Von Logik o.ä. habe ich nicht geschrieben, sondern davon was in STVZO und der AusnahmeVO steht...Roman hat geschrieben: ↑19.10.2019, 18:30 Brauchst du nicht für die Ausnahmegenehmigung eine Bescheinigung vom Hersteller, dass der Wagen 100 fahren darf? Wenn der nur eine Zulassung bis 80 hat, kriegst du die gar nicht, kannst also kein 100-Schild neben dein 80-Schild schrauben.
Ausserdem finde ich es so logisch, dass eine Ausnahme nur für Fahrzeuge gelten kann, die wenigstens bis 100 km/h verkehrssicher sind. Das muss da nicht stehen. Du darfst mit dem 100er Schild auch nicht 100 fahren, wenn du kein gültiges TÜV Siegel hast. Das steht auch nicht in der Regel.
Dass der Anhänger eine Bestätigung des Herstellers braucht, dass er überhaupt für 100km/h geeignet ist, steht dort, so weit ich es gelesen habe, nicht.
Das wird laut der 9. AVO nur für die Anhänger benötigt, für die man die höheren Gewichtsfaktoren haben möchte.
Falls ich mich verlesen habe, bitte ich um Korrektur.
Dass das 100km/h Schild gesiegelt sein muss, steht dagegen in der 9.AVO.....(§1 Abs 4)