AKS Tauschen

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neja
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Re: AKS Tauschen

Beitrag von neja »

Foto-Wolle hat geschrieben: 13.12.2021, 23:10
neja hat geschrieben: 05.12.2021, 10:18
urlauber hat geschrieben: 05.12.2021, 08:19 Hallo Leut,z
würde gerne die Schlingerkupplung tauschen, hab das Gefühl die sitzt nicht mehr so stamm auf auf dem Kugelkopf.
Verbaut ist die Alko AKS 1300, die gibt es ja nicht mehr in Neu zu kaufen.
Frage/n:
Kann ich irgend Eine verbauen, vorausgesetzt die passt aufs Rohr, oder muss das von Alko sein? Kann ich auch andere Fabrikate verbauen? Muss das anschließend zum TÜV?
Kommt drauf an......
Wenn ein übereifriger TÜV-Prüfer oder der WoWa-Hersteller dir die AKS 1300 unter Bemerkungen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen hat, musst du beim ASK-Wechsel zum TÜV (und anschließend zur Zulassungsstelle), denn die alte ASK muss dann zumindest "ausgetragen" werden.
Wahrscheinlich würde es sich der TÜV-Prüfer nicht nehmen lassen, die neue ASK ein zu tragen. Hat ja auch einen Vorteil.

Das einfachste wäre es, den ordnungsgemäßen Zustand der AKS 1300 wieder her zu stellen.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Anti-Schlingerkupplung in den Papieren eingetragen ist, dann darf die dennoch gegen eine andere Kupplung getauscht werden. Die Pflicht, das in den Papieren eintragen zu lassen, wurde aufgehoben (war ende der 1990er Jahre). Die AKS 1300 kann somit gegen jede andere Kupplung, die eine entsprechende Zulassung (ECE-Zulassung) besitzt, getauscht werden, unabhängig vom Hersteller. Es können also sowohl AL-KO, Wintehroff oder Knott verbaut werden.
Wenn der Wohnwagen per ECE-Gutachten zugelassen wird (und das werden vermutlich fast alle), dann muss nur in dem Moment, in dem der Wohnwagen die Fahrgestellnummer erhält, die Kupplung vebaut sein, die in den Papieren steht. Nachträglich darf die ohne zusätzliche TÜV-Eintragung geändert werden.
Dann hat mir der Chef der TÜV-Hauptstelle in Kiel eine falsche Auskunft erteilt.....
Eine ASK muss nicht in die Papiere eingetragen sein.
Das ist richtig.
Nur wenn sie in den Papieren eingetragen ist, muss sich auch genau die in den Papieren eingetragene Kupplung am WoWa befinden. So die Auskunft vom TÜV.
Bei meinem Puck L war eine ASK (konkret als Winterhoff WS 3000) eingetragen und die befand sich auch real am Wohnwagen.
Ich wollte keine ASK mehr und habe daher eine normale Kupplung angebaut, was definitiv ohne Probleme zulässig ist und was auch keine grundsätzliche Auswirkung auf die deutsche 100km/h-Regelung hat.

Wenn der Prüfer davor die ASK nicht eingetragen hätte, wäre das überhaupt kein Problem gewesen. Da sie aber nun mal vorher eingetragen wurde, musste die ASK auch wieder ausgetragen werden, als die normale Kupplung angebaut war.
GT230/Puck L
tomruevel_neu
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Re: AKS Tauschen

Beitrag von tomruevel_neu »

neja hat geschrieben: 15.12.2021, 11:22Ich wollte keine ASK mehr und habe daher eine normale Kupplung angebaut, was definitiv ohne Probleme zulässig ist und was auch keine grundsätzliche Auswirkung auf die deutsche 100km/h-Regelung hat.
Moin,

ohne ASK ist doch eine anderes Gewichtsverhältnis maßgebend.
Oder?
Feger ETC 421
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Re: AKS Tauschen

Beitrag von Feger ETC 421 »

tomruevel_neu hat geschrieben: 15.12.2021, 12:26
neja hat geschrieben: 15.12.2021, 11:22Ich wollte keine ASK mehr und habe daher eine normale Kupplung angebaut, was definitiv ohne Probleme zulässig ist und was auch keine grundsätzliche Auswirkung auf die deutsche 100km/h-Regelung hat.
Moin,

ohne ASK ist doch eine anderes Gewichtsverhältnis maßgebend.
Oder?
Richtig.

Beim Puck L aber wohl im vernachlässigbar en Bereich.

Gruß, der Feger
Neuerdings ohne Navi unterwegs
neja
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Re: AKS Tauschen

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 15.12.2021, 12:26
neja hat geschrieben: 15.12.2021, 11:22Ich wollte keine ASK mehr und habe daher eine normale Kupplung angebaut, was definitiv ohne Probleme zulässig ist und was auch keine grundsätzliche Auswirkung auf die deutsche 100km/h-Regelung hat.
Moin,

ohne ASK ist doch eine anderes Gewichtsverhältnis maßgebend.
Oder?
nicht unbedingt....
deswegen schrieb ich ja auch, dass es keine grundsätzliche Auswirkung auf die deutsche 100km/h-Regelung hat....

Die bleibt auch ohne Eintrag der ASK bestehen und wenn der "übereifrige" TÜV-Prüfer bei der 100km/h-Eignung nicht irgendwelche, überflüssigen weiteren Details meint, in der Zulassungsbescheinighung beschreiben zu müssen, ist auch alles in Ordnung.

In meiner Ursprungszulassungsbescheinigung steht unter Bemerkungen lediglich die genaue Bezeichnung der ASK und, abgeteilt durch Sternchen, die Eignung gem. 9. AVO.
Hätte man sich die Beschreibung der ASK gespart, könnte man ohne Probleme zwischen verschiedenen Kupplungen wechseln. Die müssten ja lediglich eine ABE besitzen.
Welches Leergewicht das ZugFz haben muss, muss man sich halt selbst berechnen. Dafür gab/gibt es vom TÜV einen Info-Zettel zu den Bedingungen der 9.AVO. Sämtliche Bedingungen, welche der Fahrer beachten muss, bekommt man ohnehin kaum ernsthaft unter Bemerkungen in die ZB1, also wäre es m.E. grundsätzlich besser diesen Unsinn zu lassen. Außerdem besteht dann keine Möglichkeit mehr, das Gespann durch sinnlose oder falsche Eintragungen ein zu schränken.

Der Wohnwagen kann auch ohne ASK den besten Gewichtsfaktor (1,0) haben, nämlich dann, wenn das Zug-Fz Anhänger-ESP in dessen ZB1 eingetragen hat.

Beim Puck L kam hinzu, dass es bei dessen 850kg zul Gesamtgewicht, ohnehin kaum darauf an kommt. Im schlechtesten Fall muss das ZugFz mindestens 1063kg leer wiegen.....das schaffen wohl sogar die meisten Kleinwagen.
Real brauchte der Puck L, zumindest mit den Autos, mit denen ich ihn gezogen habe, ebenfalls keine ASK.
GT230/Puck L
urlauber
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Re: AKS Tauschen

Beitrag von urlauber »

Update,
letzt endlich ist es eine Winterhoff WS3000 geworden. Hab eine gebrauchte in den Kleinanzeigen geschossen.
Gestern gleich die Sonnenminuten genutzt und angebaut. Etwas Überdimensioniert aber passt und die Montage ging fix.
Viele Grüße vom Urlauber und seinem Troll :thumbs:
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