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tourensauser
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von tourensauser »

cailin hat geschrieben: 08.10.2018, 09:23 Also bei mir steht drin dass das zul. Ges-Gew. bei 3065kg liegt..
Bist Du Dir sicher ? So viel darf nicht mal mein Pathfinder wiegen..... :wink:

Das ist bestimmt das zulässige ZUG Gesamtgewicht.
Gruß Stefan

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cailin
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von cailin »

tourensauser hat geschrieben: 08.10.2018, 10:20 Bist Du Dir sicher ? So viel darf nicht mal mein Pathfinder wiegen..... :wink:

Das ist bestimmt das zulässige ZUG Gesamtgewicht.
Jepp.. meinte ich doch.. hab ich was anderes gesagt??? GES-Gew.. gespann gewicht.. :PM: :PM:

Dein Pathfinder muss ja auch mehr Gewicht "tragen"...

duck und weg.. :mrgreen:
Man sollte einfach mal das tun, was einen Glücklich macht, anstatt immer nur das, was Vernünftig ist.

Sprachs und kaufte sich nen Triton (1992)
und machte sie zur Tritonette


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Feger ETC 421
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Feger ETC 421 »

Hm, reichen 120 PS um nen Troll zu ziehen?

Ich komm mir vor, als hätte ich nen Kleinwagen.

Gruß, der Feger
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maerzhase
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von maerzhase »

Mercator hat geschrieben: 08.10.2018, 08:53 :?: Warum liegt er 500 kg über der 3 t - Marke? 1000 kg + 1500kg = 2500 kg, oder ?
LG Astrid
PS: gibt es nicht eine 3 t- Begrenzung für Anhänger/Zugfahrzeug-Kombi bei den neueren Führerscheinen?
Moin Astrid,
ja, die gibt es; Klasse B sagt aus: Zulässiges Zuggesamtgewicht = 4,25t, sofern der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 750KG nicht überschreitet. Wenn er dies tut, liegt das zulässige Zuggesamtgewicht bei 3,50t. Klasse, was?

Es gibt die Erweiterung B96, damit darf das Zuggesamtgewicht immer 4,25t betragen, egal, wie das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ist. B96 beinhaltet theoretische Stunden in der Schule und 2 Fahrten um den Pudding, keine Prüfung. Mit Bescheinigung zum Amt und eintragen lassen.
Um auf die alte Klasse 3 zu kommen (was du brauchst, um z.B. einen Mittelklassekombi auszureizen), benötigst du BE, welche auch eine praktische Prüfung beinhaltet. Klassiger, oder?

Geschuldet der EU, am besten liest man sich die Bestimmungen durch und rundet das Ganze mit einem Brand freier Wahl ab, aber mit mind. 40% - am Klassigsten... :roll: :wink: :thumbs:
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Roman »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 08.10.2018, 11:35 Hm, reichen 120 PS um nen Troll zu ziehen?
Die reichen nur für Leute nicht, die Panik kriegen, falls sie einen Alpenpass nicht im Fünften nehmen können.
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von silkstockings »

Wir sind mit dem Berlingo (Benziner) und dem Triton unterwegs - dazu gute 80 Kilo Hund. In den Vogesen musste man schon mal in den dritten Gang gehen, aber ansonsten fährt es sich recht mühelos, wenn auch langsam - aber wir sind ja nicht auf der Flucht.
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Basje ETC 645 »

Ich fahre einen 120 PS Berlingo, Benziner, der 1300kg ziehen darf .mein Triton kann bis 1300 kg beladen werden ..bin vor 2 Wochen die Moselhöhe erklommen und es ging...musste allerdings mehr schalten als mit der 800 kg Eribelle. . Und auf der Ebene ..hui. ..schon waren 110 erreicht ohne das ich es merkte...man muss halt sich der Steigung anpassen
Gruß Basje
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Feger ETC 421 »

Roman hat geschrieben: 08.10.2018, 12:09
Feger ETC 421 hat geschrieben: 08.10.2018, 11:35 Hm, reichen 120 PS um nen Troll zu ziehen?
Die reichen nur für Leute nicht, die Panik kriegen, falls sie einen Alpenpass nicht im Fünften nehmen können.
Nen bisken O. T.

Wir waren ja just in Ösiland, Wolfgangsee. Sind da auch auf ein paar Ausflügen mal "interessante" Strecken solo gefahren (15 % und auch mal deutlich mehr).
Das ich auf solchen Strecken zum Teil waghalsig überholt werde, kenne ich ja. Aber das es Leute gibt, die in Serpentinen bergauf vor jeder Kehre deutlich abbremsen müssen??? Iss doch krank, so eilig kann man es nich haben.

O. T. aus.

Wir sind mit unserm Auto und verschiedenen Wohnwagen dahinter, am meisten allerdings mit unserm lieben Troll, schon einige Pässe gefahren, auch schonmal mit deutlich über 20 % Steigung. Definitiv nich im fünften Gang, teilweise nur im ersten oder zweiten, aber mit Ruhe und Bedacht geht verdammt viel. Auf normalen Straßen sollte man mit dem oben angefragten Gespann wohl gut zurecht kommen.

Gruß, der Feger
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Mercator »

maerzhase hat geschrieben: 08.10.2018, 11:43
Mercator hat geschrieben: 08.10.2018, 08:53 :?: Warum liegt er 500 kg über der 3 t - Marke? 1000 kg + 1500kg = 2500 kg, oder ?
LG Astrid
PS: gibt es nicht eine 3 t- Begrenzung für Anhänger/Zugfahrzeug-Kombi bei den neueren Führerscheinen?
Moin Astrid,
ja, die gibt es; Klasse B sagt aus: Zulässiges Zuggesamtgewicht = 4,25t, sofern der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 750KG nicht überschreitet. Wenn er dies tut, liegt das zulässige Zuggesamtgewicht bei 3,50t. Klasse, was?

Es gibt die Erweiterung B96, damit darf das Zuggesamtgewicht immer 4,25t betragen, egal, wie das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ist. B96 beinhaltet theoretische Stunden in der Schule und 2 Fahrten um den Pudding, keine Prüfung. Mit Bescheinigung zum Amt und eintragen lassen.
Um auf die alte Klasse 3 zu kommen (was du brauchst, um z.B. einen Mittelklassekombi auszureizen), benötigst du BE, welche auch eine praktische Prüfung beinhaltet. Klassiger, oder?

Geschuldet der EU, am besten liest man sich die Bestimmungen durch und rundet das Ganze mit einem Brand freier Wahl ab, aber mit mind. 40% - am Klassigsten... :roll: :wink: :thumbs:


der AvD zu B96:
Die Schulung ist unterteilt in 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden praktische Übungen. Zu den praktischen Übungen einer solchen Schulung zählen unter anderem Gefahrenbremsung, Ausweichen von Hindernissen sowie Rangieren und Einparken. Hinzu kommt noch eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung des Fahrlehrers. Nach Abschluss der Schulung wird die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Und schon kann jeder Inhaber des B-Führerscheins ein Gespann bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtzuggewicht fahren. Also zum Beispiel ein 2,4 Tonnen schweres Zugfahrzeug mit einem 1.800 Kilogramm schweren Caravan

Damit sollte sich dann doch auch ein Mittelklassekombi + WW fahren lassen!? Kosten ca. 250 €
LG, Astrid
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von auge »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 08.10.2018, 17:04
Wir waren ja just in Ösiland, Wolfgangsee. Sind da auch auf ein paar Ausflügen mal "interessante" Strecken solo gefahren (15 % und auch mal deutlich mehr).
Das ich auf solchen Strecken zum Teil waghalsig überholt werde, kenne ich ja. Aber das es Leute gibt, die in Serpentinen bergauf vor jeder Kehre deutlich abbremsen müssen??? Iss doch krank, so eilig kann man es nich haben.
Bin aus Ösiland. Nähe Salzkammergut...
Ja wir kennen solche wie dich auf Bergstrassen....

:ALAAF: :lol: :lol:
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Eribatroll-KR »

vielen Dank für eure Antworten!
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Re: Neu hier direkt mit einer Frage

Beitrag von Killerdackel »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 08.10.2018, 17:04 ..... Aber das es Leute gibt, die in Serpentinen bergauf vor jeder Kehre deutlich abbremsen müssen??? .....
Nur so machen Paßfahrten wirklich Spaß !!
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