Der Mover-Hersteller würde garantiert keine ABE vom KBA beantragen, wenn er das nicht müsste.
Da kannst du ganz sicher sein...
Selbstverständlich ist ein Antrieb (inkl. dessen Bremsfunktion), auch wenn er langsam ist, für ein rund 1T schweres Fz verkehrssicherheitsrelevant oder meinst du, dass ein in der Weise angetriebener WoWa keine (Personen-) Schäden anrichten könnte?Da nen Mover ebenso wie die anderen von mir genannten Anbauteile nicht verkehrssicherheitsrelevant ist...
Der Antrieb schafft z.Teil um die 20% Steigung und würde daher keineswegs vor einer Person halt machen.
Im Gegensatz zu Trittstufe, Abwassertank u.ä., ist diese Rangierhilfe u.a. dafür geeignet, den WoWa im öffentlichen Bereich an zu treiben und muss daher z.B. mit der STVZO übereinstimmen. U.A. geht es dabei um die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und deshalb sollte, m.E. völlig zurecht, darauf geachtet werden, dass nicht jeder seine z.Teil phantasievollen Konstruktionen für diese Zwecke ohne eine Abnahme anbauen darf.
Du kannst deine Rangierhilfe ja abnehmbar machen und auf nicht öffentlichen Gelände wieder anbauen. Dann brauchst du, zumindest sofern du am originalen WoWa-Rahmen nichts geändert hast, dafür keine Betriebserlaubnis.
Einen Personen-Unfall aufgrund einer Fehlkonstruktion sollte es dann trotzdem nicht geben....