Ein Polizist muss als Respektsperson wahr- und damit ernstgenommen werden. Somit schließt sich die iPhone-Nutzung schonmal aus.bikefloh ETC 401 hat geschrieben: i-phone ....die polizei
Antischlingerkupplung
Re: Antischlingerkupplung
Achte immer auf den Horizont!
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Re: Antischlingerkupplung
dann schreiben wir halt eines dafür " V-max mit Anhänger", erst datenabfrage wohnwagen, dann pkw.......Voodoo hat geschrieben:nö...
hab grade mal im App Store geschaut.
Gibts nich
Marktlücke!
ruckzug gibts die höchstgeschwindigkeit......das ganze frauen und polizistenfreundlich programmiert
warum bekomme ich eigentlich kein tempo 160???????
- neue reifen mit ordentlicher geschwindigkeit
- aks
- auflaufbremse
- stoßdämpfer
- abs
- esp für anhängerbetrieb
- zugfahrzeug mit guter bremsanlage
- gewicht des wohnwagens / auto höchstens die hälfte bzw 30% je nach zugmaschine
wie siehts hier mit freier fahrt für freie bürger aus??????? ein bmw x6-m mit 550 ps lacht über den puck als anhängsel..........der riegelt mit puck oder ohne puck bei 250km/h ab.........
trotzdem darf ich nur mit 100km schleichen.........wie ein möbelkoffer gespann........
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Re: Antischlingerkupplung
die antwort auf ask und tempo 80 mit puck:
Reifendimension vorn 275/40 R20 Y XL RSC
Reifendimension hinten 315/35 R20 110Y XL RSC
Raddimension vorn 10J x 20 Leichtmetall
Raddimension hinten 11J x 20 Leichtmetall
Motor
Zylinder/Ventile 8/4
Hubraum in ccm 4.395
Hub/Bohrung in mm 88,3/89,0
Nennleistung in kW (PS) bei 1/min 408 (555)/6.000
Max. Drehmoment (Nm) bei 1/min 680/1.500–5.650 (für alle dieselfahrer und deren drehmoment geschichten..........das kann ein benziner locker........wenn er aus bayern kommt.......das ist hier hinterwäldlerstandard)
Gewicht in kg
Leergewicht EU 2.380
Zulässiges Gesamtgewicht 2.905
Zuladung 600
Zulässige Achslast vorn/hinten 1.400/1.520
Fahrleistung
Luftwiderstandsbeiwert (cw) 0,38
Höchstgeschwindigkeit in km/h 250
Beschleunigung 0 - 100 km/h (in s) 4,7 ( mit puck 5.6)
Beschleunigung 0 - 1.000 m (in s) 23,5
Beschleunigung 0 - 200 km/h (in s) 16,9 ( mit puck 23)
Verbrauch:
EU städtisch (l/100 km) 19,3 ( das ist ein fantasie wert )
Tankinhalt in l (ca.) 85 ( das ist sehr knapp bemessen.....langt gerade mal 200km )
Nennleistung: Der Benzinmotor des BMW X6 M ist für die Kraftstoffqualität ROZ 98 ausgelegt. Ein Betrieb bis ROZ 95 ist mit geringerer Leistungsabgabe und erhöhtem Verbrauch möglich.
Höchstgeschwindigkeit: elektronisch abgeregelt.
ein wenig happig ist der preis....... ab ca. 100.000 euro bis 145.000 euro.......da ist dann kurzfristig ebbe in der portokasse
Reifendimension vorn 275/40 R20 Y XL RSC
Reifendimension hinten 315/35 R20 110Y XL RSC
Raddimension vorn 10J x 20 Leichtmetall
Raddimension hinten 11J x 20 Leichtmetall
Motor
Zylinder/Ventile 8/4
Hubraum in ccm 4.395
Hub/Bohrung in mm 88,3/89,0
Nennleistung in kW (PS) bei 1/min 408 (555)/6.000
Max. Drehmoment (Nm) bei 1/min 680/1.500–5.650 (für alle dieselfahrer und deren drehmoment geschichten..........das kann ein benziner locker........wenn er aus bayern kommt.......das ist hier hinterwäldlerstandard)
Gewicht in kg
Leergewicht EU 2.380
Zulässiges Gesamtgewicht 2.905
Zuladung 600
Zulässige Achslast vorn/hinten 1.400/1.520
Fahrleistung
Luftwiderstandsbeiwert (cw) 0,38
Höchstgeschwindigkeit in km/h 250
Beschleunigung 0 - 100 km/h (in s) 4,7 ( mit puck 5.6)
Beschleunigung 0 - 1.000 m (in s) 23,5
Beschleunigung 0 - 200 km/h (in s) 16,9 ( mit puck 23)
Verbrauch:
EU städtisch (l/100 km) 19,3 ( das ist ein fantasie wert )
Tankinhalt in l (ca.) 85 ( das ist sehr knapp bemessen.....langt gerade mal 200km )
Nennleistung: Der Benzinmotor des BMW X6 M ist für die Kraftstoffqualität ROZ 98 ausgelegt. Ein Betrieb bis ROZ 95 ist mit geringerer Leistungsabgabe und erhöhtem Verbrauch möglich.
Höchstgeschwindigkeit: elektronisch abgeregelt.
ein wenig happig ist der preis....... ab ca. 100.000 euro bis 145.000 euro.......da ist dann kurzfristig ebbe in der portokasse
Zuletzt geändert von bikefloh ETC 401 am 10.03.2010, 10:12, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Antischlingerkupplung
Es gibt auch Auto´s, die mit nem Puck schneller als 100 km/h fahren dürfen, gehörten im Übrigen auch mal zu diesem bayrischen Fahrzeugkonzern.
Aber selber haben die ja keine richtigen Auto´s, mit denen was ordentliches machbar wär.
http://www.blacklandy.de/blboard/forum/ ... 1229610973
Gruß, der Feger
Aber selber haben die ja keine richtigen Auto´s, mit denen was ordentliches machbar wär.
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Gruß, der Feger
Neuerdings ohne Navi unterwegs
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Re: Antischlingerkupplung
die rechte am mini...........und den rest schnell wieder abstoßen ( oder erst gar nicht kaufen/ zuzahlung zu jedem auto war über 5000dm)............war cleverer........die rechte am defender wieder herzugeben war wirtschaftlich sinnvoll.............wobei ich einen überarbeiteten bmw defender blind kaufen würde
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Re: Antischlingerkupplung
Soll das heißen: Nur Blinde fahren Defender?
ACHTUNG! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten
Ebenso bin ich verantwortlich für das was ich schreibe,aber nicht wie Ihr es versteht!
ansonsten:
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Re: Antischlingerkupplung
ich würde sagen puristen...........und einige wenige die ihn wirklich brauchen..........aber die frage nach sinn und wirtschaftlichkeit beim auto wird emotional bewertet........ ich hatte fünf jahre einen corsa mit 80 ps und davor einen corsa mit 55 ps...als auto für die stadt ausreichend.......das andere ist einfach hobby, spinnerei und sinnlose kapitalvernichtung mit gleichzeitiger energievernichtung, umweltschädlich und verantwortungslos gegenüber der nächsten generation...........
Re: Antischlingerkupplung
Warum regeln moderne Kisten bei der ganzen Vernutzung eigentlich nicht mit Anhänger auf Vmax 100 ab? Das ESP erkennt doch den Anhänger?bikefloh ETC 401 hat geschrieben: ...
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wie siehts hier mit freier fahrt für freie bürger aus??????? ein bmw x6-m mit 550 ps lacht über den puck als anhängsel..........der riegelt mit puck oder ohne puck bei 250km/h ab.........
trotzdem darf ich nur mit 100km schleichen.........wie ein möbelkoffer gespann........
Da wirs so ein Haufen Geld in die ganze Elektronikentwicklung für jeden Scheiß gesteckt, dabei wäre Sicherheit doch so günstig...
Re: Antischlingerkupplung
Ich glaube, BMW hätte nicht nur den Mini gerne behalten, sondern auch Land Rover. Sie haben mit Rover aber so hohe Verluste eingefahren, daß es sein mußte. Und wäre der Mini in der Entwicklung nicht schon so weit gewesen, hätten sie den wohl auch mitverkauft.bikefloh ETC 401 hat geschrieben:die rechte am mini...........und den rest schnell wieder abstoßen ...
Naja, immerhin haben sie einiges an Know How für ihre Xe gewinnen können.
Da hatte BMW wohl gedacht, was VW mit Seat und Skoda kann, das können wir toller BMW doch schon lange ... aber wohl auf Kies gefurzt
Re: Antischlingerkupplung
Um keine Verwirrung bei Mitlesern auszulösen:
Jeder Wohnwagen kann eine 100er Zulassung bekommen, sofern die Reifen für das zulässige Gesamtgewicht und einen Geschwindigkeitsbereich von mindestens 120 km/h geeignet, jünger als 6 Jahre sind und eine gesiegelte Tempo 100 Plakette vorhanden ist.
Ob Stoßdämpfer oder eine Antischlingerkupplung vorhanden sind, ist zuerst völlig irrelevant.
Man kann mit solchen Maßnahmen lediglich den Faktor x erhöhen, der dazu da ist, auszurechnen, ob ein Zugfahrzeug dazu geeignet ist, den Wohnwagen mit Tempo 100 ziehen zu dürfen.
Beispiel1: Herr Muster fährt einen Geländewagen mit ABS mit 2800 kg Leermasse und einen Puck mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 480 kg.
Herr Muster braucht weder Stoßdämpfer noch eine ASK, da bei ihm für x der Faktor 0,3 (siehe Aufstellung unten) greift. D.h. 2800*0,3 = 840. 840 > 480 und deshalb muss er nichts nachrüsten, um seinen Puck mit 100 km/h fahren zu dürfen.
Beispiel 2: Frau Müller und ihr Mann fahren einen Kleinwagen ohne ABS mit 1200 kg Leermasse und einen Eriba Triton mit 900 kg zulässigem Gesamtgewicht. Sie haben zwar eine 100er Zulassung für den Triton, dürfen diese aber wegen fehlendem ABS nicht ausnutzen.
Beispiel 3: Familie Schmidt fährt einen mittelgroßen Familienvan, der natürlich ABS hat. Dieser hat ein Leergewicht von 1600 kg und der Wohnwagen, ein Eriba Odin hat ein zgG von 1200 kg. Der Odin hat Stoßdämpfer verbaut, sodass der Faktor x hier bei 0,8 liegt (siehe Aufstellung unten). 1600*0,8=1280; 1280>1200, also darf die 100er Zulassung des Odins ausgenutzt werden.
Generell gelten folgende Bedingungen, wann ein Auto einen Wohnwagen mit 100er Zulassung ziehen darf:
-Zugfahrzeug hat ABS
-Stützlast des Wohnwagens muss niedriger sein oder übereinstimmen mit der des Zugwagens
-Leergewicht(Zugfahrzeug)*x > zgG(Wohnwagen)
Für x gelten folgende Werte
Wohnwagen ohne Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung
--> x=0,3
Wohnwagen mit Stoßdämpfer, aber ohne Antischlingerkupplung
--> x=0,8
Wohnwagen mit Stoßdämfer und Antischlingerkupplung
--> x=1,0
Fazit:
Bei Autos, die sich vom Leergewicht her sehr nahe am zgG des Wohnwagens befinden, ist das Nachrüsten von einer Antischlingerkupplung notwendig, um mit dem Wohnwagen auch Tempo 100 fahren zu dürfen (Faktor 1,0). Eine Plakette kann aber in jedem Fall (auch wenn das Zugfahrzeug ein Miniwagen ist) ausgestellt werden.
Jeder Wohnwagen kann eine 100er Zulassung bekommen, sofern die Reifen für das zulässige Gesamtgewicht und einen Geschwindigkeitsbereich von mindestens 120 km/h geeignet, jünger als 6 Jahre sind und eine gesiegelte Tempo 100 Plakette vorhanden ist.
Ob Stoßdämpfer oder eine Antischlingerkupplung vorhanden sind, ist zuerst völlig irrelevant.
Man kann mit solchen Maßnahmen lediglich den Faktor x erhöhen, der dazu da ist, auszurechnen, ob ein Zugfahrzeug dazu geeignet ist, den Wohnwagen mit Tempo 100 ziehen zu dürfen.
Beispiel1: Herr Muster fährt einen Geländewagen mit ABS mit 2800 kg Leermasse und einen Puck mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 480 kg.
Herr Muster braucht weder Stoßdämpfer noch eine ASK, da bei ihm für x der Faktor 0,3 (siehe Aufstellung unten) greift. D.h. 2800*0,3 = 840. 840 > 480 und deshalb muss er nichts nachrüsten, um seinen Puck mit 100 km/h fahren zu dürfen.
Beispiel 2: Frau Müller und ihr Mann fahren einen Kleinwagen ohne ABS mit 1200 kg Leermasse und einen Eriba Triton mit 900 kg zulässigem Gesamtgewicht. Sie haben zwar eine 100er Zulassung für den Triton, dürfen diese aber wegen fehlendem ABS nicht ausnutzen.
Beispiel 3: Familie Schmidt fährt einen mittelgroßen Familienvan, der natürlich ABS hat. Dieser hat ein Leergewicht von 1600 kg und der Wohnwagen, ein Eriba Odin hat ein zgG von 1200 kg. Der Odin hat Stoßdämpfer verbaut, sodass der Faktor x hier bei 0,8 liegt (siehe Aufstellung unten). 1600*0,8=1280; 1280>1200, also darf die 100er Zulassung des Odins ausgenutzt werden.
Generell gelten folgende Bedingungen, wann ein Auto einen Wohnwagen mit 100er Zulassung ziehen darf:
-Zugfahrzeug hat ABS
-Stützlast des Wohnwagens muss niedriger sein oder übereinstimmen mit der des Zugwagens
-Leergewicht(Zugfahrzeug)*x > zgG(Wohnwagen)
Für x gelten folgende Werte
Wohnwagen ohne Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung
--> x=0,3
Wohnwagen mit Stoßdämpfer, aber ohne Antischlingerkupplung
--> x=0,8
Wohnwagen mit Stoßdämfer und Antischlingerkupplung
--> x=1,0
Fazit:
Bei Autos, die sich vom Leergewicht her sehr nahe am zgG des Wohnwagens befinden, ist das Nachrüsten von einer Antischlingerkupplung notwendig, um mit dem Wohnwagen auch Tempo 100 fahren zu dürfen (Faktor 1,0). Eine Plakette kann aber in jedem Fall (auch wenn das Zugfahrzeug ein Miniwagen ist) ausgestellt werden.
Re: Antischlingerkupplung
[quote="Trokolin"]
Für x gelten folgende Werte
Wohnwagen ohne Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung
--> x=0,3
Wohnwagen mit Stoßdämpfer, aber ohne Antischlingerkupplung
--> x=0,8
Wohnwagen mit Stoßdämfer und Antischlingerkupplung
--> x=1,0[/quote]
Moin,
prima!!!!
Aber ich ersetze jetzt Antischlingerkupplung durch Stabilisierungseintichtung (nach einer bestimmten Norm).
So eine Stabilisierungseinrichtung ist auch das Anhänger ESP, was es bei manchen Fahrzeugen gibt.
In dem Falle braucht man am Anhänger gar nichts zu machen.
Und nicht alle Antischlingerkupplungen entsprechen der Norm nach der sie als Stabilisierunsgeinrichtung im Sinne der Ausnahmeverordnung anerkannt werden.
Das betrifft beispielsweise alle Westfalia SSK mit Ausnahme des letzten Modells. Und m.W.n. die ALKO ASK 2000. Bescheinigungen darüber gibts bei den Herstellern.
Bevor sich jetzt jemand über diese Regelungen aufregt. Es gibt da handfeste technische Gründe. Das Mindestmaß im Dämpfungsverhalten.
Ansonsten wird diese Regelung wohl genauso geräuschlos verlängert werden wie es schon vor 5 Jahren der Fall war. Die erste Tempo 100 Regelung war auch nur auf 5 Jahre befristet.
So, und mal wieder zur Eingangsfrage zurück zu kommen.
Sicherlich ist beim Puck eine Stabilisatirkupplung nicht lebensnotwendig.
Bringt aber doch mehr Ruhe in die Fuhre. Der Puck ist, trotz seines geringen Gewichts, unruhiger/mehr spürbar als ein grösserer Touring.
Nehmen kann man im Prinzip alle angebotenen Kupplungen.
Wobei ich persönlich finde, dass sich die Winterhoff immer noch am besten bedienen lässt (mit Ausnahme der ASK 1300 und ASK 2000 hatten wir eigentlich alle Modelle mal in Gebrauch).
Die Winterhoff hat zudem noch den Vorteil an alle gängigen Zugrohrdurchmesser und Verschraubungen (auch über kreuz geschraubte) zu passen. Bei den anderen Fabrikaten gibts dafür tlw. unterschiedliche Modelle. Und die Reibbeläge halten länger, sind billiger als bei der Konkurrenz und brechen nicht einfach ab wie bei ALKO.
Für x gelten folgende Werte
Wohnwagen ohne Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung
--> x=0,3
Wohnwagen mit Stoßdämpfer, aber ohne Antischlingerkupplung
--> x=0,8
Wohnwagen mit Stoßdämfer und Antischlingerkupplung
--> x=1,0[/quote]
Moin,
prima!!!!
Aber ich ersetze jetzt Antischlingerkupplung durch Stabilisierungseintichtung (nach einer bestimmten Norm).
So eine Stabilisierungseinrichtung ist auch das Anhänger ESP, was es bei manchen Fahrzeugen gibt.
In dem Falle braucht man am Anhänger gar nichts zu machen.
Und nicht alle Antischlingerkupplungen entsprechen der Norm nach der sie als Stabilisierunsgeinrichtung im Sinne der Ausnahmeverordnung anerkannt werden.
Das betrifft beispielsweise alle Westfalia SSK mit Ausnahme des letzten Modells. Und m.W.n. die ALKO ASK 2000. Bescheinigungen darüber gibts bei den Herstellern.
Bevor sich jetzt jemand über diese Regelungen aufregt. Es gibt da handfeste technische Gründe. Das Mindestmaß im Dämpfungsverhalten.
Ansonsten wird diese Regelung wohl genauso geräuschlos verlängert werden wie es schon vor 5 Jahren der Fall war. Die erste Tempo 100 Regelung war auch nur auf 5 Jahre befristet.
So, und mal wieder zur Eingangsfrage zurück zu kommen.
Sicherlich ist beim Puck eine Stabilisatirkupplung nicht lebensnotwendig.
Bringt aber doch mehr Ruhe in die Fuhre. Der Puck ist, trotz seines geringen Gewichts, unruhiger/mehr spürbar als ein grösserer Touring.
Nehmen kann man im Prinzip alle angebotenen Kupplungen.
Wobei ich persönlich finde, dass sich die Winterhoff immer noch am besten bedienen lässt (mit Ausnahme der ASK 1300 und ASK 2000 hatten wir eigentlich alle Modelle mal in Gebrauch).
Die Winterhoff hat zudem noch den Vorteil an alle gängigen Zugrohrdurchmesser und Verschraubungen (auch über kreuz geschraubte) zu passen. Bei den anderen Fabrikaten gibts dafür tlw. unterschiedliche Modelle. Und die Reibbeläge halten länger, sind billiger als bei der Konkurrenz und brechen nicht einfach ab wie bei ALKO.
Re: Antischlingerkupplung
Bevor Freude aufkommt ,
auch wenn es schön wäre
der Gesetzgeber schreibt bei Wohnwagen x= 0,8 vor, die 0,3 gelten nur für Anhänger
das war nicht meine Idee..
...sorry!!!!
... ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, x= 0,3 für Wohnwagen anzunehmen ist falschBeispiel1: Herr Muster fährt einen Geländewagen mit ABS mit 2800 kg Leermasse und einen Puck mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 480 kg.
Herr Muster braucht weder Stoßdämpfer noch eine ASK, da bei ihm für x der Faktor 0,3 (siehe Aufstellung unten) greift. D.h. 2800*0,3 = 840. 840 > 480 und deshalb muss er nichts nachrüsten, um seinen Puck mit 100 km/h fahren zu dürfen.
auch wenn es schön wäre
der Gesetzgeber schreibt bei Wohnwagen x= 0,8 vor, die 0,3 gelten nur für Anhänger
das war nicht meine Idee..
...sorry!!!!
Zuletzt geändert von upsma am 09.03.2010, 19:45, insgesamt 3-mal geändert.
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- Registriert: 03.12.2007, 10:13
- Wohnort: NRW
Re: Antischlingerkupplung
Unterscheidet denn der Gesetzgeber
überhaupt zwischen WW und Anhänger ?
Edit: Da hat sich wohl ein Beitrag überschnitten.
überhaupt zwischen WW und Anhänger ?
Edit: Da hat sich wohl ein Beitrag überschnitten.
Gruß aus Köln
Ed
Ed
Re: Antischlingerkupplung
Moin,
in dieser Tempo 100 Ausnahmregelung wird schon zwischen Anhänger und Wohnahänger unterschieden.
Allerdings nur bei den Faktoren sobald der Anhänger/Wohnwagen Schwingungsdämpfer und/oder ein Stabilisierungseinrichtung hat.
Für Wohnanhänger sind die Faktoren kleiner.
In dem rot markierten Text, Absatz a, steht für "alle Anhänger ohne ...."
Erst in dem grün markierten Text, Absatz b, wird ein Unterschied zwischen Wohnanhänger und normalem Anhänger gemacht
in dieser Tempo 100 Ausnahmregelung wird schon zwischen Anhänger und Wohnahänger unterschieden.
Allerdings nur bei den Faktoren sobald der Anhänger/Wohnwagen Schwingungsdämpfer und/oder ein Stabilisierungseinrichtung hat.
Für Wohnanhänger sind die Faktoren kleiner.
In dem rot markierten Text, Absatz a, steht für "alle Anhänger ohne ...."
Erst in dem grün markierten Text, Absatz b, wird ein Unterschied zwischen Wohnanhänger und normalem Anhänger gemacht
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Re: Antischlingerkupplung
Wenn B= 0,8 ist dann trifft C = 1,1 auch nicht mehr für Wohnwagen zu. Und auch nur in C ist geregelt das der Anhänger für 100 Km/h gebaut sein muß. Diese Ausnahme verordnung ist der größte Müll der jemals pupliziert wurde, da steigen noch nicht ein mal Juristen durch, aber alle interpretieren etwas hinein. Ein Glück ist am 31.12 dieses Jahres damit Schluß und alle dürfen wieder 80 Km/h fahren
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen