Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

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AKaH
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von AKaH »

In diesem Link steht aber ganz unten:


"Bislang sind Umtauschfristen nur eine Empfehlung

Im Grunde handelt es sich bei den beschriebenen Umtauschfristen nur um Empfehlungen um die Zulassungsstellen zu entlasten. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat konnte die Fristen im Bundestag nicht durchsetzen. Somit gilt immer noch das Jahr 2033 als letztmöglicher Zeitpunkt."
tourensauser
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von tourensauser »

In der 974. Sitzung des Bundesrates am 15.02.2019 stimmte der Bundesrat einer Regierungsverordnung zu detaillierten Umtauschfristen des Führerscheindokuments zu, Die Tabelle im verlinkten Beitrag entspricht diesen beschlossenen Fristen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Hier nochmal ein neuerer Link, damit hier alles seine Ordnung hat:

https://www.tagesschau.de/inland/fuehre ... h-101.html

Dass die Bundesregierung den Plan per Verordnung umsetzen wird ist wahrscheinlich.
Gruß Stefan

77er Troll Dokumentation der Restaurierung
AKaH
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von AKaH »

tourensauser hat geschrieben: 28.02.2019, 12:24Die Tabelle im verlinkten Beitrag entspricht diesen beschlossenen Fristen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Nein - die Fristen für die Geburts-Jahrgänge z.B. wurden vom Bundesrat jeweils um ein Jahr verlängert.
tourensauser
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von tourensauser »

Mea Culpa. In der Tat.
Gruß Stefan

77er Troll Dokumentation der Restaurierung
Ed ETC 334
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Ich habe meinen ersten

Führerschein (1b) schon
seit ich 16 bin.

Und dieser gilt, meines
Wissens, auch bis 2030.
In verbindung eines gültigen
Personalausweises.
Gruß aus Köln

Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Also,

ist das denn wirklich
so ?
Gruß aus Köln

Ed
trolloholic
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von trolloholic »

Ed ETC 334 hat geschrieben: 28.02.2019, 20:51 Ich habe meinen ersten

Führerschein (1b) schon
seit ich 16 bin.

Und dieser gilt, meines
Wissens, auch bis 2030.
In verbindung eines gültigen
Personalausweises.
es ist wenig hilfreich jetzt auch noch das Erteilungsdatum als Kriterium einzuführen,
denn das spielt nun überhaupt keine Rolle.
Das Ausstellungsdatum ist entscheidend. :wink:

Gruß
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Ach bitte,

wann hatte ich denn über das
"Erteilungsdatum als Kriterium"
geschrieben ?

Das verstehe ich nun nicht.
Habe ich da etwas überlesen :roll:
Gruß aus Köln

Ed
Feger ETC 421
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Feger ETC 421 »

Ed, was hast Du denn aktuell?

Den rosa Lappen oder nen Kärtchen?

Umtauschfristen sind nicht davon abhängig, wann Du den ersten Führerschein bekommen hast, sondern wann der letzte ausgestellt wurde. Danach und auch nach deinem Geburtsjahr richtet sich die Umtauschfrist.

Guck mal bei Deinen Mädels auf deren Karte, die dürften bei 4b nen Datum eingetragen haben.

Gruß, der Feger
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Hallo Feger,

danke soweit für Deine Antwort.
Aber diese geht -mal wieder- an
meinem letzten Beitrag vorbei :roll:

Nur mal für Dich:

Mein "Lappen" ist kein Kärtchen
und auch nicht rosa (trotz Wohnort
in Köln). Sondern Mausgrau :thumbs:
Gruß aus Köln

Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Wenngleich, lieber Feger,

ich mir echt nicht sicher
bin, ob das (also m.W.
Gültigkeit bis 2030; in
Verbindung mit einem
gültigen Personalausweis)
auch der südfranzösische
Dorfpolizist weis und akzeptiert :|
Gruß aus Köln

Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

...übrigens,

ausgestellt wurde "er"
im August 1983...
Gruß aus Köln

Ed
trolloholic
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von trolloholic »

trolloholic hat geschrieben: 04.03.2019, 17:37
Ed ETC 334 hat geschrieben: 28.02.2019, 20:51 Ich habe meinen ersten

Führerschein (1b) schon
seit ich 16 bin.
es ist wenig hilfreich jetzt auch noch das Erteilungsdatum als Kriterium einzuführen,
denn das spielt nun überhaupt keine Rolle.
Das Ausstellungsdatum ist entscheidend. :wink:

Gruß
trolloholic
Ed ETC 334 hat geschrieben: 04.03.2019, 22:42 ausgestellt wurde "er"
im August 1983...
q.e.d. :roll:
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
"Find what you love and let it kill you."
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

Als der ausgestellt wurde,

da war ich sechzehn...
...wie schon gesagt...
Gruß aus Köln

Ed
Ed ETC 334
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?

Beitrag von Ed ETC 334 »

"q.e.d."

Ist das so richtig übersetzt (Wikipedia):

quod erat demonstrandum (lat. für „was zu beweisen war“) ?
Zuletzt geändert von Ed ETC 334 am 04.03.2019, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Köln

Ed
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