Antischlingerkupplung

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
upsma
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

:thumbs: ... und immer schön das Schild dran machen!, nur nicht in Frankreich :!:
(sonst fällt man als Germane bei der Gendarmarie auf und die schauen in den Fahrzeugschein, wo nur 100km/h laut Hymer drin steht :wink: ).
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Rainer FR ETC 393
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Rainer FR ETC 393 »

nur zur Info:

Die wichtigsten Neuerungen sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - jetzt maximal 1:1 - sowie das Aufheben der "Hochzeit". Konkret bedeutet dies, dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist.
Zu den weiteren Bedingungen gehören u.a. ein maximales zulässiges Gesamtgewicht des mit ABS ausgestatteten Zugfahrzeugs von 3,5 Tonnen, hydraulische Achsstoßdämpfer sowie maximal sechs Jahre alte und bis 120 km/h (Geschwindigkeitsindex L) zugelassene Reifen am Caravan. Zusätzlich muss der Wohnwagen über eine Stabilisierungseinrichtung oder das Zugfahrzeug über ein Anhänger-ESP verfügen.


Bekannterweise haben die älteren PUCK keinen Achsstoßdämpfer........... ich bin also zum TÜV und habe freundlich gefragt was ich tun muss
um die 100er Zulassung zu bekommen. Der Ingenieur vor Ort verlangte - bei Betrachtung aller Parameter meines Gespanns - die nachträgliche Anbringung einer Antischlingerkupplung !!!
Nachdem diese montiert war bekam ich ohne Probleme die Zulassung.

Von daher bitte nicht posten:
Im Forum wurde schon mehrfach klargestellt, dass eine ASK nicht zwingend für eine 100er Zulassung erforderlich ist.
....es gibt auch individuelle Möglichkeiten und Lösungen !! Danke.

Gruss Rainer
upsma
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

... hättest Du nicht auch nur die Achsstoßdämpfer nachrüsten können? und dann keine ASK, um die 100er Zulassung zu bekommen.

..ist nur eine Frage :wink:
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Killerdackel
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Killerdackel »

bikefloh ETC 401 hat geschrieben: ...noch nie was von vollausstattung gehört??????
Gehört & gesehen schon - nur käm sowas bei uns gar NICHT erst aufn Hof, noch nicht mal geschenkt.

@ Rainer FR:
Trokolin hat ja schon geschrieben, daß Deine ASK bezogen auf Tempo 100 VÖLLIG für die Katz war.
Für mich unverständlich ists, das dieses falsche Gerücht von wegen ohne ASK kein Tempo 100 IMMER noch rumschwirrt - das ist doch in sämtlichen Foren seit Jahr und Tag schon läääängst geklärt !

Grad les ich Deine Story mitm TÜV:
Ist zwar schön für Dich, aber ABSOLUT illegal, was der TÜV bei Dir gemacht hat !!!!
Radstoßdämpfer sind ZWINGEND vorgeschrieben und können NICHT durch ASK quasi ersetzt werden!!!!

@ upsma:
Natürlich hätt er können, anschweißen darf allerdings KEIN WW-Händler, sondern NUR nen Anhängerhersteller aus der Region.
sDaggele mitm Puck(eldimuckl) grüßt ausm Wilden Süden = wo andere urlaubern
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upsma
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

Killerdackel hat geschrieben:
@ upsma:
Natürlich hätt er können, anschweißen darf allerdings KEIN WW-Händler, sondern NUR nen Anhängerhersteller aus der Region.

..danke KD, das wollte ich hören :thumbs: .
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Roman
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Roman »

Also jetzt mal 100-Zulassung für Dummis an meinem Beispiel:

Mein Kangoo wiegt leer 1035 kg, der Troll voll 900 kg und hat Stoßdämpfer. Ohne AKS ist er zu schwer, er dürfte nur 828kg (80% vom Zugfahrzeug) wiegen, mit ASK kann ich das Schild hinten rauf pappen. Immer unter der Voraussetzungen der richtigen Reifen und die olle Gurke bekommt von Hymer das OK.
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Werner ETC 105 »

Voll 900 Kg ist zGG??
oder tatsächliches Gewicht?
ein Dummi
ACHTUNG! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten
Ebenso bin ich verantwortlich für das was ich schreibe,aber nicht wie Ihr es versteht!
ansonsten:Bild
Roman
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Roman »

Sach ich ja.

Das wilde Hantieren mit Begrifflichkeiten macht die Angelegenheit aber nicht übersichtlicher:
Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor (Ermittlung der X-Faktoren siehe Innenseite) sein. Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei andere Anhänger) angehoben.
Zulässige Masse ist für mich zulässiges Gesamtgewicht, also die Kiste maximal voll beladen. Bei mir 900 kg.
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upsma
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

...Roman schau mal Hier ich hoffe es hilft :wink:
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Roman
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Roman »

Komme ich auf das gleiche Ergebnis.
Voll 900 Kg ist zGG??
oder tatsächliches Gewicht?
Ich verstehe diesen Einwand nicht. Was ist denn das tatsächliche Gewicht?
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Killerdackel »

@ Roman:
Es geht hier im Fred um nen PUCK - noch dazu um nen ollen Puck = Leichtgewicht - da sollten sich die von Dir genannten Probleme im Gewichtsverhältnis Zugwagen:WW eigentlich gar NICHT erst stellen.

Tatsächliches Gewicht ist das Gewicht, was die Karre beladen tatsächlich grad wiegt, und daaas kann ja durchaus DEUTLICH unterm zGG liegen - zumindest les ich das aus des Fliegenden Holländers Worten raus.
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Roman »

Als ob es hier jemals einen Zwang zum Topic gegeben hätte. Wir sind gerade bei der 100er Zulassung, deren Voraussetzungen, wie es sich zeigt, doch nicht so eindeutig sind. Ist es entscheidend, was der WW faktisch wiegt, oder was er maximal wiegen darf? 'zulässige Masse' hört sich für mich nach letzterem an. Wäre ja auch irgendwie praktikabler im Falle einer Geschwindigkeitskontrolle. Ein Blick in die Papiere geht schneller als eben mal auf die Waage.

Könnte übrigens auch für den Puck interessant werden, weil der auch - mit entsprechendem Zugfahrzeug - in solche Grenzbereiche kommen kann. Für den gilt sogar der x-Faktor von 0,3.
edit: Ich sehe gerade, nach upsmas PDF hast du Recht. Es gibt dort keinen Fall 'ASK ohne Stoßdämpfer'. Also Faktor 0,3.

Ich vermute, Werner ist über das niedrige Zulässige Gesamtgewicht von 900 kg beim alten Troll gestolpert.
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landyxt
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von landyxt »

Um die 100er Zulassung beim TÜV zu bekommen ist das Zugfahrzeug egal. Ich war auch mit meinem ABSlosen Landy beim TÜV, als der Troll abgenommen wurde. Natürlich darfst du dann mit dem Gespann nur 100 fahren, wenn das Zugfahrzeug auch die Kriterien erfüllt. :roll:
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Voodoo ETC 477 »

@Roman: es zählt das maximal zulässige Gesamtgewicht, also das was er maximal wiegen darf.

@landy: ABS am Zugfahrzeug brauchst du in jedem Fall um 100 fahren zu dürfen. Das Entscheidene ist, der Hänger hat die Ausnahmegenehmigung, nicht das Fahrzeug.

Wenn du ihn aber mit einem Fahrzeug ohne ABS ziehst, darfst du nur 80 fahren.
Das liegt dann in deiner Verantwortung, da schert sich kein TÜV´er drum.
Voodoo ETC 477
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Re: Antischlingerkupplung

Beitrag von Voodoo ETC 477 »

@Roman: Dein Troll darf nicht OHNE ASK die 100 fahren.

schau mal hier:
http://www.kues.de/service/Gespann/
Überprüfung für einen Anhänger mit folgenden Eigenschaften:
Zulässige Gesamtmasse 900 kg
mit Bremse ja
mit hydraulischen Schwingungsdämpfern ja
Anh. ist Wohnanhänger ja
mit Stabilisierungseinrichtung nein


Der Anhänger kann mit Zugfahrzeugen mit 100 km/h im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 3171, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2005 [BGBl. I S. 2978]) auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) betrieben werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:

* Das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO sein.
* Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
* Die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
* Die Reifen des Anhängers müssen - auch später im Betrieb - jünger als 6 Jahre sein. (Das Reifenalter ist erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum.)
* Die Leermasse des Zugfahrzeugs muss mindestens 1125 kg betragen
* Wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet und dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, reduziert sich die mindest erforderliche Leermasse des ziehenden Fahrzeugs auf 900 kg

Die Bescheinigung zur 9. Ausnahmeverordnung, mit der Sie bei der Zulassungsbehörde Ihre 100-km/h-Plakette bekommen, kann Ihnen ein KÜS-Partner ausstellen.
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