Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
NRothe
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Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von NRothe »

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr einen Troll BJ 1979 erworben. Er hat eine Antischlingerkupplung, ich habe ihn mit neuen Reifen ausgestattet und bekam heute die Auskunft vom TÜV, dass ich eine Herstellerfreigabe für die Achse benötige, um eine 100km/h Zulassung zu bekommen, da der Anhänger vor 1990 hergestellt wurde. Hat von Euch jemand eine Idee wie ich diese Herstellerfreigabe schnell und einfach bekommen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Nadine
Killerdackel
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von Killerdackel »

sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
Leben ist eine durch 6 übertragene chronische Krankheit mit tödlichem Ende
(Nico Semsrott)
Wenn no älle wäred wie i sei sodd Bild
NRothe
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von NRothe »

Hallo Killerdackel,

danke für die Rückmeldung. Leider steht das bei mir nicht im frühreren Fahrzeugschein und ich habe auch keinerlei Dokumente in denen das erfasst ist, dass der Troll mit 100km/h gefahren werden darf. Ich gehe bloß davon aus, weil es das Baujahr auch immer wieder mal mit 100km/h Zulassung zu kaufen gibt.

Viele Grüße
NRothe
tomruevel_neu
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

eigentlich brauchst Du die Herstellerfreigabe nicht unbedingt.

Dann gibt es eine Tempo100 Freigabe allerdings nur mit dem Gewichtsfaktor 0,8.
Das steht in der 9. Ausnahmeverordnung im §1 b.

Für den Faktor 1,0 dagegen muß der Caravan bereits werksseitig mindestens für Tempo 100 ausgelegt sein (= § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ) ausgelegt sein. Das wurde mal irgendwann Anfang der 90er Jahre geändert. Vorher galt mindestens 80kmh.
Diese Anforderung steht in der 9. Ausnahmeverordnung im §1 d.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00998.html
NRothe
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von NRothe »

Hallo,

ja genau von der Verordnung bin ich bis zum Besuch von GTÜ auch ausgegangen. Dort haben sie aber auf eine Herstellerfreigabe gepocht, da es wohl für Baujahre vor 1990 andere Kriterien gab.
neja
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 30.06.2021, 08:22 Moin,

eigentlich brauchst Du die Herstellerfreigabe nicht unbedingt.

Dann gibt es eine Tempo100 Freigabe allerdings nur mit dem Gewichtsfaktor 0,8.
Das steht in der 9. Ausnahmeverordnung im §1 b.

Für den Faktor 1,0 dagegen muß der Caravan bereits werksseitig mindestens für Tempo 100 ausgelegt sein (= § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ) ausgelegt sein. Das wurde mal irgendwann Anfang der 90er Jahre geändert. Vorher galt mindestens 80kmh.
Diese Anforderung steht in der 9. Ausnahmeverordnung im §1 d.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00998.html
Was hat der Gewichtsfaktor einer speziellen Bedingung einer Ausnahmeverordnung der deutschen STVO damit zu tun, dass ein Anhänger, wenn man damit, egal in welchem Land, 100km/h fahren möchte, vom Hersteller auch grundsätzlich für 100km/h freigegeben sein muss?

Ohne eine grundsätzliche Zulassung für 100km/h darf man mit einem Anhänger in keinem Land 100km/h fahren.

Erst muss (eventuell mit dem Hersteller) geklärt werden, ob der alte WoWa grundsätzlich für 100km/h geeignet ist.
Vor ca 1990 keine unbedingte Selbstverständlichkeit.
Wenn er seitens des Herstelles für 100km/h geeignet ist (es eine Bescheinigung gibt), ist die grundsätzliche Bedingung für die Erlaubnis in D 100km/h gem. der AVO der STVO zu fahren, erfüllt.
Dann kommt es auf die Ausrüstung an, ab Faktor 0,8 oder Faktor 1,0 beim WoWa zum tragen kommt.

Wenn der Anhänger grundsätzlich für weniger als 100km/h geeignet ist, muss er mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet werden. Das steht in der STVZO §30a.
GT230/Puck L
tomruevel_neu
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von tomruevel_neu »

neja hat geschrieben: 30.06.2021, 16:23Was hat der Gewichtsfaktor einer speziellen Bedingung einer Ausnahmeverordnung der deutschen STVO damit zu tun, dass ein Anhänger, wenn man damit, egal in welchem Land, 100km/h fahren möchte, vom Hersteller auch grundsätzlich für 100km/h freigegeben sein muss?
Moin,

es steht doch in den genannten §en drin.

Für 0,8 muß der Anhänger nicht den Forderungen des §30 STVZO entsprechen (wo drin steht dass Anhänger für mindestens 100kmh ausgelegt sein müssen).
Für 1,0 müssen sie den Anforderungen des §30 STVZO entsprechen, also für mindestens 100kmh ausgelegt sein.

So, und ich habe schon eine Reihe von Caravans gesehen die vor 1990 auf die Straße gekommen sind und die 9. Ausnahmerverordnung in Anspruch nehmen dürfen.
Und von denen es keine Herstellerbescheinigung geben wird, weil die Hersteller schon seit Jahrzehnten nicht mehr existieren oder wie bei Hymer, die Unterlagen vor einem bestimmten Baujahr verbrannt sind.

neja hat geschrieben: 30.06.2021, 16:23Wenn der Anhänger grundsätzlich für weniger als 100km/h geeignet ist, muss er mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsschild gekennzeichnet werden. Das steht in der STVZO §30a.
Das gilt aber nur für Anhänger die eine Betriebserlaubnis erhalten als schon die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im §30 auf mindestens 100kmh angehoben wurde.
Die Anhänger deren Betriebserlaubnis aus der Zeit vor der Anhebung stammt brauchen dieses Schildchen natürlich nicht.
neja
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von neja »

na ja, die Prüfstelle möchte ja vermutlich nicht ohne Grund eine Herstellerbescheinigung haben, die besagt, dass der WoWa grundsätzlich für 100km/h geeignet ist.

Der Wortlaut in der 9.AVO ist (auch) nach meiner Meinung nicht korrekt.
Fz die nicht mindestens für 100km/h zugelassen sind, dürfen keine 100km/h fahren.
Ob sie ein Schild (z.B. 80km/h) tragen müssen oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Es kann ja normal nicht sein, dass eine STVO-Regelung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Herstellers, mit der der WoWa zugelassen ist, aushebelt.
GT230/Puck L
Roman
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von Roman »

neja hat geschrieben: 30.06.2021, 19:06 Es kann ja normal nicht sein, dass eine STVO-Regelung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Herstellers, mit der der WoWa zugelassen ist, aushebelt.
Kann ich mir irgendwie auch kaum vorstellen. Das wäre ja so wie wenn eine Verkehrsregel Mofas erlauben würde, 50 km/h zu fahren, obwohl Fahrwerk, Bremsen, usw. nur bis 25 km/h ausgelegt sind.
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tomruevel_neu
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von tomruevel_neu »

neja hat geschrieben: 30.06.2021, 19:06 na ja, die Prüfstelle möchte ja vermutlich nicht ohne Grund eine Herstellerbescheinigung haben, die besagt, dass der WoWa grundsätzlich für 100km/h geeignet ist.
Moin,

ob das man so ist?

Bei einer HU teilte mir der TÜV Mensch mit, dass die Tempo Eignung unseres Caravans hinfällig sei und wir eine neue Abnahme machen lassen müßten.
Grund war der Wechsel des Zugfahrzeugs.
Allerdings war die HU nach der Änderung in 2005, da ist die Zugwagenbindung weggefallen.
Und die Genehmigungen die nach altem Muster erteilt wurden blieben gültig (§7 der 9. Ausnahmeverordnung).
Das Ganze endete dann darin dass er mich anbrüllte.

Auch da könnte man meinen, es gäbe gute Gründe für sein Ansinnen.
Ich habe dann das Ganze mit einer höheren Instanz des Ladens schriftlich geklärt.
Der Rumbrüller lag demnach falsch.

Und nach der Änderung in 2005 standen auf vielen Seiten der Prüforganisationen immer noch die alten Anforderungen, jahrelang.
Insofern ist das ein gewisser Zweifel an den Einlassungen durchaus angebracht.
Roman
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von Roman »

Wenn mein Troll TÜV kriegt, weiß der Prüfer ja gar nicht, welches Zugfahrzeug ihn zieht. Ich bringe den in die Werkstatt und fahre wieder. Wenn er fertig ist, hole ich ihn ab.
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NRothe
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von NRothe »

Guten Abend zusammen,

herzlichen Dank für Eure Hilfe und vielen Beiträge. Ich habe heute eine Emailadresse bei der Eribakundehotline bekommen, wohin man die Zulassungsanfrage bei Hymer adressieren kann:

zulassungsanfragen@hymer.com.

Meine Anfrage habe ich direkt gestellt, jetzt bin ich gespannt wie lange es dauert, dass ich eine Rückmeldung erhalte und hoffentlich das gewünschte Dokument.
neja
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 30.06.2021, 20:03
neja hat geschrieben: 30.06.2021, 19:06 na ja, die Prüfstelle möchte ja vermutlich nicht ohne Grund eine Herstellerbescheinigung haben, die besagt, dass der WoWa grundsätzlich für 100km/h geeignet ist.
Moin,

ob das man so ist?

Bei einer HU teilte mir der TÜV Mensch mit, dass die Tempo Eignung unseres Caravans hinfällig sei und wir eine neue Abnahme machen lassen müßten.
Grund war der Wechsel des Zugfahrzeugs.
Allerdings war die HU nach der Änderung in 2005, da ist die Zugwagenbindung weggefallen.
Und die Genehmigungen die nach altem Muster erteilt wurden blieben gültig (§7 der 9. Ausnahmeverordnung).
Das Ganze endete dann darin dass er mich anbrüllte.

Auch da könnte man meinen, es gäbe gute Gründe für sein Ansinnen.
Ich habe dann das Ganze mit einer höheren Instanz des Ladens schriftlich geklärt.
Der Rumbrüller lag demnach falsch.

Und nach der Änderung in 2005 standen auf vielen Seiten der Prüforganisationen immer noch die alten Anforderungen, jahrelang.
Insofern ist das ein gewisser Zweifel an den Einlassungen durchaus angebracht.
Das ist alles ok bzw, nicht ok, nur hat das mit dem eigentlichen Problem, welches hier besteht, nichts zu tun:

Dein WoWa hatte demnach bereits bei der alten Zugkombinations-gebundenen 100km/h-Freigabe gem. 9. AVO die grundsätzliche Eignung für 100km/h gem. Hersteller. Demnach war diese grundsätzliche Bedingung für die Nutzung der 9.AVO vorhanden.
Beim TE fehlt diese aber, zumindest laut Prüforganisation.

Unabhängig davon gebe ich dir natürlich Recht:
Die genaue Auslegung dessen, was in der 9.AVO gefordert wird, war teilweise leider schon immer vom Gutdünken einzelner Prüfer von Prüforganisationen abhängig.
Da habe ich selbst schon ein paar Erfahrungen machen dürfen.
(z.B. TÜV-Hauptstelle: Prüfer A vertritt Ansicht A, ein paar Tage später ist Prüfer A nicht im Dienst und Prüfer B vertritt, trotz Hinweis auf die Ansicht von Prüfer A, eine Ansicht B...)

Das hängt z.Teil sicher mit den diesbezüglich unzureichenden Fachkenntnissen einzelner Prüfer zusammen, aber es hängt m.E. definitiv auch damit zusammen, dass der Verordnungstext teilweise nicht klar, einfach und eindeutig formuliert ist.
Der "Wildwuchs", der teilweise bei den Einträgen zur 9.AVO in den Anhängerpapieren unter Bemerkungen steht, ist leider ein Beispiel dafür.

Weswegen es hoch bezahlte Fachleute in Ministerien nicht schaffen, präzise und ausreichende Infos in VO zu schreiben, die nicht widersprüchlich sind und nahezu keinen Interpretationsspielraum offen lassen, ist mir ein Rätsel.
In der Schule lernt man so etwas offenbar nicht.....
GT230/Puck L
tobitroll
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von tobitroll »

Moin,
ich habe das gerade mal überflogen.
Früher waren viele Anhängerachsen lediglich bis 80km/h ausgelegt, die Angabe ist dann aber auf dem Fabrik- /Typschild der Achse hinterlegt.
Manche Prüfer wissen dies aber nicht und erteilen trotzdem eine 100er Zulassung.
Stell doch mal ein Foto von dem Schildchen auf deiner Achse hier ein.
Gruss
Ulli_39
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Re: Herstellerfreigabe Tempo 100km/h für Troll 1979

Beitrag von Ulli_39 »

Hier mein Eintrag:
TrollSchein.JPG
Grüße aus RE
Ulli
Gespann: Citroen-SM Eriba PAN 72/63 und Jaguar XJS-12 Troll O-M 89/82
http://www.eriba-touring-club.de/ETC-Fo ... p?id=33738
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