KiDa, ich glaube nicht, das man da was wird machen können. Da steht meistens "Gekauft wie gesehen und probegefahren " drin. Dann hast Du keine Möglichkeiten.Killerdackel hat geschrieben: ↑04.07.2020, 21:24Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Verkäufer !
Das wär die BESTE & BILLIGSTE Option für Dich !! *denkmaldrübernach*
Auszug:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmän-gelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Und versuche mal dem Verkäufer arglistige Täuschung nachzuweisen, da ist der Käufer dann selbst dran schuld, wenn er nicht "sachgerecht" den Zustand des Kaufgegenstandes überprüft. Er könnte dann ja auf solch einen Zustand hinweisen, einen geminderten Preis einfordern oder garnicht erst kaufen. Sind ja beide volljährig und jeder ist seines Glückes Schmied...