Ca. im Okt. 2005 wurden von den Kfz-Zulassungsstellen neue Kfz-Briefe-
und Scheine z.B. bei Ummeldung ausgestellt. Schein = Zulass.bescheinig. Teil I. Brief = Teil II. In diese neuen Scheine/Briefe wurden jedoch die
bisherigen zusätzl. Eintragungen, wie z.B. andere Reifengröße, u.s.w. nicht
übernommen.
In meinem vorherigen WW-Brief waren z.B. auch 100 kmh eingetragen.
Hier geht es mir nicht darum, nötige Auflagen, wie Reifen nicht älter als
6 Jahre u.s.w. aufzuführen, sondern wie ich zu dem 100er Aufkleber kam.
Um 9.00 Uhr rief ich die Zulassungsstelle an, "ich möchte die 100er Zulassungsplakette im Brief sind 100 bereits eingetragen."
Sie können gleich kommen, es ist nicht viel los. Gesagt, getan!
Bedient wurde ich sogar vom Chef. Kurz argumentiert, die eingetragenen 100 bedeuten nur vorbereitet für 100. Die Zulassung und den Aufkleber aber bekomme ich von ihm, wird sofort gemacht. Keine weiteren techn. Nachfragen o.ä.. € 12,- gelöhnt, uralte TÜV-Information über Bedingungen und Masseverhältnisse und Plakette erhalten. 15 Minuten. Fertig.
ALKO habe ich. Jetzt kriegt er neue Schlappen.
Gezogen wird er (außer Passat), auch von meinem Landcruiser Bauj. 84.
3,5 L, 92 PS, kein Turbo. Da geht die Post ab!
100 kmh
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100 kmh
Servus, Marianne & Dieter
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Hallo Toyeri!
Bei der "Neuen" Tempo 100km/h-Regelung wird für den Anhänger nur festgestellt, ob er die Vorraussetzungen erfüllt... ! Ob Du tatsächlich mit Deiner Kombination aus Zugwagen und Anhänger 100km/h fahren darfst(oder kannst! ), musst Du als fahrer prüfen und entscheiden... Das ist für Fachleute schon nicht einfach...
Als ich meinen Touring angemeldet hab und auch die 100er Plakette haben wollte, musste ich vier (!) Sachbearbeitern erstmal die neue regelung erklären... Dann kam der Amtsleiter dazu und erkundigte sich, um welches Problem es gehe! O.-Ton: "Oh, da kennen sich Andere besser aus- ...ich bin weg!!!"
Gruß,
Eribaba
Bei der "Neuen" Tempo 100km/h-Regelung wird für den Anhänger nur festgestellt, ob er die Vorraussetzungen erfüllt... ! Ob Du tatsächlich mit Deiner Kombination aus Zugwagen und Anhänger 100km/h fahren darfst(oder kannst! ), musst Du als fahrer prüfen und entscheiden... Das ist für Fachleute schon nicht einfach...
Als ich meinen Touring angemeldet hab und auch die 100er Plakette haben wollte, musste ich vier (!) Sachbearbeitern erstmal die neue regelung erklären... Dann kam der Amtsleiter dazu und erkundigte sich, um welches Problem es gehe! O.-Ton: "Oh, da kennen sich Andere besser aus- ...ich bin weg!!!"
Gruß,
Eribaba
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Hallo Eribaba!
Es ist genauso wie Du im ersten Absatz schreibst.
Die Vorraussetzungen ab Werk sind erfüllt u. eingetragen.
Die weitere Verantwortung liegt beim Fahrer/Besitzer.
Die Frage bei Dir ist, ob in Deinem Schein auch schon 100 eingetragen waren. Wenn nicht..., dann "..ich bin weg"
Habs einfach probiert und es hat geklappt!
Es ist genauso wie Du im ersten Absatz schreibst.
Die Vorraussetzungen ab Werk sind erfüllt u. eingetragen.
Die weitere Verantwortung liegt beim Fahrer/Besitzer.
Die Frage bei Dir ist, ob in Deinem Schein auch schon 100 eingetragen waren. Wenn nicht..., dann "..ich bin weg"
Habs einfach probiert und es hat geklappt!
Servus, Marianne & Dieter
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Re: 100 kmh
was ich heutzutage komisch finde, daß der 100 km/h Kleber der Zulassungsstelle 20 cm Durchmesser hat und am Touring irre riesig ausschaut
an Anhängern seh ich im Strassenbild aber die 100er Kleber deutlich kleiner
an Anhängern seh ich im Strassenbild aber die 100er Kleber deutlich kleiner
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Re: 100 kmh
Moin,
siehe Verweis in §5:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00998.html
Siehe hier unter Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html
siehe Verweis in §5:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00998.html
Siehe hier unter Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html