Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Restaurierung, Teilebeschaffung, Werkzeug, Materialien
Volker S
Beiträge: 11
Registriert: 23.08.2018, 21:59

Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von Volker S »

Will meinen Puck nun allmählich verkaufsfertig machen. Da er seit 10 Jahren unter einer Plane stand, hat er seit dieser Zeit auch keinen TÜV mehr (angemeldet und versichert ist er aber noch).
Wie sieht das nach so einer langen Zeit rechtlich aus? Weiß das jemand? Brauch ich eine rote Nummer (Kurzzeitkennzeichen) oder kann ich so direkt zum TÜV fahren?

-volker-
maerzhase
Beiträge: 827
Registriert: 17.08.2015, 15:09
Wohnort: Braunschweig

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von maerzhase »

Paragraf 10 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

er sollte zugelassen und versichert sein. Ggf. über Kurzzeitkennzeichen
2020: bisher 12 Nächte
2019: 27 Nächte
2015-2017: Mietkoffer - 41 Nächte
Volvo V40 II, 1 Zyl. je Reifen und 1 Zyl. für den WW
Triton 430 (Jochen)
Eule66
Beiträge: 10
Registriert: 28.08.2018, 22:15

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von Eule66 »

schau mal hier - ich denke, das müsste erlaubt sein, wenn es ein Kennzeichen hat. hierhttps://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge ... pel-zur-hu
trolloholic
Beiträge: 6121
Registriert: 06.10.2012, 08:08

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von trolloholic »

Volker S hat geschrieben: 28.09.2018, 10:50 Puck ... keinen TÜV mehr (angemeldet und versichert ist er aber noch).
Wie sieht das nach so einer langen Zeit rechtlich aus? Weiß das jemand? Brauch ich eine rote Nummer (Kurzzeitkennzeichen) oder kann ich so direkt zum TÜV fahren
Moin Volker,

ist kein Problem.
Direkte Fahrt zur naheliegenden HU-Stelle so möglich. Du benötigst kein anderes Kennzeichen.
Fahrt darf keinem anderen Zweck dienen :wink: .
Sehr gut macht es sich, wenn Du einen Termin machst und den ( für die Rennleitung ) ausgedruckt mitführst.
Musste aber nicht.


Viel Erfolg!
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
Volker S
Beiträge: 11
Registriert: 23.08.2018, 21:59

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von Volker S »

...das hört sich gut an. Den Termin werde ich mir besser geben lassen, denn - ohne Gasprüfung, keinen TÜV. Der Gasprüfer ist aber keine 500m entfernt vom TÜV.

-volker-
Trokolin
Beiträge: 2404
Registriert: 15.07.2009, 21:02
Wohnort: NRW

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von Trokolin »

auch ohne Gasprüfung gibt es TÜV
...78er Troll...verkauft
...67er Familia Restaurierung Webalbum
Seit 6/10 unterwegs mit Touring
Schrauber
Beiträge: 7263
Registriert: 15.07.2011, 18:58
Wohnort: Südpfalz

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von Schrauber »

Gasprüfung nicht verwechseln mit Abgasprüfung :mrgreen:
falter ETC 265
Beiträge: 262
Registriert: 08.10.2007, 20:43

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von falter ETC 265 »

Ohne Bußgeldgefahr geht es nur auf ein Trailer und auch dabei muss das Kennzeichen vom Wohni während der Fahrt demontiert sein.
Überziehen der Anmeldung zu Hauptuntersuchung mit 120 Monate ist kein Spaß.
Ich habe da meine Erfahrungen gemacht.
road-movie
Beiträge: 5512
Registriert: 21.06.2010, 21:09
Wohnort: Dahoam is wost hi wuilst wanst weg bist.

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von road-movie »

Volker S hat geschrieben: 28.09.2018, 10:50 Weiß das jemand? Brauch ich eine rote Nummer (Kurzzeitkennzeichen) oder kann ich so direkt zum TÜV fahren
Vorsicht: eine Rote Nummer und ein KZKZ sind unterschiedliche Dinge. Die Rote Nummer haben z.B. Autohändler und offiziell kommt man da nicht dran. Für letzteres braucht es ein Kennzeichen und eine Versicherung und i.d.R. auch TÜV (Ausnahme ist die Fahrt zum TÜV. Das KZ kostet ca. 15€ für 5 Tage und man bekommt es bei der Zulassungsstelle.
trolloholic hat geschrieben: 28.09.2018, 17:09 Direkte Fahrt zur naheliegenden HU-Stelle so möglich. Du benötigst kein anderes Kennzeichen.
M.W. braucht es dann auch ein KZKZ, nur dass man es auch ohne TÜV bekommt: https://versicherung-kurzzeitkennzeiche ... -ohne-tuev

Für das KZKZ braucht es immer auch eine Versicherung (Deckungsnummer). Sonst wäre man ja u.U. ohne Versicherungsschutz unterwegs. Bei meiner Versicherung ist das umsonst, aber sie erwarten, dass man innerhalb einer gewissen Frist dann eine Versicherung abschließt. Das kann Probleme geben.

Ich habe meinen Troll vor ein paar Jahren, als für ein KZKZ der TÜV noch nicht zwingend war, den Troll im November mit KZKZ aus 500km Entfernung geholt und im Garten unter den Carport abgestellt. Aus terminlichen Gründen habe ich den TÜV nicht gleich noch gemacht sondern erst im Frühling mit einem neuen KZKZ. Danach habe ich den Troll auch angemeldet. Plötzlich sollte ich aber 80€ a.d. Versicherung (AXA) zahlen, weil aus meinem ersten KZKZ keine Versicherung wurde - obwohl die Jahresversicherung nur 14€ beträgt und der Troll inzwischen auch angemeldet und versichert war. Konnte ich dann aber hinbiegen.

Außer mit Roter Nummer (und da weiß ich die Bedingungen nicht genau) ist es aber für weite Distanzen nicht mehr möglich, einen WW ohne TÜV auf eigene Achse zu transportieren. Für die Normalsterblichen ohne Rote Nummer und ohne Trailer ist nur noch ohne TÜV zum TÜV im maximal nächsten Landkreis möglich. Diese Regelung hat für einige Kollateralschäden i.d. Bauwagenszene gesorgt. Ich weiß auch nicht, warum das so verschärft wurde. Ich nehme an, es gab massigen Missbrauch, wüsste aber nicht wo.
Killerdackel
Beiträge: 10695
Registriert: 25.01.2009, 23:14
Wohnort: Oberschwaben

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von Killerdackel »

road-movie hat geschrieben: 01.10.2018, 23:33 ...Für die Normalsterblichen ohne Rote Nummer und ohne Trailer ist nur noch ohne TÜV zum TÜV im maximal nächsten Landkreis möglich. ...
Wurd bereits vorgeschlagen:
trolloholic hat geschrieben: 28.09.2018, 17:09
Volker S hat geschrieben: 28.09.2018, 10:50 Puck ... keinen TÜV mehr (angemeldet und versichert ist er aber noch).
Wie sieht das nach so einer langen Zeit rechtlich aus? Weiß das jemand? Brauch ich eine rote Nummer (Kurzzeitkennzeichen) oder kann ich so direkt zum TÜV fahren
Moin Volker,

ist kein Problem.
Direkte Fahrt zur naheliegenden HU-Stelle so möglich. Du benötigst kein anderes Kennzeichen.
Fahrt darf keinem anderen Zweck dienen
.
Sehr gut macht es sich, wenn Du einen Termin machst und den ( für die Rennleitung ) ausgedruckt mitführst.
Musste aber nicht.


Viel Erfolg!
trolloholic
Mitm zugelassenen Fahrzeug würd ich IMMER diese Lösung empfehlen.

Lösung ist einfach, jederzeit machbar und kostet nix.
Risiko ist zwar die Rennleitung - aber:
Wenn Du den Terminzettel vorlegst mit der Telefon-Nummer von der Termin-Dame und zugleich aufm Handy dort anrufst und drum bittest die Dame möge den kontrollierenden Beamten den Termin bestätigen KÖNNTE es mit ner Ermahnung erledigt sein.
sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
Leben ist eine durch 6 übertragene chronische Krankheit mit tödlichem Ende
(Nico Semsrott)
Wenn no älle wäred wie i sei sodd Bild
road-movie
Beiträge: 5512
Registriert: 21.06.2010, 21:09
Wohnort: Dahoam is wost hi wuilst wanst weg bist.

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von road-movie »

Um es nochmal klarer zu machen. Meines Erachtens ist die Aussage von trolloholic missverständlich bzw. falsch. Auch für die Fahrt zum TÜV braucht es ein KZKZ. Ich gehe davon aus, dass die Zulassungsstelle das auch nur raus rückt, wenn der TÜV-Termin ausgedruckt vorliegt.

Was anderes könnte sein, wenn der Touring noch eine Zulassung und Versicherung hat, aber der TÜV abgelaufen ist. Bei WW ja nicht unüblich. Da weiß ich es nicht. Ich denke, es hängt davon ab, ob die Versicherung auch greift. Wenn Ihr das meint, sorry, dann habe ich es überlesen. I.d. Vergangenheit habe ich den Touring am Abend mal schnell zum TÜV gefahren und ihn dort für den Termin am nächsten Tag abgestellt.
trolloholic
Beiträge: 6121
Registriert: 06.10.2012, 08:08

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von trolloholic »

Moin, road-movie
road-movie hat geschrieben: 02.10.2018, 06:53 Um es nochmal klarer zu machen....
:lol:

scnr , denn:
road-movie hat geschrieben: 02.10.2018, 06:53 Meines Erachtens ist die Aussage von trolloholic missverständlich bzw. falsch. Auch für die Fahrt zum TÜV braucht es ein KZKZ. Ich gehe davon aus, dass die Zulassungsstelle das auch nur raus rückt, wenn der TÜV-Termin ausgedruckt vorliegt.

Was anderes könnte sein, wenn der Touring noch eine Zulassung und Versicherung hat, aber der TÜV abgelaufen ist. Bei WW ja nicht unüblich. Da weiß ich es nicht. Ich denke, es hängt davon ab, ob die Versicherung auch greift. Wenn Ihr das meint, sorry, dann habe ich es überlesen. I.d. Vergangenheit habe ich den Touring am Abend mal schnell zum TÜV gefahren und ihn dort für den Termin am nächsten Tag abgestellt.
alles klar? :wink:

Guck mal hier: (zurück zum Anfang)
Volker S hat geschrieben: 28.09.2018, 10:50 Puck ... keinen TÜV mehr (angemeldet und versichert ist er aber noch).
Der Wohni ist angemeldet und damit auch versichert.
Er benötigt die Plakette. Also hin zur Prüfstelle.
(Für die Rennleitung den Nachweis, daß die Fahrt zweckgebunden zur Prüfstelle geht.)
Hin und gut ist.
road-movie hat geschrieben: 02.10.2018, 06:53 Meines Erachtens ist die Aussage von trolloholic missverständlich bzw. falsch.
Bitte erkläre mir doch einmal, was jetzt an meiner Antwort oben
trolloholic hat geschrieben: 28.09.2018, 17:09 Moin Volker,

ist kein Problem.
Direkte Fahrt zur naheliegenden HU-Stelle so möglich. Du benötigst kein anderes Kennzeichen.
Fahrt darf keinem anderen Zweck dienen :wink: .
Sehr gut macht es sich, wenn Du einen Termin machst und den ( für die Rennleitung ) ausgedruckt mitführst.
Musste aber nicht.


Viel Erfolg!
trolloholic
falsch oder mißverständlich ist?
Habe so ohne jedes "hätte, könnte, wäre ..." geschrieben - was ist daran mißverständlich?

Mir geht es dann doch eher darum, die Thematik für später klar zu lösen und die Lösung dann hier festzuhalten.
Da hilft es wenig, das eine als falsch darzustellen und mit eigenen Annahmen zu argumentieren.
Das ist hier auch nichts persönliches und sollte nicht so diskutiert werden...
Ich habe gern Unrecht und lass mich korrigieren - no probs, aber
road-movie hat geschrieben: 02.10.2018, 06:53 ... es nochmal klarer zu machen....
ist Dir imho nicht gelungen.

sonnige Grüße
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
road-movie
Beiträge: 5512
Registriert: 21.06.2010, 21:09
Wohnort: Dahoam is wost hi wuilst wanst weg bist.

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von road-movie »

@trolloholic: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :) Du hast natürlich Recht! Ich hatte das mit der laufenden Zulassung und Versicherung überlesen. Kann meinen Beitrag aber nicht mehr ändern. Mea Culpa!

Ohne diesen Kontext, und weil ich eben (fälschlicherweise) den Touring ohne TÜV, ohne Versicherung und ohne Zulassung vor Augen hatte (weil nach KZKZ/ Rote Nummer gefragt wurde), klingt die Aussage, dass man einfach so zum TÜV fahren kann für mich missverständlich. Mit dem richtigen Kontext ist natürlich alles klar.
OldFan
Beiträge: 432
Registriert: 18.08.2013, 14:02
Wohnort: Mainz

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von OldFan »

Zwar kein WoWa, aber ein Motorrad und die gleiche Thematik.

Die Tochter war schwer erkrankt, ihr geliebtes Motorrad stand einige Jahre noch immer angemeldet in der Garage und keiner dachte daran, dass das Mädel jemals wieder ihr Motorrad fahren könnte. Doch weit gefehlt.
Die letzte TÜV-Prüfung war aber seit drei Jahren überschritten und so fuhr sie erstmal mit dem Auto zum TÜV um einen Termin fürs Motorrad und eine Bescheinigung des Termins einzuholen. Die TÜV-Leute meinten dazu, die Terminbescheinigung sei für die Polizei nicht bindend, Terminüberschreitung sei eben eine Terminüberschreitung, und je nachdem an welchen Polizeibeamten sie käme, könnte der entweder bei der TÜV-Fahrt mal beide Augen zudrücken, oder aber eben nicht.

Der TÜV selbst meldet diese lange Terminüberschreitung nicht an die Polizei weiter.

Es gab nur zwei legale Möglichkeiten in einer Polizeikontrolle straffrei davon zu kommen. Entweder der Transport des Motorrads (mit abgeschraubtem Kennzeichen!!!) auf einem offenen Motorradanhänger, oder in einem geschlossenen Transporter. Die Terminbescheinigung schützt also nicht vor Strafe bei einem übereifrigen Beamten.

LG
OldFan
trolloholic
Beiträge: 6121
Registriert: 06.10.2012, 08:08

Re: Fahrten zum TÜV - ohne TÜV?

Beitrag von trolloholic »

OldFan hat geschrieben: 02.10.2018, 17:37 Terminbescheinigung sei für die Polizei nicht bindend, Terminüberschreitung sei eben eine Terminüberschreitung...

Die Terminbescheinigung schützt also nicht vor Strafe bei einem übereifrigen Beamten.
Moin,

sicher, eine Terminbescheinigung schützt vor nichts. Bei übereifrigen Helfern ohnehin nicht.
Ebenso: Warum sollte für die Polizei ein Termin bindend sein, den ich für mich privat mache?
(Es drohen im schlimmsten Fall 1 Punkt und 75 Euro Owi.
Man hat da noch lange kein Strafverfahren am Hals.)

Wenn jedoch mit angemeldetem Fzg bei bestehenden Versicherungsschutz direkt zur HU gefahren wird und die Rennleitung nachfragt, kann es ja nicht schaden, seine Rechte zu kennen:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen


(4) Fahrten,
die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

War Dir das damals bewußt?

Gruss
trolloholic


OT: eine Motorrad- Versicherung ungenützt über 3 Jahre laufen zu lassen, ist bestimmt auch nicht günstig, oder?
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
Antworten