"Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend. Die Humbaur GmbH haftet nicht für eventuelle Ungenauigkeiten oder Schadensansprüche."
Eben, genau, das man laut HUMBAUR in Frankreich ausserorts 90 fahren darf,ist zweifelhaft.
Wobei die Franzosen das gerade eben selbst heftig diskutieren.
Ist ja bald Montag, das letzte Wort hat immer die örtliche Rennleitung !
und in dem Zitat steht etwas zu meinem oben beschriebenen modus operandi mit der 100er-Plakette :
Demzufolge droht – zumindest theoretisch – ein entsprechendes Bußgeld, wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung, bei der in Frankreich regelmäßig ein Heckfoto aufgenommen wird, aus dem 100-km/h-Aufkleber die technisch beschränkte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers erkennbar ist, dieser also zulassungsrechtlich nur 100 km/h fahren darf. Fälle von Beanstandungen sind uns aus der Praxis aber nicht bekannt.
Außerdem wäre es versicherungsrechtlich problematisch, wenn es bei der Überschreitung der technisch beschränkten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu einem Schadenfall kommt. Allerdings wäre dann zu klären, inwieweit zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Schadeneintritt ein kausaler Zusammenhang besteht.
Dagegen darf es kein Problem mit der Versicherung geben (und dies betrifft jetzt deine letzte Frage, Patrick), wenn ein Anhänger keine technisch beschränkte Zulassung besitzt und weder die straßenverkehrsrechtliche noch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers überschritten wird. (Zitat Ende)
Der 100km/h-Aufkleber, den man in D am Anhänger haben muss, um in D real 100km/h fahren zu dürfen, gilt im Zusammenhang mit einer Ausnahmeverordnung der STVO und hat somit mit der Geschwindigkeit, für die Anhänger technisc zugelassen sind, nur insofern zu tun, dass die technisch zugelassene (bauartbedingte) Vmax dann zwangsläufig 100km/h oder mehr betragen muss.
Alles, was die Zulassung von Fz und Anhängern betrifft, wird grundsätzlich in der STVZO geregelt und nicht in der STVO.
An dem 100km/h-Aufkleber aus D kann man also lediglich erkennen, dass der Anhänger für mindestens 100km/h technisch zugelassen ist.
"Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend. Die Humbaur GmbH haftet nicht für eventuelle Ungenauigkeiten oder Schadensansprüche."
Eben, genau, das man laut HUMBAUR in Frankreich ausserorts 90 fahren darf,ist zweifelhaft.
Wobei die Franzosen das gerade eben selbst heftig diskutieren.
Ist ja bald Montag, das letzte Wort hat immer die örtliche Rennleitung !
Wiederhole mich zwar. Aber, wie von mir bereits angeführt, wäre eine aktuelle streckenbezogene Beschränkung (aktuell so gesehen auf diversen Streckenabschnitten im Süden) auf 90 Km/h auf Autoroutes für Wohnwagengespanne dann nicht unlogisch ? Darauf hätte ich gerne eine Antwort oder zumindest ein Gegenargument.
Bis keine offizielle Bestätigung für die 90 km/h partout kommt gelten für mich 130 auf Autobahnen in Frankreich. Vielleicht wäre eine Anfrage beim französischen ERIBA Forum sinnvoll ?
Ich habe noch mal etwas recherchiert....
Laut §30 a Abs 2 der STVZO müssen Anhänger mindestens für eine Geschwindigkeit von 100km/h "gebaut und ausgerüstet" sein.
Sind sie für eine niedigere Geschwindigkeit gebaut und ausgerüstet, müssen sie für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet werden.
Folgerung:
Alle Anhänger die nicht für weniger als 100km/h gekennzeichnet sind, sind für mindestens 100km/h gebaut und ausgerüstet.
Jetzt wird es interessant:
In der 9. AusnahmeVO der STVO wird auf diese "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit lediglich dort eingegangen, wo es um die erhöhten Gewichtsfaktoren (1,0 bei WoWa und 1,2 bei anderen Anhängern geht, §1 1.d).
D.h. z.B., falls ich nichts überlesen habe:
Ein Wohnwagen ohne ASK, der von einem geeigneten Fz gezogen wird, welches aber kein Anhänger-ESP o.ä. hat, bekommt laut 9.AVO einen Gewichtsfaktor von 0,8 und darf, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, mit 100km/h auf deutschen AB gezogen werden.
Dass er dazu den Anforderungen laut §30a Abs 2 genügen muss, ist der 9.AVO m.E. nicht zu entnehmen.
Wenn dieser WoWa z.B. nur eine bauartbedingte Vmax von 80km/h hat, muss er laut §30 STVZO entsprechend mit 80km/h gekennzeichnet sein.
Gleichzeitig kann er laut 9.AVO der STVO mit dem 100km/h Schild gekennzeichnet sein und dürfte daher (eigentlich) mit 100km/h auf der AB bewegt werden.
Das ist, sofern ich nichts falsch gelesen oder falsch interpretiert habe, ein Widerspruch und die 9.AVO dürfte grundsätzlich nur für Anhänger gelten, die eine Vmax gem. §30 STVZO haben.
Das steht dort m.E. aber nicht.
Brauchst du nicht für die Ausnahmegenehmigung eine Bescheinigung vom Hersteller, dass der Wagen 100 fahren darf? Wenn der nur eine Zulassung bis 80 hat, kriegst du die gar nicht, kannst also kein 100-Schild neben dein 80-Schild schrauben.
Ausserdem finde ich es so logisch, dass eine Ausnahme nur für Fahrzeuge gelten kann, die wenigstens bis 100 km/h verkehrssicher sind. Das muss da nicht stehen. Du darfst mit dem 100er Schild auch nicht 100 fahren, wenn du kein gültiges TÜV Siegel hast. Das steht auch nicht in der Regel.
Ich glaube, da müssen wir langsam empirisch ran.
Jemand demnächst in F unterwegs? Am besten zwei, ein gehunderter und einer ohne was. Weibliche Tourings dürfen natürlich auch.
Warum muss das Mittelmeer in Italien überall aussehen wie ein Hotelpool mit Sand?
upsma hat geschrieben: ↑18.10.2019, 22:36
Feger ich versehe deine Frage :D
aber...können und dürfen.
danach kommt...
...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :roll:
und ggf.
"Ich hab mich daran bisher nicht gehalten, müsste ich das?"
...das wäre dann unter Vorsatz :mrgreen:
...im falle eines Falles.
Also, wenn ich jetzt mit meinem Fahrzeug 50 km/h mehr fahre als unter Punkt T im Fahrzeugschein angegeben, begehe ich Vorsatz? Hm, wusst ich auch noch nich...
Sommerlaune hat geschrieben: ↑19.10.2019, 21:09
Gilt dann im korsischen Frankreich die gleiche Regelung?
Warum sollte das in Korsika anders sein ?
Die Sache mit der Autobahn ist dort egal, haben die gar keine.
Es gibt zwei Abschnitte Nationalstraße von je etwa 20 km Länge bei Bastia und Ajaccio , die vierspurig ausgebaut sind.
Da konnte mehr erlaubt sein als die üblichen 80 km/h.
Andererseits sind 80 km/h in Korsika mit einem WoWa am Haken kein Tempolimit, sondern eine sportliche Herausforderung
Nun, ich frage nach, weil ich auf Korsika letztes Jahr mit WW geblitzt wurde
Da wir nächstes Jahr gerne wieder dort hin möchten, wäre es vielleicht gut, die Höchstgeschwindigkeiten zu kennen, da ich Tempo 100 durchaus für gut fahrbar halte, auf den ausgebauten Strassen.
Sommerlaune
mit Molly unterwegs im Süden
(Eriba Trolline 2001)
Sommerlaune hat geschrieben: ↑20.10.2019, 11:13
..... da ich Tempo 100 durchaus für gut fahrbar halte, auf den ausgebauten Strassen.
Welche ausgebauten Strassen ?
Wir waren jetzt schon fünfmal in Korsika, und haben immer "La Ola" gemacht, wenn die Geschwindigkeit im Auto ohne WoWa dreistellig wurde.
Waren aber immer an der Westküste zwischen Ile Rousse und Porto, an der Ostküste mag das anders aussehen.
Wie schnell warst Du, als es giblitzdingenst hat ?