Ich kann nicht bei etwas bleiben, wenn es sachlich falsch ist.....tomruevel_neu hat geschrieben: ↑26.07.2023, 13:29Moin,neja hat geschrieben: ↑26.07.2023, 09:03 Die Begründung mit der Stützlast vergiss dagegen mal ganz schnell.....ebenso zählt es diesbezüglich nicht, den Anhänger nicht voll zu beladen, was ja ebenfalls zu einer geringeren Achslast führen würde.....
Die Reifen müssen so beschaffen sein, dass die zul. Werte des Anhängers erreicht oder übertroffen werden können.
bleib einfach bei dem was das geschrieben bzw. gerechnet wurde.
Gerechnet wurde mit der Tragfähigkeit der Reifen (= 2 x560kg) und dem Gesamtgewicht (=1200kg).
Bei der Rechnung ging es nur darum, dass die Tragfähigkeit der Reifen ausreicht bzw. der Zuschlag zum LI überhaupt nicht genutzt werden muß und nichts weiter.
Weil man bei der Touringüblichen Stützlast die Tragfähigkeit der Reifen auch dann nicht überschreitet, wenn das Gesamtgewicht vollständig genutzt wird.
I.d.R. wird die Achslast immer niedriger als das Gesamtgewicht sein.
Es geht bei den Eckwerten von Reifen, Felgen usw. nicht um die reale Belastung, die ja immer geringer sein kann und darf, sondern darum, dass zul. Fz-max. Werte nicht unterschritten werden können.
(Man darf in D mit Gespann auch dann keine 100km/h mit einem Gespann fahren, wenn die geforderten Gewichte der 9.AusnahmeVO real gar nicht überschritten werden. Auch dort zählen die zul. Werte, die den Papieren zu entnehmen sind.)
Die 88-Reifen haben normal eine maximale Tragfähigkeit von 560kg. Die zul Achslast, die i.d.R. in der ZB1 steht, darf daher nicht an zu schwachen Reifen scheitern.
Das ist gesetzlich schlichtweg nicht erlaubt.
Die reale Achslast, die der Fahrer in einem zul Rahmen verändern kann und darf, interessiert dabei nicht.
Das reale Gesamtgewicht kann im Zweifel (Stützlast 0) der zul Achslast entsprechen oder sogar größer sein, als die Achslast, wenn es zu einer negativen Stützlast kommt.
Normal wäre das definitiv nicht und es wäre gesetzlich sogar falsch, aber es ist nicht ausgeschlossen und es hängt halt vom Verhalten des Fahrers ab.
Deshalb gelten nur die Werte, die der ZB1 entnommen werden können. Die müssen erreicht werden können. Das hängt ausschließlich von der Hardware ab und das kann jeder Polizist/TÜV-Prüfer ohne Waage, nur mit Hilfe der ZB1, kontrollieren.
Die "Touringübliche Stützlast" interessiert dabei niemanden.
25kg gesetzliche Mindeststützlast sind in keinem Fall aus zu schließen. Das kann (und darf) mal vorkommen.
Ansonsten gelten bekanntlich 4% Mindeststützlast, was bei 1200kg halt 48kg entsprechen würde.
Selbst mit diesem 4%-Wert käme man im Falle des TE nicht hin:
Mit 48kg Stützlast beträgt die reale Achslast bei voll beladenem 1200kg WoWa immer noch 1152kg und die sind mit Reifen, die eine maximale Tragfähigkeit von 560 * 2 = 1120kg haben, nicht zu schaffen.
Falls das Auto oder der WoWa nur eine maximal zulässige Stützlast von 75kg haben (was bekanntlich nicht selten der Fall ist), würde die reale Reifenlast bei voll beladenem WoWa immer noch minimal größer sein, als 560kg und damit immer noch unzulässig.
Es ist in dem Fall nur wenig, aber es reicht bei Sachen, welche die Zulassung/Führerschein, 100km/h-Regelung betreffen aus, dass die rechnerischen Werte nicht passen. Dazu reicht sogar rechnerisch 1kg Differenz.
(Wenn du mit Führerschein B ein Gespann fährst, welche laut der zul Gesamtgewichte in den ZB1 auf 3501kg zul.Zuggesamtgewicht kommt, fährst du ohne passenden Führerschein.....)
Gemessen werden muss auch dazu gar nichts.
In diesem Fall kommt hinzu, dass die Stützlast kein fester, in der ZB1 angegebener Wert ist, sondern ein variabler Wert mit lediglich einer oberen Begrenzung.
Fazit: Erst durch den Tragfähigkeitszuschlag ist der Betrieb des 1200kg-WoWa mit 88er-Reifen zulässig.....