Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

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Schrauber
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von Schrauber »

neja hat geschrieben: 23.03.2021, 13:44 ...
Deswegen gelten für die Fz aber nicht die Werte der AHK! ...
Das wollte ich damit auch nicht infrage stellen, ich wollte im Gegenteil genau darauf hinweisen, dass die Angabe in der ABE der Kupplung keine Aussagekraft hat - im Gegensatz zu deinem ersten Zitat aus meinem vorangehenden Posting und im Einklang mit deinem zweiten[/quote]

...
Wenn man eine aktuelle Zulassungsbescheinigung hat, kann es gewiss nicht schaden, wenn man dafür sorgt, dass der Fz-Stützlastwert dort offiziell aufgeführt ist. Im früheren Fz-Schein war m.E. kein Feld für die Stützlast vorhanden. Fahrzeugscheine gibt es jetzt aber kaum noch und daher "kann" es durchaus zu Diskussionen führen, wenn in der ZB1 keine Stützlast eingetragen ist.
Du meinst ich soll jetzt Diskussionen mit Prüfstellen und der Zulassungsstelle führen, ob und wie Feld 13 nachträglich ausgefüllt werden kann? Das wird bestimmt lustig:

Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Stand: März 2019, Seite 28 oben:

"Feld (13): Stützlast in kg
Es ist die Stützlast bzw. die Sattellast einzutragen. Der Wert ist aus dem CoC bzw. der Datenbestäti-gung zu übernehmen, und zwar aus dem
- bisherigen Fahrzeugbrief
- bei Sattelanhängern und Starrdeichselanhängern aus Ziffer 16 “Zul. Achslast vorn”
- bei Sattelzugmaschinen die unter Ziffer 9 eingetragene Aufliegelast.
In anderen Fällen ist ein Strich ( - ) einzutragen."

Und ich habe gerade noch was Nettes entdeckt: In der Bedienungsanleitung meines Dokker stehen für ungebremste Anhänger 580 kg zulässige Anhängelast, in der ZB1 aber 615 (Feld 14). Über der Tabelle in der BA steht "Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung Ihres Fahrzeugs abweichen.
Wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt."
trolloholic
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von trolloholic »

Andy111 hat geschrieben: 22.03.2021, 13:22 Das heißt doch auch dass ich mit max 850kg rein theoretisch auch senkrecht hochfahren dürfte.
Moin Andy111

das ist ein schönes und dabei fahrerisch gewiß anspruchsvolles Vorhaben.
Bitte das Photographieren nicht vergessen! :thumbs:

Illegal bleibt es natürlich, da die Stützlast dann exakt "0" wäre.
Streng verboten!

:ALAAF:

trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von Roman »

Wenn man über eine Welle fährt, ist die Stützlast manchmal sogar negativ. :shock:
Achte immer auf den Horizont!
neja
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von neja »

@Schrauber:
Du meinst ich soll jetzt Diskussionen mit Prüfstellen und der Zulassungsstelle führen, ob und wie Feld 13 nachträglich ausgefüllt werden kann? Das wird bestimmt lustig:
Ich meine, dass man sich mit einem Eintrag der Stützlast in das dafür vorgesehene Feld eventuell diesbezügliche Diskussionen bei einer Kontrolle ersparen kann...

Es ist ja letztendlich nicht die Schuld des Fahrers, wenn trotz eingetragener Anhängelast keine Stützlast in der aktuellen Zulassungsbescheinigung steht.
Das ist m.E. eine gewisse "Schlampigkeit" der Zulassungsstellen bzw. der übergeordneten Stellen, die für solche Fälle offenbar keine Anweisungen bereit stellen.
Bei Kontrollen interessieren derartige Details und wer für was zuständig war/ist, aber nicht unbedingt.

So etwas etwas ist nicht mehr ganz ohne, seitdem es z.B. bei Skoda aktuell zu ähnlichen Fällen kommt, dass ohne werkseitige AHK oder ohne werkseitige Vorbereitung für die AHK derartige Werte in der ZB1 und in der CoC fehlen.
Da wird es dann z.B. schwierig, mit einer Nachrüstkupplung, wie man in Foren nachlesen kann.

Außerdem gibt es z.B. eklatante Fälle (leider muss ich da wieder Skoda nennen....), wo es, trotz gleichem Antriebs des Zugwagens zu sehr unterschiedlichen Stütz- und Anhängelasten kommt.
Beim Skoda Karoq (also immerhin einem Mini-SUV) gab es eine zeitlang Modelle die z.B. nur eine Stützlast von 48kg aufwiesen, während es normal, bei gleichem Antrieb, 75 bzw. 80kg sind.
Von daher kann es durchaus sein, dass ein Kontrolleur, der mit älteren Konstruktionen wenig am Hut hat, auf eine eingetragene Stützlast besteht und sich nicht mit dem Hinweis auf die BA o.ä. zufrieden gibt.

Die Stützlast wird nun mal gesetzlich erwähnt (u.a. auch bei der 9.AVO) und von daher kann es normal nicht sein, dass dafür keine Angaben in fahrzeugspezifischen, amtlichen Unterlagen vorhanden sind.
Und ich habe gerade noch was Nettes entdeckt: In der Bedienungsanleitung meines Dokker stehen für ungebremste Anhänger 580 kg zulässige Anhängelast, in der ZB1 aber 615 (Feld 14). Über der Tabelle in der BA steht "Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung Ihres Fahrzeugs abweichen.
Wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt."
und was ist daran jetzt so sehr bemerkenswert?

Die ungebremste Anhängelast ist hauptsächlich vom Leergewicht des Fz abhängig. Das Basismodell ist i.d.R. leichter und hat daher eine geringere ungebremste Anhängelast, als besser ausgestattete Modelle.
Die 580kg in der BA sind also nur als Anhaltswert zu verstehen. Dein Modell hat ein höheres Leergewicht als das Basismodell und daher ist deinen Papieren eine höhere ungebremste Anhängelast zu entnehmen.
Lediglich den Hinweis mit der Werkstatt hätte man sich sparen können und statt dessen direkt auf die Angaben in den fahrzeugspezifischen Papieren verweisen sollen.
Auch hier gilt, genau wie bei der Stützlast:
Bei Kontrollen zählen die Werte, die in den fahrzeugspezifischen Papieren stehen und nicht unbedingt die Werte, die man der BA entnehmen kann.

Kommt sicherlich real nicht vor, aber wenn in deiner ZB1 gar keine ungebremste Anhängelast stehen würde, dürftest du (eigentlich) keinen ungebremsten Anhänger ziehen.
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tomruevel_neu
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

ich weiß ja nun nicht, was das Aufhebens um die Eintragung der Stützlast soll.
Ich habe noch eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, ausgestellt 2009, da gibt gar kein Feld dafür. Korrektur: Das Feld, 13, gibts, ist aber leer.
In der CoC zum Fahrzeuge, ausgestellt 2005, steht die Stützlast bereits drin.

Wenn jetzt also jemand kontrollieren möchte, dann kann er die Daten Online beim KBA abfragen.
Das geht ja mit den nicht eingetragenen aber zugelassenen Reifengrößen auch.
bummeltroll
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von bummeltroll »

Hallo neja

das stimmt alles was Du schreibst.
neja hat geschrieben: 24.03.2021, 09:09 Lediglich den Hinweis mit der Werkstatt hätte man sich sparen können und statt dessen direkt auf die Angaben in den fahrzeugspezifischen Papieren verweisen sollen.
Zu der Werkstatt-Bemerkung habe ich eine "Theorie":
Die Fachwerkstatt kann über die verbaute Ausstattung das Gewicht ab Werk genau beziffern.
Die Ausstattung ist codiert (Aufkleber im Handbuch und irgendwo im Auto -
bei VAG sind es z.B. die PR-Codes und bei Mercedes z.B. die SA-Codes.)

und wenn nicht direkt, so sollte sich dann zumindest indirekt die zul. Stützlast ermitteln lassen.
In der von Dir bereits genannten Abhängigkeit:
neja hat geschrieben: 24.03.2021, 09:09 Die ungebremste Anhängelast ist hauptsächlich vom Leergewicht des Fz abhängig. Das Basismodell ist i.d.R. leichter und hat daher eine geringere ungebremste Anhängelast, als besser ausgestattete Modelle.
Gruß
bummeltroll
bummeltroll
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von bummeltroll »

ich bitte um Verzeihung! :oops:

in meinem Beitrag sollte es so stehen:

"... dann zumindest indirekt die zul. Anhängelast ermitteln lassen...."

Gruss
bummeltroll
neja
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von neja »

bummeltroll hat geschrieben: 24.03.2021, 11:04 Hallo neja

das stimmt alles was Du schreibst.
neja hat geschrieben: 24.03.2021, 09:09 Lediglich den Hinweis mit der Werkstatt hätte man sich sparen können und statt dessen direkt auf die Angaben in den fahrzeugspezifischen Papieren verweisen sollen.
Zu der Werkstatt-Bemerkung habe ich eine "Theorie":
Die Fachwerkstatt kann über die verbaute Ausstattung das Gewicht ab Werk genau beziffern.
Die Ausstattung ist codiert (Aufkleber im Handbuch und irgendwo im Auto -
bei VAG sind es z.B. die PR-Codes und bei Mercedes z.B. die SA-Codes.)

und wenn nicht direkt, so sollte sich dann zumindest indirekt die zul. Stützlast ermitteln lassen.
In der von Dir bereits genannten Abhängigkeit:
neja hat geschrieben: 24.03.2021, 09:09 Die ungebremste Anhängelast ist hauptsächlich vom Leergewicht des Fz abhängig. Das Basismodell ist i.d.R. leichter und hat daher eine geringere ungebremste Anhängelast, als besser ausgestattete Modelle.
Gruß
bummeltroll
Ich weiß nicht so recht, was der Hinweis mit der Werkstatt in einer BA zu suchen hat. Wenn man eine BA hat, hat man i.d.R. auch das Fz und dann steht der korrekte Wert für die Anhängelast schlichtweg in den Papieren des Fz.....dazu braucht man keine Werkstatt.
Die Werkstatt könnte höchstens helfen, wenn die genaue Ausstattung (z.B. PR-Codes bei VW) bereits beannt ist, der Kunde aber noch kein Fz und keine Papiere hat. Dann hat der Kunde das Fz aber bereits bestellt....
Zuletzt geändert von neja am 24.03.2021, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 24.03.2021, 10:37 Moin,

ich weiß ja nun nicht, was das Aufhebens um die Eintragung der Stützlast soll.
Ich habe noch eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, ausgestellt 2009, da gibt gar kein Feld dafür. Korrektur: Das Feld, 13, gibts, ist aber leer.
In der CoC zum Fahrzeuge, ausgestellt 2005, steht die Stützlast bereits drin.

Wenn jetzt also jemand kontrollieren möchte, dann kann er die Daten Online beim KBA abfragen.
Das geht ja mit den nicht eingetragenen aber zugelassenen Reifengrößen auch.
Ich sage ja auch nicht, dass man es unbedingt muss, sondern dass es manchmal die Dinge vereinfachen kann.
Denk mal an die Geschichte mit der grundsätzlichen Zulassung der Anhänger für 100km/h. Das ist bei älteren Mpdellen manchmal gar nicht so einfach, wie hier im Forum zu sehen war.
schön ist es, wenn so etwas irgendwo in den amtlichen Papieren steht, denn dann weiß es zumindest der Eigentümer selbst genau.
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von bummeltroll »

Hallo
neja hat geschrieben: 24.03.2021, 18:52 Ich weiß nicht so recht, was der Hinweis mit der Werkstatt in einer BA zu suchen hat. Wenn man eine BA hat, hat man i.d.R. auch das Fz und dann steht der korrekte Wert für die Anhängelast schlichtweg in den Papieren des Fz.....dazu braucht man keine Werkstatt.
ich erkläre mir das damit, dass viele Autos (insbesondere Import-Wagen) in Standard-Konfiguration ins Land kommen.
Nicht wenige werden noch in Hafen-Nähe auseinandergenommen und mit Sitzheizung, Parkhelfer, besseren Radios oder anderer Sonderausstattung wie AHK versehen.
Auch ein Beispiel: die noch in den 90er Jahren lieblos "angeklatschte" Nebelschlussleuchte
Dann kommen die zum Händler.
Mich verwundert es nicht, dass bei der Tendenz zum "Welt-Auto"
in der Bedienungsanleitung steht, dass man bei Fragen/Problemen die Werkstatt aufsuchen soll.
Das man die PR-Codes (als Bsp) auch im Internet entschlüsseln kann, ist klar, aber der Hersteller will Dich in seinem Autohaus sehen und nicht bei Selbsthilfe-Foren im Internet.
neja hat geschrieben: 24.03.2021, 18:52 in den Papieren des Fz.....dazu braucht man keine Werkstatt.
Bei unserem Vorgänger-Auto aus Deutschland stand in den amtlichen Zulassungspapieren eine Fahrzeuglänge "bis".
Da war keine genaue Zahl, die zu genau diesem Auto gehörte.
Grund: es gab verschiedene Ausstattungen und dabei verschiedene Stoss-Stangen.
Dann mit AHK und ohne. In den amtlichen Papieren des deutschen Neuwagens "Fahrzeuglänge bis"
Das gleiche bei der Fahrzeughöhe. Mit Reling (Sonderausstattung) oder nicht: "Höhe bis"

Das alles ist mir erst aufgefallen,
als wir bei einer Fährbuchung die Abmessungen von Auto und Touring einzeln angeben mussten.

VG
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von neja »

Zu Punkt 1:
es stellt sich die Frage, wie man an den amtlichen Wert der Anhängelast kommt, der bei einer Kontrolle maßgeblich ist.
Die Werkstatt kann alles mögliche "heraussuchen", nur ein amtliches Papier, in dem die zul Anhänge- oder Stützlast genannt wird, wird sie nicht ausstellen können. Von daher wäre das nett, aber in Bezug auf eine Kontrolle, im Zweifel ohne Wirkung.

Zu Punkt 2:
Bei Höhen- und Längenangaben können durchaus Maximalwerte genannt werden, weil die sich im Betrieb ändern können. Bei der Länge geschieht dies z.B. bei einer abnehmbaren oder klappbaren Anhängerkupplung.

Bei den Anhänge- und Stützlasten wird das (sollte das...) nicht der Fall sein....
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tomruevel_neu
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

eigentlich wollte Sonja nur eine neues Fahrzeug im Kleinwagenformat haben......

Alles was sie wissen muß findet sie in den Fahrzeugunterlagen oder im Prospekt.
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von bummeltroll »

womit Du Recht hast :thumbs:

VG
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 25.03.2021, 10:55 Moin,

eigentlich wollte Sonja nur eine neues Fahrzeug im Kleinwagenformat haben......

Alles was sie wissen muß findet sie in den Fahrzeugunterlagen oder im Prospekt.
In den Fz-Unterlagen und in Prospekten findet sie Angaben darüber, was gesetzlich möglich ist....mehr eigentlich nicht.
Die Eingangsfrage bezog sich eindeutig auch auf die Beurteilung der Leistungsfähigkeit und nicht nur auf das, was gesetzlich erlaubt ist.
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

das was in Verkaufsunterlagen und Fahrzeugpapieren steht ist das was der Hersteller zu läßt.
Und i.d.R. auch gut genutzt werden kann.

Gesetzlich bzw. nach EG Regelungen ist erheblich mehr möglich.
Diesen Umstand nutzen die Firmen, bei denen man für Geld ein Gutachten bekommen kann um die Anhängelast über den Herstellerwert hinaus zu erhöhen.
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