So sieht es aus!Roman hat geschrieben: ↑21.03.2021, 22:12Du hast aber auch nur einen 500-kg-Puck am Haken. Ich erinnere mich da an eine sehr unschöne Rücktour auf der Route Napoleon. Ich gab Vollgas, der Schaltknüppel stand auf Eins, die Temperatur im roten Bereich und die Drehzahl wurde immer langsamer. Da war kurz vor Schluss mit lustig, leider der Berg noch lange nicht zu Ende. Ich weiß nicht, ob ich schweißnass vor Angst war oder die Heizung volle Pulle lief. Das war kein Spass. Und zum Runterschalten war da halt kein Gang und unterm Gaspedal keine Luft mehr. Hinter uns der Stau.
Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Genau meine Erfahrung. Kurz vor dem Gefühl, dass der Hänger das gesamte Gespann den Steilhang wieder runter zieht...Roman hat geschrieben: ↑21.03.2021, 23:37 Das Problem fängt dann an, wenn der Erste nicht mehr reicht. Wenn das Gespann immer langsamer wird, du also weiter runterschalten müsstest, aber da nichts mehr ist zum Schalten. Die Drehzahl bei Vollgas sinkt. Du das Gefühl hast, gleich würgt der Motor ab. Dabei der Motor kocht. Das Ende der Serpentinen bergauf nicht absehbar ist. Genau das war unsere Erfahrung auf besagter Route Napoleon, weil wir die Karte nicht genau studiert hatten und wir keinen Umweg fahren wollten. Es war halt die zweite Reise mit dem Troll. Lehrgeld. Danach haben wir genauer geplant.
Man kann mit so einer untermotorisierten Fuhre bis an die Algarve und sicherlich bis nach Athen und weiterfahren. Aber echte Passstraßen dabei verrmeiden. Das ist gar kein Problem, wenn man drauf achtet.
Wir sind mit dem neuen Diesel-Kangoo Passstraßen auf Korsika gefahren, da geht es in wenigen Kilometern von 0 auf 1500 Meter Höhe. Das hätte ich mit dem alten nicht gewollt.
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Liebe Leute,
herzlichen Dank für die zahlreichen Beiträge und Erfahrungsberichte! Ich denke, ich habe nun eine gute Grundlage, auf der ich mich auf die Suche nach einem passenden Gefährt machen kann. Ich bin gespannt, was zu guter Letzt dabei heraus kommen wird.
Ich wünsche allen weiterhin fröhliches Eriba-Erlebnisse und ein hoffentlich schönes Reise-Jahr auch trotz widriger Umstände!
herzlichen Dank für die zahlreichen Beiträge und Erfahrungsberichte! Ich denke, ich habe nun eine gute Grundlage, auf der ich mich auf die Suche nach einem passenden Gefährt machen kann. Ich bin gespannt, was zu guter Letzt dabei heraus kommen wird.
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
also ich würde auf 2315kg bis 12% und 2465kg bis 10% als zul Zug-Gesamtgewicht kommen.Andy111 hat geschrieben: ↑22.03.2021, 16:59 2195 kg wäre nein Zuggesamtgewicht wenn ich alles ausreize.
Vielleicht kann ja einer die Unterste Spalte entziffern: und zwar nach der 470. Anscheinend hat das ja noch was mit Steigung und Anhängelast zu tun. Ich weiß aber nicht was.
Zudem: 13 (zulässige Stützlast) ist bei mir leer da der Haken nachgerüstet ist.
Nicht einmal der TÜV bei der H Zulassung (Dekra) letztens konnte aus seinen Daten eine Stützlast ermitteln.
In der Gebrauchsanweisung des Golfes sind 50kg angegeben. Alles gut aber was ist mit einer Kontrolle? Muss ich in der Heckklappe zwingend einen Aufkleber haben?
Nachrüstung einer AHK ist ja mittlerweile Eintragungsfrei. Die Einrichtung die mir anzeigt ob der Hänger mitblinkt soll angeblich auch nicht mehr Pflicht sein.
Hab nur Angst dass während der Kontrolle mir der Beamte sagt er könne das nicht ermitteln weil ihm die Werte fehlen und mir so die Weiterfahrt untersagt.
Es wundert mich, dass der Wagen vom TÜV ohne Stützlasteintragung abgenommen wurde. Steht ansonsten etwas in der ABE der Anhängerkupplung?
Die letze Zeile im Feld 22 kann ich auch nicht entziffern.
irgendwie wird dort die ungebremste Anhängelast minimal eingeschränkt und das hat u.a. etwas mit 4 Sitzplätzen zu tun.
In jedem Fall hat das wohl nichts mit der gebremsten Anhängelast zu tun.
PS:
Jetzt habe ich es....:
Der Wagen kann laut Feld 22 anstatt mit 5 Sitzplätzen auch nur mit 1,2 oder 4 Sitzplätzen ausgerüstet sein und in dem Fall gilt der verminderte Wert für die ungebremste Anhängelast. (und danach steht dann auch sinnvollerweise mal wieder die "Normal-"Steigung, für die bei den offiziellen Feldern für die Anhängelasten kein Platz vorgesehen ist....)
Wahnsinn, für ganze 10kg ungebremste Anhängelast weniger, die ohnehin innerhalb einer Messtoleranz liegen werden, so eine fette Eintragung...aber gleichzeitig keine Stützlast eingetragen....
Gibt garantiert Leute, die, wenn der Wagen mit 5 Sitzplätzen ausgerüstet ist, mit ungebremstem Anhänger auch 17% fahren, weil für den Fall ja keine maximale Steigung genannt ist......die handeln dann eben eigenverantwortlich....
Bleibt dabei:
Das was in ZB1 steht, muss definitiv weder sinnvoll noch vollständig sein.
Um die Stützlast würde ich mich in deinem Fall aber noch kümmern, denn ansonsten kannst du bei einer simplen Kontrolle bereits Ärger bekommen.
GT230/Puck L
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Klingt logisch aber total unsinnigneja hat geschrieben: ↑23.03.2021, 09:44
also ich würde auf 2315kg bis 12% und 2465kg bis 10% als zul Zug-Gesamtgewicht kommen.
Es wundert mich, dass der Wagen vom TÜV ohne Stützlasteintragung abgenommen wurde. Steht ansonsten etwas in der ABE der Anhängerkupplung?
Die letze Zeile im Feld 22 kann ich auch nicht entziffern.
irgendwie wird dort die ungebremste Anhängelast minimal eingeschränkt und das hat u.a. etwas mit 4 Sitzplätzen zu tun.
In jedem Fall hat das wohl nichts mit der gebremsten Anhängelast zu tun.
PS:
Jetzt habe ich es....:
Der Wagen kann laut Feld 22 anstatt mit 5 Sitzplätzen auch nur mit 1,2 oder 4 Sitzplätzen ausgerüstet sein und in dem Fall gilt der verminderte Wert für die ungebremste Anhängelast. (und danach steht dann auch sinnvollerweise mal wieder die "Normal-"Steigung, für die bei den offiziellen Feldern für die Anhängelasten kein Platz vorgesehen ist....)
Wahnsinn, für ganze 10kg ungebremste Anhängelast weniger, die ohnehin innerhalb einer Messtoleranz liegen werden, so eine fette Eintragung...aber gleichzeitig keine Stützlast eingetragen....
Gibt garantiert Leute, die, wenn der Wagen mit 5 Sitzplätzen ausgerüstet ist, mit ungebremstem Anhänger auch 17% fahren, weil für den Fall ja keine maximale Steigung genannt ist......die handeln dann eben eigenverantwortlich....
Bleibt dabei:
Das was in ZB1 steht, muss definitiv weder sinnvoll noch vollständig sein.
Um die Stützlast würde ich mich in deinem Fall aber noch kümmern, denn ansonsten kannst du bei einer simplen Kontrolle bereits Ärger bekommen.
Ich komme auf das Zuggesamtgewicht weil ich meinen Triton mit 780kg gerechnet habe.
Eine Abe für die Kupplung hab ich nicht da gebraucht bei Kleinanzeigen von einem Golf 2 Schlachtfest gekauft. Am Typenschild der Kupplung ist aber 75kg als maximale Stützlast eingetragen.
In der Betriebsanleitung vom Golf steht aber 50kg. (Nur die syncros haben 75kg)
Der Tüver sagte er guckt mal. „Hmmm, bei mir steht auch nichts“
Ich gehe nach der Betriebsleitung, also 50kg. Fertig. Die hab ich eh immer im Auto dabei.
Hab den Triton mit ner Wage auch schon austariert. War nicht einfach mit Bugküche, hab ihn jetzt reisefertig auf 55kg. Wird wohl gehen.
Danke fürs aufschlüsseln.
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Ich glaube, es ist egal, was wo steht. Du wirst das beim Golf sehen, er wird bei deutlich mehr als 50 kg in die Knie gehen hinten. War beim alten Kangoo so. 50 kg sind ja auch OK, insbesondere, wo du eh beschaulich unterwegs sein wirst. Wenn man in Frankreich bei 120 den drecks Tabbert noch überholen muss, dann...
Achte immer auf den Horizont!
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Moin,
zur Kompletttierung:
Die Stützlast wird erst seit wenigen Jahren in den Fahrzeugpapieren eingetragen, bei Zugfahrzeug als auch Anhänger.
Bei älteren Fahrzeugen stand sowas noch nicht mal in der BA.
Es hat das gegolten was auf der Ahk stand.
Das Gesamtzuggewicht ist auch eher eine Sache der Neuzeit.
Auch das steht bei älteren Fahrzeugen nirgends.
Wichtig ist es trotzdem, das Gewicht des Zuges hat Einfluß z.B. auf die Steigfähigkeit.
In zeitgenössischen Zugwagentests der 80er, man fuhr die Gespann tatsächlich z.B. an Prüfsteigungen, kam nicht selten heraus, dass die Anhängelasten oftmals so optimistisch gewählt waren, dass sie selbst die Prüfbedingungen nach Norm (s.u.) nicht schafften. Und erst nachdem der Zug erleichtert wurde (0also Zuladung vermindert) ging es dann.
Die Angabe der Anhängelast in dem "normalen" Feld (also nicht unter "Bemerkungen" ist immer für 12%.
Da gibt es Prüfbedingungen die das so vorsehen.
Vornehmlich deutsche Autohersteller glänzten dann mit höheren Anhängelasten im Feld "Bemerkungen" unter allerlei Auflagen u.a. mit der Beschränkung der Steigfähigkeit auf 10% oder gar nur 8%. Das ist auch heute noch so, manchmal geht dann auch etwas Zuladung im Zugfahrzeug verloren (was erst dann auffällt wenn man die kleingeruckten Fußnoten liest).
zur Kompletttierung:
Die Stützlast wird erst seit wenigen Jahren in den Fahrzeugpapieren eingetragen, bei Zugfahrzeug als auch Anhänger.
Bei älteren Fahrzeugen stand sowas noch nicht mal in der BA.
Es hat das gegolten was auf der Ahk stand.
Das Gesamtzuggewicht ist auch eher eine Sache der Neuzeit.
Auch das steht bei älteren Fahrzeugen nirgends.
Wichtig ist es trotzdem, das Gewicht des Zuges hat Einfluß z.B. auf die Steigfähigkeit.
In zeitgenössischen Zugwagentests der 80er, man fuhr die Gespann tatsächlich z.B. an Prüfsteigungen, kam nicht selten heraus, dass die Anhängelasten oftmals so optimistisch gewählt waren, dass sie selbst die Prüfbedingungen nach Norm (s.u.) nicht schafften. Und erst nachdem der Zug erleichtert wurde (0also Zuladung vermindert) ging es dann.
Die Angabe der Anhängelast in dem "normalen" Feld (also nicht unter "Bemerkungen" ist immer für 12%.
Da gibt es Prüfbedingungen die das so vorsehen.
Vornehmlich deutsche Autohersteller glänzten dann mit höheren Anhängelasten im Feld "Bemerkungen" unter allerlei Auflagen u.a. mit der Beschränkung der Steigfähigkeit auf 10% oder gar nur 8%. Das ist auch heute noch so, manchmal geht dann auch etwas Zuladung im Zugfahrzeug verloren (was erst dann auffällt wenn man die kleingeruckten Fußnoten liest).
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Das hab ich durchaus schon gemerkt. Bei den ersten Fahrten war er schon echt tief. War bei 64kg. Da hab ich mir schon Sorgen gemacht.Roman hat geschrieben: ↑23.03.2021, 10:27 Ich glaube, es ist egal, was wo steht. Du wirst das beim Golf sehen, er wird bei deutlich mehr als 50 kg in die Knie gehen hinten. War beim alten Kangoo so. 50 kg sind ja auch OK, insbesondere, wo du eh beschaulich unterwegs sein wirst. Wenn man in Frankreich bei 120 den drecks Tabbert noch überholen muss, dann...
Jetzt hab ich die Küchenutensilien die im Korb unter der Spüle der Bugküche lagern, also Teller, Bretter Kaffeemühle sowas, direkt auf die Achse unterm Tisch verzurrt. Zack ca 55kg.
Wenn jetzt noch die Klamotten, Bettzeug undso hinten rein kommt wird’s schon passen in etwa.
Ich bleib bei 85 - 90
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Ich hatte "alles ausreizen" in Bezug auf das Zug-Gesamtgewicht anders ausgelegt.....Andy111 hat geschrieben: ↑23.03.2021, 10:18Klingt logisch aber total unsinnigneja hat geschrieben: ↑23.03.2021, 09:44
also ich würde auf 2315kg bis 12% und 2465kg bis 10% als zul Zug-Gesamtgewicht kommen.
Es wundert mich, dass der Wagen vom TÜV ohne Stützlasteintragung abgenommen wurde. Steht ansonsten etwas in der ABE der Anhängerkupplung?
Die letze Zeile im Feld 22 kann ich auch nicht entziffern.
irgendwie wird dort die ungebremste Anhängelast minimal eingeschränkt und das hat u.a. etwas mit 4 Sitzplätzen zu tun.
In jedem Fall hat das wohl nichts mit der gebremsten Anhängelast zu tun.
PS:
Jetzt habe ich es....:
Der Wagen kann laut Feld 22 anstatt mit 5 Sitzplätzen auch nur mit 1,2 oder 4 Sitzplätzen ausgerüstet sein und in dem Fall gilt der verminderte Wert für die ungebremste Anhängelast. (und danach steht dann auch sinnvollerweise mal wieder die "Normal-"Steigung, für die bei den offiziellen Feldern für die Anhängelasten kein Platz vorgesehen ist....)
Wahnsinn, für ganze 10kg ungebremste Anhängelast weniger, die ohnehin innerhalb einer Messtoleranz liegen werden, so eine fette Eintragung...aber gleichzeitig keine Stützlast eingetragen....
Gibt garantiert Leute, die, wenn der Wagen mit 5 Sitzplätzen ausgerüstet ist, mit ungebremstem Anhänger auch 17% fahren, weil für den Fall ja keine maximale Steigung genannt ist......die handeln dann eben eigenverantwortlich....
Bleibt dabei:
Das was in ZB1 steht, muss definitiv weder sinnvoll noch vollständig sein.
Um die Stützlast würde ich mich in deinem Fall aber noch kümmern, denn ansonsten kannst du bei einer simplen Kontrolle bereits Ärger bekommen.
Ich komme auf das Zuggesamtgewicht weil ich meinen Triton mit 780kg gerechnet habe.
Eine Abe für die Kupplung hab ich nicht da gebraucht bei Kleinanzeigen von einem Golf 2 Schlachtfest gekauft. Am Typenschild der Kupplung ist aber 75kg als maximale Stützlast eingetragen.
In der Betriebsanleitung vom Golf steht aber 50kg. (Nur die syncros haben 75kg)
Der Tüver sagte er guckt mal. „Hmmm, bei mir steht auch nichts“
Ich gehe nach der Betriebsleitung, also 50kg. Fertig. Die hab ich eh immer im Auto dabei.
Hab den Triton mit ner Wage auch schon austariert. War nicht einfach mit Bugküche, hab ihn jetzt reisefertig auf 55kg. Wird wohl gehen.
Danke fürs aufschlüsseln.
Die zusätzliche Angabe für die ungebremste Anhängelast macht, zumindest prinzipiell, Sinn.....
Bei Stützlasten muss ein Kontrolleur keinen Spaß verstehen.
Die Angabe aus der BA ist normal bei einer Kontrolle nicht ausreichend. Eine fahrzeugspezifische Stützlast muss auf amtlichen Papieren stehen.
Entweder in der ZB1 oder auf einer ABE.
(Bei meinem ehemaliger Skoda Octavia 3 stand 1800kg Anhängelast bei 8% i.d BA. Die standen aber in keinem amtlichen Papier und auf schriftliche Nachfrage gab es diese Anhängelast für den Wagen auch nicht)
Die Angabe der maximal zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung (und Anhängelast...) in der ABE sagt absolut nichts darüber aus, wie die fahrzeugspezifische Stützlast (und Anhängelast) lautet und daher reicht das nicht.
Klar, du kannst weiterhin Glück haben....
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Hallo Sonja
der Nachbar meiner Mutter zieht mit einem kleinen Auto einen Wohnwagen.
Kia Venga steht auf dem Auto.
Ich habe nicht nachgemessen, aber das Auto ist nicht länger als der VW Polo.
Es ist ein Auto mit Automatik. Der Wohnwagen ist ein Koffer.
Grüße
wanderbaustelle
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Dann darf man mit Anhänger niemals Steigungen > 12% befahren? Oder welche Anhängelast gilt dann bei solchen Steigungen?tomruevel_neu hat geschrieben: ↑23.03.2021, 10:34 ...
Die Angabe der Anhängelast in dem "normalen" Feld (also nicht unter "Bemerkungen" ist immer für 12%.
Da gibt es Prüfbedingungen die das so vorsehen.
...
Puck Bj. 76
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
vs
Das ist die Situation. Bei älteren Fahrzeugen steht in der ZB 1 in Feld 13 nichts. Mein Dokker von 2016 ist mein erstes Fahrzeug, bei dem da etwas eingetragen ist. Und die Stützlast in der ABE der Anhängerkupplung kann höher liegen als es für das Fahrzeug, an dem sie legal montiert ist, zulässig ist B(i meinem Panda stehen z.B. 60 kg in der Betriebsanleitung, in der ABE der Kupplung aber 75 kg). Eine Kupplung mit ABE muss aber nicht eingetragen werden, also bleibt Feld 13 leer.Die Angabe der maximal zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung (und Anhängelast...) in der ABE sagt absolut nichts darüber aus, wie die fahrzeugspezifische Stützlast (und Anhängelast) lautet und daher reicht das nicht.
Klar, du kannst weiterhin Glück haben....
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Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Daaanke! Nur so macht’s für mich irgendwie Sinn. Ich hol mir einfach son 50kg Aufkleber für in die Heckklappe dann bin ich sicherSchrauber hat geschrieben: ↑23.03.2021, 12:51vsDas ist die Situation. Bei älteren Fahrzeugen steht in der ZB 1 in Feld 13 nichts. Mein Dokker von 2016 ist mein erstes Fahrzeug, bei dem da etwas eingetragen ist. Und die Stützlast in der ABE der Anhängerkupplung kann höher liegen als es für das Fahrzeug, an dem sie legal montiert ist, zulässig ist B(i meinem Panda stehen z.B. 60 kg in der Betriebsanleitung, in der ABE der Kupplung aber 75 kg). Eine Kupplung mit ABE muss aber nicht eingetragen werden, also bleibt Feld 13 leer.Die Angabe der maximal zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung (und Anhängelast...) in der ABE sagt absolut nichts darüber aus, wie die fahrzeugspezifische Stützlast (und Anhängelast) lautet und daher reicht das nicht.
Klar, du kannst weiterhin Glück haben....
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Es gibt die fehlende Information in der Zulassungsbescheinigung bezüglich der normal eingetragenen Anmhängelasten.Schrauber hat geschrieben: ↑23.03.2021, 11:50Dann darf man mit Anhänger niemals Steigungen > 12% befahren? Oder welche Anhängelast gilt dann bei solchen Steigungen?tomruevel_neu hat geschrieben: ↑23.03.2021, 10:34 ...
Die Angabe der Anhängelast in dem "normalen" Feld (also nicht unter "Bemerkungen" ist immer für 12%.
Da gibt es Prüfbedingungen die das so vorsehen.
...
OK, darüber kann man ja, wenn man gernbe will, diskutieren.
Wenn aber in der Betriebsanleitung (auch bei meinem Yeti) steht:
"Steigungen bis 12%" und darunter dann die Anhängelast aufgeführt wird, die der normal eingetragenen Anhängelast entspricht, beantwortet sich deine Frage doch von allein.
GT230/Puck L
Re: Leistung / Anhängelast PKW für Eriba Pan
Entschuldigung, aber das z.Teil ist Unsinn:Schrauber hat geschrieben: ↑23.03.2021, 12:51vsDas ist die Situation. Bei älteren Fahrzeugen steht in der ZB 1 in Feld 13 nichts. Mein Dokker von 2016 ist mein erstes Fahrzeug, bei dem da etwas eingetragen ist. Und die Stützlast in der ABE der Anhängerkupplung kann höher liegen als es für das Fahrzeug, an dem sie legal montiert ist, zulässig ist B(i meinem Panda stehen z.B. 60 kg in der Betriebsanleitung, in der ABE der Kupplung aber 75 kg). Eine Kupplung mit ABE muss aber nicht eingetragen werden, also bleibt Feld 13 leer.Die Angabe der maximal zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung (und Anhängelast...) in der ABE sagt absolut nichts darüber aus, wie die fahrzeugspezifische Stützlast (und Anhängelast) lautet und daher reicht das nicht.
Klar, du kannst weiterhin Glück haben....
Die Eigenschaften der AHK mit ABE muss den Werten des Fz mindestens entsprechen. I.d.R. liegen sowohl die Stützlast, als auch die zul Anhängelast der AHK über den Werten des Fz.
Das ist beim Yeti mit Nachrüstkupplungen nicht anders.
Deswegen gelten für die Fz aber nicht die Werte der AHK!
In deinem genannten Fall hat das Fz nun mal keine 75kg Stützlast, nur weil die maximal mögliche Stützlast der AHK, deren ABE auch für gleiche Fz mit höheren Stützlasten gelten würde, dies als maximalen Wert ausweist.
Das Fz hat auch nicht die zul Anhängelast der AHK, wenn diese über dem Wert des Fz liegt.
Wenn man eine aktuelle Zulassungsbescheinigung hat, kann es gewiss nicht schaden, wenn man dafür sorgt, dass der Fz-Stützlastwert dort offiziell aufgeführt ist. Im früheren Fz-Schein war m.E. kein Feld für die Stützlast vorhanden. Fahrzeugscheine gibt es jetzt aber kaum noch und daher "kann" es durchaus zu Diskussionen führen, wenn in der ZB1 keine Stützlast eingetragen ist.
GT230/Puck L