Zulässiges Gesamtgewicht

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F_frenchman
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Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von F_frenchman »

Liebe Foristinnen und Foristen,

ich habe da eine Verständnisfrage. Gestern habe ich den Fahrzeugbrief für meinen am Sonntag erworbenen Triton M BJ 80 bekommen.
jetzt lese ich im Brief "Leergewicht 780 kg und zulässiges Gesamtgewicht 780 kg"
Wie darf ich das verstehen, alle meine Recherchen hier und im Netz besagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 990 kg oder 1000 kg.
ich bin jetzt etwas verunsichert da ich ja eigentlich mit vollem Kühlschrank in Urlaub fahren wollte ;-)

Im Ernst, verstehe ich da was falsch?

lG
Francois
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Feger ETC 421
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Feger ETC 421 »

Bist Du sicher, Dich nicht um eine Spalte / zeile vertan zu haben?
Haste noch nen Fahrzeugbrief oder schon diese neuen Zulassungsbescheinigungen?
Sonst haste echt Pech gehabt :D

Gruß, der Feger
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F_frenchman
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von F_frenchman »

Hallo Feger,

du machst mir Angst. Also ich schaue da heute Abend nochmal nach (Sitze noch im Büro).
Aber ja ich habe noch so einen guten alten Brief. Wohl nicht mehr lange, da ich den Wagen nächste Woche zulassen muss. (Immer vorausgesetzt der freundliche Mann vom TÜV hat nichts dagegen)

Sollte das wirklich so drin stehen, gibt es irgendeine Möglichkeit zu beweisen, dass der WW mehr tragen kann, Betriebserlaubnis o.Ä.?

lG
Francois
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Feger ETC 421
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Feger ETC 421 »

Die daten für das fahrzeug sollten eigentlich in den Datenbanken von Zulassungstelle und TÜV hinterlegt sein.
wenn Du eh noch vorm Zulassen bei TÜV vorbeifährst, frach den mal ganz dumm, wie das denn zustande kommen könnte....
Ansonsten könnte der auch aufgrund von Typenschilder an Achse, Deichsel und Kupplung den Wohnwagen wieder auf ein vernünftgiges zul. GG "auflasten".
Also, keine Angst, es gibt nen paar Wege. Wenn das wirklich bei Dir so drinstehen sollte, dann ist es nen Druck-/ Eingabefehler.

Gruß, der Feger
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Roman
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Roman »

gelöscht, weil am Thema vorbei. Hatte überlesen, dass es um einen Triton geht.
Zuletzt geändert von Roman am 04.03.2010, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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upsma
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von upsma »

:cry: laut Katalog 80-81er Triton M, hat er nur ZGG. von 780kg, Leergewicht müsste bei 650 Kg liegen, sprich nur 130kg Zuladung :cry:
Dateianhänge
triton M.jpg
Zuletzt geändert von upsma am 04.03.2010, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Roman »

140 kg zu zweit ist doch satt? Es geht doch nur um den kleinteiligen Pröll, der in den Schränken verstaut wird. Alles das, was was wiegt, sollte eh in den Volvo. Gut, die Bücherkiste dann auch, die könnte bei der 1000er Variante in den Triton. Besser laufen tut der damit aber auch nicht.
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von upsma »

...das langt bestimmt mit 130kg :thumbs: , das "nur" bezog sich auf ein 90er Triton der leer auch 650 wiegt aber 1000 Kg ZZG hat, sprich 350kg Zuladung, sorry
Gruß aus Seevetal upsma<<<
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Roman »

Der massive Zuwachs an Zuladung hat mich auch genarrt. Mein Auto darf nur 950 kg ziehen und ich Idiot habe bei der Suche immer auf das Zul. Ges.gewicht gestarrt wie das Kaninchen auf die Schlange - und nicht aufs Leergewicht. :oops: Ich hatte einfach angenommen, die neuen werden immer schwerer. (hoffentlich kommt jetzt nicht wieder einer mit dem Rat, man müsse sich eben vorher im Internet informieren, genau lesen...)

350 kg Gepäck ist aber schon eine Menge Holz. Vielleicht dazu noch mal mein Credo: Weniger ist manchmal mehr. Camping soll ja einen gewissen Abstand zum Alltag zu hause bieten. Einfach den Krempel da lassen. Kaffeekochen mit Kessel und Filter z.B., umso mehr schätzt man den Wasserkocher wieder zu hause ;)
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Voodoo ETC 477 »

Hatte selbiges Problem mit dem hohen Leergewicht auch schon...

Die Zulassungsstellen haben zu den alten Wohnwagen keinerlei Daten.
Der Schein von unserem Triton ist gähnend leer!

Und da dachte die nette Dame dort, sie trägt in das Leergewicht einfach mal das max. zul. Gesamtgewicht ein.
@frenchmann: Ich denke mal bei dir ist das selbe passiert. In Ermangelung von Daten schreiben die halt einfach irgendetwas rein.
Am besten meckern, und neuen Schein ausstellen lassen.
Roman
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Roman »

In der Praxis ist es doch aber eigentlich egal, was als Leergewicht drin steht. Entscheidend sollte sein was er wiegt, wenn er am Haken hängt - das wären dann die 780 kg. Jetzt nur noch leer auf eine Wage, dann hat man Gewissheit. Wenn er einigermaßen original ist, würde ich mich einfach an upsmas Zahlen orientieren.

Interessant wäre zu wissen, was Hymer als Leergewicht genommen hat. Sind Kühlschrank, Heizung, Gasflaschen mit drin? Könnte ja sein, dass der enorme Zuwachs an Zuladung in den 90ern ein reiner Marketing-Trick gewesen ist. Oder aber der 90er Triton ist ein Zuladungswunder. In meinem 91er Katalog stehen auch 350 kg, beim Troll nur 240. Vermutlich haben beide das gleiche Fahrgestell, daher der hohe Wert beim kleineren. Mein Troll hat 170 kg, was für 4 Wochen Kroatien für fünf Personen ausgereicht hat.
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von F_frenchman »

Liebe Foristinnen und Foristen,

vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten und besonderen Dank für das Datenblatt. Ich habe nämlich beim Suchen im Netz nur wenig über dieses Baujahr gefunden....gibt es da noch mehr Doku, das Handbuch des WW ist etwas spärlich ausgefallen (dafür allerdings in verständlichem Deutsch, das ist man in meiner Branche nicht mehr gewohnt :-( )

Ich hab mir das gestern Abend nochmal im Schein angeschaut, ja da steht sowohl beim Leergewicht als beim ZGW 780 also denke ich auch, dass es sich um die erwähnte Variante handelt und hier von der Freundlichen des Landratamtes einfach beides gleich gesetzt wurde.

Der WW ist übrigens im absoluten Originalzustand und nicht verbastelt. sogar das Waschbecken in dem interessanten Waschschrank ist noch drin.

Ich denke auch dass 130 kg für 2 Pers. vollkommen ausreichend ist, als Bettwäsche behalten wir erstmal die leichten Schlafsäcke aus dem Klappi, das gute Bier aus Bayern kommt wie gehabt in die Kühlbox im Volvo. Nur die Fahrräder machen mir etwas Sorgen, die sollten nämlich in den Mittelgang, da ich von Trägerlösungen nicht viel halte. (Löcher in der Aussenhaut, verschlechterte Fahreigenschaft und auf dem Autodach zusätzlicher Luftwiederstand.)

Also lass ich mich mal nicht irre machen und lass das im neuen Schein korrigieren.

viele Grüße

Francois
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t-beyer
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von t-beyer »

F_frenchman hat geschrieben:Ich denke auch dass 130 kg für 2 Pers. vollkommen ausreichend ist
Die Gewichtsbeschränkung gilt ja zum Glück nur im Fahrbetrieb (?), andernfalls müßte mindestens die Katze nachts draußen bleiben. :twisted:
Gruß
Thomas
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von F_frenchman »

t-beyer hat geschrieben:
F_frenchman hat geschrieben:Ich denke auch dass 130 kg für 2 Pers. vollkommen ausreichend ist
Die Gewichtsbeschränkung gilt ja zum Glück nur im Fahrbetrieb (?), andernfalls müßte mindestens die Katze nachts draußen bleiben. :twisted:
Gruß
Thomas
Hmmmm.......nach meinem letzten Wiegeresultat müsste meine Frau auch draussen bleiben. Deswegen suche ich ja auch nach einem Vorzelt :mrgreen:

Viele Grüße
Francois
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Re: Zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Roki ETC 317 »

Fahrräder im Touring, das Thema hatten wir hier auch schon. Im Gang ist mehr als bedenklich, weil die Gefahr etwas zu zerkratzen oder zu beschädigen viel zu groß ist. Bei viel Stützlast könnten die Räder durchs Heckfenster aufs Bett.
Aber warum nimmst Du entweder bei Platz mit der Stützlast keinen Deichselträger bzw. keinen Träger aufs Autodach?
Der Troll im Koffer
Reinhard
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