Wenn du für D eine Anerkennung gem. der 9.AVO der STVO hast, musst du davon ausgehen, dass der Hersteller deinen WoWa für 100km/h zugelassen hat(te), denn ansonsten dürftest du diese Freigabe eigentlich nicht bekommen.Schrauber hat geschrieben: ↑27.01.2021, 23:04"tippen", das ist eben das eine Problem mangels klarer Regelung. Das andere ist, dass in der gesetzlichen Regelung nichts von "bauartbedingt" o.ä. steht, wie gesagt: Mein Puck wurde in Frankreich gebaut, wo er schon damals mit 130 bewegt werden durfte, und in Österreich darf ich ihn schon lange ohne weiteres mit 100 ziehen.tomruevel_neu hat geschrieben: ↑27.01.2021, 22:18 Bei Caravans vor den 90ern würde ich mal auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80kmh tippen.
Wenn dein WoWa für weniger als 100km/h vom Hersteller freigegeben ist, müsste der schon lange entsprechend gekennzeichnet werden/sein.
Wenn dein WoWa vom Hersteller für 100km/h freigegeben sein sollte, ist er noch lange nicht automatisch für mehr als 100km/h freigegeben.
Schau doch, als Anhalt, mal auf das Schild der WoWa-Achse.