Ablauf 100Kmh zulassung
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Ablauf 100Kmh zulassung
Guten morgen Ich möchte zum nächsten TÜV meine Touring auf 100Kmh zulassen Triton Bj 82-83
Wie läuft das so ab Erst zum Tüv oder brauche ich da ne Freigabe ? und was dann auf was achtet der Tüv
und was kommt danach Zulassung wird das in den brief-schein eingetragen ??
Wie läuft das so ab Erst zum Tüv oder brauche ich da ne Freigabe ? und was dann auf was achtet der Tüv
und was kommt danach Zulassung wird das in den brief-schein eingetragen ??
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, dann die Bescheinigung beim TÜV etc. anfordern.
Damit dann zur Zulassungsstelle, dann Eintragung in den Schein.
Damit dann zur Zulassungsstelle, dann Eintragung in den Schein.
Gruß
Andreas
seit 1977: Puck, Familia, Troll, Triton, Triton und demnächst ganz ohne Touring
Andreas
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Nein, die 100er Zulassung läuft nicht ab, die bleibt ein Touringleben lang bestehen!
Und den Rest hat der Andreas schon gut verlinkt!
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
...wenn sich am Touring zwischenzeitlich nichts ändert, was für diese Zulassung nötig ist.Eribaba ETC 417 hat geschrieben: ↑02.02.2019, 22:48 Nein, die 100er Zulassung läuft nicht ab, die bleibt ein Touringleben lang bestehen!
GT230/Puck L
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Naja, nich so ganz.neja hat geschrieben: ↑03.02.2019, 09:41...wenn sich am Touring zwischenzeitlich nichts ändert, was für diese Zulassung nötig ist.Eribaba ETC 417 hat geschrieben: ↑02.02.2019, 22:48 Nein, die 100er Zulassung läuft nicht ab, die bleibt ein Touringleben lang bestehen!
Wenn sich was ändert, Reifen werden zu alt, Stoßdämpfer werden abgebaut, ruht die Ausnahme 100 Km/h fahren zu dürfen bis zu den Zeitpunkt, wenn alles wieder passt.
Für die Einhaltung der Vorgaben vor Fahrtantritt ist der Fahrzeugführer verantwortlich.
Kleine Anmerkung von mir, für die Abnahme beim Tüv isses egal, ob das Zugfahrzeug zu dem Zeitpunkt die Anforderungen (Gewicht, technische Helferlein) erfüllt, es wird nur der Zustand des Anhängers geprüft.
Gruß, der Feger
Neuerdings ohne Navi unterwegs
Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Ist sicher eine Spitzfindigkeit, aber ich sehe es so:
Der Anhänger ist, solange er auch nur eine der geforderten Bedingungen der 9.AVO nicht erfüllt, laut STVO nicht für 100km/h zugelassen.
100km/h wäre in so einem Fall eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80km/h und würde bei einer Kontrolle entsprechend geahndet werden.
Es geht in diesem Fall um die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut STVO und nicht um eine Zulassung des Anhängers gem. STVZO.
Man kann das auch gerne "Ruhen" nennen, wenn man davon ausgeht, dass sich das wieder ändert. Spätestens nach 6 Jahren, wenn die Reifen laut den Bedingungen auf jeden Fall zu alt sind, ist die Zulassung für 100km/h "abgelaufen", sofern nicht entsprechend gehandelt wird.
Die grundsätzliche Eignung gem. 9.AVO ruht dagegen nicht.
Die bleibt solange bestehen, wie sie in der ZB1 des Anhängers zu lesen ist.
Der Anhänger ist, solange er auch nur eine der geforderten Bedingungen der 9.AVO nicht erfüllt, laut STVO nicht für 100km/h zugelassen.
100km/h wäre in so einem Fall eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80km/h und würde bei einer Kontrolle entsprechend geahndet werden.
Es geht in diesem Fall um die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut STVO und nicht um eine Zulassung des Anhängers gem. STVZO.
Man kann das auch gerne "Ruhen" nennen, wenn man davon ausgeht, dass sich das wieder ändert. Spätestens nach 6 Jahren, wenn die Reifen laut den Bedingungen auf jeden Fall zu alt sind, ist die Zulassung für 100km/h "abgelaufen", sofern nicht entsprechend gehandelt wird.
Die grundsätzliche Eignung gem. 9.AVO ruht dagegen nicht.
Die bleibt solange bestehen, wie sie in der ZB1 des Anhängers zu lesen ist.
GT230/Puck L
Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Dann denke ich mal in dem Sinn konsequent weiter: Der wohnwagen hat unterwegs einen Platten, das Ersatzrad mit Reifen älter als 6 Jahre kommt dauf. Die Zulasssung ist somit abgelaufen. Zuhause gibt es neue Reifen. Da die Zulassung abgelaufen ist, muss ich zur Zulassungsstelle um sie erneut eintragen zu lassen. Wie die mich da wohl anschauen?
Puck Bj. 76
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Moin,
bereits im letzten aufpoppen des ewigen Themas 100er-Zulassung habe ich hier versucht, den Unterschied zwischen der generellen 100er Zulassung und den tatsächlich notwendigen Voraussetzung, diese zu nutzen, deutlich zu machen.
Klappt nicht. Ich habs dann aufgegeben. Es kommt nämlich immer wieder einer, der erklärt die halbe StVO ohne zu erkennen, dass das irrelevant ist, ganz so wie es Schrauber erklärt.
Mein Auto - und übrigens alle anderen auch- haben eine generelle Zulassung zum Straßenverkehr (ABE etc). Und trotzdem habe ich als Fahrzeugführer*in vor jeder Fahrt zu prüfen, ob diese noch vorliegen. Erst dann darf ich losfahren.
So ist es auch mit der 100er-Zulassung. Sie wird grundsätzlich für ein Fahrzeug erteil. Ob die Voraussetzung vorliegen, muss ich als Halter vor Antritt der Fahrt prüfen. Der TÜV stellt nur fest, dass der Touring bauertbegingt geeignet ist.
Für die Zulassung sind weder junge Reifen noch eine ASK oder ein geeignetes Zugfahrzeug erforderlich.
Aber für die Nutzung!
Glück Auf!
bereits im letzten aufpoppen des ewigen Themas 100er-Zulassung habe ich hier versucht, den Unterschied zwischen der generellen 100er Zulassung und den tatsächlich notwendigen Voraussetzung, diese zu nutzen, deutlich zu machen.
Klappt nicht. Ich habs dann aufgegeben. Es kommt nämlich immer wieder einer, der erklärt die halbe StVO ohne zu erkennen, dass das irrelevant ist, ganz so wie es Schrauber erklärt.
Mein Auto - und übrigens alle anderen auch- haben eine generelle Zulassung zum Straßenverkehr (ABE etc). Und trotzdem habe ich als Fahrzeugführer*in vor jeder Fahrt zu prüfen, ob diese noch vorliegen. Erst dann darf ich losfahren.
So ist es auch mit der 100er-Zulassung. Sie wird grundsätzlich für ein Fahrzeug erteil. Ob die Voraussetzung vorliegen, muss ich als Halter vor Antritt der Fahrt prüfen. Der TÜV stellt nur fest, dass der Touring bauertbegingt geeignet ist.
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Aber leider besteht die Prüforganisation bei der Abnahme zur Zulassung zur Nutzung der 9. AusVO darauf, daß der Anhänger zu dem Zeitpunkt alle Punkte erfüllt.Piratentroll hat geschrieben: ↑03.02.2019, 11:47 Der TÜV stellt nur fest, dass der Touring bauertbegingt geeignet ist.
Für die Zulassung sind weder junge Reifen noch eine ASK oder ein geeignetes Zugfahrzeug erforderlich.
Aber für die Nutzung!
Gruß, der Feger, der bisher erst bei einer Fahrt die 100er Zulassung offiziell hätte nutzen dürfen....
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Unlogisch. Bei mir ist als Ausnahme eine Vorzeltleuchte eingetragen, die gibt es nicht und trotzdem habe ich die HU schon mehrfach bestanden ...Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑03.02.2019, 12:01 Aber leider besteht die Prüforganisation bei der Abnahme zur Zulassung zur Nutzung der 9. AusVO darauf, daß der Anhänger zu dem Zeitpunkt alle Punkte erfüllt.
Puck Bj. 76
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Und das „ die Prüfstelle“ das will, wage ich zu bezweifeln. Da mag der Eine oder Andere Prüfer eine Erbse zählen.
Ich habe meinen Troll zu seiner Zeit bereits mit der 100er-Zulassung beim Händler abgeholt. Die wussten bei Zulassung nicht mal ansatzweise, ob der zukünftig von einen 29 PS Oldtimer oder einem 230 PS Volvo gezogen wird.
Wie immer im Leben hängt alles von der Personen ab, die handeln!
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Oh Leute...,
also nochmal: Bei der Tempo100-Geschichte, geht es um den Nachweis das der Wohnanhänger zum Zeitpunkt der Eintragung durch die Zuslassungsstelle die Voraussetzungen für 100kmh erfüllt.
Der Hersteller bescheinigt unter welchen technischen Voraussetzungen das möglich ist. Der TÜV als Prüfstelle (oder z.B. Dekra...)überprüft und bescheinigt das die vom Hersteller geforderten Bedingungen gegeben sind. darufhin trägt die Zulassungstelle in die Papiere ein, das Tempo 100kmh möglich ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der springende Punkt ist: Der Fahrzeugführer muss sich vor der Fahrt vergewissern, das die Voraussetzungen noch vorliegen! ER hat also die A****-Karte, wenn beispielsweise die Reifen von Zugfahrzeug oder Anhänger älter als 6 Jahre sind usw. ... Da muss er also selbst ein Auge drauf haben
also nochmal: Bei der Tempo100-Geschichte, geht es um den Nachweis das der Wohnanhänger zum Zeitpunkt der Eintragung durch die Zuslassungsstelle die Voraussetzungen für 100kmh erfüllt.
Der Hersteller bescheinigt unter welchen technischen Voraussetzungen das möglich ist. Der TÜV als Prüfstelle (oder z.B. Dekra...)überprüft und bescheinigt das die vom Hersteller geforderten Bedingungen gegeben sind. darufhin trägt die Zulassungstelle in die Papiere ein, das Tempo 100kmh möglich ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der springende Punkt ist: Der Fahrzeugführer muss sich vor der Fahrt vergewissern, das die Voraussetzungen noch vorliegen! ER hat also die A****-Karte, wenn beispielsweise die Reifen von Zugfahrzeug oder Anhänger älter als 6 Jahre sind usw. ... Da muss er also selbst ein Auge drauf haben
Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Laut der 9.AVO ist das leider möglich/eventuell gewollt, obwohl es, da gebe ich dir völlig recht, an sich unlogisch ist.Schrauber hat geschrieben: ↑03.02.2019, 12:16Unlogisch. Bei mir ist als Ausnahme eine Vorzeltleuchte eingetragen, die gibt es nicht und trotzdem habe ich die HU schon mehrfach bestanden ...Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑03.02.2019, 12:01 Aber leider besteht die Prüforganisation bei der Abnahme zur Zulassung zur Nutzung der 9. AusVO darauf, daß der Anhänger zu dem Zeitpunkt alle Punkte erfüllt.
Außerdem hängen einige Dinge zusätzlich noch davon ab, welcher Prüfer bei der Prüfstelle gerade aktiv ist.
Eigentlich sollte m.E. überprüft werden, ob die grundsätzlichen techn. Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört natürlich, dass der Anhänger vom Hersteller überhaupt für 100km/h zugelassen ist.
Zusätzlich würde ich die Existenz von Stoßdämpfern und die Feststellung der Art der Kupplung als grundsätzliche techn. Komponenten ansehen, die der TÜV feststellen sollte. Irgend einen Sinn sollte die Vorstellung bei einer Prüforganisation ja haben, denn ansonsten könnte das der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle genau so erledigen.
Das war es dann aber schon, denn ansonsten hat die Prüfprganisation gem der 9.AVO ohnehin die Pflicht, ein Info-Blatt aus zu händigen, wo alle Bedingungen enthalten sind. (auch das würde der Mitarbeiter in der Zulassungsstelle ohne Probleme schaffen...).
Die reale Verantwortung, ob eine Gespann für 100km/h zugelassen ist, liegt immer beim Fahrer und nicht bei der Prüforganisation. Der steht im Endeffekt dafür gerade, dass sämtliche Bedingungen (auch beim Zug-Fz) erfüllt sind.
Die aktuellen Reifen kann die Prüforg. ja gerne bezüglich der 9.AVO beurteilen. Ebenso kann sie den aktuellen Gewichtsfaktor, sowohl für Fz mit Anhänger-ESP, als auch ohne Anhänger-ESP, berechnen und diese Dinge dem Infoblatt beilegen.
Die Eintragung der Eignung gem. 9.AVO wegen dafür ungeeigneter Reifen zu verweigern, halte ich für Unsinn und §6 der 9.AVO sagt ja eindeutig aus, was in dem Fall geschieht. Die Reifen sind die einzige zeitbegrenzte Bedingung der 9.AVO und von daher muss sich der Besitzer des WoWa ohnehin darum kümmern, dass die der AVO entsprechend, sofern er Wert darauf legt, 100km/h in D fahren zu dürfen.
Alle weiteren Eintragungen in die ZB1, die über den Satz, dass der Anhänger der 9.AVO entspricht hinaus gehen, halte ich für absolut überflüssig und manchmal sogar unnötigerweise inschränkend.
Zuletzt geändert von neja am 03.02.2019, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Der Hersteller fordert überhaupt keine Bedingungen gem 9.AVO und er bescheinigt auch nicht, unter welchen Bedingungen Tempo 100km/h in D möglich ist.Eribaba ETC 417 hat geschrieben: ↑03.02.2019, 16:28 Oh Leute...,
also nochmal: Bei der Tempo100-Geschichte, geht es um den Nachweis das der Wohnanhänger zum Zeitpunkt der Eintragung durch die Zuslassungsstelle die Voraussetzungen für 100kmh erfüllt.
Der Hersteller bescheinigt unter welchen technischen Voraussetzungen das möglich ist. Der TÜV als Prüfstelle (oder z.B. Dekra...)überprüft und bescheinigt das die vom Hersteller geforderten Bedingungen gegeben sind. darufhin trägt die Zulassungstelle in die Papiere ein, das Tempo 100kmh möglich ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der springende Punkt ist: Der Fahrzeugführer muss sich vor der Fahrt vergewissern, das die Voraussetzungen noch vorliegen! ER hat also die A****-Karte, wenn beispielsweise die Reifen von Zugfahrzeug oder Anhänger älter als 6 Jahre sind usw. ... Da muss er also selbst ein Auge drauf haben
Der Anhänger muss vom Hersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h freigegeben und zugelassen sein, denn sonst kommt es gar nicht dazu, dass die deutsche 9.AVO zur STVO überhaupt zum Tragen kommen kann. Das ist alles, was der Hersteller mit dieser Geschichte zu tun hat.
Die speziellen Bedingungen für Tempo 100km/h in Deutschland, die man in der 9.AVO nachlesen kann, stammen nicht vom Hersteller, sondern vom deutschen Gesetzgeber.
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Re: Ablauf 100Kmh zulassung
Neja schrieb: Der Anhänger muss vom Hersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h freigegeben und zugelassen sein, denn sonst kommt es gar nicht dazu, dass die deutsche 9.AVO zur STVO überhaupt zum Tragen kommen kann. Das ist alles, was der Hersteller mit dieser Geschichte zu tun hat.
Und was habe ich anderes behauptet? Du formulierst es anders... Aber ich hab davon sicher keine Ahnung...!
O.k., ich geb´s auf...
Und was habe ich anderes behauptet? Du formulierst es anders... Aber ich hab davon sicher keine Ahnung...!
O.k., ich geb´s auf...