Neue Dienstbezeichnung
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Neue Dienstbezeichnung
Hallo, ich bin ein bisschen verwundert.
Die Steuerbehörde hat mir mitgeteilt, dass wir bis vor kurzem nicht mit einem Wohnwagen (hab ich eigentlich immer gedacht), sondern mit einem Zentralachtshänger in Urlaub waren.
Aber seit dem 22. 6. ist die Welt wieder in Ordnung. Unser Touring ist seit neuestem auch steuerrechtlich ein Wohnwagen. Und dass man für diese Umbenennung in Zukunft ein (winziges bisschen) mehr zahlen darf - das machen wir doch gerne!
Gruß Helmut
Die Steuerbehörde hat mir mitgeteilt, dass wir bis vor kurzem nicht mit einem Wohnwagen (hab ich eigentlich immer gedacht), sondern mit einem Zentralachtshänger in Urlaub waren.
Aber seit dem 22. 6. ist die Welt wieder in Ordnung. Unser Touring ist seit neuestem auch steuerrechtlich ein Wohnwagen. Und dass man für diese Umbenennung in Zukunft ein (winziges bisschen) mehr zahlen darf - das machen wir doch gerne!
Gruß Helmut
Re: Neue Dienstbezeichnung
Den gleichen Brief hatte ich auch gestern im Briefkasten. - Hauptzollamt - Ich wundere mich über gar nichts.
Wahrscheinlich läuft das unter dem Motto: "Kleinvieh macht auch Mist!"
Vielleicht sollte ich den Bescheid mal überprüfen lassen.
Wahrscheinlich läuft das unter dem Motto: "Kleinvieh macht auch Mist!"
Vielleicht sollte ich den Bescheid mal überprüfen lassen.
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Sorry, nicht ...achts.. sondern ...achs....
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Ich finde den Betrag ziemlich hoch. Wir hatten auch ein Schreiben vom Hauptzollamt.
Wer nach Rezept kocht, ist feige
Tritönnchen '92
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Die müssen jetzt die drohenden Verluste durch die PKW-Maut wett machen ...
Puck Bj. 76
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Hallo zusammen,
Es geht wohl um die Steuerberechnung anhand des Gewichtes:
früher abzügliche Stützlast - und nun ohne Abzug der Stützlast.
Mancher rutscht dann eine Klasse höher - aber nicht alle.
(nach etwas Recherche wohl pro angefangene 200 Kilogramm 7,46 €).
Was steht den in Eurem Schein in #5 drin?
Bei mir "SDAH Wohnwagen" (StarrDeichselAnHänger) -
hab auch noch keine Post bekommen - aber bin mit 750kg auch nicht beim Klassewechsel - ob abzg. oder nicht 50kg Stützlast.
Grüße,
Es geht wohl um die Steuerberechnung anhand des Gewichtes:
früher abzügliche Stützlast - und nun ohne Abzug der Stützlast.
Mancher rutscht dann eine Klasse höher - aber nicht alle.
(nach etwas Recherche wohl pro angefangene 200 Kilogramm 7,46 €).
Was steht den in Eurem Schein in #5 drin?
Bei mir "SDAH Wohnwagen" (StarrDeichselAnHänger) -
hab auch noch keine Post bekommen - aber bin mit 750kg auch nicht beim Klassewechsel - ob abzg. oder nicht 50kg Stützlast.
Grüße,
Re: Neue Dienstbezeichnung
Habe den Brief auch vorgestern erhalten.
9 € sind auf’s Jahr verteilt Peanuts, aber wurde diese - in meinem Fall 32%-ige Erhöhung - eigentlich vorab irgendwo publiziert?
Wenn dies einen Grossteil der in D zugelassenen WW betrifft, spült man so einige Millionen mehr ins Steuersäckel.
9 € sind auf’s Jahr verteilt Peanuts, aber wurde diese - in meinem Fall 32%-ige Erhöhung - eigentlich vorab irgendwo publiziert?
Wenn dies einen Grossteil der in D zugelassenen WW betrifft, spült man so einige Millionen mehr ins Steuersäckel.
Triton M Bj. 1988 - Toyota Landcruiser HDJ80 Bj. 1995 - Jaguar XF Sportbrake Bj. 2015
- 2023: 81 ÜN - 6.775 km
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Moin,
meine Preiserhöhung ist auch nicht ohne. Für einen Troll 550 GT aus 2007, 1300 kg.
In Relation als Ganzjahrespreis zum Preis einer einzigen Übernachtung im Hotel lachhaft.
Aber in der Summe kommt da was zusammen. Das Geld wird bestimmt in Wohnwagenabstellflächen investiert. Ganz sicher!
Glück Auf!
meine Preiserhöhung ist auch nicht ohne. Für einen Troll 550 GT aus 2007, 1300 kg.
In Relation als Ganzjahrespreis zum Preis einer einzigen Übernachtung im Hotel lachhaft.
Aber in der Summe kommt da was zusammen. Das Geld wird bestimmt in Wohnwagenabstellflächen investiert. Ganz sicher!
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„per aspera ad astra.“
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Hm, scheint von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein.
Ich bezahle seit dem ich ihn habe für den Troll 44 €.
Somit also diese 7.xx €, die bei euch als neue Gebühr gefordert werden.... Und zwar egal ob Wohni oder Lastenanhänger.
Gruß, der Feger
Ich bezahle seit dem ich ihn habe für den Troll 44 €.
Somit also diese 7.xx €, die bei euch als neue Gebühr gefordert werden.... Und zwar egal ob Wohni oder Lastenanhänger.
Gruß, der Feger
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Das sind ja ca. 65%
Am bemerkenswertesten finde ich, dass der Staat/Fiskus/Zoll Steuererhöhungen rückwirkend festlegen kann. So wie bei der damaligen Besteuerung einiger Geländewagen mit einem ZGG > 2,8t, die dann rückwirkend nicht mehr als LKW sondern als PKW versteuert wurden. Dies hat manchen Fortsbetriebler und Handwerker, der nicht in der Lage war, eine Nachzahlung von 2500-3000 € zu leisten, zum Verkauf gezwungen.
Ich habe für meinen Landcruiser inzwischen wieder die LKW-Zulassung und konnte die Steuer von ca. 1400 auf 200 € senken.
Am bemerkenswertesten finde ich, dass der Staat/Fiskus/Zoll Steuererhöhungen rückwirkend festlegen kann. So wie bei der damaligen Besteuerung einiger Geländewagen mit einem ZGG > 2,8t, die dann rückwirkend nicht mehr als LKW sondern als PKW versteuert wurden. Dies hat manchen Fortsbetriebler und Handwerker, der nicht in der Lage war, eine Nachzahlung von 2500-3000 € zu leisten, zum Verkauf gezwungen.
Ich habe für meinen Landcruiser inzwischen wieder die LKW-Zulassung und konnte die Steuer von ca. 1400 auf 200 € senken.
Triton M Bj. 1988 - Toyota Landcruiser HDJ80 Bj. 1995 - Jaguar XF Sportbrake Bj. 2015
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Das tut der Zoll auch nicht!
Es werden fehlerhaft erstellte Steuerbescheide im Rahmen der Verjährungsfristen korrigiert und die Fahrzeuge entsprechend Nachversteuert.
Ist auch keine Einbahnstraße, heißt, auch ein fehlerhafter, zu deinen Ungunsten erstellter Steuerbescheid, kann im Nachhinein korrigiert werden.
Das alles verstößt nicht gegen das Rückwirkungsgverbot im rechtlichen Sinne. Es wird auf den Bescheiden sogar die Rechtsvorschrift angegeben. §12 ABS. 2 Nr. 2 KraftStG.
Glück Auf!
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Re: Neue Dienstbezeichnung
Die genannten 32€ sind ja nur anteilig für Oktober 17 bis Juni 18 berechnet; die Jahressteuer betrug also 44 €.Piratentroll hat geschrieben: ↑26.07.2018, 20:51 meine Preiserhöhung ist auch nicht ohne. Für einen Troll 550 GT aus 2007, 1300 kg.
8 € mehr pro Jahr "nicht ohne" ? Naja ...
Re: Neue Dienstbezeichnung
Die Festsetzungsverjährung beträgt lt. § 169 Abs.2 Ziff.2 AO 4 Jahre. Dann muss ich dem Zoll ja dankbar sein, dass mein Einachsanhänger erst ab dem 21.06. und nicht für 4 Jahre rückwirkend als Wohnanhänger gilt und entsprechend besteuert wird.Piratentroll hat geschrieben: ↑26.07.2018, 21:16 .....
Es werden fehlerhaft erstellte Steuerbescheide im Rahmen der Verjährungsfristen korrigiert und die Fahrzeuge entsprechend Nachversteuert....
§12 ABS. 2 Nr. 2 KraftStG greift nicht, da die dort genannten Voraussetzungen vorliegen (Einachs- oder Starrdeichsel-Anhänger lt. ZB). Aber wegen 9 € fange ich jetzt keinen weiteren Rechtsstreit mit der Zollbehörde an.
Vielleicht hat der diensteifrige Zoll-Beamte, der diese Lücke nach endlosen Recherchen gefunden hat, seine Genugtuung gefunden und wurde mit einer höherer Beamten-Einstufung belohnt.
Haben die eigentlich nichts Besseres zu tun?
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Re: Neue Dienstbezeichnung
So,
hab nochmal genau gelesen. Ich müsste bei 1200 kg 44,76 Euro zahlen. Bisher zahlte ich immer 44 Euro. Dies wird auch so bleiben, denn -oh Wunder- der Staat rundet auf den vollen Euro-Betrag AB!
Also ändert sich scheinbar nur die fiskalische Bezeichnung für meinen Touring!
Wurde ja auch mal Zeit ,
meint Helmut
hab nochmal genau gelesen. Ich müsste bei 1200 kg 44,76 Euro zahlen. Bisher zahlte ich immer 44 Euro. Dies wird auch so bleiben, denn -oh Wunder- der Staat rundet auf den vollen Euro-Betrag AB!
Also ändert sich scheinbar nur die fiskalische Bezeichnung für meinen Touring!
Wurde ja auch mal Zeit ,
meint Helmut
Re: Neue Dienstbezeichnung
Heute kam der korrigierte Steuerbescheid vom Hauptzollamt (Hessen) für unseren Triton (1000 kg):
Steuer bisher 37 €/a, jetzt ab 22.6.2018 auch 37 €/a. Also keine Erhöhung
Steuer bisher 37 €/a, jetzt ab 22.6.2018 auch 37 €/a. Also keine Erhöhung
Thomas - Triton 420, BJ 2005