Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
Adam von München
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Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Adam von München »

Hallo zusammen,
Neu in der Touring Gemeide durch Kauf eines Triton.
Leider ohne Papiere. Letzter Fahrzeughalter ist nicht mehr zu ermitteln. Triton wurde wohl mehrfach verkauft und immer ohne Papiere, weil es die letzten 16 Jahre als Gartenhaus genutzt wurde.
Die Zulassungsstelle möchte jedoch vom letzten Halter eine Eidesstattliche Verlusterklärung.
Dieser ist nicht zu ermitteln.
Mein Kaufvertrag ist nicht hilfreich, da dadurch nicht der letzte Halter hervorgeht.
Würde gerne den ZeusSohn wieder auf die Straße bringen.
Hat jemand eine Idee?
Hymer schickt mir für 50€ die Fahrzeugdaten als Muster.
Hier geht nur die Technische Info hervor, nicht der letzte Halter.
TÜV kann nur über Technik Auskunft geben.
Bin etwas verzweifelt was die Erstellung von neuen Fahrzeugdaten betrifft.
Polizei teilte mir mit , dass es für das Fahrzeug kein Fahndung gibt.
Zustand des Fahrzeug ist äußerst schlecht was den Rahmen betrifft.
Muss mir genau überlegen ob sich eine Sanierung lohnt, wenn die Papiere nicht ausstellbar sind.
Hilfreich wäre ein Fahrzeugbrief für einen Triton.
Hat jemand eine Idee?
017632737588
Adam
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Maik
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Maik »

Hi Adam.... ich wieder 😜
Ich habe gerade bei eBay ein Gestell (Eriba Touring) mit Papieren gefunden... ich glaub er wollte 300,-€ haben.
Hier der Link:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... ium=social

Viel Erfolg :thumbs:
Gruß Maik
Adam von München
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Adam von München »

Meinst dort passt die Hülle von meinem Triton drauf?
Das ist ein Troll-Gestell .
Bräuchte eigentlich nur einen Brief. Die Nummer lässt sich easy einhämmern.
Adam von München
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Adam von München »

Das Thema Rost gehe ich an wenn es eine Aussicht auf Zulasdung gibt
Adam von München
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Adam von München »

Adam von München hat geschrieben: 28.11.2019, 21:54 Hallo zusammen,
Neu in der Touring Gemeinde durch Kauf eines Triton.
Leider ohne Papiere. Letzter Fahrzeughalter ist nicht mehr zu ermitteln. Triton wurde wohl mehrfach verkauft und immer ohne Papiere, weil es die letzten 16 Jahre als Gartenhaus genutzt wurde.
Die Zulassungsstelle möchte jedoch vom letzten Halter eine Eidesstattliche Verlusterklärung.
Dieser ist nicht zu ermitteln.
Mein Kaufvertrag ist nicht hilfreich, da dadurch nicht der letzte Halter hervorgeht.
Würde gerne den ZeusSohn wieder auf die Straße bringen.
Hat jemand eine Idee?
Hymer schickt mir für 50€ die Fahrzeugdaten als Muster.
Hier geht nur technische Info hervor, nicht der letzte Halter.
TÜV kann nur über Technik Auskunft geben.
Bin etwas verzweifelt was die Erstellung von neuen Fahrzeugpapieren betrifft.
Polizei teilte mir mit , dass es für das Fahrzeug keine Fahndung gibt.
Zustand des Fahrzeug ist äußerst schlecht was den Rahmen betrifft.
Muss mir genau überlegen, ob sich eine Sanierung lohnt, wenn die Papiere nicht ausstellbar sind.
Hilfreich wäre ein nicht benötigter Fahrzeugbrief für einen Triton.
Hat jemand eine Idee?
017632737588
Adam
Piratentroll
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Piratentroll »

Adam von München hat geschrieben: 28.11.2019, 23:31 Meinst dort passt die Hülle von meinem Triton drauf?
Das ist ein Troll-Gestell .
Bräuchte eigentlich nur einen Brief. Die Nummer lässt sich easy einhämmern.
Moin,

in einem öffentlichen Forum Straftaten anzukündigen - zB. Urkundenfälschung- kann durch aus nach Hinten losgehen!
„per aspera ad astra.“
Wahlspruch der Sternenflotte

Reise vor dem Sterben, sonst reisen deine Erben!
Adam von München
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Adam von München »

Danke für den rechtlichen Hinweis. War mir schon bewußt.
Bräuchte aber weiterhin eine Idee.
Carlos2015
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Carlos2015 »

Hallo Adam,
ich kenne das Prozedere von Oldtimern im KFZ-Bereich, wo es auch nicht selten ist, dass die Papiere nicht mehr vorhanden sind.
Bei dem Wohnwagen wird es nicht anders sein.
Du mußt, damit eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (neu) beantragt werden kann nachweisen, dass Du die alleinige Verfügungsberechtigung über den Triton hast.
Wenn Du den Triton ordnungsgemäß erworben hast, würde ich mir von diesem Verkäufer im Kaufvertrag zusätzlich per Erklärung an Eides Statt bescheinigen lassen, dass er der uneingeschränkte Eigentümer ist und der Triton ohne Papiere an Dich verkauft wurde.
Das sollte reichen mittels eidesstattlicher Erklärung Deinerseits bei der Zulassungsstelle, dass Du den Triton ohne Papiere erworben hast, nach einer Frist eine Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung ausstellen zu lassen.
Und ansonsten hartnäckig bei der Zulassungstelle vorsprechen ggf. den Leiter der entspr. Stelle um ein Gespräch in der Angelegenheit bitten. In der Regel ist man hier sehr hilfbereit, wenn das Ganze nachvollziehbar dargelegt wird - zumindest so meine Erfahrung.
Von einer Veränderung der Fgst-Nr. am Rahmen würde ich ebenfalls dringend abraten...

Viel Erfolg
Andreas
2014 - 2019: Triton 1983, seit 2019: Touring 530 60 SE Ganzsilber
Feger ETC 421
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Feger ETC 421 »

Moin.

Ich würde, wenn ich sowas vor hätte, mit meinem Tüv Sachverständigen über die Abnahme eines Neubaus auf Grundlage der alten Fahrzeugdaten sprechen.

Gruß, der Feger

P.S. Bei den obigen Bildern, Thema Rost.
Dir ist klar, das die Rostbehandlung größtenteils aus heraustrennen und neueinschweißen von Stahlrohren bestehen wird?
Neuerdings ohne Navi unterwegs
trolloholic
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von trolloholic »

Adam von München hat geschrieben: 28.11.2019, 21:54 Leider ohne Papiere. Letzter Fahrzeughalter ist nicht mehr zu ermitteln.
Besitzer, Eigentümer, Halter müssen nicht die gleiche Person sein. Vereinfacht aber viele Dinge.
Es bleibt nur:
-> Aufbietungsverfahren

OT:
Adam von München hat geschrieben: 28.11.2019, 21:54Würde gerne den ZeusSohn wieder auf die Straße bringen.
-> Zeus war der Onkel :wink:

trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
Hecki
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Hecki »

Wenn Du die Fgst-Nr. vorne rechts am Rahmen noch einwandfrei erkennen kannst, sollte das Prozedere recht einfach sein.

Im § 12 Abs. 1 der FZV ist dies geregelt:
Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder ob bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist.
Also bei der Zulassungsbehörde vorsprechen, auf die FZV hinweisen und auf eine Anfrage beim KBA bestehen.
Eine Versicherung an Eides Statt wird wohl kein halbwegs gescheiter Vorbesitzer ausstellen.
Triton M Bj. 1988 - Toyota Landcruiser HDJ80 Bj. 1995 - Jaguar XF Sportbrake Bj. 2015
  • 2023: 81 ÜN - 6.775 km
  • 2022: 94 ÜN - 5.407 km
  • 2019: 43 ÜN - 2.323 km
  • 2018: 89 ÜN - 10.281 km
  • 2017: 36 ÜN - 5.480 km
  • 2012-2016: 147 ÜN - 18.455 km
trolloholic
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von trolloholic »

relevant für den Fall ist (5)

1. Anzeige des Verlust ZB I und II bei Zulassungsbehörde
2. diese unterrichtet das KBA
3. es folgt:
trolloholic hat geschrieben: 29.11.2019, 14:32 -> Aufbietungsverfahren

schönes WE!
trolloholic
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Carlos2015
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Carlos2015 »

Hallo,
Hecki hat geschrieben: 30.11.2019, 00:13 Wenn Du die Fgst-Nr. vorne rechts am Rahmen noch einwandfrei erkennen kannst, sollte das Prozedere recht einfach sein.

Im § 12 Abs. 1 der FZV ist dies geregelt:
Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder ob bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist.
Also bei der Zulassungsbehörde vorsprechen, auf die FZV hinweisen und auf eine Anfrage beim KBA bestehen.
Eine Versicherung an Eides Statt wird wohl kein halbwegs gescheiter Vorbesitzer ausstellen.
Soweit alles blanke Theorie... Wieso sollte der Verkäufer nicht per Eides Statt im Kaufvertrag erklären, dass er uneingeschränkter Besitzer einer Sache ist? Das Teil stellte zum Zeitpunkt des Verkaufs ja nicht unbedingt einen Gegenstand von erheblichem Wert da. Diebesgut erscheint unwahrscheinlich...
Und wenn er nicht Besitzer des Tritons gewesen wäre, hätte er den Verkauf ja auch gar nicht abwickeln dürfen, oder?

Und, wenn der Triton schon länger nicht zugelassen war wird das ohnehin schwer mit der KBA-Auskunft, insbesondere wenn der letzte Halter oder Zulassung nicht eindeutig nachzuvollbar sind. Noch schwieriger, wenn der Triton z.B. im Ausland zugelassen gewesen wäre.
Man wird also letztlich nicht um ein "Aufgebotsverfahren" im Verkehrsblatt herumkommen...

Ich selbst habe das, weil ich Oldtimer restauriere schon mehrmals durchexerziert. Früher gab es ausschließlich die KBA-Auskunft und die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das alles ist heute viel einfacher, weil die Zulassungsbehörden online mit dem Kraftfahrt-Bundesamt verbunden sind und alle Daten prüfen können, die für die Zulassung von Fahrzeugen erforderlich sind.

Konkret hatte ich vor wenigen Jahren den Fall, dass mir ein Oldtimer von einem Freund überlassen wurde, bei dem die Papiere verloren gingen.
Hintergrund war, dass dieser Freund kurz nach der Übergabe schwer erkrankte, ein halbes Jahr später verstarb, und die Papiere nach Wohnungsauflösung durch seine Lebensgefährtin einfach weg waren. Zu allem Überfluss war das Fahrzeug noch zuvor durch mehrere Hände gegangen und zuletzt in Frankreich zugelassen. Ich hatte aber einen gültigen Kaufvertrag.
Nachdem die Lebengefährtin und ich eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatten, konnte nach etwa 2 Wochen die erforderlichen Fahrzeugpapiere neu ausgestellt und das Fahrzeug wieder zugelassen werden.

@Adam: Am Besten noch mal mit der Zulassungsstelle sprechen und erläutern, das der letzte Halter nicht greifbar ist und dort konkret um Lösungsvorschläge bitten und nachfragen.

Ich sehe in der Zulassung des Triton eigentlich kein großes Problem - eher in Aufwand und Wirtschaftlichkeit der nicht unerheblichen Instandsetzungsarbeiten...

Viel Erfolg + Lg.
Andreas
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trolloholic
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von trolloholic »

@Carlos2015

Du schriebst von
Carlos2015 hat geschrieben: 29.11.2019, 13:32 würde ich mir von diesem Verkäufer im Kaufvertrag zusätzlich per Erklärung an Eides Statt bescheinigen lassen, dass er der uneingeschränkte Eigentümer ist und der Triton ohne Papiere an Dich verkauft wurde.
darauf bezog sich der völlig korrekte Hinweis von Hecki :thumbs: :
Hecki hat geschrieben: 30.11.2019, 00:13 Eine Versicherung an Eides Statt (hier über Eigentum - Anmerkung von trolloholic) wird wohl kein halbwegs gescheiter Vorbesitzer ausstellen.


Nun änderst Du im Nachhinein die Prämisse :roll: zu einer Erklärung an Eides Statt über den Besitz:
Carlos2015 hat geschrieben: 30.11.2019, 10:31 .. Wieso sollte der Verkäufer nicht per Eides Statt im Kaufvertrag erklären, dass er uneingeschränkter Besitzer einer Sache ist?
Und ich hatte doch extra gewarnt:
trolloholic hat geschrieben: 29.11.2019, 14:32 Besitzer, Eigentümer, Halter müssen nicht die gleiche Person sein. Vereinfacht aber viele Dinge.
Es bleibt nur:
-> Aufbietungsverfahren

Adam ist im Moment Besitzer des Touring.
Ob er rechtmäßiger Eigentümer ist, wäre zu klären.
that's it...

schönes Wochenende!
trolloholic
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Piratentroll
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Re: Fahrzeugbrief Fahrzeughalter Eigentumsnachweis

Beitrag von Piratentroll »

"Und wenn er nicht Besitzer des Tritons gewesen wäre, hätte er den Verkauf ja auch gar nicht abwickeln dürfen, oder?"

Doch. Nennt man Abstraktionsprinzip. Ich kann verkaufen, vermieten, verpachten und verschenken, was in meinem Besitz ist.

Und selbstverständlich ist davon auszugehen, der der Verkäufer als Besitzer der Sache auch der Eigentümer ist. Nennt man Eigentumsvermutung. Par. 1006 BGB.

Glückauf!
„per aspera ad astra.“
Wahlspruch der Sternenflotte

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