Schaden am Boden nach HU

Wände, Dach, Tür, Fenster, Möbel, Unterboden
Rupert
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Schaden am Boden nach HU

Beitrag von Rupert »

Gestern habe ich unseren alten PAN aus den 80gern von der Werkstatt geholt, wo er zur Hauptuntersuchung vorgeführt wurde.
Leider hat er keine Plakette bekommen.

Die festgestellten Mängel sind
"DF6.2.4 Karosserie, Bodengruppe vorne links Materialschwächung (Holz)" und
"DF6.2.4 Karosserie, Bodengruppe seitlich rechts mit Materialschwächung (Holz)"
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So wie mir das aussieht, wurde relativ brutal mit einem großen Schraubenzieher am Boden rumgestoßen, wobei dann doch an einigen Stellen das Sperrholz nachgegeben hat. Jedenfalls kann ich keine morsche Stelle sehen, die Bruchstücke sind trocken und einfach gesplittert.
Leider war ich bei der Prüfung nicht zugegen und die in der Werkstatt sind mehr auf Autos und "normale" Anhänger vom Lande geeicht, Leichtbau ist da nicht vorherrschend.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie das einigermaßen kostengünstig, Nachprüfungs-gerecht und in kürzerer Zeit (wir wollten demnächst in Urlaub damit) repariert werden könnte.

Schon mal vielen Dank für sachdienliche Hinweise
carlotz ETC 517
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von carlotz ETC 517 »

Die Löcher im Unterboden sehen frisch aus. Unabhängig davon, ob es eine schwache Stelle im Holz gibt, darf der Prüfer keine weiteren Beschädigungen mit dem Schraubendreher oder ähnlichem hinzufügen. Dem Prüfingenieur (wenn er der Verursacher war) gehört nachträglich kräftig in den Arsch getreten.
Ich würde die relativ kleinen Löcher mit Holzspachtelmasse verschließen.
Bild
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Piratentroll
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von Piratentroll »

Zuspachteln und graue Pampe drüber und mit dem Touring selber zu einer andern Prüfstelle fahren.

Das was dr Prüfer sich da erlaubt hat, ist Sachbeschädigung und die Beurteilung, dass ein morscher Boden keine TÜV-Plakette bedeutet, Unwissenheit und fachlich falsch.
„per aspera ad astra.“
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Piratentroll
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von Piratentroll »

Piratentroll hat geschrieben: 16.07.2023, 21:56 Zuspachteln und graue Pampe drüber und mit dem Touring selber zu einer andern Prüfstelle fahren.

Das was der Prüfer sich da erlaubt hat, ist Sachbeschädigung und die Beurteilung, dass ein morscher Boden keine TÜV-Plakette bedeutet, Unwissenheit und fachlich falsch.
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tomruevel_neu
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

naja, es hat an den Stellen wo der Boden doch leicht aufgeworfen ist, herumgestochert.
So ganz fest war da wohl doch einiges nicht.
Also Löcher verschließen, anderes loses Material vorher selbst entfernen.

Und froh sein, dass er nicht das Gleiche an den Rahmenteilen gemacht hat.
Wolfg. von Reth
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von Wolfg. von Reth »

Genau so isses, gesundes Holz gibt nicht nach. Egal ob TÜV oder DEKRA, die Stochermethode mit Schraubendreher bei Holz oder Hammer bei Blech ist Standard. Da gibt es -zig Beiträge in den Hobbyforen. In so Fällen hält man die Schnüss, bedankt sich beim Prüfer für den Hinweis, repariert die Stelle fachgerecht und führt die Kiste zur Nachprüfung wieder vor. So habe ich es bei der Ente und beim Käfer schon vor 50 Jahren gemacht und das war's dann. Alles andere ist Zeitverschwendung.

Wolfgang
gisli
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von gisli »

Was soll eigentlich das ganze ? Der Boden hat keine tragende Funktion wärend der fahrt, wenn einer im stand durchbricht ist das egal. Man bekommt alles kaputt wenn man will, die platte ist sehr dünn und kann auch im neuzustand mit einem spitzen Schraubenzieher durchstochen werden, ausserdem ist morsches holz nie so hell wie das auf den fotos. darum bin ich immer bei der HU dabei. Das mit der Sachbeschädigung würde ich mir in dem Fall echt überlegen. Wenn der Schraubenzieher spitz genug ist kommt man überall durch. Da wollte einer seine quote erfüllen :roll: :twisted:
Zuletzt geändert von gisli am 17.07.2023, 09:10, insgesamt 1-mal geändert.
carlotz ETC 517
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von carlotz ETC 517 »

Wolfg. von Reth hat geschrieben: 17.07.2023, 08:43 ...die Stochermethode mit Schraubendreher bei Holz oder Hammer bei Blech ist Standard.
Genau diese Methode ist dem Prüfer NICHT erlaubt. Er darf sehr wohl den Boden abklopfen, aber ihn auf keinen Fall beschädigen.
Allerdings, wenn dem Fachmann bereits beim Angucken das Holz vor die Füße rieselt, ist das etwas anderes...
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Tjark Siegfriedson
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von Tjark Siegfriedson »

Wenn ich das sehe bin ich froh, das ich bei HU und co immer dabei stehe. Wobei mein GTÜler mich inzwischen kennt und ich ihm auch blind vertrauen würde. Traurig sowas. Hoffe du kriegst das wieder hin.

Grüße
Tjark Siegfriedson
Unterwegs im :arrow: Bild Troll BJ88 EZ93
Wolfg. von Reth
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von Wolfg. von Reth »

Nur mal so zur Sachklärung, was geprüft wird: https://www.gtue.de/fm/874/hu-checklist ... 022-08.pdf

Das allererste Foto des Threaderstellers zeigt in einer starken Vergrößerung, dass offensichtlich direkt an einer Eckverbindung des tragenden Metallrahmens Teile der zweischaligen Bodenplatte entfernt worden sind. Zu sehen ist nur noch Styropor und darüber die hölzerne obere Fußbodenabdeckung zum Innenraums. Nicht erwähnt wurde bisher, was der Prüfingenieur dazu gesagt hat und warum er an dieser Stelle das Holz entfernt hat. Es ist zu vermuten, dass das Holz nach Ansicht des Prüfers an dieser Stelle verfault war. Die anderen Fotos im Eingangsbeitrag zeigen Abplatzungen und vermutlich Druckstellen an anderen Holzteilen in Rahmennähe, wo der Prüfer offensichtlich mittels Schraubendreher nach weitere Faulstellen gesucht hat.

Die Annahme, dass dem Prüfer der Zustand der Bodenplatte nichts angeht, ist offensichtlich so nicht zutreffend. Sachbeschädigung wäre nach $ 303 StGB strafbar. Dazu bedarf es einer Strafanzeige.

Wolfgang
gisli
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von gisli »

Ein Wohnwagen ist aber kein KFZ in dem sich wärend der Fahrt Personen aufhalten, sondern ein Anhänger. Darum kann man auch eine Standheizung ohne Zulassung einbauen, was beim womo oder KFZ nicht möglich ist. Ein faulender Holzboden im KFZ sellt eine ernste gefahr da. Ok wen der so verfault ist dass die gefahr besteht dass man während der fahrt die schränke verliert, dann ist in aller regel auch der stahlrahmen durch :lol: . Mit etwas gewalt kommt man da auch an einer neuen platte durch, das ist ja ganz dünnes zeug.
gisli
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von gisli »

Wolfg. von Reth hat geschrieben: 17.07.2023, 08:43 Genau so isses, gesundes Holz gibt nicht nach. Egal ob TÜV oder DEKRA, die Stochermethode mit Schraubendreher bei Holz oder Hammer bei Blech ist Standard. Da gibt es -zig Beiträge in den Hobbyforen. In so Fällen hält man die Schnüss, bedankt sich beim Prüfer für den Hinweis, repariert die Stelle fachgerecht und führt die Kiste zur Nachprüfung wieder vor. So habe ich es bei der Ente und beim Käfer schon vor 50 Jahren gemacht und das war's dann. Alles andere ist Zeitverschwendung.

Wolfgang
nur dass es keine fachgerechte rep. gibt ohne den wowa komplett zu zerlegen. da kann man nicht einfach mal ein blech draufbraten wie man das früher gemacht hat. Als ich die schellen für die dieselleitung der standheizung montiert habe, konnte ich mit der reißnadel einfach so ein loch reinstechen, das zeug ist gefühlt 2mm dick, und keine 30mm siebdruckplatte.
moglerin
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von moglerin »

Ich hab die Bilder mal meinem Mann gezeigt. Er war bis zur Rente Sachverständiger beim TÜV und hat somit selber Fahrzeuge geprüft. Nach seiner Meinung war das ein Prüfer, der von Wohnwagen keine Ahnung hat (vor allem der Sandwich-Bauweise mit den dünnen Sperrholzplatten). So in der Art hätte er nur Lastenanhänger oder Pferdeanhänger geprüft, wo die Gefahr besteht, dass etwas während der Fahrt durchbrechen könnte.
Viele Grüße, Susanne

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Eriba Pan Bj. '81
tomruevel_neu
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von tomruevel_neu »

Moin,

an welchen Stellen wurde dann herumgestochert???

Doch fast durchweg dort wo entweder mit irgendetwas neu gestrichen worden ist oder aber an Stellen wo sich eine älterer Anstrich gelöst hat.
Gerade letzteres passiert nicht, an diesen Stellen, wenn alles in Ordnung (=trocken) ist.
Und man kann davon ausgehen, dass dann der Rahmen auch Mängel hat.

Insofern gern noch ein Mal:
Ruhig verhalten, Schäden beseitigen, neu vorführen und hoffen dass bei der nächsten Prüfung keiner am Rahmen sucht.
Und bis da hin die Zeit genießen.
familiafreund
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Re: Schaden am Boden nach HU

Beitrag von familiafreund »

Hallo und herzliches Beileid,
dann brauch ich vor der Reparatur gar nicht erst vorfahren?
Mist ich wollte in 3 Wochen in den Urlaub und den 66er Familia im Herbst/Winter kernsanieren und umbauen.
Gibt es einen Tipp für eine schnelle TÜV reparatur?
Kisten sperrholz 19 mm müsste noch genug da sein...

schöne Grüße
Frank
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