TÜV überziehen hat welche Folgen?

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miell
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TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von miell »

Gleich mal vorweg:
Den folgenden Thread und ähnlich gelagerte hab ich natürlich durchgelesen, aber zu meiner Frage kann ich nicht wirklich Brauchbares finden.
https://www.eriba-touring-club.de/ETC-F ... en#p255690
1.) Hätte im Juli vorfahren müssen und jetzt sehe ich, dass ich das auch diesen Monat nicht schaffen werde.
Zeitlich und, weil ich bisher noch keine neuen Reifen habe (die alten sind über sechs Jahre).
Hat jemand Erfahrung was die nachfolgend vom ADAC benannte Tiefenprüfung beim WW bedeutet?
Was wird da in der "Tiefe" geprüft?
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/r ... hgefallen/.
2.) Was passiert mit der eingetragenen "100 er Zulassung", wenn ich mit den alten Reifen vorfahren würde?
Den "Hundertaufkleber" hab ich bisher nicht angebracht. Muss manfrau den dann zurückgeben?
Zuletzt geändert von miell am 22.09.2020, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Eriba Puck L 1997
zeeber
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von zeeber »

kann nur zu 2ten Frage antworten.
Bin mit den alten Reifen zur HU und 3 Jahre zu spät..... (so übernommen), berührt die 100er Zulassung nicht, nur Du darfst so lange nur max. 80 fahren bis Du die 100er Regelung wieder einhälst. Liegt in Deiner Verantwortung.
Feger ETC 421
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Bin mit nem Anhänger mit 10 Monaten Verspätung zur HU.

Kostet 20 % mehr. Dat wars. Und wieder 24 Monate frisch.

War nen ungebremster, da kann man nix mehr und/oder tiefer prüfen....

Wegen der 100er Zulassung, wenn man sie einmal hat, wird sie nicht wieder aberkannt, egal wie alt die Reifen sind oder was fürn Auto vorne drann hängt.

Gruß, der Feger
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Klaus M
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von Klaus M »

Zumindest beim Auto habe ich bei unserer Prüfstelle bisher keinen Unterschied bei der HU-Prüfung festgestellt, wenn mehr als 2 Monate überzogen. Kostet halt die 20% mehr.

Klaus
zeeber
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von zeeber »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 22.09.2020, 22:55 Bin mit nem Anhänger mit 10 Monaten Verspätung zur HU.

Kostet 20 % mehr. Dat wars. .....
Da hatte ich aber Glück, mir entstanden keine Mehrkosten. Ob es am schönen neu erworbenen 20 Jahre alten Touring lag, an der Vergesslichkeit des Prüfers oder an meiner Aura :D ......???.
Habe festgestellt das mit großer Begeisterung geschaut und nicht hart geprüft wird je älter die Fahrzeuge sind.

Gruss Stefan
logolutz
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von logolutz »

Ich war mit dem Auto, mit dem Motorrad, mit dem Anhänger zu spät dran. Mit dem Motorrad sogar absichtlich, damit ich im Sommer zur HU kann und nicht im kalten Winter, wenn das Bike im Winterschlaf steht.
Ein kleine Strafgebühr wurde fällig, sonst alles wie immer und zack war die Plakette drauf.

Ich habe nur das zu verantworten was ich sage/schreibe, nicht das was andere verstehen!
neja
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von neja »

Es stimmt, dass man mit Reifen, die älter als 6 Jahre sind, trotz 100km/h-Zulassung des Anhängers (mit maximal 80km/h) weiterfahren kann.

Auf die Zulassung des Anhängers zum Straßenverkehr hat das keinen Einfluss, denn die 100km/h-Regelung ist ein eine Regelung (Ausnahmeverordnung) der STVO und zudem kann man diesen Punkt (was passiert, wenn eine Bedingung dieser Ausnahmeverordnung nicht erfüllt wird) in dieser VO sogar nachlesen.

Der Schwachpunkt ist aber leider manchmal das Personal der Prüforganisation, welches z.Teil individuelle Vorstellungen davon hat, was sein muss....das betrifft nicht nur die einmalige Prüfung für die 9.AVO, sondern durchaus auch manchmal die Hauptuntersuchung.
GT230/Puck L
Roman
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von Roman »

Ich habe letzte Woche einen Termin für unser Auto gemacht. Der Freundliche wollte wissen, wann der denn fällig sei. Im September. Da meinte er, wir hätten dann ja noch alle Zeit der Welt. Gerade gelte eine Frist von vier Monaten. Warum (vermutlich Corona), ob das auch rückwirkend, für Wohnwagen und in anderen Bundesländern gilt, weiss ich natürlich nicht.
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miell
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von miell »

Roman hat geschrieben: 23.09.2020, 09:48 ...Gerade gelte eine Frist von vier Monaten. Warum (vermutlich Corona), ob das auch rückwirkend, für Wohnwagen und in anderen Bundesländern gilt, weiss ich natürlich nicht.
Ja, Ausnahme- "empfehlung" vom KBA an die Prüfstellen wegen Corona (4 Monate)! Habe ich irgendwo bei meiner Suche im Netz auch gelesen.
Da stand aber auch, das sei unverbindlich, weil von den Ländern/Prüfstellen unterschiedlich gehandhabt.
Eben keine allgemeingültige "Regel", vielmehr nur Empfehlung, die somit für die Katz ist.
Eriba Puck L 1997
edko
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von edko »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 22.09.2020, 22:55 Bin mit nem Anhänger mit 10 Monaten Verspätung zur HU.

Kostet 20 % mehr. Dat wars. Und wieder 24 Monate frisch.

War nen ungebremster, da kann man nix mehr und/oder tiefer prüfen....

Wegen der 100er Zulassung, wenn man sie einmal hat, wird sie nicht wieder aberkannt, egal wie alt die Reifen sind oder was fürn Auto vorne drann hängt.

Gruß, der Feger
Schwachsinn. Das Zugfahrzeug muss schon gewisse Kriterien erfüllen. Gewicht und ABS.
Killerdackel
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von Killerdackel »

edko hat geschrieben: 04.01.2021, 23:41
Feger ETC 421 hat geschrieben: 22.09.2020, 22:55 Bin mit nem Anhänger mit 10 Monaten Verspätung zur HU.

Kostet 20 % mehr. Dat wars. Und wieder 24 Monate frisch.

War nen ungebremster, da kann man nix mehr und/oder tiefer prüfen....

Wegen der 100er Zulassung, wenn man sie einmal hat, wird sie nicht wieder aberkannt, egal wie alt die Reifen sind oder was fürn Auto vorne drann hängt.

Gruß, der Feger
Schwachsinn. Das Zugfahrzeug muss schon gewisse Kriterien erfüllen. Gewicht und ABS.
Du verwechselts was:
Aberkennung gibt's NICHT !
Du darfst nur nicht mehr 100 km/h damit fahren !
sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
Leben ist eine durch 6 übertragene chronische Krankheit mit tödlichem Ende
(Nico Semsrott)
Wenn no älle wäred wie i sei sodd Bild
Roman
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von Roman »

Nein, das ist kein Schwachsinn. Der Wohnwagen verliert nicht seine 100er Zulassung, du darfst sie nur in Anspruch nehmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Wohnwagen behält auch die 100er Zulassung mit Reifen, die älter als 6 Jahre sind. Nur darfst du damit nicht 100 fahren. Das hört sich spitzfindig an, ist aber normal. Wenn z.B. die Wohnwagenreifen gar kein Profil mehr und Risse haben, verliert der Wagen nicht seine Zulassung ohne jede Ausnahme, nur darfst du trotzdem nicht damit am Straßenverkehr teilnehmen. Gleiches gilt für Zugfahrzeugkombinationen. Der Troll darf wunderbar zugelassen auf der Straße stehen, aber nicht von der Ente bewegt werden, weil seine Gesamtmasse die zulässige Anhängelast der Ente überschreitet.
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Feger ETC 421
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Re: TÜV überziehen hat welche Folgen?

Beitrag von Feger ETC 421 »

edko hat geschrieben: 04.01.2021, 23:41
Feger ETC 421 hat geschrieben: 22.09.2020, 22:55 Wegen der 100er Zulassung, wenn man sie einmal hat, wird sie nicht wieder aberkannt, egal wie alt die Reifen sind oder was fürn Auto vorne drann hängt.

Gruß, der Feger
Schwachsinn. Das Zugfahrzeug muss schon gewisse Kriterien erfüllen. Gewicht und ABS.
Sehr schön.

Also, bei de Nutzung der 100er Zulassung geb ich Dir recht, sprich wenn man straffrei mit dem Gespann mit mehr als 80 km/h unterwegs sein möchte, müssen alle Kriterien erfüllt sein, unter anderem die technischen Vorraussetzungen des Zugfahrzeugs oder das Alter der Reifen am Anhänger.

Bei der Erteilung der 100er Zulassung durch eine technische Organisation (TÜV, Dekra, etc.) und auch bei regelmäßig nachfolgenden Hauptuntersuchungen isses unerheblich, was für ein Zugfahrzeug vorn drann hängt.

Das erste Wort Deiner Antwort hab ich jetzt mal großzügig überlesen, so etwas hat in einer technischen Diskussion nix verloren.

Ich fände es sehr nett, wenn Du Deinen Standpunkt nochmal sachlich und etwas ausführlicher darlegen könntest.

Gruß, der Feger
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