Es stimmt, die Regelungen sind regional unterschiedlich. Anscheinend sollte man sich jeweils bei den lokalen Prefectures vergewissern, wie die Regelung für die Region ist. Wie ich es verstanden habe, wird es nur kritisch, wenn man bei Feinstaubalarm unterwegs ist, erwischt wird und keine Plakette dran hat. Da hilft bestimmt die green-zones-App, das zu vermeiden.tourensauser hat geschrieben: ↑29.11.2018, 10:42citrotroll hat geschrieben: ↑29.11.2018, 10:12
für Oldtimer mit H-Kennzeichen braucht es kein crit'air (man bekommt auch keins). Es reicht eine Kopie der Zulassungsbescheinigung mit markiertem Eintrag in Zeile 14 "OLDTIMER" um ggf. die Flics zu überzeugen.
Diese Regelung gilt mienes Wissens nach nur für Paris.Es gibt keine allhemeingültige Regelung für ganz Frankreich, jede Zone / Departement regelt das allein verantwortlich und es muss separat bei den entsprechenden Präfekturen angefragt werden. So liest man beispielsweise, dass es für Grenoble keine Ausnahemgenehmigungen für Oldtimer gibt. Die müssen einfach stehen bleiben wenn Alarm ist.
Diese Fahrzeuge sind dahingehend ausgenommen dass es keine Plakette gibt und man ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung (siehe oben) nicht fahren darf.citrotroll hat geschrieben: ↑29.11.2018, 10:12 Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und nicht mehr hergestellt werden sind von der crit'air Regelung ausgenommen.
Läge ich falsch fände ich das toll und würde um einen entsprechenden Link bitten. Leider kann ich mit meiner BMW R 100 Baujahr 1980 seit der Regelung nicht mehr nach Strasbourg fahren (Nicht nur die Stadt, sondern die sehr grosse Zone).
Die genannte Seite crit-air.fr, die Seite ist aber nicht die offizielle vom Ministerium, sondern der kommerzielle Anbieter. Auf der offiziellen Seite finde ich nichts zu Ausnahmen für Oldtimer.
Ich habe beim Ministerium wegen meines Oldtimers auf französisch angefragt, aber keine Rückmeldung erhalten.
Werde trotzdem nächstes Jahr den Urlaub in F verbringen!
Grüße, Ulli