Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑15.03.2023, 22:34Man kann auch nach dem 50. Geburtstag den vollen Umfang seiner bisherigen Fahrerlaubnis nutzen, muss allerdings dafür alle fünf Jahre "etwas" tun.
Moin,
da geht es doch um eine Gesundheitsprüfung.
Und die ist doch nur für den Erhalt von C/CE notwendig.
Allerdings stimmt der volle Umfang der alten, deutschen Klasse drei nicht mit C1E überein, geht etwas in die Klasse CE hinein. Wird auch so eingetragen.
Wer das nicht möchte, darf "nur" noch Gespanne bis 12 t Gesamtzuggewicht bewegen. Aber das sollte ja allgemein bekannt sein, knapp 25 Jahre nach der Umstellung.
die österreichische Regel, dass Gespanne mit max. zul Zuggesamtgweicht unter 3,5T auf ABs 100km/h fahren dürfen, ist vermutlich nicht sehr viel jünger.....
Palmyra hat geschrieben: ↑11.03.2023, 19:10
.... dann haben wir es hoffentlich schwarz auf weiß!
Am besten für den Führerschein auch mal bei jemandem nachfragen, der was von versteht
und evtl. bestätigen lassen - schriftlich - dass der überhaupt noch gültig ist.
Es ist durchaus üblich, dass Inhalte von Antworten angezweifelt werden.
Da mir Diskussion in der Richtung in Bezug auf meine Antworten mittlerweile zu doof sind setze ich gerne (hoffentlich) neutrale Links zum Thema.
Aber das reicht scheinbar manchmal nicht aus, noch nicht mal eine staatliche Quelle.
Und das ist dann schon etwas irritierend.
Das Krönchen ist dann noch die Kontrolle von einer Institution aus der 3. Reihe (dem Autoclub).
Warum das 3. Reihe ist habe ich ja auch geschrieben.