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Versicherungsfrage

Verfasst: 09.02.2016, 20:45
von heliotroph ETC 620
Hallo Eribaner,

langsam aber sicher muss ich mich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden. Einiges habe ich im Netz, aber auch hier im Forum dazu gelesen und auch den ein oder anderen Vergleichsrechner bemüht. Aber so richtig überzeugend war das alles noch nicht. Entweder wird keine Vollkasko angeboten ( z.B. HUK 24) oder es gibt rohende Preisunterschiede (650 - 1300 €), die mich auch wieder Mißtrauisch werden lassen. Ich habe noch eine freie Kfz Versicherung mit interessanten Schadensfreiheitsklassen, aber diese scheinen sich bei einer Wohnwagenversicherung nicht wirklich anrechnen zu lassen.
Ich hätte gerne Vollkasko mit z.B. 500 € Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 150 - 300 € Selbstbeteiligung.
Vielleicht hat hier der Ein oder Andere ja noch interessante Tipps für mich!

Gruß und Danke
Andreas

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 09.02.2016, 20:55
von upsma
Hallo Andreas, Du solltest es hier noch kurz erwähnen, was für ein Modell (Baujahr) versichert werden soll?

.....für die Unwissenden/Wissenden.

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 09.02.2016, 20:56
von Roki ETC 317
Du mußt nicht nur auf den Preis gucken sondern auch auf das, was versichert ist und da wiederum unter welchen Bedingungen.
Hilfreich ist auch wenn die Versicherung ein Büro in Nähe Deiner Wohnung hast.
Ich selbst habe gute Erfahrung bei der DEVK, Vollkasko versicherungstechnisch und voll am Kasko beim Wohnwagen. :twisted:

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 09.02.2016, 21:11
von Piratentroll
Abzuraten ist nach meiner Meinung lediglich vom HDI als KfZ-Versicherer. Es gibt Verkehrsrechtsanwälte, die große Hinweistafeln in ihren Wartezone habe, auf denen sie erklären, keine HDI Versicherten zu vertreten.

Das liegt daran, dass es nicht nur bei der Schadensabwicklung Ärger gibt sondern auch bei den Honoraren. Der HDI will das seine Versicherten ausschließlich die eigenen Werstätten und Anwälte bemühen und damit die freie Werstatt-und Anwaltswahl bestraft wird.

Ich bin bei der R+V und sehr zufrieden. 240€ im Jahr.

Wichtig ist der Hinweis, das dein Touring solange er am Zugfahrzeug hängt, über dieses Haftpflichtversichert ist. Die WW Versicherung greift nur dann, wenn der Touring "lose" einen Schaden verursacht, z.B. beim Rangieren per Hand etc.
Solche Schäde sind sehr selten.

Bei der Teil- und Vollkasko sieht das anders aus. Da musst du genau erfragen, was wie versichert ist und was es Kostet.

Glück Auf!

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 09.02.2016, 21:15
von heliotroph ETC 620
Versichert werden soll unser Troll 542, den wir im März als Neufahrzeug bekommen !

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 09.02.2016, 21:27
von upsma
Bei Neuwagenkauf würde ich immer auf Vollkasko gehen, egal ob PKW oder WW.... Hier mal ein Link zum DEVK-Preisrechner<<< z.B.

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 10.02.2016, 12:34
von Feger ETC 421
Wo iss denn der Zugwagen versichert?

Ich hab alle Fahrzeuge unserer Familie (mittlerweile sieben) beim gleichen, der sein Büro auch noch umme Ecke hat, versichert. Meine Erfahrung, je mehr man da versichert, desto flexibler werden die Jungs, was die Höhe der Prämie angeht....

Gruß, der Feger

P.S.: Unser Tourist als Neuwagen lag bei VK und 150 SB bei knapp 600 €/a

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 10.02.2016, 18:59
von heliotroph ETC 620
Zugfahrzeug ist ein Firmenwagen über eine Leasinggesellschaft. DEVK, danke für den Link, ist bislang am günstigsten bei, wie ich denke guten Leistungen. SB bei Vollkasko 500 € und SB bei Teilkasko 150 € ca. 470 €.

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 11:56
von PeterHeinz
Hallo zusammen, ich Frage mich immer, warum ich meinen WW Vollkasko versichern soll. Teilkasko ist für mich ein Muss, aber Vollkasko? Die kommt doch nur zum Tragen wenn ich den WW abgehängt habe und dieser dann einen Unfall verursacht. Ist das nicht etwas über versichert? Nur so eine Frage... :?:

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 11:58
von Werner
dann schmeiss den doch mal um.............

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 12:44
von PeterHeinz
Soll ich? :PM: und ich ziehe meine Frage zurück.... :roll:

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 12:54
von poldi07 ETC 576
PeterHeinz hat geschrieben:Hallo zusammen, ich Frage mich immer, warum ich meinen WW Vollkasko versichern soll. Teilkasko ist für mich ein Muss, aber Vollkasko? Die kommt doch nur zum Tragen wenn ich den WW abgehängt habe und dieser dann einen Unfall verursacht. Ist das nicht etwas über versichert? Nur so eine Frage... :?:
Vielleicht deshalb: wenn das Zugfahrzeug Teilkasko hat und der WW Vollkasko, daß dann der WW auch bei Selbstveschulden (voll)versichert ist. Oder ist der WW dann auch nur Teilkasko, weil er am Teilkasko-Zugfahrzeug hing?

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 13:01
von Corina ETC 416
PeterHeinz hat geschrieben:Hallo zusammen, ich Frage mich immer, warum ich meinen WW Vollkasko versichern soll.
Damit auch ein evt. Fahrfehler, bei dem der Wohni im Straßengraben oder so landet, kein finanzielles Desaster ist. Immerhin kostet er neu in etwa soviel wie ein Auto...
Wir zahlen für 25.000€ Versicherungssumme (incl. Vorzelt und Ausstattung) jährlich ca. 500€ Versicherung für VK mit 500€ SB und TK mit 300 € SB. Das bleibt immer bei 100%, sinkt nicht wie beim PKW-Vertrag.
Das Vers. Büro ist um die Ecke und nach der letzten Ausfahrt des Jahres wird er tagesgenau runtergestuft auf TK, ist Winter über also geschützt bei Feuer und Sturmschäden. Vor der ersten Ausfahrt wird er wieder hochgestuft auf VK. Abrechnung tagesgenau...da relativiert sich der Preis noch mal. :thumbs:

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 14:11
von tourensauser
Die VK versichert eigene Schäden am Wohnwagen durch Fahrfehler, Rangierrempler beim Schieben auf dem Campingplatz, Vandalismus....

Insofern eine Versicherung die durchaus Sinn machen kann.

Wurzel kostet bei Versicherungsumme € 20.000 (so wurde er vom Sachverständigen als Marktwert eingechätzt) € 360,-- /Jahr mit VK 500,-- und TK 150,-- bei der DEVK.

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: 14.02.2016, 15:06
von Piratentroll
Vielleicht noch mal ein paar Begriffe zu Klarstellung:

Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich Vorgeschrieben, sichert Schäden ab, die der Touring einem Dritten zufügt. Solange der Touring am Zugfahrzeug hängt, sind diese Schäden durch die Haftpflicht des Zugfahrzeuges abgesichert. Abgekuppelt haftet die Versicherung des Touring.

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am Touring abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung kann man in folgenden Fällen versichert sein:
Brand oder Explosion, Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub, Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Also bei 10 Windstärken mal flugs ans Meer düsen weil man Wellen so mag.

Es kann je nach Vertrag sein, dass bei Wildschäden nur Schäden, die durch Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz verursacht wurden, übernommen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen. Meistens sind aber auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen etc. etc. versichert.

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. In der Vollkaskoversicherung als Ergänzung zur Teilkaskoversicherung können folgende Schäden versichert sein:
Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Tourings durch Fremde und selbst verschuldete Unfallschäden.

Klar soweit?

Alle diese Angaben und Aufzählungen haben selbstverständlich keinen Anspruch auf Richtigkeit und / oder Vollständigkeit.

Es muss ein jeder mit seiner Versicherung individuell einen Vertrag schließen und kann sich nicht auf die hier gemachten Angaben beziehen.

Glück Auf!