Versicherungen

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Kanutroll
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Versicherungen

Beitrag von Kanutroll »

Hallo
Habe da mal eine Frage an die Profis.

Wie habt ihr euren Wohnwagen versichert ? Haftpflicht oder Teilkasko.
Wenn der Wohnwagen am Zugfahrzeug hängt ist er doch automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert, oder sehe ich da etwas verkehrt.
Dann würde doch die Haftpflicht genügen .

schon mal vielen Dank für die Antworten.
Gruß Bernd
Feger ETC 421
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Re: Versicherungen

Beitrag von Feger ETC 421 »

Jupp, wenn der Wohnwagen am Auto hängend Unfug treibt, dann iss das so.

Aber wer bezahlt Dir ein durch nen Steinchen vom Gegenverkehr kaputt geschlagenes Fenster?

Gruß, der Feger
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tomruevel_neu
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Re: Versicherungen

Beitrag von tomruevel_neu »

Kanutroll hat geschrieben: 08.11.2022, 15:32 Wenn der Wohnwagen am Zugfahrzeug hängt ist er doch automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert, oder sehe ich da etwas verkehrt.
Moin,

das ist wohl seit einiger Zeit so. nichtsdestotrotz benötigt das Ding eine eigene Haftpflichtversicherung.
Kanutroll
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Re: Versicherungen

Beitrag von Kanutroll »

Hallo Tomreuvel_neu

Hapftpflicht ist ja OK. Es geht mir um die Teilkasko
Gruß Bernd
tomruevel_neu
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Re: Versicherungen

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

dann ist Deine Frage falsch.

Da man Haftpflicht oder Teilkasko so nicht wählen kann.
Weil man die Wahl so nicht hat, da Haftpflicht eben Pflicht ist.

Man kann also nur ein "und" wählen, zusätzlich zur verpflichtenden Versicherung.

Und natürlich wird ein Caravan mit einer Teilkasko versichert.
Egal wie alt der ist.
bsgs
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Re: Versicherungen

Beitrag von bsgs »

Kanutroll hat geschrieben: 08.11.2022, 15:32 Hallo
Habe da mal eine Frage an die Profis.

Wie habt ihr euren Wohnwagen versichert ?

Wenn der Wohnwagen am Zugfahrzeug hängt ist er doch automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert ...
...
schon mal vielen Dank für die Antworten.
Moin,
schau z.B. hier

https://www.da-direkt.de/anhaenger-vers ... ger-noetig

das dürfte für alle WoWa-Versicherungen gelten.

* Haftpflicht ist also obligatorisch.
* zusätzlich TK ggf sinnvoll, z.B. bei Diebstahl/Brand/"Marderverbiss"/Sturm und Hagel
* VK ist sinnvoll wenn du WoWa Novize bist oder der WoWa neu ist, oder beides :PM:

Eine VK des Zugfahrzeugs greift nur, wenn der WoWa angekoppelt war.
Für Eigenschäden am WoWa durch Dusseligkeit ("Fahrlässigkeit") ist eine eigene WoWa VK nötig.

Die KfZ VK kennt Schadenfreiheitsklassen, die WoWa Versicherung nicht.

Bis Ende November kannst du noch die richte Wahl treffen...

Gruß
Bernd

PS...Ich bin kein Vers. Mitarbeiter und vertreibe auch keine derartigen Produkte.
Zuletzt geändert von bsgs am 08.11.2022, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
+++
...soll doch jeder fahren was er will, solange ein Eriba Touring WoWa dranhängt :)
Roman
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Re: Versicherungen

Beitrag von Roman »

tomruevel_neu hat geschrieben: 08.11.2022, 16:42 Und natürlich wird ein Caravan mit einer Teilkasko versichert.
Egal wie alt der ist.
Was würde denn passieren, wenn ich meinen 78er Teilkasko versichern würde? Das Fenster geht zu Bruch. Und dann? Neue nicht mehr lieferbar. Damit wäre ja quasi fast jeder Schadensfall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bekäme ich dann das Geld und dürfte meinen Wohnwagen behalten?
Achte immer auf den Horizont!
bsgs
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Re: Versicherungen

Beitrag von bsgs »

Roman hat geschrieben: 08.11.2022, 17:03
tomruevel_neu hat geschrieben: 08.11.2022, 16:42 Und natürlich wird ein Caravan mit einer Teilkasko versichert.
Egal wie alt der ist.
Was würde denn passieren, wenn ich meinen 78er Teilkasko versichern würde? Das Fenster geht zu Bruch. Und dann? Neue nicht mehr lieferbar. Damit wäre ja quasi fast jeder Schadensfall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bekäme ich dann das Geld und dürfte meinen Wohnwagen behalten?
....das ist komplexer...siehe

https://kfzgutachterhamburg.com/wirtsch ... tlos%20ist

Grundsätzlich kann man einen wirtschaftlichen Totalschaden wieder "in Verkehr bringen". Zweimal denselben Schaden bekommt man aber nicht ersetzt... :PM:

oder die Versicherung kündigt ihrerseits.

Gegenfrage:
Wie willst Du einem geborstenen Fenster, für das du keinen Ersatz hast, weiter am Verkehr teilnehmen :shock:
+++
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Roman
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Re: Versicherungen

Beitrag von Roman »

bsgs hat geschrieben: 08.11.2022, 17:10 Gegenfrage:
Wie willst Du einem geborstenen Fenster, für das du keinen Ersatz hast, weiter am Verkehr teilnehmen :shock:
Ich mache es, wenn alle Stricke reißen, zu. Ich klebe ein Blech davor, dann ist es weg. Schon nimmt der Wagen wieder am Verkehr teil.

Mir ging es um die Ansage: "Und natürlich wird ein Caravan mit einer Teilkasko versichert. Egal wie alt der ist." Mein Wohnwagen ist nicht teilkaskoversichert, vielleicht ist das ja ein Fehler.

Also, wenn ich eine Teilkaskoversicherung haben, ein Fenster geht zu Bruch, dann stellt der Gutachter der Versicherung fest, ein neues ist nicht einfach lieferbar, es muss händisch nachgemacht, auf dem Oldtimermarkt gesucht oder ein ganz anderes eingepasst werden. All das übersteigt den Zeitwert des Wohnwagens. Sagen wir 1500 Euro. Kriege ich dann 1500 Euro und darf meinen - versicherungstechnischen - Schrotthaufen behalten?

Also, faktisch hat mein Wohnwagen eigentlich keinen richtigen Wert mehr, wenn man Reparaturen von einem Fachbetrieb, also einem, der Steuern und Sozialabgaben und Gewährleistung mit einrechnet, machen lassen würde. Er lebt quasi als Bastler-Gefährt nur von meinen laienhaften Arbeitsstunden. Wie soll ich den versichern, Versicherungen können sich ja nur an professionellen Leistungen orientieren.
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tomruevel_neu
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Re: Versicherungen

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

Roman, eigentlich ist die Sache doch klar.
Schäden oder Diebstahl wird bis zum Zeitwert bzw. der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen ersetzt.
Und so schlecht sind die Preise auch bei sehr alten Tourings nicht.

Und, es wird bei gut erhaltenen Fahrzeug auch über den Zeitwert hinaus erstattet, bis zu einem bestimmten %Satz.

Und nehmen wir mal den Ersatz eines Fensters oder die Beseitigung eines Einbruchschadens an.
Beides relativiert mehrere Jahre TK.
Zuletzt geändert von tomruevel_neu am 08.11.2022, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
Roman
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Re: Versicherungen

Beitrag von Roman »

tomruevel_neu hat geschrieben: 08.11.2022, 17:58 Roman, eigentlich die Sache doch klar.
Schäden oder Diebstahl wird bis zum Zeitwert bzw. der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen ersetzt.
...
Und nehmen wir mal den Ersatz eines Fensters oder die Beseitigung eines Einbruchschadens an.
Beides relativiert mehrere Jahre TK.
Ja, das ist mir klar. Unklar: Wenn ich einen Schaden habe, man kommt zum Schluss, die Reparatur übersteigt den Zeitwert (ich vermute, zu dem kommt man bei mir recht schnell), und ich kriege den Wiederbeschaffungswert ersetzt, darf ich dann meinen alten Wohnwagen behalten?

Falls nicht, wäre er ja beim Eintreten des Versicherungsfalls weg! Ich zwar um ein paar Euro reicher, aber ich hätte keinen Troll mehr. Das wird ja vielen Altwagenfahrern so gehen. 80er. Steinschlag in der Frontscheibe, die gibt es nicht mehr. Also kriegt man vielleicht 6T Euro in die Hand gedrückt, hat aber keinen Wohnwagen mehr.
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bsgs
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Re: Versicherungen

Beitrag von bsgs »

Roman hat geschrieben: 08.11.2022, 17:38
bsgs hat geschrieben: 08.11.2022, 17:10 Gegenfrage:
Wie willst Du einem geborstenen Fenster, für das du keinen Ersatz hast, weiter am Verkehr teilnehmen :shock:
Ich mache es, wenn alle Stricke reißen, zu. Ich klebe ein Blech davor, dann ist es weg. Schon nimmt der Wagen wieder am Verkehr teil.

Mir ging es um die Ansage: "Und natürlich wird ein Caravan mit einer Teilkasko versichert. Egal wie alt der ist." Mein Wohnwagen ist nicht teilkaskoversichert, vielleicht ist das ja ein Fehler.

Also, wenn ich eine Teilkaskoversicherung haben, ein Fenster geht zu Bruch, dann stellt der Gutachter der Versicherung fest, ein neues ist nicht einfach lieferbar, es muss händisch nachgemacht, auf dem Oldtimermarkt gesucht oder ein ganz anderes eingepasst werden. All das übersteigt den Zeitwert des Wohnwagens. Sagen wir 1500 Euro. Kriege ich dann 1500 Euro und darf meinen - versicherungstechnischen - Schrotthaufen behalten?
...
...mit der Antwort "Blech davor" hatte ich gerechnet... :PM:
Dachte eher daran, dass die "Reparatur " nur kurzzeitig sein soll z.B. für die Heimfahrt und dann professionell angegangen wird.

Aber solange ein Wohnwagen auf den üblichen Portalen gehandelt wird, hat der einen Marktwert.
Und wenn man seinen Schatz mit viel Geld und noch mehr Schweiß restauriert hat, hilft ein Wertgutachten. Das gibt es für historische KfZ und wahrscheinlich auch für Wohnwagen.

Sicher kann man sich die 1.500 Euro auszahlen lassen. Solange der WoWa technisch danach i.O. ist (..mit TüV), dann darfst du ihn sicher auch weiterhin im Straßenverkehr nutzen.

Wie sich die Versicherung verhalten wird...schaun mer mal, wie Franz Beckenbauer orakelte.

Im schlimmsten Fall wird sie den Vertrag kündigen oder nur noch eine Haftpflicht zulassen. Denn natürlich wird es danach schwerer einen neuen Versicherer zu finden für TK oder gar VK.
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bsgs
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Re: Versicherungen

Beitrag von bsgs »

...PS
Der WoWa gehört weiterhin dir, Roman...nicht der Versicherung...

https://kfzgutachterhamburg.com/wirtsch ... tlos%20ist

Siehe dort die FAQ ( Büschen scrollen...auf der Seite) :mrgreen:
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Re: Versicherungen

Beitrag von bsgs »

Und hier noch genauer in der (nicht nur) von mir geschätzten Zeitschrift "Finanztip"

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

, denn es gibt nicht nur den "wirtschaftlichen" sondern U.U. auch den "technischen" Totalschaden.

Spannend :PM:
+++
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bummeltroll
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Re: Versicherungen

Beitrag von bummeltroll »

Hallo

nach all dem blablabla mal zurück zu Deiner Frage:
Kanutroll hat geschrieben: 08.11.2022, 15:32 Wie habt ihr euren Wohnwagen versichert ?
TK 91, 68 €

Das eine TK nur inkl. HP möglich ist, setze ich, im Gegensatz zu anderen, als bekannt voraus :wink:

@Kanutroll
Wie warst Du denn bisher versichert?

VG
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