Dort liegt sie immer noch und ich hatte bei meiner kleinen Reise innerhalb Deutschlands das Gefühl, mit der Drängelei wurde es weniger. Offensichtlich kam das "der darf eh nicht schleller als 80 km/h" bei den Verkehrteilnehmern an
Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Gruß Matthias,
oder immer noch der Uro
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
wenn du ohnehin nicht schneller als 80km/h gefahren bist, hast du von der Ausnahmeverordnung keinen Gebrauch gemacht und dann sind die besonderen Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser VO, wozu auch die 100km/h-Plakette gehört, unnötig.
GT230/Puck L
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
So isses, reisen statt rasen
Solange die 100er Zulassung für mein Gespann noch gültig ist (DOT der Reifen z.B.) bleibt die Plakette im Schrank. Wenn ich mich mal genötigt sehe 100 km/h zu fahren und dabei "erwischt" werde, krame ich das Ding aus dem Schrank und behaupte, sie hätte sich gelöst weshalb ich sie vor gänzlichem Verlust nun im WW aufbewahre.
Solange die 100er Zulassung für mein Gespann noch gültig ist (DOT der Reifen z.B.) bleibt die Plakette im Schrank. Wenn ich mich mal genötigt sehe 100 km/h zu fahren und dabei "erwischt" werde, krame ich das Ding aus dem Schrank und behaupte, sie hätte sich gelöst weshalb ich sie vor gänzlichem Verlust nun im WW aufbewahre.
Gruß Matthias,
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Ich mach sie auch nicht mehr dran.... ist eh meist chilling Stau auf der Bahn Aber die Reifen wechsle ich trotzdem nach 6 Jahren.
Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
unseres hängt an der hinteren Gardine. Gesiegelt, sichtbar, angebracht.
Viele Grüße, Ernst
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Da meine 100 Plakette nicht gesiegelt ist und mir das keine Ruhe gelassen hat, bin ich der Sache nochmal nachgegangen und habe meine Zulassungsstelle kontaktiert.
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.
Triton 430
Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
"...Im Vorgriff auf eine..."!? ...Den Zettel immer gut bei sich führen!
Könnte im Falle eines Falles in andern Bundesländern hilfreich sein!
Könnte im Falle eines Falles in andern Bundesländern hilfreich sein!
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Naja, dann würde ich mit genau den Schreiben bei den Jungs und Mädels aufe Matte stehen und eine Siegelung der Plakette ausdrücklich verlangen, weil eine Änderung der Verordnung in diesem Punkt nicht stattgefunden hat.
Gruß, der Feger
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Die 100 Zulassung habe ich eintragen lassen und das Schreiben führe ich im Fahrzeug mit.Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑14.08.2018, 20:54 Naja, dann würde ich mit genau den Schreiben bei den Jungs und Mädels aufe Matte stehen und eine Siegelung der Plakette ausdrücklich verlangen, weil eine Änderung der Verordnung in diesem Punkt nicht stattgefunden hat.
Gruß, der Feger
Sollte ich wirklich mal mit mehr als 100 km/h geblitzt werden, ist die Rechtslage auch so eindeutig klar! Das Siegel wäre im Übrigen ohnehin auf dem Radarfoto wohl nicht sichtbar!
Triton 430
Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Dieser Passus im § 1 zur 9. StVOAV führt immer wieder zur Verunsicherung:Triton-430 hat geschrieben: ↑14.08.2018, 20:32 ...
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.
Dies suggeriert auf den ersten Blick, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Hänger) die 3,5t-Grenze nicht überschreiten darf. Gemeint ist aber lediglich das zGG des Zugfahrzeugs.Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) ...
Dieses Siegel macht m.E ohnehin keinen Sinn. Wenn's der TÜV abgesegnet hat und es in der ZB eingetragen ist, ist alles ok.
Und wenn ich mit einem Truck > 3.5t den WW hinterher ziehe, gilt ohnehin Tempo 80, egal welches Papperl auf dem WW klebt.
Auch unser StVA vergibt keine gesiegelten 100er Plaketten. Und die "freundlichen Helfer" auf der BAB interessiert es - aus eigener Erfahrung - ohnehin nicht.
Triton M Bj. 1988 - Toyota Landcruiser HDJ80 Bj. 1995 - Jaguar XF Sportbrake Bj. 2015
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?
Sehe ich ähnlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei oder wegenTempo 100 wegen eines fehlenden Siegels angehalten und kontrolliert werde geht vermutlich gegen Null!Hecki hat geschrieben: ↑15.08.2018, 02:11Dieser Passus im § 1 zur 9. StVOAV führt immer wieder zur Verunsicherung:Triton-430 hat geschrieben: ↑14.08.2018, 20:32 ...
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.Dies suggeriert auf den ersten Blick, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Hänger) die 3,5t-Grenze nicht überschreiten darf. Gemeint ist aber lediglich das zGG des Zugfahrzeugs.Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) ...
Dieses Siegel macht m.E ohnehin keinen Sinn. Wenn's der TÜV abgesegnet hat und es in der ZB eingetragen ist, ist alles ok.
Und wenn ich mit einem Truck > 3.5t den WW hinterher ziehe, gilt ohnehin Tempo 80, egal welches Papperl auf dem WW klebt.
Auch unser StVA vergibt keine gesiegelten 100er Plaketten. Und die "freundlichen Helfer" auf der BAB interessiert es - aus eigener Erfahrung - ohnehin nicht.
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