Nicht verzagen & nicht verwesen, Dackels Schreibe auf Seite 1 vom 27.02.2019, 21:12 genau dazu lesen. *tip*Ed ETC 334 hat geschrieben: ↑04.03.2019, 22:38 ... auch der südfranzösische Dorfpolizist weis und akzeptiert ...
Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
Leben ist eine durch 6 übertragene chronische Krankheit mit tödlichem Ende
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Wenn no älle wäred wie i sei sodd
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Mit welchem Führerschein fährst Du denn Auto?Ed ETC 334 hat geschrieben: ↑04.03.2019, 22:59 Als der ausgestellt wurde,
da war ich sechzehn...
...wie schon gesagt...
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Mit dem,
den ich seit jeher habe
(Siehe oben)
den ich seit jeher habe
(Siehe oben)
Gruß aus Köln
Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Du fährst mit einem 1b Auto?
Respekt!
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Nun ja,
dieser wurde 1985 auf
die Klassen 1 und 3 erweitert.
Dafür gabs nach bestandenen
Prüfungen hinten drauf zwei
Stempel.
dieser wurde 1985 auf
die Klassen 1 und 3 erweitert.
Dafür gabs nach bestandenen
Prüfungen hinten drauf zwei
Stempel.
Gruß aus Köln
Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Also darf ich damit bis
heute,mit Anhänger,
17,5 t fahren.
heute,mit Anhänger,
17,5 t fahren.
Gruß aus Köln
Ed
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Boah was bist Du für ein Held!Ed ETC 334 hat geschrieben: ↑04.03.2019, 23:26 Also darf ich damit bis
heute,mit Anhänger,
17,5 t fahren.
Jetzt nur noch lesen üben
Du mußt Dir bei Deinen Möglichkeiten wirklich keinerlei Sorgen um südfranzösische Dorfpolizisten machen.
Er wird Dich eher sorgenvoll ansehen.
Hömma Du schreibst hier einen Haufen Quark!
Wenn Du oben die Kurve bekommen hättest (ich und Feger haben sie Dir auf dem Silbertablett serviert)...
Aber, nein, Du trollst weiter mit Deiner urban legend.
Bei Dir 'ne village legend.
Es geht nun mal um das Datum Deines letzten FS und nicht um Deinen ersten für die Zwiebacksäge.
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Also, nochmal grad für unsern lieben Ed mit seinen Daten inne Liste geschaut.
Fahrerlaubniserteilung vor 1998, Baujahr des Eigners zwischen 1965 und 1970 ergibt die Deadline am 19.01.2023.......
Iss nich mehr sooooo lang hin.
Gruß, der Feger
Fahrerlaubniserteilung vor 1998, Baujahr des Eigners zwischen 1965 und 1970 ergibt die Deadline am 19.01.2023.......
Iss nich mehr sooooo lang hin.
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Ich dachte immer, das man für LKW den Klasse 2 braucht/e? Das man mit Klasse 3 nur bis 7,5 t fahren darf?
Liege ich da falsch? Klasse 1 war definitiv nur Motorrad. Klasse 4 war zu meiner Zeit Mopped und Klasse 5 Trecker.
4 und 5 konnte man/Frau ab 16 machen , sonst gab es keine Auswahl.
Ich hab den Lappen 1980 gemacht, hat sich da bis '85 soviel geändert?
Gruß setroll
Liege ich da falsch? Klasse 1 war definitiv nur Motorrad. Klasse 4 war zu meiner Zeit Mopped und Klasse 5 Trecker.
4 und 5 konnte man/Frau ab 16 machen , sonst gab es keine Auswahl.
Ich hab den Lappen 1980 gemacht, hat sich da bis '85 soviel geändert?
Gruß setroll
Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
7,5 t + Anhänger (einachsig), und der darf das 1,4-fache wiegen. Macht 18 t.
Puck Bj. 76
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Darf man dann zurückschließen, das Dein Geburtsjahr zwischen 1959 und 1964 lag?
Dann endet Deine persönliche Umtauschfrist für den alten Lappen am 19.01.2022.....
Gruß, der Feger
P.S. An alle, die bisher "nur" den alten 3er haben, aber künftig trotzdem den vollen Umfang (7,5 to zzgl. Anhänger) behalten wollen, denkt bei der Beantragung des neuen Kartenführerscheins an die ärztliche Untersuchung, ab dem 50. Lebensjahr.
Gruß, der Feger
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Bei mir ist nur der frühere 2er abgelaufen mangels Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung, C1 (also bis 7,5 t) steht bei mir unbefristet drin (Kärtchen von 2007). Meines Wissens hat das so "Bestandsschutz"?
Puck Bj. 76
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Zwiebacksäge, ich schmeiss mich wech,man lernt hier wirklich viel dazutrolloholic hat geschrieben: ↑04.03.2019, 23:34Boah was bist Du für ein Held!Ed ETC 334 hat geschrieben: ↑04.03.2019, 23:26 Also darf ich damit bis
heute,mit Anhänger,
17,5 t fahren.
Jetzt nur noch lesen üben
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Er wird Dich eher sorgenvoll ansehen.
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Aber, nein, Du trollst weiter mit Deiner urban legend.
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Troll M 1987 von 2015 bis 2019
Triton 410 BJ 2015
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
Ich liebe es.....
Also, mit dem alten Dreier durfte man Fahrzeug bis 7,5 to und deren Anhänger fahren. Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage immer das 1,5 fache des zul.GG des Zugwagens, im besten Fall 18 to im Zug.
Mit allem kleiner als CE, sprich C1E darf man ebenso Fahrzeuge bis 7,5 to führen, allerdings im Zug/Gespann nur noch bis 12 to (Summe der zul.GG Zugwagen und Anhänger, egal ob leer oder voll).
Möchte man weiterhin den vollen Umfang des alten dreiers nutzen, bekommt man CE mit Begrenzung auf maximal drei Achsen und maximal 18 to Gesamtzuggewicht eingetragen. Ab dem 50. Lebensjahr dann natürlich nur nach erfolgreicher ärztlicher Untersuchung.
Noch Fragen?
Gruß, der Feger
Also, mit dem alten Dreier durfte man Fahrzeug bis 7,5 to und deren Anhänger fahren. Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage immer das 1,5 fache des zul.GG des Zugwagens, im besten Fall 18 to im Zug.
Mit allem kleiner als CE, sprich C1E darf man ebenso Fahrzeuge bis 7,5 to führen, allerdings im Zug/Gespann nur noch bis 12 to (Summe der zul.GG Zugwagen und Anhänger, egal ob leer oder voll).
Möchte man weiterhin den vollen Umfang des alten dreiers nutzen, bekommt man CE mit Begrenzung auf maximal drei Achsen und maximal 18 to Gesamtzuggewicht eingetragen. Ab dem 50. Lebensjahr dann natürlich nur nach erfolgreicher ärztlicher Untersuchung.
Noch Fragen?
Gruß, der Feger
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Re: Alter Führerschein, Problem im Ausland ?
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