Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

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tomruevel_neu
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tomruevel_neu »

Schrauber hat geschrieben: 30.01.2021, 20:21
tomruevel_neu hat geschrieben: 30.01.2021, 20:07 ...
9. Ausnahmverordnung §1 Abs. 1d, Zitat:
d)
für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, eine Erhöhung des Faktors nach Nummer 1 Buchstabe b auf X = 1,0
Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern fallen aber unter 1b.
Moin,

es gibt in dem Text doch 2 Absätze die sich mit den unterschiedliche Faktoren beschäftigen.
Abs. 1b für Wohnanhänger und dem Faktor 0,8.

Abs. 1d für Anhänger die bereits bauartbedingt Tempo 100 geeignet sind ,
Zitat:
für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (= bauartbedingt bereits für 100kmh geeignet) entsprechen, eine Erhöhung des Faktors nach Nummer 1 Buchstabe b (=Wohnanhänger) auf X = 1,0 und nach Nummer 1 Buchstabe c (Normale Anhänger) auf X = 1,2, wenn
tomruevel_neu
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tomruevel_neu »

Roman hat geschrieben: 30.01.2021, 20:29Habe ich das richtig verstanden? Bei Anhängern, die nicht für 100 km/h zugelassen sind, darf ich trotzdem 100 km/h fahren, wenn der Gewichtsfaktor 0,8 zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gilt? Das wäre ja irre.
Moin,

da wichtigste hast Du übersehen.
Das ganze muß überprüft udn eingetragen werden.
Einfach so, is nicht.
Schrauber
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

Ich habe jetzt mal über die im Ausgangsposting verlinkten Seite des TCS folgende Anfrage als Feedback zu meiner Bewertung geschickt:

"Ich habe als gesetzliche Grundlage für die Tempo-100-Regelung die Verkehrsregelnverordnung Art. 5 ausfindig machen können. Dort steht lediglich „Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für: … leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Ich konnte aber keine gesetzliche Grundlage finden für die zusätzlichen Bedingungen, die Sie anführen, also für welche Anhänger diese Regelung anwendbar ist.
Woher nehmen Sie die zusätzlichen Bedingungen, die Sie aufführen unter „Was muss ich beachten“ und „So prüfen Sie, ob ihr Anhänger für Tempo 100 zugelassen ist“?
Mein konkretes Problem: Ich bin Ausländer (deutsch) und habe einen Wohnwagen mit deutscher 100er-Zulassung und entsprechender Plakette (die ich neuerdings in der Schweiz nicht mehr abdecken muss). Diese Zulassung gemäß der deutschen "9. Ausnahmeverordnung zur StVO" ist auch in den mitgeführten Papieren eingetragen.
Nach dem oben zitierten Gesetzestext dürfte ich ohne weiteres auf Autobahnen in der Schweiz 100 km/h fahren (Anhänger und Zugfahrzeug jeweils unter 3,5 Tonnen). Darf ich jetzt bzw. unter welchen weiteren Voraussetzungen darf ich?"


Ich bin gespannt ob da was zurück kommt.
neja
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 30.01.2021, 20:07
Schrauber hat geschrieben: 30.01.2021, 19:22Aber ich bewege mich mal gedanklich innerhalb der "referierten" Aussagen: In Deutschland ist es Voraussetzung für die 100er-Zulassung, dass der Anhänger bauartbedingt für Tempo 100 geeignet ist.
Moin,

das ist nicht so.
....doch
Jeder Anhänger der in D gem. der 9.AVO für 100km/h zugelassen ist, muss eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100km/h besitzen.
Diese (m.E. selbstverständliche) Voraussetzung der STVZO steht über allen anderen Bedingungen, welche die 9.AVO, also eine Regelung der STVO, nennt.
Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, sind Gewichtsfaktoren, Reifenalter usw. irrelevant, da ohnehin nur 80km/h gefahren werden darf.
De bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100kmh kommt nur dann zum Tragen wenn man den Gewichtsfaktor 1,0 bei Caravan nutzen möchte.
Dann muß der Caravan die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gem. §30a STVZO vorweisen.
Warum sollte das so sein?
Da man einen Wohnwagen auch mit Gewichtsfaktor 0,8 gem. der 9.AVO mit 100km/h bewegen darf, wenn dieser Gewichtsfaktor denn erfüllt wird, muss der Anhänger logischerweise bei Anwendung des 0,8er Gewichtsfaktors bauartbedingt für 100km/h geeignet sein....auch dann darf man damit real ja 100km/h fahren.

Wenn der WoWa z.B. keine ASK besitzt, kommt gem. der 9.AVO normal der Faktor 0,8 zum Zug. Wenn der selbe WoWa mit einem Zug-Fz betrieben wird, welches anerkanntes (eingetragenes) Anhänger-ESP besitzt, kommt dagegen Faktor 1,0 zum Zug.
Es ist derselbe WoWa....
Es ist nur eine STVO-Geschwindigkeitsregelung.
Mehr nicht.
Die 9.AVO der STVO, also eine reine Geschwindigkeitsregelung, hat keinerlei Auswirkungen auf Dinge, welche die STVZO betrifft, wie z.B. die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Umgekehrt schon.
Zuletzt geändert von neja am 31.01.2021, 09:33, insgesamt 4-mal geändert.
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neja
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von neja »

Roman hat geschrieben: 30.01.2021, 20:29 Habe ich das richtig verstanden? Bei Anhängern, die nicht für 100 km/h zugelassen sind, darf ich trotzdem 100 km/h fahren, wenn der Gewichtsfaktor 0,8 zwischen Zugfahrzeug und Anhänger gilt? Das wäre ja irre. Wenn der Hersteller des Anhängers sagt: 'Die Achse, die Lager halten nur bis 80 km/h, darüber zerlegt es das Ding', dann dürfte ich trotzdem mit einem BMW X4 damit 100 fahren? Kann ja nicht sein.
Ist doch ganz einfach:
Wenn dein WoWa bauartbedingt nicht für mindestens 100km/h zugelassen ist, darfst du nirgendwo 100km/h fahren, jedenfalls nicht auf öffentlichen Straßen.

Die genannten Gewichtsfaktoren (0,8/1,0/1,1/1,2) entspringen speziellen Regelungen der deutschen STVO, die daher nur in D zum Tragen kommen und selbstverständlich nur dann, wenn dein WoWa bauartbedingt (STVZO) grundsätzlich für mindestens 100km/h geeignet ist.

In Österreich gibt es z.B. auch eine 100km/h-Regelung, wo die o.a. Gewichtsfaktoren der deutschen Ausnahmeverordnung der STVO absolut keine Rolle spielen.
Die dortige Straßenverkehrsordnung nennt andere Bedingungen unter denen du in A mit Anhänger 100km/h fahren darfst (sofern der Anhänger bauartbedingt überhaupt für 100km/h zugelassen ist)
Die Schweiz hat wieder andere Regeln ihrer Straßenverkehrsordnung, aber auch die haben keine Auswirkung darauf, für welche maximale Geschwindigkeit der Anhänger vom Hersteller mal typ-geprüft wurde.
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tomruevel_neu
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

Neja, lies einfach mal den Gesetzestext zu der Ausnahmeverordnung.
Und zwar wirklich den Text von einer amtlichen Quelle und nicht die Interpretation oder teils falschen Aussagen von Prüforganisationen bzw. Anhängerbauern.
Das hier ist der maßgebliche Text: http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00998.html

Da steht, dass nur dann, in der Einleitung zum Absatz 4, wenn man den höchsten Faktor nutzen möchte etwas drin, dass eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100kmh Voraussetzung ist. In einem eigenen Absatz.

Für alle anderen Faktoren, in den Absätzen davor, steht nirgends etwas davon.
Auch nicht in der Einleitung.
cailin
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von cailin »

etz mal ganz naiv gefragt, steht es im KFZ Schein, ob ich 100 Fahren darf???

denn das wäre ja - so für mich als laien- die einzige Möglichkeit nachzuweisen, dass ich 100 Fahren darf. oder??
Man sollte einfach mal das tun, was einen Glücklich macht, anstatt immer nur das, was Vernünftig ist.

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tomruevel_neu
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

ja, wenn Du es nach der 9. Ausnahmeverordnung hast eintragen lassen.
Da steht ein Text den man in CH auch verstehen könnten.
Er fängt meist mit: Geeig. für ..........dann steht dort dei Grundlage und die Voraussetzungen.
Schrauber
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Schrauber »

tomruevel_neu hat geschrieben: 31.01.2021, 10:57 Moin,

ja, wenn Du es nach der 9. Ausnahmeverordnung hast eintragen lassen.
Das gilt dann aber nur für Deutschland. In Österreich und Frankreich darf man aus anderen Gründen 100 fahren - oder auch nicht - und wie es in der Schweiz ist, das versuchen wir hier zu klären.
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von Piratentroll »

tomruevel_neu hat geschrieben: 31.01.2021, 10:57 Moin,

ja, wenn Du es nach der 9. Ausnahmeverordnung hast eintragen lassen.
Da steht ein Text den man in CH auch verstehen könnten.
Er fängt meist mit: Geeig. für ..........dann steht dort dei Grundlage und die Voraussetzungen.
Dadurch, dass man etwas unwahres ständig wiederholt, steigt nicht der Wahrheitsgehalt.

Die nationalen Verordnungen Deutschlands haben keinerlei Bedeutung in der Schweiz.

Verbindlich für die Schweizer ist, was in den Fahrzeugpapieren steht.
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Wahlspruch der Sternenflotte

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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von cailin »

Steht das denn in den Papieren? Wenn ja, wo?
Man sollte einfach mal das tun, was einen Glücklich macht, anstatt immer nur das, was Vernünftig ist.

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tomruevel_neu
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

Der Eintrag steht unter Ziff. 22:
Bild_2021-01-31_150256.png
neja
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 31.01.2021, 10:44 Moin,

Neja, lies einfach mal den Gesetzestext zu der Ausnahmeverordnung.
Und zwar wirklich den Text von einer amtlichen Quelle und nicht die Interpretation oder teils falschen Aussagen von Prüforganisationen bzw. Anhängerbauern.
Das hier ist der maßgebliche Text: http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00998.html

Da steht, dass nur dann, in der Einleitung zum Absatz 4, wenn man den höchsten Faktor nutzen möchte etwas drin, dass eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100kmh Voraussetzung ist. In einem eigenen Absatz.

Für alle anderen Faktoren, in den Absätzen davor, steht nirgends etwas davon.
Auch nicht in der Einleitung.
Der Hinweis in der 9.AusnahmeVO ist an der Stelle später schlichtweg ungünstig platziert worden.....die Regelung mit den erhöhten Faktoren gab es ursprünglich nicht, die inkl. den Hinweis auf die STVZO, gab es erst später.

In der STVZO §30a heißt es dazu ja:
Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein
wenn du im Endeffekt sagst, dass die Forderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 100km/h laut 9.AVO nur für Fz gilt, für die die erhöhten Faktoren infrage kommen (was dort zudem nicht explizit steht, sondern von dir nur indirekt abgeleitet wurde), müsste man mit Anhängern, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von z.B. 80km/h haben, unter Ausnutzung der geringeren Faktoren, trotzdem 100km/h fahren dürfen.
Dann bekämen diese auch das 100km/h -Siegel der deutschen STVO und gleichzeitig müssten sie in dem Fall gem. der deutschen STVZO für maximal 80km/h gekennzeichnet sein.

Da kann demnach etwas nicht stimmen.....zudem kann sich eine Verkehrsordnung, in diesem Fall geht es ja lediglich um eine Begrenzung der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf bestimmten Straßen, nicht über die Geschwindigkeitsgrenze hinweg setzen, die maximal laut Typ-Prüfung (also auch vom Hersteller) festgelegt wurde.
Die STVO kann auch keine Regelung treffen, die z.B. besagen würde, dass die zul Anhängelast eines Fz bis 60km/h um 20% überschritten werden darf o.ä.
Die maximalen Werte, die der Hersteller bei der Typprüfung festlegt, sind immer das Maximum dessen, was genutzt werden darf.
Zuletzt geändert von neja am 31.01.2021, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von neja »

tomruevel_neu hat geschrieben: 31.01.2021, 15:03 Moin,

Der Eintrag steht unter Ziff. 22:

Bild_2021-01-31_150256.png
Das was dort steht ist ein Zusatz unter Bemerkungen, der nur im Bereich der deutschen STVO gilt. Steht da ja deutlich.
(der Anhänger wäre eigentlich auch ohne die erwähnte Stabilisierungseinrichtung gem. der 9.AVO geeignet...)

Die Schweizer muss das daher nicht unbedingt interessieren.

Dass der Anhänger aufgrund dieses Zusatzes, der nur dann für einen Anhänger laut deutscher STVO vergeben wird, wenn dieser auch grundsätzlich für 100km/h bauartbedingt geeignet ist, laut Hersteller für 100km/h als grundsätzlich geeignet gilt, können sich die Schweizer ableiten, wenn sie denn wollen.
Müssen tun sie es letztendlich nicht, denn der Zusatz der deutschen STVO unter Bemerkung, muss sie offiziell nicht interessieren.
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Re: Endlich: Tempo 100 in der Schweiz! Aber ...

Beitrag von cailin »

neja hat geschrieben: 31.01.2021, 15:40 Die Schweizer muss das daher nicht unbedingt interessieren.
also wenn die Unterlagen die Für Deutschland gelten und meinen Wagen betreffen, den Schweizer nicht interessiert???

Dann ist es doch wohl einfach besser weiterhin nur 80 zu fahren..

Safe side!!!
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