Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

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DAH_Flobby
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Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von DAH_Flobby »

Hallo liebes Forum,

da ich auf der Suche nach einem Gebrauchten bin und die Angebote bei mir eher mau sind, wird es womoglich zu einem Kauf in größerer Entfernung kommen.

Dafür ist mir der theoretisch Ablauf nicht ganz klar, noch dazu dass ich keine praktischen Erfahrungen habe.
Ich dachte an ein Überführungskennzeichen, aber das geht ja nicht ohne die Fahrzeugpapiere - Insofern also nicht nutzbar für mich, außer ich würde mir das am Verkaufsort in der Behörde holen. Das wiederum ist unmöglich, da es wohl auf ein Wochenende fallen wird.

Ich komme also nicht um eine zweimalige Anreise herum:
- Anreise zur Besichtigung, bei Gefallen Kaufvertrag (z.B. ADAC Vorlage für Caravans)
- Zulassung zu Hause
- Zweite Anreise zur Abholung

Für die Zulassung brauche ich die Papiere. Der ADAC Kaufvertrag empfiehlt den Verkäufern, die Papiere aber erst bei vollständiger Bezahlung herauszugeben. Ich trage dann aber das Risiko, dass ich den Wagen noch nicht habe.

Ist eine zweiteilige Zahlung eventuell üblich? (Auch wenn die ADAC Vorlage dem Verkäufer davon abrät)
Also eine Anzahlung von mir, ich erhalte die Papiere, Erledige daheim die Zulassung, und bezahle den Restbetrag bei Abholung... Wie hoch soll die Anzahlung sein?


Viele Grüße,
Flobby
Troll LMT Bj.1994
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Sylvia und Claus
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von Sylvia und Claus »

Hallo Flobby,

du darfst mit der Zulassung des Verkäufers den WW zu dir fahren - das ist versichert und zulässig. Dann gleich auf dich ummelden.

Oder du lässt dir Kopien der Fahrzeugpapiere zuschicken - ein vorläufigen Kaufvertrag brauchst du (evtl . kleine Anzahlung)- eine Bestätigung deiner Versicherung. Dann kannst du dir ein Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle machen lassen.

Hauptproblem ist zur Zeit einen Termin bei der Behörde zu bekommen - kann länger dauern.

In beiden Fällen hast du nicht so einen "Kaufdruck" - meistens kauft man dann doch.


Viele Grüße
Claus
Schrauber
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von Schrauber »

Je nachdem wieviel du an dein Zugfahrzeug hängen darfst, gäbe es auch noch die Möglichkeit einen Trailer zu mieten und den Touring aufzuladen. Aber bei einem neueren Triton/Troll käme da zusammen mit einem geeigneten Trailer wohl ganz schön was an Anhängelast zusammen. Den Trailer auf Verdacht zu mieten und mitzunehmen wäre wohl kein großes finanzielles Wagnis, ein geeignetes Zugfahrzeug dazu zu mieten dann schon.
DAH_Flobby
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von DAH_Flobby »

Danke für euer Feedback.
Zur Info: Ich bin in der Nähe von München zu Hause, daher wäre eine Anreise von ca. 500km vermutlich realistisch wenn man in die Regionen will, wo mehr Tourings verkauft werden.

Die Kopie der Unterlagen gg.Anzahlung setzt natürlich voraus, dass ich den Wagen auch kaufen würde. Aber ich würde ihn mir natürlich gerne zuerst genau anschauen.

Die Variante mit dem Trailer klingt eigentlich gut.
Ich hab einen Octavia Scout (Allrad, 1600 kg Leergewicht, 2130 kg zgG.).
Ein Troll aus den 90ern schlägt mit knapp 800kg zu Buche. Zählt dann noch das zgG?
Wenn nicht, wäre nur das zgG des Trailers relevant nehme ich an.
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trolloholic
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von trolloholic »

DAH_Flobby hat geschrieben: 27.01.2021, 11:41 Ich hab einen Octavia Scout (Allrad, 1600 kg Leergewicht, 2130 kg zgG.).
Ein Troll aus den 90ern schlägt mit knapp 800kg zu Buche. Zählt dann noch das zgG?
Wenn nicht, wäre nur das zgG des Trailers relevant nehme ich an.
sollte passen.
- die Auto-Trapos haben nach meiner Erinnerung so 260 - 360 kg leer (mit Winde oder ohne etc pp)
- zzgl des Gewichts von der Ladung (hier Touring)
- dabei spielt selbstverständlich nur das reale Gewicht der Ladung eine Rolle.

Du must je nach Touring-Zustand überlegen, ob ein Plattformanhänger oder eben AutoTrapo
geeigneter ist. (Unterlage Stützrad)
Am besten natürlich Überführung auf eigener Achse.

jm2c

viel Erfolg!
trolloholic
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Schrauber
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von Schrauber »

Entscheidend ist die zulässige Anhängelast, wenn ich das richtig gegoogelt habe, wären das bei deinem Auto 1800 kg!? Dann dürfte der leere Trailer ja bis zu 1000 kg wiegen ...
(Wenn du mit eher leerem Zugfahrzeug unterwegs bist, spielt das Gesamtzuggewicht keine Rolle)
DAH_Flobby
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von DAH_Flobby »

Vermutlich wäre aber das zulässige Gesamtgewicht des Trailers ausschlaggebend dafür, ob ich den mit meinem B Schein ziehen darf.
Hab leider keinen Schein für größere Anhänger :roll:

Nach kurzer Recherche der zgG von Miet-Trailern wird es wohl daran scheitern.
Ich darf nur 3500kg gesamt bewegen, und der Trailer allein hat oft ein zgG von 2-3 Tonnen. Nur das zählt anscheinend, und nicht ob ich in der Realität nur 1300kg angehängt habe.



2 Anreisen wären nicht grundsätzlich ein Problem.
Da würde ich dann eher nochmal die Frage mit der schrittweisen Bezahlung + Übergabe von zuerst Papieren und dann Wohnwagen in die Runde werfen?
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trolloholic
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von trolloholic »

DAH_Flobby hat geschrieben: 27.01.2021, 11:56 Vermutlich wäre aber das zulässige Gesamtgewicht des Trailers ausschlaggebend dafür, ob ich den mit meinem B Schein ziehen darf.
Hab leider keinen Schein für größere Anhänger :roll:
nein!
es zählt das reale Gewicht, das bei Dir am Auto hängt.
(Nicht das maximale Gewicht des Anhängers bzw seine Tragfähigkeit)
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von cailin »

Kommt ja auch drauf an, ob der Wagen noch angemeldet ist..

ich hab wie beim Privaten Autoverkauf auch, vom Adac die Übernahmebescheinigung fürs Landratsamt ausgefüllt und die Tritonette eben mit dem Vorhandenen Nummernschild und der Versicherung vom VOrbesitzer überführt. und dann bei mir in aller Ruhe Umgemeldet..

Aber das Klappt halt nur beim Privat verkauf und wenn er angemeldet ist.

Wenn es ein Händler ist, hat der sicher eine Idee.

viel Erfolg..
Man sollte einfach mal das tun, was einen Glücklich macht, anstatt immer nur das, was Vernünftig ist.

Sprachs und kaufte sich nen Triton (1992)
und machte sie zur Tritonette


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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von DAH_Flobby »

trolloholic hat geschrieben: 27.01.2021, 11:59 nein!
es zählt das reale Gewicht, das bei Dir am Auto hängt.
(Nicht das maximale Gewicht des Anhängers bzw seine Tragfähigkeit)
Richtig, danke... Mit Führerschein B nur 750kg zgG des Anhängers, ODER 3500kg Gesamtgewicht des Gespanns!
Leider scheitert es wohl an der Trailermiete.
Ausreichend große Trailer mit 6m erfordern alle einen BE Führerschein für eine Miete.



Ich habe einen Troll im Auge, der nicht mehr zugelassen ist.

Werde also wohl telefonisch mal die etwaigen Bezahlkonditionen klären.
Also ob ich nicht den vollen Betrag da lassen muss aber dennoch schon die Papiere bekomme.
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von trolloholic »

@DAH_Flobby
zum Trailer:
ich finde hier in HH gerade nur Dinger die 500 kg Eigengewicht haben.
Die tragen dann aber auch 3 Tonnen und sind sicher für Kleintransporter oder Suffs.

Das benötigst Du nicht.
Ich habe 2019 einen Touring auf einem Trailer gehabt.
Der Miet-Trailer hatte leer 360 kg (mit Winde).
Gab es auch ohne Winde, der muß ja dann noch leichter gewesen sein.

Zum Transport
- ich würde wie ich oben geschrieben hatte natürlich Transport auf eigener Achse bevorzugen :wink:

Wenn der Troll noch rollt und blinkt und "nur" abgemeldet ist,
also mit reinem Verwaltungsakt wieder fahrbar wäre,
hätte ich einen anderen Vorschlag.
siehe pn

Gruß
trolloholic
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von trolloholic »

@DAH_Flobby
DAH_Flobby hat geschrieben: 27.01.2021, 11:41 Zur Info: Ich bin in der Nähe von München zu Hause,
vielleicht magst Du ja mal bei @Adam von München anklingeln?

Er hat das vor kurzem durch:

Bild
Adam von München hat geschrieben: 28.11.2019, 21:54 Hallo zusammen,
Neu in der Touring Gemeide durch Kauf eines Triton.
Naja, nur so eine Idee :wink:

Gruß
trolloholic
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von DAH_Flobby »

trolloholic hat geschrieben: 27.01.2021, 12:25 @DAH_Flobby
zum Trailer:
ich finde hier in HH gerade nur Dinger die 500 kg Eigengewicht haben.
Die tragen dann aber auch 3 Tonnen und sind sicher für Kleintransporter oder Suffs.

Das benötigst Du nicht.
Ich habe 2019 einen Touring auf einem Trailer gehabt.
Der Miet-Trailer hatte leer 360 kg (mit Winde).
Gab es auch ohne Winde, der muß ja dann noch leichter gewesen sein.

Ich hab es ungenau formuliert... Ich brauche den BE nicht zum legalen bewegen des Gespanns, da war ich bei dir (3500kg max, dafür reicht B).
Das Problem ist: Die Anhänger Vermieter hier in der Gegend vermieten nur die allerkleinsten Anhänger an B-Besitzer. Alles was größer ist (und ne gewisse Länge brauch ich für den Troll), dafür fordern die Vermieter BE ein.


Daher werd ich wohl um eine zweimalige Anreise nicht drumrum kommen...
Troll LMT Bj.1994
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von Hephaistos ETC 693 »

Also wenn du schon überlegst, einen Anhänger zu mieten, dann wäre folgender Vorschlag einfacher :

Schick dem Verkäufer einen Hunni per PayPal Family & Friends und der soll VORSORGLICH ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Kostet Dich am Ende das Selbe, aber Du hast weniger Stress und mindestens eine Strecke ohne Anhänger zu fahren.

Gruß
Mike
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trolloholic
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Re: Touring Gebrauchtkauf - Besichtigung, Bezahlung, Abholung

Beitrag von trolloholic »

Hephaistos hat geschrieben: 27.01.2021, 12:58 Also wenn du schon überlegst, einen Anhänger zu mieten, dann wäre folgender Vorschlag einfacher :

Schick dem Verkäufer einen Hunni per PayPal Family & Friends und der soll VORSORGLICH ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Kostet Dich am Ende das Selbe, aber Du hast weniger Stress und mindestens eine Strecke ohne Anhänger zu fahren.

Gruß
Mike
- afaik benötigt der Verkäufer dann aber eine Vollmacht
- ohne gültige HU (daran wird es evtl scheitern?) darf das KurzKennzeichen nur in dem Zulassungsbezirk benützt werden.
- wenn HU noch gültig, dann ganz D

sonnige Grüße
trolloholic
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