutsche Automobilclubs schreiben doch seit Jahrzehnten Schwachsinn über franz. Autos.

Die Regel ist zwar sicherlich unsinnig, aber 80 km/h für Wohnwagen in D und dann die idiotische Ausnahmeregelung ist auch nicht besser.

Meiner Meinung nach steckt hinter der franz. Regel die Idee, die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger generell auf 90 km/h zu begrenzen. Und weil man Aufstände gefürchtet hat, wie üblich in Frankreich, wollte man das so explizit nicht durchsetzen und hat denn eine Regel eingeführt, die de facto für fast alle gilt. Weil man das aber auch nicht durchsetzen kann, kontrolliert es keiner.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

Die französische Regelung gilt ja keineswegs für alle....quasi jeder Durchschnitts-Golf darf mit WoWa die 110km/h in Anspruch nehmen.
Die Regel ist einfach nur doof.
Eine sinnvolle sicherheitstechnische Begründung gibt es zudem nicht.

Zumindest an den Österreichern hätte man sich orientieren können.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von Roman »

Aber für fast alle. Kaum noch einer zieht einen Hänger mit sowas wie einem Golf. Mit der Regel hast du fast alle an den Eiern, und nach außen kannst du behaupten, du habest gar nichts an der allgemeinen Verkehrsregel für Anhängerfahrten geändert. Es gilt halt nur die Ausnahme für die mit den 3,5T erlauptem Zuggesamtgewicht. Dass die anderen die Ausnahmen sind, verschweigst du höflich.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von neja »

Das sehe ich, vor allem bei den Tourings, etwas anders, denn die können nahezu immer mit üblichen Kompaktwagen gezogen werden.
Zudem betrifft diese Regelung ja nicht nur WoWa-Gespanne, sondern auch alle Autos, die irgendeinen Transportanhänger benutzen und das sind nun ganz bestimmt nicht alles Autos mit einem zul. ZugGG von über 3500kg.
Gibt zudem durchaus einige Autos, deren zul ZugGG geringer ist, als die Summe aus zul GG plus Anhängelast.

Von daher:
es dürfen in F garantiert eine ganze Menge Autos mit Anhänger legal 110km/h auf AB fahren.
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Re: Zugmaul Antischlinger?

Beitrag von mikegold »

Roman hat geschrieben: 06.11.2019, 16:28 Aber für fast alle. Kaum noch einer zieht einen Hänger mit sowas wie einem Golf.
Hier im Forum sind einige mit Gölfs unterwegs. Unter anderem, wir. :mrgreen:
Zeit für Downsizing.
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