Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

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Troll_Motte
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Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von Troll_Motte »

Hallo zusammen,
wir ziehen unseren Troll mit einem Kuga mit abnehmbarer AHK. Die Bestimmungen besagen: "Das Seil muss bei abnehmbaren Anhängevorrichtungen an einem fest mit dem Auto verbundenen Bauteil befestigt sein."
Jetzt habe ich auf der Seite des ANBW NL gesehen, dass sie an dem abnehmbaren Teil der AHK nachträglich eien sogenannte Hollandöse angeschraubt und das Abreißseil damit gesichert haben. Der ANBW bezeichnet das als gut.

Weiß jemand hier, ob das tatsächlich rechtlich zulässig ist (auch in A/CH)?
Oder hat jemand eine gute Idee, wie wir das Abreißseil bei abnehmbarer AHK rechtssicher befestigen können?

Der feste Teil der AHK hat leider keine Ösen.
Für einen praktikablen und rechtlich zulässigen Tipp wären wir echt dankbar!

Viele Grüße und Tüssken (wie man in Münster sagt)
Troll_Motte :wink:
Killerdackel
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von Killerdackel »

Troll_Motte hat geschrieben: 11.06.2020, 21:37 …. Weiß jemand hier, ob das tatsächlich rechtlich zulässig ist (auch in A/CH)? ...
NEIN - ist zumindest in CH nicht zulässig.
Befestigung muß am starren Teil der abnehmbaren AHK oder am Fahrzeug befestigt werden.

Lies mal den Fred durch. *tip*
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mozarella
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von mozarella »

Hi,

was wäre, wenn man den Abschlepp-Haken als "Holland-Öse" mißbraucht? Wäre fest mit dem Fahrzeug verbunden und das Seil kann nicht raus rutschen, als wenn man es einfach über die Kupplung wirft.

Grüße
mozarella
Orangina ETC 613
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von Orangina ETC 613 »

Kannst Du da nicht irgendetwas randübeln lassen an die Träger - das Problem müssen doch mehrere Ford Besitzer haben...
Was sagt Dein Fordhändler zu dem Pfusch?

VW bzw Zulieferer Westfalia haben ab Werk daran gedacht:
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trollheizer
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von trollheizer »

Genau das (mit der Schleppöse) habe ich mal versuchsweise probiert. Abschleppöse eingeschraubt und Abreißseil dran. Mit der Folge, dass bei Kurvenfahrt mit größerem Lenkeinschlag der WoWa selbsttätig abbremste. Zumindest bei meinem Citroen C5 sitzt die Öse zu weit von der Kupplung entfernt, dass die Länge des Bremsseils nicht ausreicht und das Seil dementsprechend zu sehr gestrafft wird. Weiterführende Versuche mit Bremsseil-Verlängerungen habe ich bis dato nicht unternommen.
Gruß Lutz
Treffen sich zwei Finanzbeamte auf'm Flur. Fragt der eine: "Na, kannste auch nicht schlafen?"
Troll 530 Silver (2017)
neja
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von neja »

Troll_Motte hat geschrieben: 11.06.2020, 21:37 Hallo zusammen,
wir ziehen unseren Troll mit einem Kuga mit abnehmbarer AHK. Die Bestimmungen besagen: "Das Seil muss bei abnehmbaren Anhängevorrichtungen an einem fest mit dem Auto verbundenen Bauteil befestigt sein."
Jetzt habe ich auf der Seite des ANBW NL gesehen, dass sie an dem abnehmbaren Teil der AHK nachträglich eien sogenannte Hollandöse angeschraubt und das Abreißseil damit gesichert haben. Der ANBW bezeichnet das als gut.

Weiß jemand hier, ob das tatsächlich rechtlich zulässig ist (auch in A/CH)?
Oder hat jemand eine gute Idee, wie wir das Abreißseil bei abnehmbarer AHK rechtssicher befestigen können?

Der feste Teil der AHK hat leider keine Ösen.
Für einen praktikablen und rechtlich zulässigen Tipp wären wir echt dankbar!

Viele Grüße und Tüssken (wie man in Münster sagt)
Troll_Motte :wink:
jedes Land hat da leider seine Spezialvorschriften.
In NL muss lediglich verhindert werden, dass das Abreißseil nicht abrutschen kann (s. Hollandöse), in Österreich wird es halt strenger gesehen.
In D reicht bisher die bloße Umschlingung des AHK-Hakens, sofern es keine geeignetere Befestigungsmöglichkeit gibt.
In A muss ein ungebremster Anhänger sogar extra mit Kette o.ä. (also kein Abreißseilchen) quasi doppelt am Fz befestigt werden.

Bei vielen etwas älteren Fz des VW-Konzerns ist es z.B. so, dass bei einer abnehmbaren, werkseitigen AHK es im Heckbereich keine Möglichkeit gibt, das Abreißseil zu befestigen. Weder ist am festen Teil der AHK ein entsprechendes Loch, noch kann man die Abschleppöse im Heckbereich befestigen (es fehlt dann z.B. das passende Gewinde...).
Da muss man für NL, A oder CH eben nachrüsten.
GT230/Puck L
Feger ETC 421
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von Feger ETC 421 »

Troll_Motte hat geschrieben: 11.06.2020, 21:37 ...wir ziehen unseren Troll mit einem Kuga mit abnehmbarer AHK.
Wenn die von Westfalia ist, dann iss da ne Öse drann.
Vielleicht nen bisken versteckt oben am Kupplungsträger.

Gruß, der Feger
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Troll_Motte
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von Troll_Motte »

Hallo zusammen,
danke für die vielen Antworten.

Also mit der Abschleppöse das ist tatsächlich keine gute Idee. Inzwischen habe ich einen Artikel gefunden, dass „herausschraubbare Abschleppösen“ das Kriterium „fest mit dem Fahrzeug verbunden“ nicht erfüllen. Zudem kann durch die deutlich außermittige Anbringung der Öse bei starken Kurvenfahrten die Bremse des WW unbeabsichtigt ausgelöst werden, so wie trollheizer es geschrieben hat. Denn auch beim Kuga sitzt die einschraubbare Abschleppöse sehr weit außen.

An dem festen Teil sind zwar 2 Ösen. Die sind Richtung Kfz-Motor gerichtet und werden leider in dem Augenblick unbrauchbar, in dem man den abnehmbaren Teil der AHK einsteckt. Der verdeckt die Ösen nämlich und Geht ganz schnack an ihnen vorbei. Da passt nicht einmal ein Feuerwehrkarabiner zwischen und das Seil (Standardlänge) reicht nicht bis dahin. Aber es würde vermutlich auch eingeklemmt. So wie es aussieht, können wir dort nur zusätzlich eine Öse außen anschweißen lassen.
Den Fordhändler haben wir noch nicht damit konfrontiert. Ist einfach nur ärgerlich.

Sonnige Grüße
Troll_Motte
Feger ETC 421
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Re: Abreißseil an abnehmbarer AHK rechtssicher anbringen

Beitrag von Feger ETC 421 »

Anschweißen wirste da nix, dann erlischt die Zulassung der AHK.
Leg um den Kupplungsträger ne Stahlseilschlaufe und häng das Abreißseil da ein.

Gruß, der Feger
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