Alltagshelfer für den Gabentisch

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trolloholic
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Alltagshelfer für den Gabentisch

Beitrag von trolloholic »

Flugzeuge, eine Lokomotive, ein schlanker 12 Tonnen-Feuerwehrcamper-2B
und ähnlich nützliche Alltagshelfer waren unter dem Christbaum immer sehr willkommen.
Gibbet aber bei der VEBEG bald nicht mehr für private bidder:

https://www.vebeg.de/de/aktuelles/index ... howid=1935

ebenda:

"Die Einhaltung der novellierten Verbraucherschutzvorschriften ist uns für dieses besondere Portfolio unmöglich.

Daher wird die VEBEG ab dem 01.01.2022 das ausgesonderte Material ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB veräußern. Wir bedauern, dass es für „Private“ bzw. Verbraucher ab diesem Datum nicht mehr möglich sein wird, sich an Ausschreibungen und Auktionen der VEBEG zu beteiligen.
Ihr VEBEG-Team"


sonnige Grüße!
trolloholic
Immer wenn unser Troll rumzickt, kommt mir C. Bukowski in den Sinn:
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Piratentroll
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Re: Alltagshelfer für den Gabentisch

Beitrag von Piratentroll »

Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 Abs. 1 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt – jedenfalls – ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (Münch-KommBGB/Micklitz, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 12 ff.; Soergel/Pfeiffer, BGB, 13. Aufl., § 14 Rdnr. 11; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 14 Rdnr. 2

Gewerbeschein für Kleingewerbetreibende kostet um die 50€ und eine Stunde Zeit für die Anmeldeformulare! Also in NRW.
„per aspera ad astra.“
Wahlspruch der Sternenflotte

Reise vor dem Sterben, sonst reisen deine Erben!
trolloholic
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Re: Alltagshelfer für den Gabentisch

Beitrag von trolloholic »

Piratentroll hat geschrieben: 09.10.2021, 12:54 Gewerbeschein für Kleingewerbetreibende
ist doch logisch, dann kauft man/frau als Gewerbetreibende/r.
"an Privat" ist nicht mehr,
darum ging es :wink:
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