Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Touringthemen, .... aber bitte nicht alles ernst nehmen hier!
Schrauber
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Schrauber »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 05.03.2019, 10:42 Noch Fragen?
Ja!

Also: Wenn ich beim anstehenden Führerscheintausch sonst nichts mache, bleiben mir die 7,5 t, mit Hänger aber nur noch max. 12? Und wenn ich weiter die 18 t mit Hänger will, muss ich zum Doc? Oder gelten die 12 t schon jetzt, wenn C1E auf dem Kärtchen steht, auch wenn ich den alten Dreier hatte? C bzw. C1 sind ja bei mir abgelaufen ...
(wobei das ziemlich theoretisch ist, was soll ich privat mit 18 t-Gespann :mrgreen: )
Roman
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Roman »

Ja, ich war auch zuerst empört, weil ich jetzt keine 18 Tonnen mehr fahren darf mit dem Kärtchen. Dann hab ich mich versucht zu erinnern, was ich denn bis jetzt schweres gefahren bin in den letzten 30 Jahren und mir sind nur die 3,5 Tonnen des Miet-LKW eingefallen. :mrgreen:

Also, 7,5 Tonnen würde ich mir noch zutrauen, aber dann noch einen Anhänger dran, das muss glaube ich nicht sein, ohne dass es einem einer mal richtig gezeigt hat wie es geht.
Achte immer auf den Horizont!
upsma
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von upsma »

...so machen das doch die ganzen RenterWOMO Faher, die Ihren Kleinwagen per Anhänger hinten dran haben! Nur Mut! :mrgreen:
Gruß aus Seevetal upsma<<<
Bild

Wer Touring fährt zeigt Größe, auch wenn er noch so klein ist!!!
Schrauber
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Schrauber »

Naja, nochmal so 'nen alten Setra fahren zu dürfen wäre schon was ...
Feger ETC 421
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Schrauber hat geschrieben: 05.03.2019, 11:45 ...Oder gelten die 12 t schon jetzt, wenn C1E auf dem Kärtchen steht, auch wenn ich den alten Dreier hatte? C bzw. C1 sind ja bei mir abgelaufen ...
Also, ich entnehme dem, das Du schon nen Kartenführerschein hast, bei dem bei C und CE nur Stiche sind?
Dann ist bei Dir hochoffiziell bei 12 to Schluß.

Warum schreibt der Feger hochoffiziell?

Weil wir das vor knapp zwei Jahren bei nem Kollegen, der neu bei uns angefangen ist, durchexerziert haben. Hatte bis dato nur C1E auf der Karte stehen, bei früherem Vorbesitz der alten Klasse 3. Mit einigen Gesprächen beim Straßenverkehrsamt, viel good will der Sachbearbeiter, Nachweis das er die vollen 18 to bei uns braucht und natürlich dem Nachweis der ärztlichen Untersuchung hat er jetzt den Eintrag bei CE mit Begrenzung auf 18 to und drei Achsen.

Aber, wann braucht der Ottonormaldeutsche schon nen Führerschein für nen 7,5 to mit großem Anhänger? Nebenbei, wenn ihr mal nen bißchen genauer hinguckt, es fahren jetzt doch immer mal 7,5 Tonner mit auflaufgebremsten Anhänger durch die Gegend, die sind dann mit C1E zu fahren.

Gruß, der Feger

P.S. @ Roman, wenn Du mal ne Woche mitfahren möchtest, komm vorbei......
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setroll ETC 635
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von setroll ETC 635 »

:shock: habe vor vier Jahren meinen Lappen umschreiben lassen, und einen EU-Schein
mit 15 jähriger Gültigkeit erstanden. Ich war zu zu der Zeit schon über 50, aber Untersucht
hat mich keiner! :mrgreen: Haben die sich nicht getraut? Oder reicht es wenn man-Frau geistig
gesund erscheint und ohne Brille unterschreiben kann?
Gruß setroll
Schrauber
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Schrauber »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 05.03.2019, 12:32 Also, ich entnehme dem, das Du schon nen Kartenführerschein hast, bei dem bei C und CE nur Stiche sind?
Nicht ganz, bei mir stehen in Spalte 11. die (längst verstrichenen) Ablaufdaten für C, D1, D, CE, D1E, und DE. Aber das kommt wahrscheinlich aufs gleiche raus, Schluss bei 12 t.
Wobei ich m.W. das abgelaufene Zeugs reaktivieren könnte, mit ärztlicher Bescheinigung und bei gewerblicher Nutzung mit Berufskraftfahrer-Fortbildung. Bei der 18 t-Variante darf dein Kollege auch ohne Fortbildung?
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von AKaH »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 05.03.2019, 06:26... , Baujahr des Eigners zwischen 1965 und 1970 ergibt die Deadline am 19.01.2023....
Nach aktueller Beschlusslage am 19.01.2024!
__
Feger ETC 421 hat geschrieben: 05.03.2019, 09:38 Darf man dann zurückschließen, das Dein Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964 lag?
Dann endet Deine persönliche Umtauschfrist für den alten Lappen am 19.01.2022.....
2023.
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von trolloholic »

AKaH hat geschrieben: 05.03.2019, 13:11 aktueller Beschlusslage am 19.01.2024!
__
2023.
Das Jahr zusätzlich wurde eingeführt, weil die Rentner so lange für die Parkplatzsuche beim Strassenverkehrsamt benötigen. :ALAAF:

wird aber nochmals verlängert.
Sie müssen ja dann einen Parkplatz mit Ladesäule finden!
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
AKaH
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von AKaH »

:thumbs:
Das wird der Grund sein :wink: .
Feger ETC 421
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Schrauber hat geschrieben: 05.03.2019, 12:53 .... bei gewerblicher Nutzung mit Berufskraftfahrer-Fortbildung. Bei der 18 t-Variante darf dein Kollege auch ohne Fortbildung?
Jupp, bei gewerblicher Nutzung benötigt man die Ziffer 95, allerdings bei allem oberhalb von 3,5 to.

Das hat aber eigentlich nix mit dem Führerscheinrecht zu tun, es wird halt auf der Karte mit vermerkt.

Gruß, der Feger
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Um es mal wieder

auf den Punkt zu bringen:

Es bleibt in meinem Fall
bei 17/18 t. Und, soweit
ich es hier sehe/lese, hat
der Feger das auch schon
richtig recherchiert.

"Also, mit dem alten Dreier
durfte man Fahrzeug bis 7,5
to und deren Anhänger fahren.
Anhängelast bei durchgehender
Bremsanlage immer das 1,5
fache des zul.GG des Zugwagens,
im besten Fall 18 to im Zug. "
Gruß aus Köln

Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von oldbox ETC 434 »

moin,
ich besitze die Fahrerlaubnis der Klassen 1 + 3 vom 18.04.1963 .

Nach meinem Antrag auf Umstellung auf den Euroführerschein
dokumentiert mir die Behörde die Klassen AM+A2+A+BE+C1E+L --
Ich vermisse die Klasse B für PKW -
Ist das so i.O. ?

Gruß oldbox
" Die Lüge wird zur Weltordnung gemacht. "

Franz Kafka. aus dem Roman- Der Prozess-
trolloholic
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von trolloholic »

oldbox ETC 434 hat geschrieben: 08.03.2019, 00:06 moin,
ich besitze die Fahrerlaubnis der Klassen 1 + 3 vom 18.04.1963 .

Nach meinem Antrag auf Umstellung auf den Euroführerschein
dokumentiert mir die Behörde die Klassen AM+A2+A+BE+C1E+L --
Ich vermisse die Klasse B für PKW -
Ist das so i.O. ?

Gruß oldbox
Moin,
Dein BE enthält B :wink:
(Die Codes lassen sich leichter entschlüsseln, wenn man das E einfach als "Extension" abspeichert.)

fahrerlaubnisklassen-uebersicht

Allzeit gute Fahrt!
trolloholic


PS:
mit dem neuen Führerschein gibt es
bei manchem sogar Probleme im Inland
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Ed ETC 334 hat geschrieben: 07.03.2019, 23:03 Um es mal wieder

auf den Punkt zu bringen:

Es bleibt in meinem Fall
bei 17/18 t. Und, soweit
ich es hier sehe/lese, hat
der Feger das auch schon
richtig recherchiert.

"Also, mit dem alten Dreier
durfte man Fahrzeug bis 7,5
to und deren Anhänger fahren.
Anhängelast bei durchgehender
Bremsanlage immer das 1,5
fache des zul.GG des Zugwagens,
im besten Fall 18 to im Zug. "
Um es mal auf den Punkt zu bringen, man durfte, Vergangenheitsform.

Bis zum 31.12.1998 wenn man zu dem Zeitpunkt schon das fünfzigste Lebensjahr erreicht hat, oder nach diesem Datum bis zum 50. Geburtstag des jenigen welchen. Und da Du diesen Geburtstag auch schon gefeiert hast, darfst Du seitdem nur noch Fahrzeugkombinationen bis 12 to fahren.

Führerschein ist nich gleich Fahrerlaubniss.

Alles weitere gern nächsten Monat am Lagerfeuer.

Gruß, der Feger, der sowas nicht recherchiert, sondern weiß, weil er alle fünf Jahre 35 Std Inderfahrschulerumsitzen nachweisen muss....
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