Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

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Sockentroll ETC 611
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Sockentroll ETC 611 »

Uromastyx ETC 611 hat geschrieben: 04.05.2018, 15:12 ...oder in den Schrank legen.
Dort liegt sie immer noch und ich hatte bei meiner kleinen Reise innerhalb Deutschlands das Gefühl, mit der Drängelei wurde es weniger. Offensichtlich kam das "der darf eh nicht schleller als 80 km/h" bei den Verkehrteilnehmern an :wink:
Gruß Matthias,

oder immer noch der Uro :wink:
neja
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von neja »

wenn du ohnehin nicht schneller als 80km/h gefahren bist, hast du von der Ausnahmeverordnung keinen Gebrauch gemacht und dann sind die besonderen Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser VO, wozu auch die 100km/h-Plakette gehört, unnötig.
GT230/Puck L
Sockentroll ETC 611
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Sockentroll ETC 611 »

So isses, reisen statt rasen :wink:

Solange die 100er Zulassung für mein Gespann noch gültig ist (DOT der Reifen z.B.) bleibt die Plakette im Schrank. Wenn ich mich mal genötigt sehe 100 km/h zu fahren und dabei "erwischt" werde, krame ich das Ding aus dem Schrank und behaupte, sie hätte sich gelöst weshalb ich sie vor gänzlichem Verlust nun im WW aufbewahre. :thumbs:
Gruß Matthias,

oder immer noch der Uro :wink:
upsma
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von upsma »

Ich mach sie auch nicht mehr dran.... ist eh meist chilling Stau auf der Bahn :? Aber die Reifen wechsle ich trotzdem nach 6 Jahren.
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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öhi
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von öhi »

unseres hängt an der hinteren Gardine. Gesiegelt, sichtbar, angebracht.

Viele Grüße, Ernst
Triton-430
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Triton-430 »

Da meine 100 Plakette nicht gesiegelt ist und mir das keine Ruhe gelassen hat, bin ich der Sache nochmal nachgegangen und habe meine Zulassungsstelle kontaktiert.
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.
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Triton 430
upsma
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von upsma »

"...Im Vorgriff auf eine..."!? ...Den Zettel immer gut bei sich führen!
Könnte im Falle eines Falles in andern Bundesländern hilfreich sein! :thumbs:
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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Feger ETC 421
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Naja, dann würde ich mit genau den Schreiben bei den Jungs und Mädels aufe Matte stehen und eine Siegelung der Plakette ausdrücklich verlangen, weil eine Änderung der Verordnung in diesem Punkt nicht stattgefunden hat.

Gruß, der Feger
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Triton-430
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Triton-430 »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 14.08.2018, 20:54 Naja, dann würde ich mit genau den Schreiben bei den Jungs und Mädels aufe Matte stehen und eine Siegelung der Plakette ausdrücklich verlangen, weil eine Änderung der Verordnung in diesem Punkt nicht stattgefunden hat.

Gruß, der Feger
Die 100 Zulassung habe ich eintragen lassen und das Schreiben führe ich im Fahrzeug mit.
Sollte ich wirklich mal mit mehr als 100 km/h geblitzt werden, ist die Rechtslage auch so eindeutig klar! Das Siegel wäre im Übrigen ohnehin auf dem Radarfoto wohl nicht sichtbar!
Triton 430
Hecki
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Hecki »

Triton-430 hat geschrieben: 14.08.2018, 20:32 ...
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.
Dieser Passus im § 1 zur 9. StVOAV führt immer wieder zur Verunsicherung:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) ...
Dies suggeriert auf den ersten Blick, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Hänger) die 3,5t-Grenze nicht überschreiten darf. Gemeint ist aber lediglich das zGG des Zugfahrzeugs.

Dieses Siegel macht m.E ohnehin keinen Sinn. Wenn's der TÜV abgesegnet hat und es in der ZB eingetragen ist, ist alles ok.
Und wenn ich mit einem Truck > 3.5t den WW hinterher ziehe, gilt ohnehin Tempo 80, egal welches Papperl auf dem WW klebt.

Auch unser StVA vergibt keine gesiegelten 100er Plaketten. Und die "freundlichen Helfer" auf der BAB interessiert es - aus eigener Erfahrung - ohnehin nicht.
Triton M Bj. 1988 - Toyota Landcruiser HDJ80 Bj. 1995 - Jaguar XF Sportbrake Bj. 2015
  • 2023: 81 ÜN - 6.775 km
  • 2022: 94 ÜN - 5.407 km
  • 2019: 43 ÜN - 2.323 km
  • 2018: 89 ÜN - 10.281 km
  • 2017: 36 ÜN - 5.480 km
  • 2012-2016: 147 ÜN - 18.455 km
Triton-430
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Re: Wo habt ihr eure 100 Km/h Plakette aufgeklebt?

Beitrag von Triton-430 »

Hecki hat geschrieben: 15.08.2018, 02:11
Triton-430 hat geschrieben: 14.08.2018, 20:32 ...
Diese hat mir ein Schreiben des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums vom 18.12.2015 zukommen lassen, welches aussagt, dass bei Fahrzeuggespannen bis 3,5t Ges.-Gewicht das Siegel nicht mehr zwangsläufig vorgeschrieben ist.
Dieser Passus im § 1 zur 9. StVOAV führt immer wieder zur Verunsicherung:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) ...
Dies suggeriert auf den ersten Blick, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Hänger) die 3,5t-Grenze nicht überschreiten darf. Gemeint ist aber lediglich das zGG des Zugfahrzeugs.

Dieses Siegel macht m.E ohnehin keinen Sinn. Wenn's der TÜV abgesegnet hat und es in der ZB eingetragen ist, ist alles ok.
Und wenn ich mit einem Truck > 3.5t den WW hinterher ziehe, gilt ohnehin Tempo 80, egal welches Papperl auf dem WW klebt.
Auch unser StVA vergibt keine gesiegelten 100er Plaketten. Und die "freundlichen Helfer" auf der BAB interessiert es - aus eigener Erfahrung - ohnehin nicht.
Sehe ich ähnlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei oder wegenTempo 100 wegen eines fehlenden Siegels angehalten und kontrolliert werde geht vermutlich gegen Null!
Triton 430
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