Dann hat mir der Chef der TÜV-Hauptstelle in Kiel eine falsche Auskunft erteilt.....Foto-Wolle hat geschrieben: ↑13.12.2021, 23:10Das stimmt so nicht ganz. Wenn die Anti-Schlingerkupplung in den Papieren eingetragen ist, dann darf die dennoch gegen eine andere Kupplung getauscht werden. Die Pflicht, das in den Papieren eintragen zu lassen, wurde aufgehoben (war ende der 1990er Jahre). Die AKS 1300 kann somit gegen jede andere Kupplung, die eine entsprechende Zulassung (ECE-Zulassung) besitzt, getauscht werden, unabhängig vom Hersteller. Es können also sowohl AL-KO, Wintehroff oder Knott verbaut werden.neja hat geschrieben: ↑05.12.2021, 10:18Kommt drauf an......urlauber hat geschrieben: ↑05.12.2021, 08:19 Hallo Leut,z
würde gerne die Schlingerkupplung tauschen, hab das Gefühl die sitzt nicht mehr so stamm auf auf dem Kugelkopf.
Verbaut ist die Alko AKS 1300, die gibt es ja nicht mehr in Neu zu kaufen.
Frage/n:
Kann ich irgend Eine verbauen, vorausgesetzt die passt aufs Rohr, oder muss das von Alko sein? Kann ich auch andere Fabrikate verbauen? Muss das anschließend zum TÜV?
Wenn ein übereifriger TÜV-Prüfer oder der WoWa-Hersteller dir die AKS 1300 unter Bemerkungen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen hat, musst du beim ASK-Wechsel zum TÜV (und anschließend zur Zulassungsstelle), denn die alte ASK muss dann zumindest "ausgetragen" werden.
Wahrscheinlich würde es sich der TÜV-Prüfer nicht nehmen lassen, die neue ASK ein zu tragen. Hat ja auch einen Vorteil.
Das einfachste wäre es, den ordnungsgemäßen Zustand der AKS 1300 wieder her zu stellen.
Wenn der Wohnwagen per ECE-Gutachten zugelassen wird (und das werden vermutlich fast alle), dann muss nur in dem Moment, in dem der Wohnwagen die Fahrgestellnummer erhält, die Kupplung vebaut sein, die in den Papieren steht. Nachträglich darf die ohne zusätzliche TÜV-Eintragung geändert werden.
Eine ASK muss nicht in die Papiere eingetragen sein.
Das ist richtig.
Nur wenn sie in den Papieren eingetragen ist, muss sich auch genau die in den Papieren eingetragene Kupplung am WoWa befinden. So die Auskunft vom TÜV.
Bei meinem Puck L war eine ASK (konkret als Winterhoff WS 3000) eingetragen und die befand sich auch real am Wohnwagen.
Ich wollte keine ASK mehr und habe daher eine normale Kupplung angebaut, was definitiv ohne Probleme zulässig ist und was auch keine grundsätzliche Auswirkung auf die deutsche 100km/h-Regelung hat.
Wenn der Prüfer davor die ASK nicht eingetragen hätte, wäre das überhaupt kein Problem gewesen. Da sie aber nun mal vorher eingetragen wurde, musste die ASK auch wieder ausgetragen werden, als die normale Kupplung angebaut war.