tomruevel_neu hat geschrieben: ↑31.01.2021, 19:02
neja hat geschrieben: ↑31.01.2021, 15:40
Das was dort steht ist ein Zusatz unter Bemerkungen, der nur im Bereich der deutschen STVO gilt. Steht da ja deutlich.
(der Anhänger wäre eigentlich auch ohne die erwähnte Stabilisierungseinrichtung gem. der 9.AVO geeignet...)
Die Schweizer muss das daher nicht unbedingt interessieren.
Moin,
wenn das stimmen würde, dass Angaben die in einem Staat gemacht werden in einem anderen nicht gelten....
Dann wären sämtlich Angaben in amtlichen Papieren hinfällig.
Vielleicht mal nachlesen was so im Wiener Abkommen drin steht.
Obwohl "amtlich", muss man wohl deutlich unterscheiden:
Die Angabe unter Bemerkungen in deiner Zulassungsbescheinigung beziehen sich ganz eindeutig auf deutsche STVO, also die Verkehrsordnung. Die deutsche STVO gilt in keinem anderen Land, als in D, auch nicht innerhalb der EU.
Deswegen gilt dein Zusatz nicht mal in Dänemark, obwohl Dänemark prinzipiell die gleichen Bedingungen für die 100km/h-Regelung übernommen hat und in Dänemark darfst du ohne die dänische 100km/h-Regelung auf Landstraßen mit Gespann nicht über 70km/h fahren, obwohl du, laut deutscher STVO, 80km/h fahren darfst.
Bei der STVZO sieht das anders aus.
Das, was sonst in deiner Zulassungsbescheinigung an Daten steht, die du als Fahrer zu beachten hast, gilt ganz sicher auch in Dänemark, z.B. die zul Gewichte und die Stützlast.
Angaben zur STVO gehören daher genau genommen gar nicht in die Zulassungsbescheinigung. Das dient letztendlich nur dazu, dass kein Extra-Papier für diese nationale STVO-Sonderregelung herum geschleppt werden muss.
Gut gemeint, aber in einer Zulassungsbescheinigung, die grundsätzlich auch im Ausland gilt, nicht unbedingt sinnvoll.
In einigen Zulassungsbescheinigungen kann man ja zudem sogar noch berechnete Leergewichte finden usw. Man hat diese Eintragungen zur STVO z.Teil schlichtweg ausufern lassen. In letzter Konsequenz müsste man dann alle Bedingungen gem. 9.AVO unter Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung unterbringen....
Anfangs gab es i.d.R. gar keine Eintragungen zur 9.AVO in die Fahrzeugscheine (obwohl auch das theoretisch möglich gewesen wäre...).
Da wurde immer ein bestimmtes Gespann für 100km/h zugelassen und dazu musste man eine Genehmigung mit führen.
Allein daran erkennt man, dass diese Genehmigung nichts mit der eigentlichen Zulassung zu tun haben kann und diese Inkonsequenz bei Eintragungen in die Fahrzeugscheine nur zu Irritationen führt (übrigens teilweise auch bei den Prüforganisationen)
@Roman:
Ich finde, es zeigt vor allem eines: Wir brauchen dringend in Europa eine einheitliche Straßenverkehrsordnung. Da wird man ja irre sonst.
Das ist das eigentliche Problem.....wenn sich zumindest bezüglich der bisher stark abweichenden Anhängerregelungen die EU mal einigen könnte, würde die Schweiz sich vermutlich eher genötigt sehen, sich so einer Regelung an zu schließen.
@bummeltroll:
zum Thema:
Ich finde die Regelung in der Schweiz jetzt noch nicht sehr verwirrend.
Die Beiträge hier aber schon.
Sicherlich wird die Regelung noch ausgestaltet aber:
- einige Unterschiede zu der 100 km/h-Regel in D sind schon klar.
Es reichen 100 km/h Reifen ( in D 120 km/h)
Eine Altersgrenze ist bisher in der schweizer Regelung nicht aufgetaucht.(6 Jahre in D)
(bitte korrigieren, wenn ich es überlesen haben sollte)
Die Reifenregelung ist ja eher noch "Firlefanz"....
DIe Schweizer Regelung ist, aus meiner Sicht, unverantwortlich locker:
Besondere Gewichtsgrenzen gibt es dort real nahezu nicht!
Das ist der eigentliche Knackpunkt.
Ein Kompakt-Auto, welches z.B. 1300kg leer wiegt, 1900kg zul Gesamtgewicht hat und für eine Anhängelast von 1800kg bei 8% zugelassen ist, darf, nur mit Fahrer besetzt, einen 1800kg schweren Anhänger mit 100km/h durch Schweiz kajohlen und das im Zweifel ohne ABS und ohne ASK.....
Genau so darf z.B. ein Geländewagen mit 2,3T Leergewicht unter einer zul Anhängelast von 3,5T einen voll beladenen 3,5T-Anhänger mit 100km/h durch die Schweiz bewegen.
Das wären in beiden Fällen Gewichtsverhältnisse von Zug-Fz und Anhänger, die definitiv als kritisch angesehen werden sollten und mit solchen Geschossen sollte man daher schon grundsätzlich eher vorsicht sein.