Und noch eine Frage zur 100km/h Regelung

Reifen, Achse, Deichsel, Bremse, Beleuchtungseinrichtung, TÜV, StVO, Versicherung
ThomasC
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Re: Und noch eine Frage zur 100km/h Regelung

Beitrag von ThomasC »

bummler hat geschrieben:Nicht richtig für die neue 1:1 Regelung.
Doch richtig! Wie Landyxt ja schon zutreffend geschrieben hat!
Außerdem muss die Stabilisierungseinrichtung ja nicht zwingend die AKS sein, sondern kann auch im Zugfahrzeug realisiert sein.
Thomas - Triton 420, BJ 2005
bummler
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Re: Und noch eine Frage zur 100km/h Regelung

Beitrag von bummler »

Noch einmal. Ausgehend von
Damals hat mir der TÜV-Nord die Auskunft gegeben, dass die einmal genehmigte 100er-Zulassung auch weiterhin gilt. Der WW hat einmal diese Bedingungen erfüllt und gut is!
wollte ich deutlich machen, dass dies nach den mir gegebenen Auskünften nur bei Beibehaltung der Begrenzung des Verhältnisses auf 0,8 gilt.

Die alte Ausnahmeverordnung verlangte keine Stabilisierungseinrichtung. Sie ist im alten Gutachten nicht bestätigt, auch wenn sie vorhanden ist (so wurde die Erfordernis nach einem neuen Gutachten für eine 1:1 Freigabe vom hiesigen Straßenverkehrsamt und TÜV begründet. Vielleicht machen sie ja einen Fehler. Mir war es aber nachvollziehbar).

Die neue 1:1 Regelung verlangt sie zwingend, Massenverhältnis 0,8 geht weiterhin ohne (also zwei unterschiedliche Fälle).

"… für Anhänger… eine Erhöhung des Faktors auf X = 1,0 … wenn … der Anhänger mit einer ... Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger … oder … mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist… die Erhöhung der Faktoren auch zulässig, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist … "
ThomasC
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Re: Und noch eine Frage zur 100km/h Regelung

Beitrag von ThomasC »

Noch einmal. Die neue 100er-Regelung setzt voraus, dass der Anhänger grundsätzlich für diese Regelung zugelassen ist; dies wird mit der gesiegelten Plakette gekennzeichnet.

Für bereits nach der alten Regelung (Fahrzeugkombination) gesiegelte Hänger gilt die neue Regelung automatisch, da die Eignung ja schon früher grundsätzlich festgestellt wurde.

Für die Einhaltung der geforderten Kriterien (Reifenalter, Eignung des Zugfahrzeuges, Ermittlung und Anwendung des zutreffenden x-Faktors) ist der Fahrzeugführer im Einzelfall verantwortlich, egal ob er die Plakette nach alter oder neuer Regelung hat! Und da kann dann auch Faktor x=1 für den WW gelten, wenn er eine AKS hat oder auch, wenn er keine AKS hat, aber das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist.

Da gibt es keinen Unterschied zwischen WW mit Plakette nach alter oder neuer Regelung!
Thomas - Triton 420, BJ 2005
bummler
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Re: Und noch eine Frage zur 100km/h Regelung

Beitrag von bummler »

Im Zweifel beim zuständigem Straßenverkehrsamt nachfragen.
Gruß vom bummler
johann
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Re: Und noch eine Frage zur 100km/h Regelung

Beitrag von johann »

Thomas ETC 430 hat geschrieben:Noch einmal. Die neue 100er-Regelung setzt voraus, dass der Anhänger grundsätzlich für diese Regelung zugelassen ist; dies wird mit der gesiegelten Plakette gekennzeichnet.

Für bereits nach der alten Regelung (Fahrzeugkombination) gesiegelte Hänger gilt die neue Regelung automatisch, da die Eignung ja schon früher grundsätzlich festgestellt wurde.

Für die Einhaltung der geforderten Kriterien (Reifenalter, Eignung des Zugfahrzeuges, Ermittlung und Anwendung des zutreffenden x-Faktors) ist der Fahrzeugführer im Einzelfall verantwortlich, egal ob er die Plakette nach alter oder neuer Regelung hat! Und da kann dann auch Faktor x=1 für den WW gelten, wenn er eine AKS hat oder auch, wenn er keine AKS hat, aber das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist.

Da gibt es keinen Unterschied zwischen WW mit Plakette nach alter oder neuer Regelung!
Hallo Thomas,

Deiner Aussage nach muss ich keine weiteren Schritte mehr unternehmen um auf der sicheren Seite zu sein. Der Wohnwagen wurde vom Vorbesitzer nach der alten Regelung auf 100 km/h zugelassen, da ich aber bis 2009 kein Zugfahrzeug mit ABS hatte wurde die Plakette von mir ja abgedeckt, nun mit dem neuen Kombi sind alle Vorgaben für das Zugfahrzeug zur 100er Regelung erfüllt und neue Reifen hat der Wohni ja auch bekommen. Habe mich aber noch mal mit dem Vorbesitzer in Verbindung gesetzt um evt. noch ein Kopie oder sogar das Original der alten 100er Bescheinigung zu bekommen.

An alle die sich an dieser Diskussion beteiligt haben und evt. noch beteiligen werden, vielen Dank :thumbs:

Gruß
Johann
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