Betrifft uns bisher ja kaum, aber mal abwarten,
ob die Prüfvorschriften für die Wohnanhänger auch geändert werden. Sind doch die gleichen Meßgeräte, oder?
ebenfalls im obigen link zu lesen:
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) sieht die Aussetzung der Prüfpflicht kritisch und rät dringend dazu, die Gasprüfung trotzdem wie bisher alle zwei Jahre vorzunehmen. In einer Stellungnahme schreibt der DVFG: „Eine positive G 607-Prüfung [Gasprüfung, Anmerkung der Redaktion] stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen. Zusätzlich dient die G 607-Prüfbescheinigung im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung.“
Gruss
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn: "Find what you love and let it kill you."
Das finde ich etwas unlogisch. Der Grund für die Aussetzung der Prüfplicht ist ja der Einsatz von nicht ordnungsgemäßen Messgeräten. Wie kann dann eine so erfolgte Prüfung als Nachweis für etwas dienen. Entweder die Prüfung ist rechtlich OK, oder nicht.
Es geht hier ja nicht etwa um die Realität (Gasanlage in Ordnung, keine Undichtigkeiten, ...) , sondern nur um die rechtliche Lage. Das hat ja normalerweise wenig miteinander zu tun!
Das finde ich etwas unlogisch. Der Grund für die Aussetzung der Prüfplicht ist ja der Einsatz von nicht ordnungsgemäßen Messgeräten. Wie kann dann eine so erfolgte Prüfung als Nachweis für etwas dienen. Entweder die Prüfung ist rechtlich OK, oder nicht.
Es geht hier ja nicht etwa um die Realität (Gasanlage in Ordnung, keine Undichtigkeiten, ...) , sondern nur um die rechtliche Lage. Das hat ja normalerweise wenig miteinander zu tun!
korrekte Einschätzung und
es wundert auch nicht, dass der Verband das nicht begrüßt.
@neja
neja hat geschrieben: ↑28.01.2020, 23:27
für WoWa keine gesetzliche Pflicht für die Gasprüfung.
allgemein bekannt und es wurde nichts Gegenteiliges behauptet
Gruß
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn: "Find what you love and let it kill you."
eckerbong hat geschrieben: ↑27.01.2020, 08:29Der Grund für die Aussetzung der Prüfplicht ist ja der Einsatz von nicht ordnungsgemäßen Messgeräten.
Na ja, man muss eher sagen:
die Messgeräte sind in in Ordnung, nur die Technik, die zu Prüfen ist,
hat sich geändert und wird komplexer mit z.B. Rückschlagventilen und Filtern -
und lässt sich mit bisherigen Prüfgeräten nicht mehr ausreichend prüfen.
Für meine olle Technik sind die Prüfgeräte weiterhin ausreichend und nutzbar
Mal sehen was 2023 kommt Vielleicht suchen sie dann auch den Diagnosestecker für das Service-Notebook
Der muss eigentlich an der Rückseite des Wohnwagens angebracht sein. Da mache ich jedes mal rum mit dem Typ bei der Gasprüfung, da ich ihn auf der Deichsel habe(n will).
cailin hat geschrieben: ↑30.01.2020, 08:41Also auf jeden Fall muss es sichtbar angebracht sein, oder wie???
Ja, möchte man wohl offiziell...
aber bei meinen Oldies bekam der Gasprüfer gleich etwas auf die Pfoten, als er dazu ansetzte.
Sammle die seit über 10 Jahren versteckt aber schnell zugänglich an der Innentür von Schränken (Bulli & Eriba).
Hatte noch nie eine Frage dazu unterwegs - und wenn könnte ich das gelbe Heftchen zücken und gut ist.
cailin hat geschrieben: ↑30.01.2020, 08:41
ich will nicht mit meinem Gasprüfer "rum-machen" müssen
...
Es war ja auch im Sinne von diskutieren gemeint. Andererseits, die Sache mit dem diskutieren kurzerhand abblasen soll auch helfen
Bei uns prangt der im Kasten an der Gasanlage, da gehört er auch hin...
2020: bisher 12 Nächte
2019: 27 Nächte
2015-2017: Mietkoffer - 41 Nächte
Volvo V40 II, 1 Zyl. je Reifen und 1 Zyl. für den WW
Triton 430 (Jochen)