Eine Bleibatterie mit 100Ah C20 sollte 100Ah bei C20 (20-stündiger Entladung) nachprüfbar bringen.Dr King Schultz hat geschrieben: ↑24.09.2020, 15:42 Moin zusammen,
Ich denke wenn man die Kiste aufschraubt wird man Akkus mit einer Kapazität von 384Wh vorfinden. Das so anzugeben ist dann auch in Ordnung.Hephaistos hat geschrieben: ↑24.09.2020, 10:47 Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass bei einem preiswerten Gerät wie dem Beaudens die maximale Kapazität des Akkus angegeben wird.
Das die vollen Wh nicht genutzt werden können sollte einem klar sein und das erwartet man auch von einem anständigen Batteriesystem. Wenn der Akku z. B. bei 10 und 90% abschaltet und dafür dann vllt 500 Zyklen länger hält wäre mir das zumindest recht. Zu mindest Tiefenentladung sollte und wird wohl auch hier verhindert werden.
Zur Angabe des Helstellers. Klar ist eine Angabe der nutzbaren Kapazität schöner, das wird aber nirgends so gemacht. Die 1000W Bohrmaschine hat auch keine 1000W an der Welle, das Powerpack wird auch in Ah bei Zellspannung angegeben und nicht am 5V Ausgang usw...
Gruß
Ole
Diese Angaben (Kapazitätsprüfung von Blei-Batterien) sind geregelt und der Kunde sollte daher auch real 100Ah bei C20 entnehmen können. Wieviele Zyklen die Batterie dabei schafft, bis ein bestimmter Allgemeinzustand unterschritten wird, geben seriöse Batteriehersteller oftmals in einem Diagramm an.
Dann kann/muss sich der Kunde selbst überlegen, bis zu welcher Entladetiefe er in Praxis gehen wird, bzw. welchen Batterieschutz er verwenden möchte.
Bei LI-Batterien mit fest verbauter Schutzelektronik (wie z.B. solche Powerpacks) sollte daher ebenfalls nur die vom Kunden maximal entnehmbare Kapazität (oder in dem Fall: Energie"menge") angegeben werden, denn den Wert den die Zellen theoretisch maximal bringen können, kann er ja in der Praxis unter keinen Umständen abrufen.
Von daher sind die 384Wh für den Verbraucher eine Mogelpackung bzw. sind die zumindest irreführend, wenn nicht zusätzlich deutlich darauf hingewiesen wird, wie groß die vom Verbraucher diesem "Gerät" maximal entnehmbare Energie tatsächlich ist.
Bei Powerpacks, in dem Fall LI-Batterien mit Schutzelektronik, ist es m.E. nicht in Ordnung, Werbung aufgrund der Leistungsfähigkeit der verbauten Zellen ohne entsprechende zusätzliche Hinweise auf die diesbezüglich einschränkende Elektronik zu machen.
Bei herkömmlichen Bleibatterien ist das ok, aber nicht bei "Geräten" die u.a.Zellen enthalten und wo die maximale Leistungsfähigkeit der Zellen bewusst (wenn auch aus gutem Grund) nicht ausgenutzt wird.
Noch "schlimmer" sind LI-Powerpacks, die 12V Nennspannung nur über einen Wandler abgeben können. Passiert aufgrund der Zellenspannung eigentlich immer dann, wenn keine LiFe, sonder Li-Ionen Zellen verwendet werden. Auch dann wird i.d.R. lediglich die Kapazität der Einzelzellen angegeben.
Weder wird dann beachtet, dass die Kapazität z.B. bei 3-Zellen-Li-Ion allein aufgrund der Wandlung auf eine höhere Nennspannung, geringer sein muss, noch dass so eine Wandlung, die ja nicht ohne Verluste statt findet, real Kapazität kostet.